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Flächenverbrauch und Landschaftszerschneidung gehören mit immer noch steigender Tendenz zu den gravierenden Umweltproblemen in der heutigen Zeit. Verantwortlich dafür sind vor allem der Bau von Verkehrsanlagen sowie von Energietrassen und -leitungen. Die Zerschneidung von Lebensraumen ist eine der wesentlichsten Ursachen für den besorgniserregenden Arten- und Lebensraumverlust. Durch den Barriereeffekt von Straßen wird die Wiederansiedlung, Ausbreitung und die Bildung stabiler Populationen sehr vieler Tierarten verhindert. Daneben hat die Zerschneidung auch negative Auswirkungen auf andere Schutzguter, insbesondere auf den Wasserhaushalt und das Lokalklima, und kann zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen.
Auf einer Fläche von über 300 km2 erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfäche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.
Die historische Landschaftsanalyse hat als Methode zur konkreten Zielfindung für die Landschaftsplanung und den Naturschutz eine große Bedeutung. Sie erfasst den räumlich-zeitlichen Wandel der Naturausstattung unter dem Einfluss menschlicher Nutzung und ermöglicht aus dem Vergleich mit historischen Landschaftszuständen eine Bewertung des gegenwärtigen Zustandes sowie die Ableitung von konkreten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Am 08.03.1994 veranstaltete das Landesamt für Umweltschutz gemeinsam mit der Landesumweltakademie Sachsen-Anhalt in Halle einen Erfahrungsaustausch zur Erarbeitung der Landschaftsrahmenpläne in Sachsen-Anhalt. Der Landschaftsrahmenplan ist das wichtigste Planwerk des Naturschutzes in Sachsen-Anhalt, also ein Naturschutzkonzept zur Entwicklung von Natur und Landschaft in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit gutachtlichem Charakter. Der Landschaftsrahmenplan stellt die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Gesetzliche Grundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) Darüber hinaus gilt in Sachsen-Anhalt die Richtlinie zur Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne vom 18.01.1993 (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.01.1993, erschienen im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 9/1993).
Am 27. und 28.02.1992 lud das Ministerium für Umwelt und Naturschutz gemeinsam mit dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden aller Landkreise und kreisfreien Städte, die oberen Naturschutzbehörden sowie Vertreter von Planungsbüros und von wissenschaftlichen Einrichtungen zu einer Weiterbildungs- und Diskussionsveranstaltung zum Thema "Landschaftsrahmenplanung" ein. Das Ziel dieser Veranstaltung war, erste Grundpositionen für die im Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gesetzlich vorgeschriebene Erstellung von Landschaftsrahmenplänen herauszuarbeiten.
Die bisher im Bereich des Naturschutzes verwendete Landschaftsgliederung des Landes Sachsen-Anhalt wurde 1994 im Landschaftsprogramm des Landes veröffentlicht. Die Grenzen der damals ausgewiesenen 38 Landschaftseinheiten sind auf einer Karte im Maßstab 1:300 000 dargestellt, die Beschreibungen und die Darstellungen der Leitbilder der Landschaftseinheiten erfolgen verbal. Diese Landschaftsgliederung ist seit ihrem Erscheinen die Grundlage und der räumliche Beziehungs- und Ordnungsrahmen für den Naturschutz, die Landschaftspflege und die Landschaftsplanung. Sie wurde zahlreichen naturschutzfachlichen Arbeiten zugrunde gelegt. Dazu zählen insbesondere die überörtliche und örtliche Landschaftsplanung entsprechend den § § 4 bis 7 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen Anhalt (NatSchG LSA), die Erfassung und Bewertung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume sowie die Schutzgebietsausweisung.
Im Heft 1/2000 der vorliegenden Zeitschrift wurde bereits von der Überarbeitung der Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts berichtet. Mittlerweile wurde diese Landschaftsgliederung auch für den Harz präzisiert. Das wurde notwendig, weil die sachsen-anhaltischen Anteile des Harzgebirges bisher nur sehr unzureichend untergliedert waren. Für die bisher ausgewiesenen zwei Landschaftseinheiten "Hochharz" und "Mittel- und Unterharz" wurden nun unter natur- und landschaftsräumlichen sowie unter naturschutzfachlichen Aspekten fünf neue Landschaftseinheiten ausgewiesen.
Der vorliegende Beitrag stellt am Beispiel des Bundeslandes Sachsen-Anhalt eine Methode zur Kennzeichnung und Typisierung von Landschaftseinheiten nach der Bodennutzung und der Ausstattung mit naturnahen Landschaftsteilen auf der Grundlage von Satellitenbildern vor. Für die Kennzeichnung und die Abgrenzung der Landschaftseinheiten wurden neben der naturräumlichen Ausstattung der Landschaftsräume auch Merkmale der Flächennutzung berücksichtigt.
Seit 1996 werden im Auftrag des Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MRLU) überörtliche Biotopverbundsysteme (Maßstab 1:50000) geplant. Die Aufstellung dieser gutachtlichen naturschutzfachlichen Rahmenplanungen erfolgt nach Landkreisen, die Koordinierung und fachliche Begleitung erfolgt durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU).