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Dies ist eine gekürzte Version eines Beitrags, der in der Zeitschrift Internationale Politik – IP, Ausgabe Mai/Juni 2016, erschienen ist.
Während in den zehn Jahren des Afghanistan-Krieges von 1979 bis 1989 geschätzte 20 000 „foreign fighters“ zu den Mudschahedin und Al-Kaida ins Kriegsgebiet zogen, sind es im vom so genannten „Islamischen Staat“ (IS) gehaltenen Territorium nach drei Jahren bereits etwa 30 000. Zwischen 6000 und 7000 kommen aus Ländern der EU; erstmals folgen auch Frauen in signifikanter Zahl dem Ruf einer islamistischen Terrororganisation. Warum also zieht der IS so viel mehr Anhänger an, als es Al-Kaida je getan hat? Wieso machen sich Tausende junger Muslime, die in Europa geboren wurden, auf den Weg in ein angebliches Kalifat und reales Kriegsgebiet? Und welche Rolle spielen die Narrative und Angebote des IS dabei?...
„Wir sind im Krieg mit Russland.“ Diese gleichermaßen lakonische wie wuchtige Bewertung des Journalisten Jan-Philipp Hein lässt den Leser unwillkürlich zusammenzucken, klingt sie doch wie ein aus der Zeit gefallenes Zitat einer längst überwundenen Ost-West-Konfrontation. Zudem erscheint sie verstörend irreal, da die sich in den Vordergrund drängenden aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen wie islamistischer Terrorismus, anhaltend große (und vielfach unkontrollierte) Flüchtlingsströme und eng damit verknüpft ein Erstarken rechtsextremistischer Kräfte in den vergangenen Monaten die gesamte Aufmerksamkeit zu absorbieren schienen...
Dies ist der siebte Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
Globale Dschihadisten, die Deutschland als legitimes Angriffsziel beschreiben, begründen dies unter anderem damit, dass die Bundesrepublik ein im globalen „Krieg gegen den Islam″ eingebundener „Feindesstaat″ sei. Andersdenkende Salafisten wie Mohamad Gintasi alias Abu Jibril und als gemäßigte Islamisten bezeichnete Akteure wie Samir Mourad (DIdI e.V.), aber auch Repräsentanten einiger etablierter Islamverbände, halten ihnen entgegen, deutsche Muslime hätten mit Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft oder durch Erhalt ihrer Aufenthaltserlaubnis einen islamrechtlich bindenden Sicherheits(garantie)vertrag (amān) geschlossen. Dieser verpflichte sie, solange sie Sicherheit zugesprochen bekämen und, so ergänzen einige, den Islam praktizieren könnten, geltendes Recht zu achten....