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Ein Vergleich der Schrift Grimmelshausens mit anderen in der Fürstenspiegelliteratur vertretenen Positionen ergab einen völligen Gegensatz zum rein innerweltlichen ratio status-Begriff Machiavellis, aber auch eine weitreichende Differenz zum rational-scholastischen Denken Thomas von Aquins, das Theologie und Philosophie methodisch und inhaltlich trennt und beiden Wissensbereichen je spezifische Erkenntnisquellen zuschreibt. Grimmelshausens Schrift erweist sich als eine wesentlich theologische, die auf einer biblischexemplarischen Argumentation beruht. Für Grimmelshausen gibt es sowohl eine gebotene als auch eine verpönte ratio status. Weil die gebotene ratio status auch eine erforderliche Selbsterhaltung und Pflege des bonum commune gewährleisten soll, ist sie nicht wesentlich vom tradierten Begriff der prudentia zu unterscheiden. Die verpönte ratio status dagegen dreht die Beziehung der gebotenen ratio status zum Gemeinwohl um: Statt das bonum commune zu suchen, folgt der ungerechte Regent ausschließlich seinem bonum privatum. Um die ethische Neutralität dieses Strebens genauer zu artikulieren, wird angedeutet, dass der von der verpönten ratio status geleitete Regent per fas vel nefas handelt. Obwohl weder nach göttlichem noch nach natürlichem Recht Menschen dazu bestimmt sind, über andere Menschen zu herrschen, wird Grimmelshausen zufolge legitime politische Herrschaft in der Regel von Gott mittels des Volkes übertragen. Daher soll das Volk (mit Hilfe Gottes) seine politische Führung selbst bestimmen. Das heißt, dass das Volk berechtigt ist, über die Tugend und Aufrichtigkeit des künftigen Regenten selbst zu entscheiden. Um seine Deutung der Versuchung und Verwerfung des ersten israelitischen Königs zu begründen, stellt Grimmelshausen Sauls ursprüngliche Demut und Tugendhaftigkeit im Einzelnen dar. Saul wird anfänglich mit diesen königlichen Eigenschaften geschildert, um seine spätere Entwicklung zum Tyrannen als Ergebnis seiner Überheblichkeit gegen Gott und seiner fehlenden Selbsterkenntnis zu begründen. Diese Interpretation wird von Grimmelshausen verwendet, um seine Auffassung von der verpönten ratio status mit tradierten Vorstellungen der Tyrannen-Lehre zu verbinden. Anhand der Geschichte Davids stellt der Autor seine theologisch geprägte Erläuterung der gebotenen ratio status exemplarisch dar. Hier wird auch deutlich gemacht, dass die grundlegende Differenz zwischen David und Saul in ihrer unterschiedlichen Einstellung zu Gott besteht und nicht in ihrem äußeren Verhalten. Die Demut und Selbsterkenntnis Davids erlauben es ihm - trotz seiner moralischen Verfehlungen - seine Beziehung zu Gott zu festigen und der gebotenen ratio status zu folgen. Die biblische Darstellung Jonathans wird vom Autor benutzt, um die religiös-politische Rolle von Freundschaft in seiner Vorstellung der gebotenen ratio status näher zu bestimmen. Grimmelshausen betont die tradierte Ansicht, dass die Freundschaft tugendhafter Menschen eine wirkungsvolle Abwehr gegen die Gefahren der verpönten ratio status des Tyrannen bildet. Das unglückliche Ende Jonathans wird dann benutzt, um die politischen Dimensionen der Theodizee-Problematik zu diskutieren. Anschließend verwendet der Autor die Gestalt Joabs, des Heerführers Davids, um Standeserhalt als ein ethisches und politisches Problem einzuführen. Die Besonderheit dieser Diskussion liegt darin, dass sie versucht, die Verpflichtungen übertragener politischer Autorität zu begründen. Grimmelshausen versucht direkte Beobachtungen aus der damaligen Gesellschaft aufzuarbeiten, um die Entstehung und Wirkung der verpönten ratio status zu untersuchen. Dazu benutzt er die Gestalt Oliviers aus Simplicissimus Teutsch. Anhand dieser Verkörperung eines Räuber-Königs wird Machiavellis Vorstellung von der virtú des ethisch-autonomen Regenten in die Diskussion des Autors eingeführt, um einen Kontrast zu der politischen Tugend der frommen Regenten darzustellen. Dabei stellt sich heraus, dass die Entstehung der machiavellischen Mentalität von der luxuria und avaritia des damaligen Handelskapitalismus ermöglicht wurde. In seinen politisch-ethischen Schriften kann Grimmelshausen sich darauf verlassen, dass er einen Grundstock von christlich-biblischen und antiken Vorstellungen und Topoi mit seiner Leserschaft teilt. Dementsprechend kann man eine kontrastive Auseinandersetzung mit der Problematik der ratio status vor dem Hintergrund dieser Gemeinsamkeiten durchführen. Um Zeugnisse dieser Zeit begreiflich zu machen, muss man versuchen, sie in ihrem konkreten historischen und kulturellen Kontext zu verstehen, weil nur in diesem Kontext ihre politischen Absichten sichtbar gemacht werden können, die sich – im Falle Grimmelshausens – sowohl gegen die Entwicklung des modernen Kapitalismus als auch gegen die Herausbildung des absolutistischen Staates richten. Diese Voraussetzungen haben durch die Entwicklung der Politik als eine Erfahrungswissenschaft vieles von ihrer Verständlichkeit verloren. Die Vorstellung, dass die antike Tradition oder die Bibel zeitlos gültige Normen liefern oder dass sie übertragbares Erfahrungswissen oder gültige Analogien und brauchbare Präzedenzfälle bereitstellen, kann heute nur mit Mühe nachvollzogen werden. Die damals vertrauten Ideen, dass Politik die Lehre vom guten und gerechten Leben sei oder dass Ethik, Politik und Ökonomie nicht wahllos auseinandergetrennt werden dürfen, haben vieles von ihrer Selbstverständlichkeit verloren. Eine kontrastive Untersuchung der Gegensätze zwischen Grimmelshausens heilsgeschichtlichem Verständnis biblischer Vorbilder und den innovativen Vorstellungen einiger anderen politischen Denker der Frühen Neuzeit soll exemplarisch zeigen, dass die gleichen Topoi, Personen und Episoden unterschiedliche politische Interpretationen hervorrufen konnten. In einer Zeit, in der das tradierte Verständnis des Königtums und politische Legitimation im Allgemeinen sich grundsätzlich wandelte, konnte diese exegetische Vielfalt als Ausdruck grundlegender politischer Konflikte verstanden werden. Indem man die eher herkömmlich geprägten Beispiele politischer Argumentation in der Arbeit des Autors mit der pragmatischen Rezeption alttestamentarischer Gestalten und Episoden seitens einiger Anhänger des erstarkten Königtums vergleicht, kann man feststellen, dass bereits ein epochaler politischer Wandel sich ankündigte. Die Vermutung liegt nahe, dass durch diesen Wandel die alte sakrale Geschichtsauffassung umgestaltet werden musste, wie Bossuets Discours sur l’histoire universelle deutlich zeigt. Trotz ihrer antiabsolutistischen Absichten war die politische Wirkung der Schrift Grimmelshausens sowohl begrenzt als auch kurzlebig: Mit dem Aufkommen eines säkularen Geschichtsverständnisses verlor die heilsgeschichtlich begründete Darstellung antiabsolutistischer Argumentation weitgehend an Überzeugungskraft. Auf der einen Seite hat diese Entwicklung wohl zu einer Versachlichung politischer Argumentation geführt. Andererseits hat sie zu einer Verschleierung der politischen Intentionen des Autors beigetragen.
Zur Unterscheidung von Dipsacus pilosus L. und Dipsacus strigosus WILLDENOW ex ROEMER et SCHULTES
(2007)
Dipsacus strigosus WILLDENOW ex ROEMER et SCHULTES 1818 ist nach WISSKIRCHEN & HAEUPLER (1998) in Deutschland ein zumindest regional fest eingebürgerter Neophyt. Allerdings ist die Sippe in der Vergangenheit immer wieder mit der indigenen Dipsacus pilosus L. 1753 verwechselt worden und aus diesem Grunde wohl als bestimmungskritisch anzusehen, obwohl die Verschlüsselung in ROTHMALER, Band 4, seit der 9. Auflage (2002) eine eindeutige Bestimmung ermöglicht. In die verbreiteten Bestimmungswerke wurde Dipsacus strigosus erst im letzten Jahrzehnt aufgenommen. Die Sippe ist in den neueren Auflagen von SCHMEIL (2000), OBERDORFER (2001) und ROTHMALER (2002) verschlüsselt und in HAEUPLER & MUER (2000) abgebildet, fehlt aber noch in ROTHMALER, BAND 2 (1996).
Die schlechte Prognose des Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region zeigt die Notwendigkeit, neue Therapieverfahren zu erforschen und die vorhandenen Behandlungsmodalitäten zu optimieren und miteinander bzw. mit neuen Therapieverfahren zu kombinieren. Die intraarterielle Chemotherapie als Chemoperfusion bildet im Rahmen der Optimierung der vorhandenen ein Therapieverfahren, das eine hohe lokale Effektivität bei Kopf-Halstumoren aufweist. Die Chemoembolisation als eine weitere Optimierung der intraarteriellen Chemotherapie ist eine innovative und vielversprechende Methode. Hauptgegenstand dieser Untersuchung war es, mit Hilfe der Mikrodialyse als einem wenig invasiven Instrument zur dynamischen Messung der extrazellulären Gewebekonzentrations-Zeitverläufe die Konzentration von Cisplatin und seinem Antidot Natriumthiosulfat bei unterschiedlichen Applikationswegen (Cisplatin intraarteriell und Natriumthiosulfat intravenös) in Abhängigkeit von der Applikationsverfahren, d.h. Chemoperfusion versus Chemoembolisation, zu bestimmen. Die im Blutkreislauf gemessenen Konzentrationen wurden dem gegenübergestellt. Ziel war die Optimierung der systemischen Abschirmung des lokal wirksamen Cisplatin bei der höchstmöglichen lokalen Cisplatin-Konzentration. Es wurden zwei Patientengruppen untersucht. Die Patientenaufnahme in die Studie erfolgte konsekutiv. Die erste Gruppe bestand aus 10 Patienten, die zweite Gruppe aus 6 Patienten. Die histologisch gesicherten Plattenepithelkarzinome waren, mit einer Ausnahme, nicht vorbehandelt. Eine Cisplatindosis von 150 mg/m² wurde für die Behandlung beider Gruppen eingesetzt. Die Applikation der neoadjuvanten Chemotherapie erfolgte superselektiv über einen transfemoralen Zugang nach angiographischer Darstellung. In der ersten Gruppe wurde eine intraarterielle Cisplatin-Chemoperfusion eingesetzt, wobei die absolute Cisplatindosis in 500ml NaCl-Lösung 0,9% aufgelöst wurde. In der zweiten wurde eine Chemoembolisationsmethode eingesetzt unter Verwendung einer wässrigen kristallinen Cisplatinsuspension, wobei die Cisplatindosis in 45-60 ml NaCl-Lösung 0,9% aufgelöst wurde. 10 s nach Beginn der Cisplatingabe wurde Natriumthiosulfat mit einer Dosis von 9 g/m² intravenös verabreicht. Nach präinterventioneller Insertion einer Mikrodialysesonde in das Tumorzentrum wurden Dialysate in 20 minütigen Intervallen gesammelt. Parallel und über einen Zeitraum wurden bei der ersten Gruppe von bis 70 Stunden und bei der zweiten Gruppe von bis zu 8 Stunden post interventionem Blutproben entnommen. Die Konzentrationen von Cisplatin und Natriumthiosulfat im Dialysat und in den Blutproben wurden unter Verwendung von HPLC analysiert. Nach Chemoembolisation war die maximale Tumorkonzentration (Cmax=180,3 ± 62,3 μmol/L) und die Fläche unter der Konzentration/Zeit-Kurve (AUC= 89,6 ± 31,3 μM·h) für Cisplatin etwa 5 mal höher als die entsprechenden Werte für die intraarterielle Chemoperfusion (Cmax=37,6 ± 8,9 μmol/L, AUC=19,8 ± 4,7 μM·h). Die maximale Cisplatinkonzentration im Plasma war Cmax=4,8 ± 0,6 μmol/L nach der Chemoperfusion und Cmax=0,9 ± 0,2 μmol/L nach der Chemoembolisation. Im Gegensatz zu den Verhältnissen zwischen Cisplatintumor- und Cisplatinplasmakonzentrationen waren die maximale Natriumthiosulfat-Konzentrationen und die AUC für Natriumthiosulfat unabhängig von der Verabreichungsmodalität signifikant höher im Plasma (Cmax=5051 ± 381 μmol/L; AUC= 5589 ± 269 μM·h) als im Tumorgewebe (Cmax=1686 ± 151 μmol/L; AUC= 2204 ± 167 μM·h). Nach der Chemoperfusion waren die durchschnittlichen Quotienten der AUC von Natriumthiosulfat zur AUC von Cisplatin im Tumor und Plasma 211 ± 75 und 984 ± 139, nach der Chemoembolisation waren die entsprechenden Werte 48,5 ± 29,5 und 42.966 ± 26.728. Die extratumoralen molaren Quotienten von Natriumthiosulfat zu Cisplatin müssen > 500 betragen, um Cisplatin zu neutralisieren. Dies wurde in beiden Darreichungsformen erreicht. Intratumoral sollte dieses Verhältnis 100 nicht übersteigen, um die tumorschädigenden Cisplatineigenschaften nicht aufzuheben. Dieses Ziel wurde nur in der Chemoembolisationsgruppe erreicht. Der pharmakokinetische Vorteil der intraarteriellen Cisplatinchemoembolisation gegenüber der intraarteriellen Chemoperfusion hat sich in der vorliegenden Studie bestätigt. Ebenso fanden sich hohe lokale Cisplatinkonzentrationen nach intraarterieller Applikation im Vergleich zu aus der Literatur bekannten Werten nach intravenöser Applikation. Die klinische Wirksamkeit im Bezug auf die Tumorantwort und die Überlebensraten soll in größeren Patientenkollektiven untersucht werden. Ferner soll die Chemoembolisation so optimiert werden, dass weniger modalitätsbedingten Nebenwirkungen auftreten.
Hintergrund und Fragestellung Die dermatologische Ausbildung von Studierenden an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main wird seit dem Wintersemester 2002/2003 durch ein teilweise verpflichtendes Onlineangebot ergänzt. Wichtigster Bestandteil der Onlinelehre ist die verpflichtende Bearbeitung von virtuellen Patientenfällen. Durch die Bearbeitung soll die Vorgehensweise der Patientenbehandlung (Anamnese erheben → dermatologischen Befund beschreiben→ Diagnose erstellen → Therapieplan erarbeiten) simuliert und trainiert werden. Ziel der Untersuchungen Die vorliegende Promotion geht der Frage nach, wie das in die Präsenzlehre integrierte Onlineangebot genutzt wurde und wie die Qualität der Bearbeitung zu bewerten ist. Zusätzlich wurde die Akzeptanz der Onlinelehre in Form von Evaluationen hinterfragt. Die ausgewerteten elektronischen Benutzerprotokolle (Log-Files) und Evaluationsergebnisse dienten der Überarbeitung des Onlineangebots zum Wintersemester 2006/2007. Zusätzlich wurden die Ergebnisse der für das Wintersemester 2006/2007 geänderten Inhalte untersucht und bewertet. Material und Methode Die durch die Nutzung des Onlineangebots automatisch aufgezeichneten elektronischen Benutzerprotokolle (Log-Files) wurden retrospektiv ausgewertet. Dabei wurden die Nutzungsdaten von 805 Studierenden, die das Onlineangebot nur mittels eines individuellen Passworts nutzen konnten, untersucht. Es erfolgte keine personalisierte Auswertung. Die Datenerhebung erfolgte ab dem Wintersemester 2002/2003. Ausgewertet wurden die Nutzungsdaten folgender Wintersemester: 2003/2004, 2004/2005, 2005/2006, 2006/2007. Weiterhin wurden die Evaluationsergebnisse der Onlineevaluationen, die im Anschluss an folgende Wintersemester erfolgte: 2003/2004, 2004/2005, 2005/2006 analysiert. Zudem fand eine persönliche Befragung von 10 Studierenden bezüglich des Onlineangebots im Sommersemester 2006 statt. Ergebnisse * Anzahl der Fallbearbeitungen Durchschnittliche bearbeitete jeder Kursteilnehmer 4,4 virtuelle Patientenfälle. Somit wurden 10 % aller Partienfälle freiwillig bearbeitet. Dabei fand die Fallbearbeitung vorzugsweise einen Tag vor der Freischaltung des nächsten Patientenfalls statt. * Durchschnittliche Bearbeitungszeit Die Auswertungen ergaben, dass die Bearbeitungszeit eines virtuellen Patientenfalls von der Anzahl der Einsendeabfragen und der Fallpositionierung bei der Präsentation abhängig ist. Dabei beträgt die Fragenbearbeitungszeit des jeweils erstpositionierten Patientenfalls ca. 6 Minuten und vermindert sich auf ca. 3 Minuten beim letztpositionierten Patientenfall. * Die inhaltliche Auswertung der Onlinefälle Die inhaltliche Auswertung der virtuellen Patientenfälle und die Ergebnisse der Fallevaluationen zeigten einen Optimierungsbedarf hinsichtlich der Fragestellung einzelner Fragen. Daher wurden 13 der insgesamt 49 Fallfragen zum Wintersemester 2006/2007 überarbeitet (26,5 %). Die Überarbeitung führte im Wintersemester 2006/2007 bei 9 Fragen zu signifikant höheren Ergebnissen. Bei 4 Fragen, die „Transferleistungen“ erforderten, kam es zu keiner signifikanten Verbesserung der Ergebnisse. Die Freitext-Fragen der virtuellen Patientenfälle wurden auch ohne konkrete elektronische Korrektur ernst genommen und so gut wie möglich von 99,4 % der Studierenden beantwortet. Dieses Ergebnis zeigte, dass die Selbstkorrektur im Anschluss an die Fragenbearbeitung ausreichend war. Zudem wurde deutlich, dass der Präsentationszeitpunkt eines virtuellen Patientenfalls keinen Einfluss auf die durchschnittlichen Gesamtergebnisse hatte. * Befundbeschreibungsergebnisse Bezüglich der Befundbeschreibungen zeigten sich grundsätzlich drei Probleme: 1. Die Befundbeschreibungen waren nicht vollständig 2. Es zeigten sich Defizite bei der Benennung der richtigen Effloreszenz 3. Die Bedeutung des Übungsbereichs „Befundbeschreibungen“ wurde nicht erkannt * Evaluationsergebnisse des Onlineangebots Die Evaluationsergebnisse ergaben eine positive Bewertung des Onlineangebots durch die Studierenden, obwohl das Onlineangebot teilweise verpflichtend war. Dabei gaben ca. 90 % der Studierenden an, durch die Bearbeitung der Onlinefälle, einen Lerneffekt erzielt zu haben. Auch das Verhältnis zwischen Präsenzveranstaltung und Onlineunterricht wurde von ca. 90% der Studierenden positiv bewertet. Zudem bezeichneten ca. 80 % der Studierenden die Verzahnung der Onlinelehre („Hausaufgaben“) mit der Präsenzlehre („interaktive Vorlesung“) als motivationsfördernd. Schlussfolgerungen Integrierte verpflichtende Online-Angebote mit sinnvoll auf die Präsenzlehre abgestimmten Inhalten (Blended-Learning) werden gut bewertet. Ebenfalls gut bewertete, singuläre freiwillige Online-Angebote werden dagegen nur vereinzelt genutzt. Wichtige Inhalte sollten "Online" zu Kursbeginn angeboten werden, da die Bearbeitungszeit im Laufe des Semesters sinkt. Die Positionierung der Online-Elemente vor die Präsenzlehre erhöht die Bearbeitungszeit und verbessert die Gesamtergebnisse. Durch Umformulierung ließen sich die Ergebnisse bei 9 Fragen signifikant verbessern. Das vorhandene Lehrangebot konnte die Fähigkeiten der Studierenden zur Befundbeschreibung nicht verbessern. Evaluationen wie diese können damit Schwachstellen vorhandener Lehrangebote identifizieren und dabei helfen, diese zu optimieren.
Ach du dicke Trespe!
(2007)
Die dicke Trespe gehört zu den bedrohten Pflanzenarten Baden-Württembergs, für die das Land in besonderer Verantwortung steht. Ziel des Faltblattes ist, Landwirte und Öffentlichkeit gleichermaßen über Gefährdungsursachen und Maßnahmen zum Schutz dieser in ganz Mitteleuropa äußerst selten gewordenen Süßgrasart zu informieren.
"Es ist wohl eine Regel, daß in gewissen Jahren der Geschmack an allem bloß Individuellen und Besonderen, dem Einzelfall, dem 'Bürgerlichen' im weitesten Sinne des Wortes allmählich abhanden kommt. In den Vordergrund tritt: Das Typische, Immer-Menschliche, Immer- Wiederkehrende, Zeitlose, kurz: das Mythische." Mit diesen Worten umreißt Thomas Mann im Jahre 1942 in seinem Vortrag Joseph und seine Brüder einige Beweggründe für seine fast sechzehnjährige Arbeit an dem "abseitigen, fernliegenden Stoff [...] der biblischen Legende", die er zu einem vierbändigen Romanwerk ausarbeitete. Ein wenig seltsam mutet es hier an, wenn man Thomas Mann, den bürgerlichen Romanautor, der stets darauf bedacht war, eben gerade das ganz Besondere, den nicht alltäglichen Menschen, den Einzelgänger und Außenseiter seinen Lesern vor Augen zu führen, vom "bloß" Individuellen reden hört; ganz so, als seien seine früheren Werke – cum grano salis – lediglich Geburtswehen eines weit größeren Unterfangens gewesen, welches nun endlich im Stande sei, zum Kern vorzudringen, um die nötigen aber überständigen Randerscheinungen hinter sich zu lassen. Thomas Mann führt den Leser sicherlich etwas in die Irre, wenn er hier behauptet, das Interesse am Individuum sei ihm in gewissen – und dies meint späteren – Jahren abhanden gekommen. Der Protagonist seiner Tetralogie, Joseph, scheint doch gerade ein ganz außergewöhnlicher Mensch zu sein, der, mit einigen, später zu erörternden Besonderheiten, eben genau das Individuum par excellence darstellt. Oder verhält es sich in Josephs ganz spezifischem Fall noch etwas komplizierter und seine Besonderheit und das Typische schließen sich gar nicht gänzlich aus?
Drei wissenschaftshistorische Analysen haben sich in je unterschiedlicher Methodik den Feldern der Kriminologie und der Kriminalistik genähert. Silviana Galassi, Richard F. Wetzell und Peter Becker bieten den überzeugenden Beleg dafür, dass die Analyse der Kriminalität und ihrer gesellschaftlichen Verarbeitung weder den Kriminologen noch den Strafrechtlern allein überlassen werden darf. Die historischen Forschungsarbeiten zwingen die traditionelle Kriminologie und die normative Strafrechtswissenschaft zur Kenntnisnahme, dass die Wissenschaftsrichtung "Kriminologie" (Entstehungsbedingungen und Verarbeitung von Kriminalität) und schon gar die "Kriminalistik" (polizeiliche Tatnachweistechnologien) seit jeher im Ordnungsdienst des Staates stehen und – jedenfalls in den zugrunde gelegten Untersuchungszeiträumen – nicht den Anspruch selbst bestimmter Wissenschaft erfüllen. ...
Die originalschriftliche Erfassung ausländischer Literatur in nichtlateinischen Schriften durch den Einsatz von Unicode ist ein aktuelles Ziel vieler Bibliotheken. Trotzdem behalten auch transliterierte Formen und die dafür notwendigen Transliterationsstandards ihre Bedeutung, denn universell ausgerichtete Bibliotheken müssen sich darauf einstellen, ihren Benutzern beide Varianten anzubieten. Die Bibliothekare erhalten dabei Unterstützung durch ihre Bibliothekssysteme, die zumindest teilweise bereits Funktionen für eine automatische Transliteration nach originalschriftlicher Eingabe durch eine hinterlegte Umschrifttabelle bereit halten. In diesem Kontext arbeitet der Arbeitsausschuss "Transliteration und Transkription" an einer Modernisierung der vorhandenen Standards und deren Einbettung in internationale Usancen. Außerdem werden bei Bedarf neue Transliterationsstandards entwickelt. Bereits erfolgreich abgeschlossen wurde das Projekt zur Revision von DIN 31636 (Umschrift des hebräischen Alphabets). Der Vortrag gibt einen Überblick über sämtliche laufenden Projekte des Ausschusses (Griechisch, Kyrillisch, Armenisch, Georgisch, Japanisch) und berücksichtigt auch die entsprechenden Aktivitäten der International Organization for Standardization (ISO) auf internationaler Ebene.