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Vierhundert Nachwuchswissenschaftler, einhundert Panels, alle Teilbereiche der Politikwissenschaft sind vertreten – eigentlich die idealen Voraussetzungen, um sich auszutauschen und selbst etwas für die eigene Arbeit zu lernen, oder nicht? Von 4. bis 6. Juli hat in Bremen die vierte ECPR Graduate Konferenz stattgefunden. Ziel der hauptsächlich von Promovierenden unter dem Banner des European Consortium for Political Research vorbereiteten Konferenz ist es Nachwuchswissenschaftler aus ganz Europa zusammenzuführen...
In der konstruktivistischen Normentheorie kommt man nicht umher sich mit Praktiken wie Framing und Grafting zu beschäftigen, wenn man die Entstehung einer Norm untersucht. Die Norm der internationalen Schutzverantwortung zeigt, dass auch eine bereits anerkannte Norm immer noch umstritten sein kann. Diplomaten und Aktivisten greifen daher weiterhin auf Framing und Grafting zurück, um Skeptiker von ihrem Normverständnis zu überzeugen. Wie das aussieht möchte ich anhand von Aussagen einiger meiner Interviewpartner für ein Projekt über die Entwicklung humanitärer Schutznormen illustrieren.
Völkermord an den Armeniern: diplomatische Rücksichtnahme darf Anerkennung nicht im Weg stehen
(2015)
In ihrem Gastbeitrag fordern Matthias Winkler und Timo Leimeister von Genocide Alert, dass Deutschland, trotz möglicher diplomatischer Verstimmungen, nicht davor zurückschrecken sollte, den Völkermord an den Armeniern von 1915 als solchen ausdrücklich zu benennen. Vor einem Jahrhundert wurden weite Teile des armenischen Volkes im Osmanischen Reich in einem Völkermord ausgelöscht. Das Deutsche Reich war ein enger Verbündeter der damaligen osmanischen Regierung und stellte die Bündnispolitik über das Überleben der Armenier. Durch ein Eingeständnis auch der eigenen historischen Verantwortung an den Geschehnissen kann die Bundesrepublik im Gegenteil den Vertretern einer Aussöhnung in der Türkei den Rücken stärken...
Was beinhaltet die völkerrechtliche Umsetzung eines „Konzepts“ bzw. einer politischen Norm? Die Hintergründe dieser Frage diskutierten Anfang der Woche Sassan Gholiagha und Antje Wiener in einem lesenswerten Beitrag im Verfassungsblog. Ausgangspunkt waren dabei die Formulierungen zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect oder kurz R2P) im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit diesem Kommentar verfolge ich zwei Absichten: Ich möchte kurz auf Unklarheiten in Gholiaghas und Wieners Konzeption von Umstrittenheit eingehen. Zudem bleiben die beiden eine Antwort schuldig, welche Foren geeignet sind, um internationale Normen wie die R2P mittels „radikaldemokratischer“ Kontestation breitestmöglich zu legitimieren...
Im Oktober war in der FAZ ein Mahnruf an das Fach Politikwissenschaft zu lesen: Zentrale Fragen der Politikwissenschaft und der politischen Theorie nach den normativen Grundlagen menschlichen Zusammenlebens würden zugunsten ökonomisch verwertbarer Ergebnisse verdrängt. Mit zunehmender Ökonomisierung und Mathematisierung verliere die Politikwissenschaft die Theorieentwicklung aus dem Blick, so der Vorwurf. Empirisch unterfütterte, gehaltvolle Theorien sind aber Voraussetzung für fundierte Politikberatung. Daher geht mit dieser Ökonomisierung der Politikwissenschaft auch ein Verlust zur normativen Bewertung des Erforschten einher. Haben wir der Gesellschaft also noch etwas Substantielles mitzuteilen, oder beschränken wir uns auf die empirische Analyse dessen was ist, ohne zu fragen was sein sollte?...
Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann.
In der Debatte über die internationale Schutzverantwortung, die Libyen-Intervention der NATO und auch über Syrien spiegelt sich die theoretische Debatte über die Existenz einer universellen Moral und einer Verpflichtung zur „Rettung Fremder“ wieder. Um die gesamte Thematik in ihrer Komplexität zu erfassen, muss die moralische Argumentation von Befürwortern und Gegner betrachtet werden, und zwar auch anhand der praktischen politischen Diskurse und nicht nur in den abstrakten Sphären der politischen Theorie. Auch muss anerkannt werden, dass Menschenrechtsschutz immer Einmischung bedeutet, allerdings nicht zwingend militärischer Art.
Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat jüngst wieder eine verstärkte Sicherheitspolitische Debatte in Deutschland gefordert. Im Anschluss an die jüngste informelle Debatte der UN Generalsversammlung zur Responsibility to Protect (RtoP) am 5. September bietet es sich an Deutschlands Beitrag zur internationalen Schutzverantwortung zu diskutieren. Die Verhinderung von und Reaktion auf Massenverbrechen ist angesichts zweier Maxime deutscher Außenpolitik – nie wieder Krieg und nie wieder Auschwitz – ein notwendiges Thema, dass sich auch in der sicherheitspolitischen Debatte wiederfinden muss, in Deutschland aber bislang wenig thematisiert wird. Will die Bundesrepublik ihrer internationalen Verantwortung gerecht werden, muss hierzulande eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Schutzverantwortung stattfinden.
Seit einem Jahr ist im Umfeld der Vereinten Nationen immer wieder von einem „Human Rights Up Front Aktionsplan“ zu hören. Erst kürzlich forderte Generalsekretär Ban Ki-moon die Mitgliedstaaten in einer Ansprache zu den Prioritäten der UN 2015 auf den Aktionsplan zu unterstützen. Doch was ist das für eine Initiative und welche Resultate hat sie bislang hervorgebracht? Diesen Fragen geht dieser Beitrag auf den Grund.
Am vergangenen Freitag stimmte der Bundestag mit deutlicher Mehrheit für einen Einsatz der Bundeswehr im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat. Bereits am Donnerstag veröffentlichten die Fachschaften der Friedens- und Konfliktforschungs-Studiengänge in Frankfurt, Magdeburg, Marburg und Tübingen eine Stellungnahme in der sie erläutern, weshalb ein überstürztes Eingreifen in Syrien falsch sei. Inzwischen wird die Erklärung auch von anderen Studierenden, Lehrenden sowie Professorinnen und Professoren der Friedens- und Konfliktforschung unterstützt. Hier die Kernpunkte deS Statements:...