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Einst, so sagen manche, gab es nur ein Gesetz, Gottes Gesetz, das gleichzeitig und ununterschieden in der Natur, unter den Menschen, auf der Erde und im Himmel galt. Dann aber teilte sich das Gesetz vielfach: in die Gesetze der Natur, des Gottes, des Rechts, der Wissenschaft, der Geschichte … Die Geschichte ist nicht zu Ende. Und so vermag die Frage nach der Pluralität von Gesetzen und Gesetzlichkeiten immer noch zu interessieren, besonders für den Fall, dass die Gesetze miteinander ins Gehege kommen, einander widerstreiten und ihren je eigenen Anspruch auf universale Geltung behaupten. ...
Zum Recht des Auftrags
(2006)
"All diese Aufgaben hat der Rechtshistoriker zu lösen. Erfüllt er diesen Auftrag nicht…," ja, was dann? Wird er verhaftet oder verachtet? Droht ihm die Todesstrafe oder löst er sich in Luft auf? Jedenfalls muss der Rechtshistoriker wissen, dass er als Beauftragter "für getreue und sorgfältige Ausführung des ihm übertragenen Geschäfts" haftet (Art. 398 Abs. 2 OR2). Das kann teuer werden. ...
Vom Raum zur Zeit
(2006)
"Transfer", die Debatte des 7. Bandes von "Rechtsgeschichte", wird in diesem Band fortgesetzt. Die Beiträge konzentrieren sich, wie es einer rechtshistorischen Zeitschrift angemessen ist, auf den Transfer von Recht, auf Bewegungen und Mutationen des Rechts im transnationalen Raum (Amstutz /Karavas), auf historische Prozesse von "Kontaminierungen" lokaler und nationaler Rechte (Monateri), auf den Rechtstransfer im "Ausnahmezustand" der Kolonien (Nuzzo), auf das merkwürdige Schicksal transferierter isolierter Normen in neuer Umgebung (Rudokvas) und auf das Experiment, durch Transfer und Zirkulation von Normen und Prinzipien ein europäisches Verfassungsrecht zu konstituieren (Seckelmann). ...
"… non do una traduzione" (Dieter Nörr). Das ist gut so. Denn das unverständliche punische Geplapper des Hanno: "ythemanethihychirsaelychotsithinaso" im "Poenulus" des Komödiendichters Plautus ist Teil der Komödie. Das zweite Buchstabenungetüm "uocationitantestaminigitur" können Kenner (so auch Gianfranco Lotito) hingegen schnell sezieren und ergänzen: (si in ius) vocat, ito. ni it, antestamino. igitur (em capito): "Wenn er vor Gericht lädt, soll er gehen.Wenn er nicht geht: vorher Zeugen rufen. Sodann ergreifen" – oder so ähnlich. Jedenfalls Tafel I 1 des Zwölftafelgesetzes aus dem 5. Jh. v. Chr., restituiert aus Porphyrios (3. Jh. n.Chr.). ...
Protestanten haben keine Beichtstühle. Allfällige Bekenntnisbedürfnisse müssen sie deshalb öffentlich befriedigen. "Credo: Ich lehre Systematische Theologie und Ethik in einer Evangelisch- Theologischen Fakultät, verachte klerikale Moralrechthaberei (die es in allen Glaubensgemeinschaften gibt), schätze Geistesstreit als Klärungschance und sehe in individueller Freiheit das höchste innerweltliche Gut. Die Koordinaten meines Sehepunktes werden markiert durch liberalen Kulturprotestantismus, Kantischen Republikanismus und fanatismusresistenten Denkglauben …" Ein umfassendes Geständnis. Was Friedrich Wilhelm Graf sonst noch schätzt oder verachtet, erfährt man aus seinem zierlichen, mit schönen Bildern verzierten und mit heißer Feder geschriebenen Buch "Moses Vermächtnis". ...