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Die Debatten, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts im Alten Reich über den Charakter von Herrschaft geführt wurden, haben Maßstäbe gesetzt. Denn offensichtlich wurden im Kontext der Konfrontation zwischen altgläubigem Kaiser und protestantischen Reichsständen erstmals die zentralen Fragen nach der Struktur konfessionsverschiedener politischer Ordnungen gestellt, die in den folgenden Jahrzehnten dann u.a. auch im Frankreich der konfessionellen Bürgerkriege, im Konflikt um die Herrschaftsordnung in den Niederlanden der 80iger Jahre des 16. Jahrhunderts und am Ende des Jahrhunderts zwischen anglikanischer Königin und puritanischen Ständen in England zur Lösung anstanden.
Dieser europäische Blick auf die Debatten über Herrschaft ist aufschlussreich er belegt, dass es europäische Sonderwege angesichts einer sehr großen Gemeinsamkeit politisch-theologischer Denkmuster und Argumentationsstrategien im 16./17. Jahrhundert nicht gegeben hat.
12:57 – Das Ende von ACTA
(2012)
Am 24. und 25. Oktober 2011 veranstalteten Sybille Steinbacher vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien und Raphael Gross vom Fritz Bauer Institut, Geschichte und Wirkung des Holocaust Frankfurt/Main in Kooperation mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft die Tagung "Der Holocaust und die Geschichte der Völkermorde im 20. Jahrhundert. Zur Bedeutung und Reichweite des Vergleichs". Im Mittelpunkt der Wiener Tagung standen Fragen nach der Entwicklung des Topos "Singularität des Holocaust", der Einordnung des nationalsozialistischen Judenmords in die Reihe der Völkermorde und dessen Vergleichbarkeit, beispielsweise mit den stalinistischen Verbrechen. Weiters wurde diskutiert, ob und wie den Zeitgenossen des "Dritten Reichs" die Gewaltexzesse gegen Zivilisten und ethnische Minderheiten zur Zeit des Ersten Weltkriegs bewusst waren. Ziel war es, die Bezüge der noch relativ jungen Komparativen Genozidforschung und der Holocaustforschung zu beleuchten, ferner den Merkmalen "ethnischer Säuberungen" nachzugehen und die Verbrechensgeschichte des letzten Jahrhunderts an ausgewählten Beispielen, wie dem Völkermord an den Armeniern, zu analysieren. ...
Im Mai 2008 verwüstete der Sturm Nargis über Myanmar/Burma hinweg, 140.000 Menschen wurden getötet. Das autokratisch regierte Land wies jedoch Katastrophenhilfe als innere Einmischung zurück und verweigerte die Einfuhr von Medikamenten und Lebensmitteln. Der französische Außenminister Kouschner drängte angesichts dieser Situation die UN zum Handeln, auf Grundlage der Responsibility to Protect (kurz R2P).
Dieser Akt der Versicherheitlichung steht allerdings im Kontrast zur Medienberichterstattung, wie Gabi Schlag in diesem Papier untersucht. Besonders das Bildmaterial aus dem Katastrophengebiet erzählt eine andere Geschichte. Die Photos der Berichterstattung von BBC.com zum Thema bilden ein visuelles Narrativ, welches keine Hilfsbedürftigkeit suggeriert, sondern kontrolliertes, besonnenes Vorgehen der lokalen Kräfte. Dieser Kontrast verweist auf die sprichwörtliche Macht der Bilder, welche die jeweiligen Bedingungen von Handlungsmöglichkeiten vorstrukturieren.
Fundamental rights protection, once a side show, has become important for the EU, as proved by the newfound treaty recognition of the EU fundamental rights charter (CFREU), and the upcoming accession to the European Convention on Human Rights (ECHR). At the same time the fundamental rights situation in a considerable number of Member States is an increasing cause for concern. This has mostly been illustrated with reference to minorities and asylum seekers. However, recent reports of organizations like the Council of Europe, the OSCE and various NGOs have also highlighted serious problems with regard to media freedom, such as overt political influence, media concentration, disproportionate sanctions on journalists, misuse of counter-terrorism legislation against the press, deficient protection of journalistic sources and failure to investigate violence against reporters. ...
Abschreckung durch leaking?
(2012)