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Die Grundlagen der heutigen modernen Wortartenklassifikationen gehen bis in die Antike zurück: Bereits zu dieser Zeit hat Dionysius Thrax ein Schema mit acht Wortarten etabliert. Die darin auftretenden Wortarten sind Substantive, Verben, Adjektive, Artikel, Pronomen, Präpositionen, Adverbien und Konjunktionen. Diese Zahl wird wiederum in den unterschiedlichen Grammatikansätzen unserer Zeit variiert. So verwendet der generative Ansatz beispielsweise vier Wortarten – Bergenholtz/Schaeder (1977) verzeichnen dagegen ganze 51 verschiedene Wortarten und zusätzlich 5 Lexemklassen. Allein diese starken Schwankungen in der angenommenen Anzahl der Wortarten verdeutlichen die allgemeinen Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Wortarten in ihren Kriterien.
Das Zitat "Denn sie gliedern sich in Stämme wie die Menschen" aus Érik Orsennas "Die Grammatik ist ein sanftes Lied" leitet den Titel dieser Arbeit ein und markiert gleichzeitig eine Schnittstelle zwischen der Literaturwissenschaft und der Linguistik und speziell der Grammatik. Als metasprachliche Erzählung setzt sich Orsennas Erzählung literarisch mit der Sprache und ihrer Grammatik auseinander. In der vorliegenden Arbeit beschäftige ich mich vorrangig mit der Analyse der Kriterien zur Klassifikation von Wortarten und ihrer literarischen Darstellung und Ausgestaltung in Orsennas Text über die Wörter, die in Stämmen in der Stadt der Wörter zusammenleben und in einer Fabrik miteinander zu Sätzen verbunden werden können. Der Originaltext von Orsenna ist eine Erzählung in französischer Sprache. Die Übersetzerin Caroline Vollmann hat den Text an die Gegebenheiten und speziellen Phänomene der deutschen Sprache angepasst. Aus diesem Grund spreche ich in der Arbeit von Orsenna und Vollmann als Verfassern.
Da die Darstellung der Wortarten bei Orsenna und Vollmann primär durch Metaphern realisiert wird und den Wörtern als "Stämmen" in einer Stadt menschliche Eigenschaften zugewiesen werden, möchte ich besonders auf die Grundlagen der kognitiven Metapherntheorie von Lakoff und Johnson eingehen. Um eine möglichst wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Analyse von Kriterien zur Wortartenklassifikation zu gewährleisten, habe ich drei Grammatiken als Vergleichsmedium für die spätere Analyse von Orsennas und Vollmanns Text ausgewählt. Dadurch gewinne ich sowohl eine syntaktisch als auch morphologisch und semantisch orientierte Perspektive auf den Untersuchungsgegenstand. Aus den Grammatiken von Hentschel/Weydt (2003), Helbig/Buscha (2005) und Boettcher (2009) soll im Verlauf der Arbeit ein Kriterienkatalog erstellt werden, der in einem weiteren Schritt auf die Analyse der Wortartenklassifikation des literarischen Textes angewendet werden kann.
Der vorliegende Abschlussbericht fasst die Ergebnisse der Studie „Berufliche Weiterbildung von Teilzeitkräften“ zusammen. Der Projektzeitraum erstreckte sich vom 15.06.2010 bis zum 31.03.2011, Gefördert wurde die Studie durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und den Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Das Früherkennungssystem des § 91 Abs. 2 AktG ist kein „Risiko“-Früherkennungssystem, wie dies der IDW PS 340 annimmt. Daraus folgen zu weit reichende angebliche Risikomanagement- und Prüfpflichten. Eine fortlaufende und ständige Erfassung, Bewertung und Analyse von Einzelrisiken ist nämlich nicht erforderlich. Zwar mag im Einzelfall eine Risikosteuerung angezeigt sein, die sich einem umfassenden Risikomanagement annähert. Die über § 91 Abs. 2 AktG hinausgehenden Maßnahmen ergeben sich dann aber aus §§ 76, 93 AktG und sind insofern auch nicht Prüfungsgegenstand des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB. 2. Der IDW PS 340 blendet die zentral wichtige Liquiditätssteuerung aus. Hier ist er zu eng und nicht spezifisch genug. Bestandsgefährdende Entwicklungen können nämlich auch durch Liquiditätsrisiken entstehen. § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet daher die Gesellschaft zur Aufstellung eines Finanzplans, der künftige Zahlungsein- und Zahlungsausgänge einander gegenüberstellt. 3. Der IDW PS 340 besteht nicht hinreichend deutlich auf schriftlicher Dokumentation des Früherkennungssystems. Denn eine schriftliche Fixierung von Früherkennungs- und Überwachungssystem dient nicht nur der Funktionsfähigkeit dieser Systeme, sondern bildet auch die Prüfungsgrundlage, ohne die dem Abschlussprüfer eine hinreichende Prüfung nicht möglich ist.
Der folgende Aufsatz ist eine geringfügig überarbeitete Version eines Vortrags über das japanische Gesellschaftsrecht anlässlich der im August 2010 veranstalteten Summer School für japanisches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main1. Der Vortrag war nicht nur an Juristen und Studierende der Rechtswissenschaften, sondern auch an Japanologen und Studierende der Japanologie gerichtet, weshalb ich mich bemüht habe, mich möglichst nicht in juristischen Details zu verlieren, sondern eine Einführung in das Wesen des japanischen Gesellschaftsrechts zu geben. In den letzten Jahren gab es im Umfeld japanischer Unternehmen zahlreiche bedeutende gesetzliche Änderungen, und es scheint, als würde sich diese Entwicklung zunehmend beschleunigen. In dieser Lage, in der die täglich neu auftretenden Rechtsfragen schnellstmöglich einer Lösung bedürfen, ist es für die Gelehrten des Gesellschaftsrechts oft schwierig, sich wissenschaftlich mit der substantiellen Dimension dieser Rechtsfragen zu beschäftigen. Auch dieser Aufsatz über das japanische Gesellschaftsrecht ist nur eine Skizze zum Gegenstand meines Forschungsgebietes. Die Darstellung beginnt – zum besseren Verständnis der zugrundeliegenden Systematik vor allem für den deutschen Leserkreis – mit einer knappen Erläuterung der Entsprechungen des deutschen Begriffs „Gesellschaft“ im Japanischen. Auf diese terminologische Klärung folgt ein kurzer Überblick zur Geschichte des japanischen Gesellschaftsrechts bis hin zur Erstellung des japanischen Gesellschaftsgesetzes, da zum Verständnis des heutigen japanischen Gesellschaftsrechts eine gewisse Kenntnis seiner Vorgeschichte höchst wichtig ist. Bereits hier sei der wichtige Punkt erwähnt, dass das historische japanische (Aktien-)Gesellschaftsrecht unter dem starken Einfluss Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Amerika gestaltet wurde, was sich noch gegenwärtig auf das japanische Gesellschaftsgesetz und die Struktur der japanischen Aktiengesellschaften auswirkt. In den weiteren Abschnitten werden diese Besonderheiten des japanischen Gesellschaftsrechts anhand der Struktur der japanischen Aktiengesellschaft illustriert.
Der Kontrollbegriff des WpÜG
(2011)
Die Bestimmungen des WpÜG über Übernahme- und Pflichtangebote knüpfen von jeher an das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte einer Zielgesellschaft an. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob dieser formale Kontrollbegriff des geltenden Rechts den Machtverhältnissen in börsennotierten Gesellschaften angemessen Rechnung trägt. Darüber hinaus hinterfragt er die systematische Stimmigkeit der unterschiedlichen Schwellenwerte für Kontrolle und Beherrschungsvermutung bei börsennotierten Gesellschaften.