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Felsen, Block- und Geröllhalden waren bislang nicht oder nur im geringen Maße einer Nutzung unterworfen. Sie stellen in unserer mehr oder weniger intensiv genutzten Kulturlandschaft noch einen Teil des ursprünglich dar; es sind Lebensräume, die sich über Tausende von Jahren ungestört entwickeln konnten. Solche Biotope, die uns - wie ein Fenster - den Blick in die Landschaft vor der menschlichen Besiedelung erlauben, nennt man Primärbiotope. Diese Broschüre informiert über die Verbreitung, Biologe, sowie Biozönosen und Schutzmaßnahmen von Felsen und Blockhalden in Baden-Württemberg.
Mit enormem Aufwand und hervorragendem Ingenieurverstand wurden im 19. Jahrhundert so gut wie alle großen Flüsse ausgebaut, begradigt und durch Dämme gezähmt oder – wie man damals sagte – rektifiziert oder korrigiert. Dieses Werk wurde im 20. Jahrhundert weiter perfektioniert. Besondere Schwerpunkte bildeten Kanalisierungen und Dammbauten zur weiteren Optimierung von Flussschifffahrt und Energiegewinnung, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes von Siedlungen und zur Schaffung von weitgehend hochwassergeschützten Agrarflächen in den Auen. Auch die Bereitstellung von Kühlwasser für immer zahlreichere und größere Kraftwerke nahm an Bedeutung zu. Die ernüchternde Bilanz dieser Entwicklung, die an allen größeren, aber auch an vielen kleineren Flüssen und an den Bächen stattfand, ist ein weitgehendes Verschwinden naturnaher Fließgewässer- und auentypischer Lebensräume und damit verbunden eine ganz erhebliche Gefährdung der spezifischen Tier und Pflanzenwelt unserer Bäche und Flüsse. Schutz und Entwicklung der verbliebenen naturnahen Fließgewässer und ihrer Ufervegetation sind daher aus Sicht des Naturschutzes elementare Aufgaben, um die Vielfalt an Arten und Biotopen der baden-württembergischen Bäche und Flüsse zu bewahren und zu fördern. Auch den Erholung suchenden Menschen kommt der Schutz naturnaher Fließgewässer zugute. Fließgewässer prägen viele Landschaften, die wir besonders anziehend finden, wie etwa die Täler von Jagst und Kocher oder das obere Donautal. Aus diesen Gründen sind seit dem 1. Januar 1992 naturnahe Abschnitte von Bächen und Flüssen sowie naturnahe Altarme jeweils einschließlich ihrer Ufervegetation besonders geschützte Biotope nach dem badenwürttembergischen Naturschutzgesetz (§ 24a NatSchG). Sie wurden als naturnahe Fließgewässerabschnitte kartiert, wenn sie unverbaut oder nur unwesentlich künstlich verändert waren und eine Länge von mindestens 20 m aufwiesen. Ein Auszug des Gesetzestextes sowie die dazugehörigen Definitionen der genannten Biotoptypen sind im Anhang abgedruckt.
Zusammen mit anderen schutzwürdig erkannten Biotopen wie Mooren, Bruchwäldern, Felsen und Blockhalden stehen Streuwiesen und seggen- und binsenreiche Naßwiesen seit dem 1. Januar 1992 unter dem besonderen Schutz des Biotopschutzgesetzes. Streu- und Nasswiesen sind durch die landwirtschaftliche Produktion von Streu und Futter für die Nutzviehhaltung entstanden. Diese Broschüre geht auf die Entstehung, Verbreitung und Lebensgemeinschaften der Streuwiesen und Nasswiesen ein.
Eine Besonderheit des Bodensees sind seine ausgedehnten Ufer- und Flachwasserbereiche. Mit ihrer außergewöhnlichen Tier- und Pflanzenwelt, ihrem im Vergleich zum freien Wasser erhöhten Stoffumsatz sowie ihrer außerordentlichen Bedeutung als Laich-, Brut- und Nahrungsgebiete gelten diese als ökologisch wirksamste, zugleich aber auch empfindlichste Zonen des Sees. Insbesondere die Selbstreinigungskraft und das Puffervermögen gegenüber Beeinträchtigungen wird entscheidend von dieser Zone bestimmt. Ohne die markanten, gehölzbestandenen Uferwälle, die weiten, im Herbst und Winter goldgelbleuchtenden Ried- und Röhrichtgürtel, die im Frühsommer blumenbunten Strandrasen sowie die im Sonnenlicht vom kalkigen Untergrund weiß schimmernden Flachwasserzonen besäße der Bodensee nur einen Bruchteil seines lieblichen Charmes.
Selbst dort, wo Land und Wasser ineinander übergehen, gedeihen bei uns Wälder - die feuchten Sumpfwälder, Bruchwälder und Auwälder. Die naturnahen Feucht- und Nasswälder sind unersetzliche Rückzugsgebiete für Tier- und Pflanzenwelt. Kaum ein anderer Waldlebensraum in unseren gemäßigten Breiten ist so arten- und strukturreich wie diese amphibische Überschneidungszone - und sogleich so bedroht. Diese Broschüre informiert über die Biologe und den Schutz dieser Biotope. Desweiteren gibt sie Aufschluß über Biozönosen und weiterführende Literatur.
Moore, Sümpfe, Röhrichte und Riede sind Lebensräume, die ihre Existenz einem Überfluss an Wasser verdanken und schon in der vom Menschen unbeeinflussten Urlandschaft Mitteleuropas vorkamen. Als Feuchtgebiete prägten sie das Bild unserer Kulturlandschaft. Aufgrund vielfältiger Eingriffe in die Umwelt sind sie heute bei weitem nicht mehr so häufig, wie sie es früher einmal waren. Entsprechend hoch ist die Zahl der gefährdeten Tier und Pflanzenarten in diesen Biotopen. Die in Mooren, Sümpfen, Röhrichten und Rieden lebenden Tier- und Pflanzenarten müssen an den Standortfaktor Wasser besonders angepasst sein. Ihr Vorkommen ist daher auch weitgehend auf diese Lebensräume beschränkt. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Entstehung und Verbreitung dieser nach § 24 a des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg (NatSchG) besonders geschützten Biotope. Sie klärt darüber auf, welche Handlungen und Faktoren zu ihrer Gefährdung beitragen und welche Maßnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen sind. Den ausführlichen Gesetzestext zu den Mooren, Sümpfen, Röhrichten und Rieden können Sie dem Anhang dieser Broschüre entnehmen.
Durch das baden-württembergische Biotopschutzgesetz (§ 24 a des Naturschutzgesetzes;NatSchG) sind Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume geschützt. Diese Biotoptypen gibt es in vielen Landesteilen Baden-Württembergs. Sie sind jedoch auf Sonderstandorte beschränkt und nehmen meist nur kleine Flächen ein. Häufig sind Gebüsche, naturnahe Wälder und Staudensäume trockenwarmer Standorte miteinander vergesellschaftet. Von Natur aus ist das in der Umgebung von Felsen der Fall, wo mit zunehmender Trockenheit des Bodens die Bäume von Sträuchern und diese dann durch Stauden abgelöst werden. Diesen Biotopkomplex hat Robert Gradmann mit dem in die botanische Literatur eingegangenen Begriff "Steppenheide" belegt. Seine Beschreibung der Steppenheide der Schwäbischen Alb gibt ein treffliches Bild der sehr reizvollen Vegetation mit ihrem Blüten- und Artenreichtum, den vielen seltenen Arten, der mediterranen Lichtfülle und dem aromatischen Duft, der besonders die Staudensäume kennzeichnet. Gemeinsam ist den Biotoptypen der trockenwarme Standort. Mit "trocken" ist tatsächlich ein trockener Standort gemeint, während "warm" relativ zu sehen ist. Selbst in Hochlagen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes gibt es relativ warme Standorte auf sonnseitigen Hängen und Felsrippen, obwohl das allgemeine Klima dort rau ist. Gemeinsam ist ihnen auch ein geringer Kultureinfluss. Wälder und Strauchanpflanzungen auf trockenwarmen Standorten, deren Artenzusammensetzung infolge menschlicher Eingriffe nicht mehr naturnah ist, sind nicht durch das Biotopschutzgesetz geschützt. Den ausführlichen Gesetzestext zu den Gebüschen und naturnahen Wäldern trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume können Sie dem Anhang dieser Broschüre entnehmen.
In unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft und Siedlungsbereichen sind Quellen heute nur noch selten zu finden. Zum größten Teil sind sie gefasst oder drainiert und ihr Wasser tritt erst nach langer Wanderung in Rohrsystemen ans Tageslicht, wo es in Betrieben, Haushalten, Kneippanlagen, Bädern usw. für den alltäglichen menschlichen Bedarf verwendet wird. Um wenigstens noch die naturnahen Quellen bzw. Quellbereiche mit ihrer natürlichen Umgebung zu erhalten, wurden sie vom Gesetzgeber unter Schutz gestellt. Diese Broschüre informiert über Vielfalt, Biologie, Biozönosen, sowie über den Schutz von Quellen.