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Über Scheinriesen: Was TARGET-Salden tatsächlich bedeuten : eine finanzökonomische Überprüfung
(2018)
Der TARGET-Saldo der Bundesbank beläuft sich gegenwärtig auf knapp 1 Billion Euro. Kritikern zufolge birgt dieser Umstand hohe Lasten und Risiken für den deutschen Steuerzahler und zeigt, dass Deutschland zu einem „Selbstbedienungsladen“ im Eurosystem geworden sei. Vor diesem Hintergrund erörtert das Papier im Detail, wie TARGET-Salden überhaupt entstehen und was sie finanzökonomisch bedeuten. Die wirtschaftspolitische Analyse kommt zu dem Schluss, dass - anders als von den Kritikern behauptet- unter den Bedingungen einer Währungsunion im Normalbetrieb - TARGET-Salden lediglich Verrechnungssalden ohne weitere Implikationen sind, die aber nützliche Informationen über ökonomisch tieferliegende, regionale Verschiebungen geben können. Unter dem Extremszenario eines Zerfalls der Währungsunion können TARGET-Salden zwar als offene Positionen interpretiert werden, deren spätere Erfüllung würde aber ähnlich dem Brexit von komplizierten politischen Verhandlungen abhängen, sodass über die Werthaltigkeit allenfalls spekuliert werden kann. Sollte man das Extremszenario für bedeutend halten, und politisches Handeln fordern, erscheinen zwei Lösungen sinnvoll. Beide Vorschläge führen zu einer institutionellen Stärkung der Eurozone: i) die Einführung einer Tilgungspraxis, wie sie im US-amerikanischen Fedwire-System angewandt wird. Dabei handelt es sich um eine rein fiktive Tilgung in Form einer Umbuchung auf einem gemeinsamen (Offenmarkt-)Konto bei der EZB; ii) die Bündelung aller monetären Aktivitäten bei der EZB, sodass eine regionale Abgrenzung von Zahlungsvorgängen entfällt (und damit die TARGET-Salden verschwinden), weil alle Banken in direkter Beziehung zu ein und derselben Zentralbank stehen und der Zahlungsverkehr direkt zwischen den beteiligten Banken stattfindet.
Wir verwenden eine neue, auf der Burr-Verteilung basierende Spezifikation aus der Familie der Autoregressive Conditional Duration (ACD) Modelle zur ökonometrischen Analyse der Transaktionsintensitäten während der Börseneinführung (IPO) der Deutsche Telekom Aktie. In diesem Fallbeispiel wird die Leistungsfähigkeit des neu entwickelten Burr-ACD-Modells mit den Standardmodellen von Engle und Russell verglichen, die im Burr-ACD Modell als Spezialfälle enthalten sind. Wir diskutieren außerdem alternative Möglichkeiten, Intra- Tagessaisonalitäten der Handelsintensität in ACD Modellen zu berücksichtigen.
Zur wissenschaftlichen Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland : ein Überblick
(2000)
Dieser Beitrag gibt einen Überblick der neueren wissenschaftlichen Literatur zur Evaluation der Aktiven Arbeitsmarktpolitik (AAMP) in Deutschland. Das Grundproblem mikroökonomischer Evaluation besteht darin, den Vergleichsmaßstab bei Nichtteilnahme zu schätzen, sei es auf Basis einer vergleichbaren Kontrollgruppe von Nichtteilnehmern oder auf Basis der Situation vor Teilnahme. Entscheidend ist hierbei, den potentiellen Selektionsproblemen Rechnung zu tragen. Evaluationsstudien auf der Makroebene müssen zusätzlich auch die indirekten Effkete der AAMP auf den gesamten Arbeitsmarkt berücksichtigen und der möglichen Endogenität der AAMP Rechnung tragen. Die meisten Evaluationsstudien fur Deutschland zeigen keine signifikant positiven Beschäftigungseffekte der AAMP, sind jedoch mit großer statistischer Unsicherheit behaftet. Wir führen letzteres im wesentlichen darauf zurück, daß wegen zu geringen Datenumfangs meist äußerst heterogene Maßnahmen gepoolt werden und daß über Teilnehmer und Nichtteilnehmer zu wenige Hintergrundinformationen verfügbar sind. Aufgrund dieser Datenrestriktionen verbietet sich daher aus Sicht der Autoren ein vorschnelles Verdikt über die ökonomischen Wirkungen der AAMP, obwohl mögliche positive Effekte nicht sehr stark sein können, da sie sonst vermutlich trotz unterschiedlicher Methoden und unzureichender Daten empirisch hätten identifiziert werden können.
Gegen den Landeshaushalt 2022 des Freistaats Thüringen bestehen nach Einschätzung von Helmut Siekmann erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. In einem Gutachten kommt Siekmann zu dem Schluss, dass sich die festgestellten globalen Minderausgaben im Vergleich zum gesamten Haushaltsvolumen nicht rechtfertigen lassen. Der verfassungsrechtlich gebotene Haushaltsausgleich sei nur dadurch erzielt worden, dass die eigentlich gebotenen Einzelkürzungen nicht vom Parlament entschieden, sondern der Exekutive überlassen worden seien. Durch Globale Minderausgaben soll der Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben erreicht werden, ohne dafür erforderliche und politisch oft schwer durchsetzbare Kürzungen bei Einzeltiteln vornehmen zu müssen.
In Thüringen fehlen der Minderheitskoalition aus Linke, SPD und Grünen im Parlament vier Stimmen für eine eigene Mehrheit. Sie muss damit bei allen Entscheidungen eine Unterstützung der oppositionellen CDU aushandeln. Siekmann weist in seinem Gutachten darauf hin, dass die Veranschlagung von globalen Minderausgaben gleich welcher Art in keinem Fall die Exekutive ermächtigt, bestehende Verpflichtungen nicht zu erfüllen.
Zur Reform der Einlagensicherung: Elemente einer anreizkompatiblen Europäischen Rückversicherung
(2020)
Bankeinlagen bis 100.000 Euro sind de jure überall im Euroraum gleichermaßen vor Verlusten geschützt. De facto hängt der Wert dieser gesetzlichen Haftungszusage unter anderem von der Ausstattung des nationalen Sicherungsfonds und der relativen Größe des Bankensektors in einer Volkswirtschaft ab. Um die Homogenität des Einlagenschutzes zu gewährleisten und die Bankenunion zu vollenden, bedarf es einer einheitlichen europäischen Einlagensicherung. Die bestehende implizite Risikoteilung im Euroraum ist ordnungspolitisch nicht wünschenswert. Ferner kann eine explizite und glaubwürdige Zweitsicherung Fehlanreize zur Übernahme exzessiver Risiken verhindern, bevor es zum Schadensfall kommt. Daher plädiert dieser Beitrag für ein zweistufiges, streng subsidiär organisiertes Rückversicherungsmodell: Nationale Erstversicherungen würden einen festgeschriebenen Teil, die europäische Rückversicherung nachrangig den Rest der Deckungssumme besichern. Die Rückversicherung gewährt diese Liquiditätshilfen in Form von Kassenkrediten. Weil die Haftung auf nationaler Ebene verbleibt, werden Risiken geteilt aber nicht vergemeinschaftet. Marktgerechte Prämien müssen nicht nur das individuelle Risikogewicht einer Bank sondern auch länderspezifische Risikofaktoren berücksichtigen. Zuletzt braucht der Rückversicherer umfangreiche Aufsichtsrechte, um die Zahlungsfähigkeit der Erstversicherer mit Hinblick auf die nationalen Haftungspflichten jederzeit sicherzustellen.
Vorgestellt wird eine empirische Studie, welche den Zusammenhang zwischen Rendite und Risiko für ein Sample deutscher Versicherungsaktien im Zeitraum 1975-1998 untersucht. Als Methode wurde ein Multifaktorenmodell mit makroökonomischen Faktoren verwendet. Je nach Untersuchungszeitraum beläuft sich der Anteil der erklärten Varianz auf 9,29% bis 13,62%. Es konnte eine signifikanter negativer Einfluß zwischen der Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus und den Risikoprämien von Versicherungsaktien identifiziert werden. Weiterhin ist Wechselkurses der DM zum US-Dollar signifikant.
Die Verteilungssituation in Deutschland ist durch ein zunehmendes Maß an Ungleichheit gekennzeichnet. Das Wohlstandsgefälle zwischen West- und Ostdeutschland - 1993 lag das durchschnittliche Nettoäquivalenzeinkommen in den neuen Ländern nach Kaufkraftbereinigung um ca. ein Viertel unter dem Westniveau - birgt sozialen Sprengstoff. Hinzu kommt eine Verschärfung des Verteilungsproblems auch innerhalb der alten Bundesländer. So ist der Anteil der Personen (in Haushalten mit deutscher Bezugsperson) mit weniger als der Hälfte des im Westen erreichten durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens von 1988 bis 1993 um 1,7 Prozentpunkte auf 10,5% gestiegen. Die Dynamik in der Verteilungsentwicklung hat sich gegenüber dem vorangegangenen Fünfjahreszeitraum (1983 bis 1988) verstärkt. Angesichts einer weiter gestiegenen Arbeitslosigkeit, Einschränkungen bei den Lohnersatzleistungen und Arbeitsförderungsmaßnahmen sowie ausbleibender Anpassungen von Wohngeld und Sozialhilfe an die Preisentwicklung muß davon ausgegangen werden, daß sich die Verteilungssituation für einen weiten Bevölkerungskreis seit 1993 noch zugespitzt hat. Dies sollte bei allen Überlegungen zu steuer- und sozialpolitischen Reformen berücksichtigt werden.
Inhalt:
Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Siekmann: Stellungnahme für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Entwurf eines Gesetzes zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet (Drucksache 16/4165) vom 10.02.2014
Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten Gesetz zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet vom 08.10.2013
Die Stellungnahme befasst sich mit einem wichtigen Aspekt der Offenlegung der Bezüge von Entscheidungsträgern im Bankensektor. Komplementär zu der Diskussion um die Veröffentlichung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Unternehmen ist auch auf Landeseben versucht worden, die Transparenz der Vergütung von Führungskräften kommunaler oder landeseigener Unternehmen zu erhöhen. Namentlich sind die Träger der Sparkassen durch den neuen § 19 Abs. 6 des Sparkassengesetzes von Nordrhein-Westfalen verpflichtet worden, darauf „hinzuwirken“, dass die „gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands, des Verwaltungsrates und ähnlicher Gremien unter Namensnennung“ veröffentlich werden. Diese Vorschrift ist jedoch weitgehend wirkungslos geblieben; nicht zuletzt weil das OLG Köln in einer einstweiligen Verfügung die Vorschrift mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes als nichtig behandelt hat. In dieser Situation ist am 8. August 2013 der Vorschlag eines Gesetzes „zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet“ durch die Fraktion der Piraten im Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht worden. Der Entwurf ist Gegenstand der Stellungnahme, die Helmut Siekmann für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen erstellt hat. Sie stellt maßgebend darauf ab, dass die Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen haben und den Grundsätzen des Verwaltungsorganisationsrechts unterliegen. Als Teil der (leistenden) Verwaltung müssen sie Transparenz- und Kontrollansprüchen der Bürger und ihren Repräsentanten in den Parlamenten genügen.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit Problemen der Messung individueller Wohlfahrt und ihrer Verteilung. Dabei wird versucht, eine Brücke zwischen ökonomischen und soziologischen Ansätzen zu schlagen. In einern ersten Teil werden Probleme der Nutzenmessung diskutiert. Für die Nutzenmessung gibt es weder einen natürlichen Nullpunkt noch eine natürliche Maßeinheit, so daß es deren Bestimmung durch Konventionen bedarf. Selbst die dabei einzubeziehende Palette objektiver und subjektiver Wohlfahrtskomponenten ist nicht vorgegeben. Ausgehend von dem soziologischen Ansatz, sowohl "welfare" als auch "happiness" zu berücksichtigen, wird ein differenziertes Schema wohlfahrtsrelevanter Bedürfnisse erarbeitet, deren Messung teilweise "objektiv unter Annahmen" - dies betrifft alle Besitzbedürfnisse -, überwiegend aber "subjektiv durch Einschätzung" möglich ist (Zugehörigkeitsbedürfnisse, Bedürfnisse nach Selbstverwirklichung, gesellschaftsbezogene Bedürfnisse). Die Bedingtheit empirischer Wohlfahrtsanalysen wird offensichtlich, da die unvermeidlichen normativen Hypothesen einer wissenschaftlichen Beweisführung nicht zugänglich sind. Dies gilt auch, wenn man sich auf die in Geldeinheiten direkt bewertbaren Bedürfnisbefriedigungsmittel beschränkt; denn die daraus resultierende Wohlfahrt hängt von den individuellen Nutzenfunktionen ab. Hinzu kommen Probleme bei der Zusammenfassung von Einkommens-, Vermögens- und Absicherungsindikatoren zu einem individuellen Gesamtwohlfahrtsmaß, um einem eindimensionale Wohlfahrtsverteilung unter allen Gesellschaftsmitgliedern ermitteln zu können. Schließlich bedarf es auch bei der Zurechnung der in einern Haushalt vorhandenen Bedürfnisbefriedigungsmittel auf die einzelnen Haushaltsmitglieder normativer Setzungen, die sich in verschiedenen Äquivalenzskaien niederschlagen. In einem zweiten Teil werden - nach der grundsätzlichen Erörterung von Schwierigkeiten bei der Operationalisierung und Messung von Nutzen - einige Ungleichheitsmaße dargestellt und hinsichtlich ihrer normativen Implikationen diskutiert. Alle Verteilungsindikatoren basieren auf der Philosophie des individualistischen Utilitarismus und gehen von Gleichverteilung als Referenzpunkt aus. Die Frage nach dem Einfluß der Wohlfahrt anderer Gesellschaftsmitglieder auf den individuellen Nutzen bleibt also ebenso ausgeklammert wie die nach einem gerechten Maß an Ungleichheit als Vergleichspunkt zur gegebenen Ungleichheit. Abschließend wird die Entwicklung einiger Verteilungsindikatoren in der Bundesrepublik Deutschland von 1962/63 bis 1988 dargestellt. Dabei zeigt sich eine weitgehende Stabilität der Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen, die allerdings nicht mit der Verteilung individueller Wohlfahrt gleichzusetzen ist.