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Die erstmalige Übertragung der Regierungsverantwortung im Jahr 1998 an eine Koalition aus SPD und Bündnis90/Die Grünen auf der Bundesebene hat Erwartungen geweckt, dass sich die gesundheitspolitische Ausrichtung stärker an den Interessen von Patientinnen und Patienten orientierten würde als bisher üblich. Die Dominanz der Opposition im Bundesrat jedoch erforderte eine große Reformkoalition, um strukturelle Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen durchsetzen zu können. Die Analyse politischer Dokumente und der wichtigsten Gesetzesvorhaben seit dem Beginn der rot-grünen Regierungskoalition zeigt, dass einerseits die individuellen und kollektiven Beteiligungsrechte von Patienten und Patientinnen sowie Patientenverbände gestärkt wurden, andererseits aber auch die finanziellen Belastungen von Erkrankten durch erhöhte Zuzahlungen und vermehrte Leistungsausgrenzungen gestiegen sind. Gemessen an den hohen Standards der Weltgesundheitsorganisation sind daher die Ergebnisse der rot-grünen Regierungszeit als ambivalent zu bewerten.
Die politische Steuerung des Krankenhaussektors hat sich in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten nachhaltig verändert. Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 markiert einen gesundheitspolitischen Paradigmenwechsel, mit dem verstärkt wettbewerbliche Steuerungsinstrumente in das Gesundheitswesen eingeführt wurden. Auch im stationären Sektor ersetzen bzw. ergänzen wettbewerbliche Instrumente korporatistische Arrangements. Die Gegenüberstellung der politischen Steuerung des Krankenhaussektors vor 1992 mit der Situation nach der Gesundheitsreform 2007 verdeutlicht, dass auf den Feldern Leistungserbringung, Vergütung und Qualitätssicherung sukzessive ein neues Steuerungsmodell entstanden ist. Dieses zeichnet sich durch eine gewachsene Komplexität, eine Zunahme von Steuerungsaktivitäten und eine Neujustierung des Verhältnisses staatlicher bzw. korporatistischer Steuerung einerseits und wettbewerblicher Steuerung andererseits aus. Dort, wo es um allokative Entscheidungen geht, werden korporatistische Elemente durch wettbewerbliche ersetzt. Auf anderen Regulierungsfelder bleibt der Korporatismus dagegen erhalten. Der Staat als „architect of political order“ (Anderson) hat diese Transformation herbeigeführt, sieht sich allerdings zunehmend mit dem Widerspruch zwischen einer bedarfsorientierten Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung auf Landesebene und einer Leistungsverteilung über den Wettbewerb konfrontiert.