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In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, wie durch die Tätigkeit des Sprechens Bindung erzeugt wird. Die Kernthese lautet, dass es eine grundlegende Bindung gibt, die aus dem Umstand resultiert, dass vokale Symbole nur durch eine gemeinsame Tätigkeit von Sprecher und Hörer erzeugt werden können. Nur wenn der Hörer Laute als vokale Symbole identifiziert, ist die Äußerung des Sprechers eine sprachliche Äußerung, mit der eine Feststellung gemacht, eine Frage gestellt oder ein Befehl gegeben werden kann. Mit der Terminologie der Sprechakttheorie läßt sich daher sagen, dass auf der Ebene des lokutionären Aktes bereits eine Bindung bestehen muß, damit ein illokutionärer oder perlokutionärer Akt möglich ist. In der vorliegenden Untersuchung wird diese Bindung herausgearbeitet, indem verschiedene, teilweise sehr unterschiedliche Kommunikationsmodelle untersucht werden, die das Problem der kommunikativen Bindung thematisieren. Nach einer einführenden Besprechung von Paul Watzlawicks Annahmen zum Beziehungsaspekt von Kommunikation wird auf einige Aspekte des Zeichenmodells von Charles Sanders Peirce eingegangen. Mit Peirce werden Strukturmerkmale von vokalen Zeichen erarbeitet, die für die weiteren Untersuchungsschritte der Arbeit wegweisend sind. Im nächsten Kapitel wird auf die Konzeption des Symbolischen Interaktionismus von Georg Herbert Mead eingegangen, um ein Modell zu entwickeln, wie aus einfachen Interaktionen vokale Symbole generiert werden. Anschließend wird die Sprechakttheorie von John Langshaw Austin und John Searle behandelt. Dabei steht zunächst die Frage nach der Struktur der "illocutionary force" im Mittelpunkt. Daran schließt sich eine Analyse der These Searles an, dass ein "symbolizing move" als Kern eines Sprechaktes anzunehmen ist. Die Ergebnisse dieser Analyse werden mit den Ergebnissen der Untersuchung des Symbolischen Interaktionismus in ein Modell zusammengeführt, mit dem eine Sprecher und Hörer verbindende "locutionary force" identifiziert werden kann. Diese tritt bei der Konstitution von vokalen Zeichen durch die gemeinsame Aktivität eines Sprechers und eines Hörers auf und ist als eine Voraussetzung der "illocutionary force" anzusehen. Dieses Modell wiederum wird mit der Theorie des kommunikativen Handels von Jürgen Habermas verbunden, um die fragliche Bindungskraft in der lebensweltlichen kommunikativen Alltagspraxis von Sprechern und Hörern zu lokalisieren. Es wird eine Abgrenzung gegenüber der von Habermas angesprochenen Bindungskraft vorgenommen, einer Bindungskraft, die auf der semantischen und nicht auf der semiotischen Ebene von Sprechakten angesiedelt ist. Es zeigt sich zudem, dass die in der vorliegenden Arbeit aufgezeigte Bindung die der Kommunikation eigentümliche Bindung ist, - zumindest dann, wenn man Kommunikation als Akte des Sprechens auffaßt. Abschließend wird anhand einer alltäglichen Gesprächssituation das Auftreten und die Wirkungsweise dieser Bindungskraft beispielhaft erläutert.
Sibylle Schmidt untersucht die Sozialität einer Wissenspraxis, in der der Zeuge deshalb zur zentralen Figur wird, weil wir nicht alles selbst erfahren können. Nach Schmidt ist die interpersonale Struktur der Zeugenschaft und die intentionale Dimension des Bezeugens "das Spezifikum und zugleich die Crux des Zeugnisses", und in diesem Sinne ist von einer epistemischen Kooperation zwischen Zeuge und Zuhörer zu sprechen. Die interpersonale Struktur der Zeugenschaft unterscheidet das Zeugnis von der Spur oder dem Indiz. Nach Ricœur liegt die Valenz des Zeugnisses im Echo, das es findet - von hier ist es nicht weit zu der Überlegung, dass bei gelingender Zeugenschaft immer Aspekte der Überzeugung eine Rolle spielen müssen. Es reicht nicht, dass der Rezipient das Zeugnis hört und versteht, er muss von der Aufrichtigkeit des Zeugen und der Wahrheit der Aussage überzeugt sein: Ein Zeugnis "ist nie vollständig ohne die Akkreditierung und den Glauben der Rezipienten". Darüber hinaus wirft diese Dimension die grundlegende Frage auf, inwiefern die ethischen Gründe, die mit dem Vertrauen in den Zeugen und wiederum dessen Selbstverpflichtung seinem Adressaten gegenüber "auch als Prinzipien von Erkenntnis und Wissenschaft relevant werden können".