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Datenschutz versus Katastrophenschutz : Standortdaten als Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
(2020)
Einige Länder setzen Standortdaten jetzt schon gezielt ein, um die weitere Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen. Ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der weitreichende Befugnisse vorsah, um mithilfe von Standortdaten Kontaktpersonen von Infizierten über deren Handys zu orten, stieß auf teilweise heftige Kritik. Der Gesetzentwurf wurde daraufhin zurückgezogen, ohne dass nähere Einzelheiten an die Öffentlichkeit gelangt sind. Ein genauer Blick zeigt jedoch, dass eine Verarbeitung von Standortgesundheitsdaten nicht nur tatsächlich nützlich sein kann, sondern auch rechtlich möglich ist.
Mit Dashcams den Verkehr aufzuzeichnen, kann nach einem Unfall in einem zivilrechtlichen Haftpflichtprozess sehr nützlich sein – obwohl man das datenschutzrechtlich eigentlich nicht darf. Der BGH hat in dieser Woche (BGH, Urt. v. 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17) zwei rechtliche Problemlagen geklärt, die deutsche Gerichte seit geraumer Zeit beschäftigt haben: Zum einen betrifft dies die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Dashcams im öffentlichen Verkehrsraum. Zum anderen deren zivilprozessuale Verwertbarkeit, insbesondere wenn die Aufnahmen rechtswidrig erfolgten.
Aufgrund der raschen Fortschritte in der Entwicklung der Informationstechnologie kann der Staat mit immer geringerem Aufwand immer schwerwiegender in Grundrechte eingreifen. Bei der staatlichen Überwachung der Telekommunikation stehen sich Sicherheits- und Freiheitsinteressen gegenüber. Durch die kontinuierliche Ausweitung der Überwachungsbefugnisse in den vergangenen Jahrzehnten konnten sich die Sicherheitsinteressen immer weiter in den Vordergrund schieben. Inzwischen ist die vorsorgliche Speicherung sämtlicher Telekommunikations-Verkehrsdaten in der Diskussion. Angesichts der allgemeinen Entwicklung hin zu mehr Überwachung, deren Ende nicht absehbar ist, ist es für eine freiheitliche Gesellschaft von größter Bedeutung, ob dem staatlichen Zugriff auf die Telekommunikation in Deutschland rechtliche Grenzen gesetzt sind und welche dies sind. Der Autor beschreibt aus Sicht des Staates, der Bürger und der betroffenen Unternehmen das Konfliktfeld, in dem sich Regelungen über den staatlichen Zugriff auf Telekommunikationsdaten bewegen. Anschließend werden die rechtlichen Anforderungen an staatliche Zugriffe auf Telekommunikationsdaten diskutiert und entwickelt. Hierbei geht der Autor exemplarisch auch darauf ein, ob vorhandene und geplante Regelungen und Verfahren diesen Anforderungen gerecht werden. Vertieft wird die rechtliche Zulässigkeit einer generellen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- Verkehrsdaten unter dem Aspekt der Freiheitsgrundrechte und des Gleichheitssatzes erörtert. Der Autor stellt fest, dass eine generelle Vorratsspeicherung von Telekommunikations- Verkehrsdaten aus mehreren Gründen mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist. Weil diese Unvereinbarkeit insbesondere in der Verdachtsunabhängigkeit einer generellen Verkehrsdatenspeicherung begründet ist, besteht sie unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung einer solchen Regelung im Einzelnen. Nach Auffassung des Autors liegt keine besondere Dringlichkeitssituation vor, in der die sofortige Einführung einer generellen Verkehrsdatenspeicherung geboten wäre.
Webschau April 2011
(2011)
Das alljährliche Großereignis in der deutschen Internet-Welt ist die re:publica. Wir berichten unten über das Echo auf die Berliner Konferenz. Zu den für #pb21 interessanten Inhalten wird es eine Extra-Ausgabe der Webschau geben.
Eine der wohl wichtigsten Nachrichten von der diesjährigen re:publica ist, dass eine Bürgerrechtsorganisation für das Netz gegründet wurde. Der "Spiegel" findet, dass es höchste Zeit dafür ist: Mehrere spiegelonline-Autoren formulieren Forderungen an die Initiative "Digitale Gesellschaft". Doch es gibt auch deutliche Kritik. Mehr dazu am Ende dieser Webschau.
Mobile telephony and mobile internet are driving a new application paradigm: location-based services (LBS). Based on a person’s location and context, personalized applications can be deployed. Thus, internet-based systems will continuously collect and process the location in relationship to a personal context of an identified customer. One of the challenges in designing LBS infrastructures is the concurrent design for economic infrastructures and the preservation of privacy of the subjects whose location is tracked. This presentation will explain typical LBS scenarios, the resulting new privacy challenges and user requirements and raises economic questions about privacy-design. The topics will be connected to “mobile identity” to derive what particular identity management issues can be found in LBS.
Location-based services (LBS) are services that position your mobile phone to provide some context-based service for you. Some of these services – called ‘location tracking’ applications - need frequent updates of the current position to decide whether a service should be initiated. Thus, internet-based systems will continuously collect and process the location in relationship to a personal context of an identified customer. This paper will present the concept of location as part of a person’s identity. I will conceptualize location in information systems and relate it to concepts like privacy, geographical information systems and surveillance. The talk will present how the knowledge of a person's private life and identity can be enhanced with data mining technologies on location profiles and movement patterns. Finally, some first concepts about protecting location information.
With ubiquitous use of digital camera devices, especially in mobile phones, privacy is no longer threatened by governments and companies only. The new technology creates a new threat by ordinary people, who now have the means to take and distribute pictures of one’s face at no risk and little cost in any situation in public and private spaces. Fast distribution via web based photo albums, online communities and web pages expose an individual’s private life to the public in unpreceeded ways. Social and legal measures are increasingly taken to deal with this problem. In practice however, they lack efficiency, as they are hard to enforce in practice. In this paper, we discuss a supportive infrastructure aiming for the distribution channel; as soon as the picture is publicly available, the exposed individual has a chance to find it and take proper action.
In Österreich kategorisiert ab 2019 ein Algorithmus arbeitslose Personen nach ihren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Software trennt in drei Personengruppen: Arbeitssuchende mit guten, mittleren und schlechten Perspektiven, einen Arbeitsplatz zu finden. Auf dieser Basis will der Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) seine Ressourcen ab 2020 überwiegend auf Personen der mittleren Gruppe konzentrieren. Dort seien sie am effektivsten eingesetzt. Die "Arbeitsmarktintegrationschancen" von Frauen bewertet der Algorithmus pauschal negativ. Zudem führen betreuungspflichtige Kinder zu einer schlechten Einstufung – allerdings nur für Frauen. Bei Männern, so begründen die Entwickler, habe eine Betreuungspflicht statistisch gesehen keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsmarktchancen.
The paper presents research results emerging from the analysis of Intelligent Personal Assistants (IPA) log data. Based on the assumption that media and data, as part of practice, are produced and used cooperatively, the paper discusses how IPA log data can be used to analyze (1) how the IPA systems operate through their connection to platforms and infrastructures, (2) how the dialog systems are designed today and (3) how users integrate them into their everyday social interaction. It also asks in which everyday practical contexts the IPA are placed on the system side and on the user side, and how privacy issues in particular are negotiated. It is argued that, in order to be able to investigate these questions, the technical-institutional and the cultural-theoretical perspective on media, which is common in German media linguistics, has to be complemented by a more fundamental, i.e. social-theoretical and interactionist perspective.
Diese Studie untersuchte die relevanten Eigenschaften von Location-based Services, welche von prospektiven Nutzern erwartet werden, um mit der Nutzung dieser neuen Dienste zu beginnen. Dabei modellieren wir die Einflußfaktoren nach der Theorie der Diffusion von Innovationen und überprüfen diese durch eine empirische Befragung. Die Ergebnisse sind im folgenden Text dargestellt. Die wesentlichen Ergebnisse waren: • Die individuelle Nützlichkeit eines Angebots ist der stärkste Einflußfaktor auf die Adoption. • Überzeugende Datenschutzkonzepte stehen an zweiter Stelle. • Benutzerergonomie bei der Dienstenutzung sowie die leichte Verständlichkeit und Kommunizierbarkeit der Dienste und ihrer Anwendung sind wesentlich. Eine Einführung in die Diffusionstheorie und weitere Details zur Studie finden Sie im Text.