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Im Abstand von sechs Jahren ist der EU-Kommission gemäß Art. 17 der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) ein umfassender nationaler Bericht im Sinne einer Erfolgskontrolle des Erhaltungszustands für alle gemeldeten FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) und Arten der FFH-Richtlinie zu übermitteln. Im Jahr 2013 ist der nächste nationale Bericht für die Berichtsperiode von 2007 bis 2012 an die EU-Kommission zu liefern.
Die einzelnen Bundesländer übergeben dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) die entsprechenden Daten, die dort – nach den biogeografischen Regionen aufgeschlüsselt – zum nationalen Bericht Deutschlands aggregiert werden.
Da absehbar ist, dass nicht aller sechs Jahre die gesamten Natura 2000-Schutzgebiete Sachsen-Anhalts terrestrisch kartiert werden können und darüber hinaus außerhalb der Schutzgebietskulisse nur lückenhafte Informationen zu Vorkommen von FFH-LRT vorliegen, sind alternative Lösungsansätze notwendig. Da für Sachsen-Anhalt flächendeckend historische und aktuelle ColorInfraRot-(CIR-)Luftbilder und daraus interpretiert Biotoptypen- und Nutzungstypen (BTNT) vorliegen, liegt es nahe, diese unterstützend für die Berichtspflichten zu Natura 2000 heranzuziehen.