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The paper contains an analysis of typologies and designations of diseases in three medical handbooks dating from the turn of the 18th century. These guides for non-experts inform readers how plant remedies help prevent and fight diseases. The classification in the books is based on the parts of the body affected by the disease. Frequently, neither the definitions nor the causes of the diseases correspond to those found in contemporary medical books.
Das Bildnis des sogenannten "Lübecker Wunderkinds" stellt eine Kuriosität in der Porträtsammlung Holzhausen dar. Anhand zweier Porträts wird die märchenhaft anmutende, doch in Wahrheit zutiefst traurige Lebensgeschichte des Christian Heinrich Heinecken erzählt, dem seine zu jener Zeit einzigartigen Talente zum Verhängnis werden sollten.
Zieht man die vergeblichen Versuche der Mediziner und Philosophen in Betracht, eine sowohl praktikable, theoretisch konsistente und ethisch vertretbare Definition von Krankheit zu erarbeiten, wird die Differenz von Krankheitsbegriff und -metapher insgesamt problematisch. Der aktuell gebräuchliche, systemtheoretische Krankheitsbegriff bezieht sich beispielsweise gar nicht mehr auf Lebewesen, sondern auf die Kopplung bio-psycho-sozialer Systeme. Die Bindestriche in diesem Begriff übernehmen gewissermaßen die Funktion der Metapher: den Sprung über Kategoriengrenzen. Wenn Metaphern in den Wissenschaften grundsätzlich keinen guten Ruf genießen, gilt dies insbesondere für Krankheitsmetaphern. Zuletzt ist ihre Bedeutung für die pseudo-medizinische Legitimation und Durchführung des Holocaust umfangreich erforscht worden. Mit dem Paradigmenwechsel von der Hygiene zur Bakteriologie wurden Krankheiten demnach nicht mehr auf äußere Umstände, sondern auf labortechnisch identifizierbare Kontagien zurückgeführt. Diese medizinische 'Visualisierung des Feindes', welche Robert Koch durch die Markierung von Gewebeschnitten mit Annelinfarbe entscheidend voranbrachte, bot zusammen mit der monokausalen und ontologisierenden Erklärung von Krankheiten große metaphorische Anschlussflächen für die (bio-)politischen Diskurse, die sich seit dem 19. Jahrhundert mehr und mehr mit der Sicherung und Steigerung des Lebens beschäftigten.
Noch in den 1980ern waren filmische Darstellungen der psychischen Krankheit und der psychiatrischen Kliniken dominant politisch gefärbt. Psychiatrien galten dabei als Orte der Kontrolle, Repression und Ausgrenzung, All dieses ist in den letzten beiden Dekaden zurückgetreten gegen eine Gesellschaftsauffassung, in der Psychiatrie als me-dizinische Notfallversorgung bestehen bleibt, in der das Management der Krise aber dem einzelnen und seinem näheren Umfeld überlassen bleibt. Die großen gesellschaftli-chen Tendenzen der Individualisierung, Differenzierung und Entsolidarisierung fin-den sich so auch im Horizont der Psychiatriethemen. Die Einheit des Normalen wird durch eine Vielheit der Lebensorientierungen und Lebensweisen abgelöst. Die psychi-sche Krise wird so gelegentlich zum Ausdruck einer allgemeineren Sinnsuche, der Um-gang mit Verlust, Trauer, Demütigung und ähnlichem wird zu einem allgemeineren existentiellen Anliegen. Die Psychiatrie als Institution wird dabei deutlich entlastet.
Die teilweise bis in die Antike zurückreichende Pathologisierung weiblichen sexuellen Begehrens, die sich im 19. Jahrhundert zum einen in Psychiatrisierung und schließlich massenhafter Hysterektomie niederschlug, zum anderen die Entstehung der Psychoanalyse maßgeblich beeinflusste, erlangte erst durch die Medizinkasuistik der Aufklärung den Status einer naturwissenschaftlichen Tatsache. Der Nachweis und die Systematisierung der "Hysterie" als globales Krankheitsbild für vielfältige sozial irritierende Verhaltensweisen von Frauen gelang primär über die Empirie der Fallstudien akademischer Ärzte der Aufklärung, die sich mit "Mutterwuth" bzw. "furor uterinus" beschäftigten. Ihre modern gewandeten Beobachtungen und Deutungen lösten das traditionelle Traktatwissen ab und dienten seit der Mitte des 18. Jahrhunderts in immer stärkerem Maße auch der Justiz als Grundlage in Zivil- wie Kriminalprozessen gegen Frauen.