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Kaiserin Friedrich war die Frau Kaiser Friedrich III., der 1888 für die kurze Dauer von 99 Tagen deutscher Kaiser war. Wegen der kurzen Regierungszeit ihres Mannes wurde bisher angenommen, Victorias Einsatz für gesellschaftliche und soziale Neuerungen sei von geringem Ausmaß gewesen. Dies trifft bei näherer Untersuchung ihrer Aktivitäten nicht zu. Ihr Einsatz bei der Entstehung und Entwicklung unterschiedlicher, teilweise noch heute existierender Institutionen auf den Gebieten der Kunst, Wissenschaft und Bildung war beachtlich. Trotz aller Kritik an ihrer Person gelang es ihr zumindest auf einigen Gebieten, ihre Reformvorschläge durchzusetzen. In dieser Arbeit soll ihr unermüdlicher Einsatz sowohl für die Bildende Kunst und das Kunstgewerbe als auch für die wesentlichen frauenfördernden Institutionen in den Blickpunkt gerückt werden. Dabei sind ihre Biographie und die kultur- und geistesgeschichtliche Einordnung ihrer vielfältigen Aktivitäten in die Zeitgeschichte die Grundlagen. ...
Im Folgenden werden die Freiheit der Person, vornehmlich das Recht auf Habeas Corpus, mithin der Schutz gegen willkürliche Inhaftierungen und die Freiheit des Eigentums, so wie sie in der Paulskirche konzipiert wurden, in Betracht gezogen. Die Vorgehensweise wird vor allem rechtsphilosophisch bzw. analytisch sein: Zunächst werden die jeweiligen Artikel und Paragraphen der Erklärung der Paulskirchenverfassung erörtert, in welchen die respektiven Grundrechte aufgebaut werden. Anschließend werden sie mit den entsprechenden Vorschriften anderer Grund- und Menschenrechtskatalogen verglichen, insbesondere mit den Verfassungen der süddeutschen Staaten, mit der Französischen Erklärung von 1789, mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und mit dem heutigen deutschen Grundgesetz. Hie und da wird gelegentlich auch auf relevante historische Ereignisse und prägende Literatur Bezug genommen, wobei dies den eigentlichen Gegenstand der derzeitigen Untersuchung nicht ausmacht.