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Ich setze voraus, dass Erfordernisse auf Wissenschaft beinhalten: (1) nicht-physische Ursachen für physische Wirkungen auszuschließen; (2) auch unbewiesene Annahmen und ungeprüfte Dogmen auszuschließen; (3) politisch autonom zu sein; (4) sich auf eine methodische Grundlage zu stützen und (5) im Rahmen der sog. vertikalen Konzeptintegration' zu arbeiten. Ich zeige, dass Strafrechtsdogmatik und Kriminologie, wenn sie Gesellschaft, Recht und die Verbindungen zwischen ihnen beschreiben, Subjekte behaupten, die es nicht gibt. Sie entkleiden Objekte ihrer natürlichen Qualitäten und schreiben ihnen außernatürliche Qualitäten zu. Außerdem behaupten sie Mittel im Kontext dieser Subjekt-Objekt-Beziehungen, die magisch sind, weil ihnen nachvollziehbare natürliche Wirkungen fehlen.