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Nach der zuletzt publizierten Liste (DUCHAC 1999) waren aus dem Gebiet der Tschechischen Republik 28 Arten der Afterskorpione bekannt. Einige Arten (Mundochthonius styriacus, Apocheiridium ferum) sind auf dieser Liste angeführt, ohne dass bisher nahere Informationen über ihr Vorkommen und Fundumstande publiziert waren. In der Zeit von der Bearbeitung dieser Liste bis zu ihrer Publizierung determinierte der erste der Autoren dieses Beitrags weitere drei für das Gebiet der Tschechischen Republik neue Arten (Microbisium suecicum, Anthrenochernes stellae, Chernes vicinus) und eine Art, die in der Tschechischen Republik nach mehr als hundert Jahren wieder gefunden wurde (Roncus "lubricus"). Der zweite der Autoren bemerkte eine neue Lokalität der Art Syarinus strandi. Es ist notwendig zu betonen, dass einige interessante Funde direkt im Stadtgebiet Prags gemacht worden sind, einige fast im Stadtzentrum.
Das Meerneunauge gehört zur Familie der Petromyzonidae (Neunaugen). Es wird 50 – 80 cm lang, ist graugrün gefärbt mit einer dunklen Marmorierung auf der Oberseite, hat einen langgestreckten, aalähnlichen Körper und eine zweigeteilte Rückenflosse (GEBHARDT & NESS 1997). Seine Mundscheibe ist durch zahlreiche, ringförmige Reihen von Hornzähnchen gekennzeichnet (MUUS & DAHLSTRÖM 1993).
Beim herbstlichen Abfischen des Großen Lausiger Teiches im Naturschutzgebiet (NSG) "Lausiger Teiche und Ausreißerteich" (LK Wittenberg) am 28.10.2000 durch Fischer Jörg FLEMMIG fiel dem Verfasser auf dem Sortiertisch ein Kleinfisch auf, den er als Blaubandgründling (Pseudorasbora parva [SCHLEGEL, 1842]) bestimmte. Der etwa 7 cm lange Fisch war grünlich-grau gefärbt, wobei die untere Körperhälfte silbrig schimmmerte und die Schuppen dunkel umrandet waren. In der Körpermitte verlief von den Kiemen bis zur Mitte des Schwanzansatzes ein breiter dunkler Streifen. Der Kopf mit dem leicht oberständigen Maul lief spitz aus.
Mit dem Biotopschutzgesetz, einer Novellierung des Naturschutzgesetzes (NatSchG) von Baden-Württemberg, ist diesem „Gewässersterben” seit dem 1. Januar 1992 Einhalt geboten. Zudem wurden auch die Verlandungsbereiche größerer Stillgewässer unter Schutz gestellt. Doch nach wie vor unterliegen diese Biotope zahlreichen Gefährdungen. Sie aufzuzeigen, ist eine wichtige Aufgabe dieses Heftes. Als ebenso wichtiges Ziel aber soll über die Eigenart und Vielfalt dieses sensiblen Lebensraums informiert werden – getreu dem Motto, dass man nur das richtig schätzen und schützen kann, was man kennt.
Die nachfolgend genannten Neufunde schließen an den 7. Beitrag (WÖLFEL 1999) an. Die dort benutzten Abkürzungen der Landkreise und die Zuordnung der Fundorte zu MTB-Viertel-Quadranten wurden beibehalten. Soweit nicht anders vermerkt, wurden die folgenden Arten in den Jahren 2000 und 2001 von mir beobachtet. Nomenklatur für die wildwachsenden Arten nach WISSKIRCHEN & HAEUPLER (1998).
Bei der Vielzahl der Amphibiengewässer müssen für den Amphibienschutz eindeutige Präferenzen gesetzt werden. Vorrangig sind die artenreichen Gewässer und die Gewässer mit Rote-Liste-Arten zu sichern und gegebenenfalls zu optimieren (vgl. Tab. 5). Liegen die Laichgewässer isoliert, sind im Bereich geeigneter Ausbreitungsachsen Amphibiengewässer neu anzulegen, sodass mittelfristig wieder ein genetischer Austausch zwischen den isolierten Populationen möglich wird. Für den Laubfrosch wurde ein entsprechendes Artenhilfsprogramm in den letzten Jahren erarbeitet (BEINLICH & WYCISK 2000). Die dort herausgearbeiteten Ausbreitungskorridore kommen auch den meisten anderen Arten zugute und können somit übernommen werden. Lediglich für Geburtshelferkröte und Kreuzkröte müssen aufgrund abweichender Lebensraumansprüche eigene Ausbreitungsachsen definiert werden. Sie sind in schraffiert dargestellt. Aber auch Gewässer mit großen Amphibienpopulationen häufiger Arten gilt es zu sichern und zu optimieren, denn diese Vorkommen stellen aufgrund des Populationsüberschusses ein wichtiges Reservoir für die Neubesiedlung verwaister Lebensräume dar. Wo Straßen Ausbreitungsachsen queren, sind weiterhin geeignete Vorrichtungen für den Amphibienschutz zu errichten (vgl. WYCISK et al. 2000). Weiterhin sind grundsätzlich alle zurzeit ungenutzten Teiche und sonstige Kleingewässer als aktuelle oder auch potentielle Amphibienlaichgewässer zu erhalten, ggf. nachdem zuvor Optimierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. So sind viele gefährdete Arten auf besonnte Gewässer angewiesen; schattenwerfende Gehölze sind deshalb regelmäßig zurückschneiden. Flachufer und Ufervegetation sowie Fischfreiheit sind ebenfalls von großer Bedeutung für viele Amphibienarten. Aufgrund der großen Bedeutung der Abgrabungsgewässer insbesondere für gefährdete Amphibienarten ist weiterhin bei allen zukünftigen und soweit möglich auch bei aktuellen Abgrabungen darauf zu achten, dass amphibiengerechte Klein- und Kleinstgewässer geschaffen und erhalten werden. Dies gilt insbesondere für Abgrabungen im Bereich der in dargestellten Ausbreitungskorridore für Geburtshelferkröte und Kreuzkröte. Im Bereich des Muschelkalks sollten notfalls auch Kleingewässer durch Einbau von wasserundurchlässigem Material (Ton) geschaffen werden. Die Maßnahmen können zum überwiegenden Teil im Rahmen von notwendigem Ausgleich oder Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft durchgeführt werden. Weiterhin sollten die Gewässer in Naturschutzgebieten durch die zuständigen Stellen in einen für den Naturschutz optimalen Zustand gebracht werden. Der aktuelle Zustand lässt oftmals zu wünschen übrig (vgl. Tab. 5). Aber nicht nur die öffentliche Hand ist gefragt. Auch jeder Gartenbesitzer kann durch die Anlage eines Gartenteiches ohne Fischbesatz und durch naturnahe Gestaltung des Gartens einen Beitrag zur Förderung der heimischen Amphibien leisten. Amphibien werden sich in der Regel bereits nach wenigen Jahren von allein einstellen. Von gut gemeinten Besatzmaßnahmen ist aber abzuraten; denn alle heimischen Amphibienarten unterliegen dem Artenschutz und dürfen aus der Natur nicht entnommen werden!
Im atlantischen und in zentralen Teil Mitteleuropas erweisen sich Plantago major, Poa annua, Polygonum arenastrum und Matricaria discoidea als der Kern der Gruppe der Trittpflanzengesellschaften. Die Zusammenfassung aller Gesellschaften, in denen eine oder mehrere dieser Arten gemeinsam dominieren, zu einer Klasse, nämlich den Plantaginetea majoris, ist unter den zahlreichen momentan in der Literatur verwirklichten Wegen der Syntaxonomie der Trittpflanzengesellschaften derjenige, der am besten sowohl mit der Lehre der Charakterarten nach BRAUN-BLANQUET als auch mit den Gegebenheiten im Gelände übereinstimmt und zudem keinerlei logische Widersprüche in sich aufweist. Die Tatsache, daß Plantago major im kontinentalen Bereich Mitteleuropas und im übrigen Gebiet lokal an Trockenstandorten gegenüber den einjährigen Arten zurücktritt, spricht nicht gegen eine solche Lösung. Das Zentrum der Klasse der Trittpflanzengesellschaften muß nämlich dort liegen, wo Tritt der entscheidende, möglichst sogar der alleinige Auslesefaktor ist, und nicht dort, wo länger andauernde Phasen von Trockenheit als weiterer Auslesefaktor hinzukommen.
Vorwort
(2001)
Zwischen den Jahren 1999 und 2002 wurden am Heimberg bei Schloßböckelheim, Mittlere Nahe / Rheinland Pfalz auf ausgewählten Flächen coleoptereologische Bestandserhebungen durchgeführt. Im Untersuchungszeitraum wurden 1191 Käferarten nachgewiesen. 203 Arten sind in der Roten Liste aufgeführt. Für die Rheinprovinz konnten 8 Spezies neu nachgewiesen werden. 51 Arten wurden erstmals für das Nahegebiet festgestellt.