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Ausblick
(2004)
Mit der vorliegenden Publikation zu den Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wurde die Reihe der Veröffentlichungen in den Sonderheften dieser Zeitschrift zu den Arten nach Anhang II (LAU 2001b) sowie zu den Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (Weber et al. 2003) fortgesetzt. Damit sind im Wesentlichen die konzeptionellen Grundlagen für ein Monitoring der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zur Erfüllung der Berichtspflichten an die EU geschaffen. Auch für die FFH-Lebensraumtypen mit ihren charakteristischen Arten (LAU 2002) liegt als weiterer wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Berichtspflichten ein Sonderheft vor.
Gemas Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist ein Monitoring des Erhaltungszustandes der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung durchzufuhren. Weiterhin ist nach Artikel 12 eine fortlaufende Überwachung des unbeabsichtigten Fangs oder Tötens der Anhang IV-Tierarten vorgeschrieben, worauf gegebenenfalls weiterführende Erhaltungsmaßnahmen und Forschung aufbauen sollen. Im § 40 BNatSchG wird dieses Monitoring in die Verantwortung der Bundesländer übergeben.
Übersicht
(2004)
In Sachsen-Anhalt kommen nach gegenwärtigem Kenntnisstand 59 Tier- und Pflanzenarten vor, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, 24 davon zugleich im Anhang II der FFH-Richtlinie. Weitere 18 Arten müssen als bereits ausgestorben angesehen werden, der Luchs wurde wiedereingeführt, der Schwarzapollo gilt derzeit als verschollen. Für die Anhang IV-Arten sind über 12.300 Nachweise, überwiegend seit 1960, bekannt geworden.
Allgemeine Bemerkungen
(2004)
Einleitung
(2004)
Der Naturschutz, im föderativen Deutschland in Landeszuständigkeit organisiert, erhalt zunehmend Impulse auf europäischer Ebene und wird dadurch vor neue Anforderungen an den Schutz von Lebensraumen und Arten gestellt. Einen wichtigen internationalen Rahmen stellt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro 1992 dar. Innerhalb der Europäischen Union wurden durch die FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) EU-weite Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Arten und Lebensraume aufgestellt. Wahrend bisher überwiegend im Rahmen der Bundesländer bzw. Deutschlands agiert wurde, sind nun zunehmend auch "gemeinschaftliche Interessen" zu berücksichtigen. Zugleich hat die EU in Form der LIFE-Verordnung ein Finanzierungsinstrument für die Durchführung von Projekten zur Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Ressourcen geschaffen.
Wegen ihrer spezialisierten und seltenen Fauna finden Binnenlandsalzstellen seit jeher das besondere Interesse von Floristen und Faunisten. Im mitteldeutschen Raum besitzt neben dem Aschersleben-Staßfurter und dem Magdeburger Gebiet (Hecklingen, Sülldorf etc.) sowie den Thüringer Salzstellen das Gebiet um die Mansfelder Seen zwischen Eisleben und Halle (S.) eine herausragende Bedeutung. Speziell der ehemalige Salzige See wurde bereits seit dem 18. und frühen 19. Jh. intensiv untersucht (Germar 1829, Ahrens 1833). Rapp (1933-35) fasste die seinerzeit bekannten Funddaten weitgehend vollständig zusammen. Erst gegen Mitte der 1980er Jahre setzte hier wieder eine intensive faunistische Tätigkeit ein, die sich nun auch auf anthropogene Salzstellen erstreckte. Eine davon ist das Flächennaturdenkmal (FND) Salzstelle bei Teutschenthal-Bahnhof (FND 0036SK_) im westlichen Saalkreis.
Wirbellose
(1995)
Der landschaftlich reizvolle Überschwemmungsbereich zwischen Schollene und Havelberg lässt aufgrund der naturräumlichen Ausstattung eine artenreiche Wirbellosenfauna vermuten. Leider sind bis heute für bestimmte Arten kaum Angaben zu Vorkommen bekannt. Historische Quellen existieren so gut wie nicht; wenn doch, so wurden zumeist nur Zufallsbeobachtungen dokumentiert. Nachdem 1989 von B. Heinze in Havelberg eine entomologische Fachgruppe gegründet wurde, war ein kleiner Aufschwung im Kenntnisstand zu verzeichnen. Nicht unwesentlich trägt auch die von ihm initiierte Schriftenreihe "Untere Havel - Naturkundliche Berichte" zur Erweiterung des Wissensstandes bei. Ansonsten finden sich nur vereinzelt faunistische Arbeiten aus dem Gebiet, so sei u.a. Spitzenberg erwähnt, der die aquatilen Coleopteren des NSG "Schollener See" untersuchte. Dabei konnten neben einer Vielzahl anderer Arten als bemerkenswerte Vertreter die beiden Kolbenwasserkäferarten Hydrous aterrimus und H. piceus gefunden werden.
Die Herausgeber des Buches Herr Ernst-Wilhelm Rabius (1991 bis 1992 Abteilungsleiter für Naturschutz im Umweltministerium des Landes) und Herr Dr. Rainer Holz (ehemals Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz, jetzt am Landesamt für Umwelt und Natur) fassten Beiträge von insgesamt 51 Autoren, die überwiegend in den verschiedenen Naturschutzbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, zusammen. Beschrieben wird die Arbeit der Naturschutzverwaltung des Landes in 10 Kapiteln.
Die vielgestaltigen Habitate der Südharzer Karstlandschaft bieten einer artenreichen Tierwelt Lebensraum. Zwar sind aus dem Südharz eine Vielzahl von Angaben zu den verschiedensten Tierarten bekannt, systematische Untersuchungen begannen aber erst in der jüngsten Zeit. Fast alle Daten wurden von Einzelpersonen zusammengetragen. Eine Zusammenstellung für den gesamten Harz, der auch alle verfügbaren Meldungen zum Südharz enthält, wurde 1997 mit dem Arten- und Biotopschutzprogramm "Landschaftsraum Harz" vom Landesamt für Umweltschutz veröffentlicht.