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Zwei nennenswerte Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts sind Heinrich Brunner sowie Rudolf His. Beiden gelang es durch intensive Quellenauswertung Licht in das vielmals als düster betrachtete Mittelalter zu bringen. Der Beitrag geht der Frage nach, wie Brunner und His die mittelalterlichen Quellen am Beispiel der Strafen zu Haut und Haar deuteten und was wir anhand der gezogenen Erkenntnisse über die Zeit, in der beide lebten, lernen können. Brunner und His waren Teil der germanistischen Strömung und lebten in einem Zeitalter, in dem neue Kodifikationen wie Unkraut aus der Erde schossen. Zudem war das 19. Jahrhundert von vielen gesellschaftlichen Umbrüchen geprägt. All diese Umstände sind in die Quellenanalyse der Autoren eingeflossen und führten stellenweise zu Kategorisierungsversuchen, Verallgemeinerungen und einer Rekonstruktion eines Systems, welches es so nicht gegeben haben kann.
Wenn der heilige Martin im frühen Mittelalter zum Hausheiligen der Karolinger und Merowinger avanciert und als Schlachtenhelfer angerufen wird, dann liegt das in seiner allgemeinen Anrufbarkeit als Heiliger begründet und dem Vertrauen in seine Wunderkraft, derer man sich durch seine Reliquien – allen voran die Mantelhälfte – versichern wollte, während es für die von ihm erhoffte Schlachtenhilfe "in seiner Lebensgeschichte keinen beweiskräftigen Rückhalt" gibt. Dass er selbst einst Soldat war, spielt dabei keinerlei Rolle – nicht einmal in einer jener seltsam schief anmutenden Übertragungen, die das Patronat eines Heiligen mit dessen Folterinstrument verknüpfen, so im Falle des Soldaten-Märtyrers Sebastian, der zum Patron der Bogenschützen wird, durch deren Pfeile er doch zu Tode kam. Allenfalls wäre von einer in der Latenz bleibenden ikonischen, auf Ähnlichkeit beruhenden, Zeichenrelation auszugehen, die im einstigen Soldaten und nunmehr spirituellen Gottesstreiter Martin ein kriegerisches Handeln im Namen Gottes vorgebildet sieht. Explizit gemacht wird ein solcher Zusammenhang aber nicht. Martin bleibt der wundertätige und barmherzige Mönchsbischof, sein "Streiten" bleibt metaphorisch und erinnert daran, dass in der christlichen Tradition Gewalt gerade kein Heilsweg ist.
In der Oberzips sind [...] die durch das benachbarte Schlesien vermittelten Merkmale des Ostmitteldeutschen vorherrschend. Einen Sonderfall stellen das Kesmarker Stadtprotokoll aus den Jahren 1554-1614 sowie das zweitälteste Gerichtsbuch von Kesmark aus den Jahren 1607-1624 dar, in denen die ostmitteldeutschen Merkmale gänzlich fehlen. [...] Nach Piirainen könnte dies auf eine eigene Schreibtradition in der Kesmarker Stadtkanzlei hinweisen. Die Teilergebnisse der sprachlichen Analyse von Originalhandschriften der Zunftsatzungen aus den Jahren 1573-1636 deuten jedoch darauf hin, dass man den ostmitteldeutschen bzw. schlesischen Einfluss in der Kesmarker Kanzleisprache nicht ausschließen kann.
Unter deutschen Handschriften, die in tschechischen Archiven und Bibliotheken aufbewahrt werden, findet man zahlreiche Überlieferungen mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Fachliteratur. Ein Teil dieser Texte ist in Böhmen und/oder in Mähren entstanden und ist auf die jahrhundertelange Zweisprachigkeit und das Zusammenleben von Tschechen und Deutschen auf diesem Gebiet zurückzuführen. Ein beträchtlicher Teil der überlieferten Fachliteratur wurde jedoch anderswo geschrieben. Diese Werke, die auf verschiedene Art und Weise nach Böhmen oder Mähren gelangten, können heute als Zeugen der engen Kontakte zwischen tschechisch- und deutschsprachigen Ländern in der Vergangenheit angesehen werden.
Zu den traditionellen Gebieten des Kontaktes zweier Sprachen gehört bekanntlich das Rechtswesen. Die Ergebnisse unserer bisherigen sprachhistorisch vergleichenden Untersuchungen anhand von Rechtstexten belegen, dass die Rezeption des sächsisch-magdeburgischen Rechts in Ost-und Mitteleuropa Spuren in den Sprachen der jeweiligen, das Recht rezipierenden Sprachgemeinschaften hinterlassen hat. Diesen Spuren wurde im Rahmen unserer Untersuchungen nachgegangen.
Hier soll es um zwei inhaltsgleiche Erfurter Handschriften aus den 1420er Jahren gehen, deren Edition unmittelbar vor dem Abschluss steht. Die eine, im Folgenden als H bezeichnet, war lange Zeit im Besitz des Erfurter Petersklosters und dort in den Bereich der Lektüre der Geistlichen und der Novizenausbildung eingeordnet, die andere wurde im Hause des Erfurter Patriziers Conrad Ziegeler und sicher für Erbauungszwecke der Patrizierfamilie 1428 geschrieben. Damit sind diese beiden Handschriften repräsentativ für die spätmittelalterliche deutsche Historienbibel, die Franz Simmler den wissensvermittelnden Textsorten zuordnet, und die vor allem für Adlige, Weltgeistliche und Angehörige einer städtischen Oberschicht hergestellt wurden.
With the preservation of health an age-old concern for humanity, guides to healthy living based on humoral theory were among the earliest texts of medieval school medicine to be translated from Latin into the vernacular. Subject of this study is the development of a German technical language for dietetics from the late thirteenth to the late fifteenth century as evidenced in Hiltgart von Hürnheim's translation of the 'Secretum secretorum', the anonymous translation of the regimen in the 'Breslauer Arzneibuch', and the four independent translations of Konrad von Eichstätt's 'Regimen sanitatis'. Special emphasis is put on a number of 'termini technici' from humoral theory and the way the various translators tackled these terms.
Maniculae : Editorial
(2020)
Die Gründung der Open-Access-Zeitschrift Maniculae geht aus der alltäglichen Erfahrung der Arbeit des Akademievorhabens 'Handschriftencensus' hervor. Fortlaufend werden rund um die Welt Entdeckungen und Beobachtungen gemacht, für die es keinen passenden Publikationsort gibt. Maniculae will hier Abhilfe schaffen. Kurze, prägnant formulierte Beiträge informieren rasch und verlässlich über Neuigkeiten auf dem Gebiet der Handschriftenforschung.