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Mycophenolat Mofetil hat die Zulassung zur immunsuppressiven Behandlung nierentransplantierter Patienten seit sieben Jahren. Mycophenolat Mofetil entfaltet seine immunsuppressive Wirkung über eine Hemmung der Lymphozytenproliferation. Das Nebenwirkungsprofil dieser Substanz unterscheidet sich in klinisch bedeutsamen Aspekten von den der überwiegend verwendeten Immunsuppressiva vom Typ der Calcineurininhibitoren wie Cyclosporin A und Tacrolimus und der heute seltener verwendeten antiproliferativen Substanz Azathioprin. In der vorliegenden Arbeit werden die klinischen Daten des Verlaufes über 6 Monate von 85 nierentransplantierten Patienten untersucht, deren immunsuppressives Therapieschema wegen unerwünschter Nebenwirkungen der bisherigen Therapie auf Mycophenolat umgesetzt wurden. Grund der Therapieumstellung war am häufigsten (48,2%) eine Nierenfunktionsverschlechterung unter der bisherigen Therapie, die überwiegend mit den potentiell nephrotoxischen Calcineurininhibitoren durchgeführt wurde. Die Umstellung war von einer signifikanten Besserung der Nierenfunktion, gemessen an dem Serumkreatinin und der Kreatininclearance, gefolgt. Ebenso war eine Verbesserung der Blutdruckeinstellung zu beobachten, die Anzahl der eingenommenen Blutdruckmedikamente konnte reduziert werden. Eine typische Nebenwirkung der Therapie mit Azathioprin sind Veränderungen im Blutbild mit reduzierter Leukozytenzahl und Störung der Erythropoese. Mit der Umstellung auf Mycophenolat Mofetil wurde eine deutliche Besserung der Blutbildindizes erreicht. Die Hepatoxizität des Azathioprins war ebenfalls reversibel, unter Mycophenolat Mofetil war ein signifikanter Abfall der Serumaktivität der Leberindikatorenzyme zu beobachten. Bei 13% der Patienten mußte Mycophenolat Mofetil wegen darunter aufgetretener neuer Nebenwirkungen abgesetzt werden. Diarrhoen traten bei fast 5% der Patienten auf, sie waren der häufigste Grund zum Absetzen des Medikamentes. Weitere für Mycophenolat typische Nebenwirkungen waren andere gastrointestinale Störungen wie Übelkeit, Erbrechen und abdominelle Schmerzen. Die immunsuppressive Wirkung des Mycophenolat Mofetil war gut, es wurden keine gehäuften Abstoßungsreaktionen nach der Umstellung beobachtet. Es fanden sich auch keine Zeichen einer Überimmunsuppression, die sich beispielsweise durch eine Zunahme von Infekten bemerkbar gemacht hätte. Die Daten dieser Untersuchung legen den Schluß nahe, daß im Falle ernster Nebenwirkungen der herkömmlichen immunsuppressiven Therapie eine Umstellung auf Mycophenolat Mofetil erfolgversprechend durchgeführt werden kann.
Die Messung des T-Wellen-Alternans ist eine neue, vielversprechende Methode zur Erfassung von Patienten mit einem erhöhten Risiko für arrhythmische Ereignisse. Die gute Testeffizienz ist für unterschiedliche kardiale Krankheiten belegt; ebenfalls wurde die Überlegenheit des TWA gegenüber anderen gängigen Parameter zur Risikostratifizierung erwiesen. Schwachpunkte dieses Verfahrens sind der relativ hohe Anteil an falsch positiv Getesteten und die häufig scheiternden Messungen. Nach unserem Wissen haben wir mit dieser Studie anhand eines Patienten- kollektivs mit Myokardinfarkt erstmalig erwiesen, dass das Ergebnis einer TWA- Untersuchung unabhängig ist von dem Alter und dem Geschlecht des Patienten, sowie von verschiedenen Parameter des erlittenen Herzinfarktes, wie der Höhe der CK, der Lokalisation, der Art der Erstintervention und dem Perfusionsstatus. Im Gegensatz zu anderen Studien konnten wir keinen Einfluss der Medikation, insbesondere der antiarrhythmischen, auf den Ausgang des Alternans-Testes feststellen. Schließlich zeigt die vorliegende Untersuchung erstmalig, dass das Wiederholen der Messung zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich nach sechs Wochen und nach einem Jahr, zu 80 % das gleiche Ergebnis liefert, und zwar unabhängig von Änderungen in der Medikation, weiteren Maßnahmen zur Reperfusion und erneuten kardialen Ereignissen. Das Ergebnis positiv zeigt sich dabei etwas weniger stabil als das Ergebnis negativ. Insgesamt kann gefolgert werden, dass die Methode eine gute Reproduzierbarkeit aufweist und bei der Mehrzahl der Patienten auch im Langzeitverlauf stabile Ergebnisse liefert.
Die Osseointegration in der dentalen Implantologie wurde anhand einer Literaturübersicht dargestellt und ausgewertet. Die Literaturübersicht beinhaltet Verlaufsstudien, in vitro und in vivo Studien, die ultrastrukturelle, biomechanische und biochemische Untersuchungen und deren Resultate aufzeigen. Im 1. Kapitel wurden die Kriterien zur Beurteilung des Implantaterfolges dargestellt. Es lässt sich feststellen, dass nicht nur ein Implantatverlust als Misserfolg zu bewerten ist, sondern auch klinische und röntgenologische Erfolgskriterien eine Rolle spielen. Die Mobilität, der Knochenabbau, Entzündungsreaktionen, Schädigungen von anatomischen Strukturen und die Funktionstüchtigkeit des Implantates werden mitbewertet. Im 2. Kapitel wurden die Voraussetzungen für die Erzielung der Osseointegration aufgezeigt. Zu diesen gehören die Physiologie der Knochenheilung, die Implantatwerkstoffe, das operative Vorgehen und die Einheilungsphase. Der Vorgang der Knochenheilung, speziell der primären Frakturheilung, wird der Implantateinheilung gleichgesetzt. Dies bedeutet, dass ein ausreichender belastungsfreier Zeitraum für die Implantateinheilung einzuhalten ist. Bei den Implantatwerkstoffen wurden die Metalle und die Keramiken verglichen. Der Implantatwerkstoff der Wahl ist aufgrund seiner mechanischen und biokompatiblen Eigenschaften das Titan. Andere Materialien, wie z.B. Tantal und Hydroxylapatit, haben sich als problematisch erwiesen. Beim operativen Vorgehen haben sich die Aspekte der atraumatischen, aseptischen und standardisierten Operationsbedingungen als vorteilhaft erwiesen. Der Einfluss der Knochenqualität und des Implantatdesigns auf die erreichbare Primärstabilität wurde dargestellt. Bei der Einheilphase wurde eine Übersicht über die bis dato gültigen Einheilzeiten gegeben. Die Vorgänge während der Implantateinheilung wurden unter Bezug auf die ultrastrukturellen Aspekte dargestellt. Der Einfluss von osteogenetischen Faktoren wurde speziell aufgezeigt. Die Implantateinheilung ist als komplexer Vorgang zu verstehen, bei dem die Wechselwirkung der verschiedenen Faktoren eine wichtige Rolle spielt. Die Morphologie des Interface wurde anhand von Studien diskutiert. Unterschiede in der Morphologie sind in Abhängigkeit von den Implantatwerkstoffen, der Remodelingphase und den verschiedenen Versuchstieren zu finden. Im 3. Kapitel wurden die Voraussetzungen für den Erhalt der Osseointegration besprochen. Zu diesen gehören die Knochenbelastung, die Konstruktionsprinzipien dentaler Implantate, die prothetischen Konzepte und Implantat-Systembeispiele. Bei der Knochenbelastung wurden die Aspekte der okklusalen Überbelastung, der axialen bzw. nicht-axialen Krafteinleitung, Zahn-Implantat- und rein implantat-getragene Rekonstruktionen und materialabhängige Faktoren der Suprakonstruktion berücksichtigt. Hierbei stellte sich heraus, dass Überbelastungen vermieden werden sollten. Die Art der Krafteinleitung sowie die Verbindung von Implantaten mit der natürlichen Bezahnung haben keinen negativen Einfluss auf die Osseointegration. Rekonstruktionen auf Kuststoffbasis werden als problematisch dargestellt. Bei den Konstruktionsprinzipien wurden die Bereiche des enossalen Teils, die Implantatdimension, die Implantatform, der Durchtritt durch die Weichgewebe und die Position der Implantatoberkante dargestellt. Die Unterschiede in den Konstruktionsprinzipien der dentalen Implantate sind heutzutage gering und sind in der Strukturierung der Oberflächen, der Positionierung der Implantatoberkante und im Durchtritt durch die Weichgewebe zu finden. Die Bedeutung der Weichgewebsmanschette beim Osseointegrationsvorgang wurde hervorgehoben. Die Vorteile von konischen Schraubenimplantaten im Vergleich zu Zylinderimplantaten werden aufgezeigt. Ein wurde ein Überblick über die etablierten Okklusionskonzepte und prothetischen Konzepte gegeben. Eine Abhängigkeit von der Ausgangssituation im natürlichen Restgebiss wurde festgestellt, so dass das Konzept sich nach dieser richten muss. Bei den Systembeispielen wurden sechs Implantattypen dargestellt: das Brånemark-System, das Astra-System, das Ankylos-System, das Frialit 2, das ITI- und das 3i-System. Im 4. Kapitel wurden weitere Einflüsse auf die Osseointegration diskutiert. Dazu gehören die Knochenqualität, die Regenerationsfähigkeit des Knochens, neue OP-Verfahren, "neue" Oberflächen und deren Wirkung auf die zelluläre Umgebung, die fraktionierte Lasteinleitung und die Früh- und Sofortbelastung. Die Beurteilung der Knochensituation, d.h. das Erkennen von Veränderungen, die Evaluation der Knochendichte und die Regenerationsfähigkeit des Knochens wurden als prächirurgische Aspekte besprochen. Neue Op-Verfahren wie die Knochen -kondensation und -verdrängung wurden als Möglichkeit vorgestellt, die eine Implantatversorgung auch in schwierigen anatomischen Verhältnissen erlaubt. Der Einfluss der Implantatoberfläche auf den Knochen-Implantatkontakt, die Verankerungsfestigkeit und die Zellaktivität wurde dargestellt. Bei den Implantatoberflächen ist erkennbar, dass eine Vergrößerung der Gesamtoberfläche durch Mikro und -Makrostruktur angestrebt wird. Eine optimale Primärstabilität durch einen besseren Verzahnungseffekt wird dadurch möglich. Die Prinzipien der fraktionierten Lasteinleitung und des progressive bone loadings, sowie die Früh- und Sofortbelastung wurden vorgestellt. Eine Verkürzung der Einheilphase und somit eine Frühbelastung ist unter optimierten Bedingungen möglich. Ein sich anschließendes Knochentraining verbessert die vorgefundene Knochensituation und somit die Prognose der Implantattherapie. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine Osseointegration unter Einhaltung von standardisierten Operationsbedingungen mit jedem der hier vorgestellten Implantattypen erzielbar ist. Beim Erhalt der Osseointegration spielen die Unterschiede bei den Implantattypen und die Belastung über die prothetische Versorgung eine wichtige Rolle.
Verschiedene Nanopartikel, darunter Gelatine- und Albuminnanopartikel und Cyanoakrylatnanopartikel mit Butyl- und Hexylseitenketten, wurden in dieser Arbeit auf ihre Tauglichkeit als Trägersystem zum Einsatz für einen späteren Gentransfer in Bronchialepithelzellen erprobt. In der Zellkultur wurden dazu an primären humanen Bronchialepithelzellen und an der Zelllinie 16HBE14o Zytotoxizitätstest nach Inkubation mit oben genannten Nanopartikeln durchgeführt. Weiterhin wurden qualitative und quantitative Aspekte der Anreicherung von fluoreszenzmarkierten Gelatine- und Albuminnanopartikeln in diese Zellen mit dem konfokalen Laserrastermikroskop und dem Durchflußzytometer untersucht. Zusätzlich evaluiert wurde die inflammatorische Potenz von Gelatine- und Albuminnanopartikeln mittels einer quantitativen Interleukin-8-Bestimmung. Es konnte gezeigt werden, dass Cyanoakrylate aufgrund eines hohen zytotoxischen Effekts nicht für die Behandlung von Bronchialepithelzellen geeignet sind. Hierbei zeigten Cyanoakrylate mit kurzen Butylseitenketten eine ausgeprägtere Zytotoxizität als jene mit langen Hexylseitenketten. Gelatine- und Albuminnanopartikel hingegen zeichneten sich durch sehr geringe bis fehlende Zytotoxizität aus. Mit dem konfokalen Laserrastermikroskop konnte die Aufnahme von fluoreszenzmarkierten Gelatine- und Albuminnanopartikel in das Zellinnere von primären Bronchialepithelzellen dokumentiert werden. Erstmals wurde somit eine Nanopartikelaufnahme in Zellen nachgewiesen, die nicht zum mononukleären Phagozytensystem gehören. Die Versuche zur zellulären Aufnahme der Nanopartikel mit verschiedenen Inkubationsbedingungen zeigten, dass primäre Bronchialepithelzellen und 16HBE14o-Zellen Gelatine- und Albuminnanopartikel in einem aktiven, stoffwechselabhängigen Prozess aufnehmen, der am ehesten der Phagozytose entspricht. Ferner haben sich Albuminnanopartikel im Rahmen dieser Versuche als bioadhäsiv erwiesen. Mit dem Durchflußzytometer ließ sich schließlich eine Konzentrationsabhängigkeit der Aufnahme fluoreszenzmarkierter Gelatine- und Albuminnanopartikel zeigen und feststellen, dass alle Zellen einer Zellpopulation von primären Bronchialepithelzellen oder 16HBE14o-Zellen Nanopartikel aufnehmen. Selbst primäre Zellen, die durch die Kultur auf Membraneinsätzen auf einem hohen Differenzierungsniveau gehalten wurden, nahmen Nanoparikel auf. Eine quantitative Interleukin-8-Bestimmung zeigte schließlich, dass Gelatine- und Albuminnanopartikel keine Inflammation in primären humanen Bronchialepithelzellen und der Zelllinie 16HBE14o verursachen. Abschließend lässt sich sagen, dass die hier erprobten Nanopartikel bezüglich ihrer Zytotoxizität und ihrem inflammatorischem Potenzial als geeignet für den Gentransfer erscheinen. Die Aufnahme der Nanopartikel in das Zellinnere ist vielversprechend für eine spätere Expression von Transgenen in Bronchialepithelzellen.
The substantia nigra is not the induction site in the brain of the neurodegenerative process that underlies Parkinson’s disease. Instead, the results of this semiquantitative study of 30 autopsy cases with incidental Lewy body pathology indicate that Parkinson’s disease in the brain commences with the formation of the very first immunoreactive Lewy neurites and Lewy bodies in noncatecholaminergic visceromotor neurons of the dorsal glossopharyngeusvagus complex, in projection neurons of the intermediate reticular zone, and in specific nerve cell types of the gain setting system (coeruleussubcoeruleus complex, caudal raphe nuclei, gigantocellular reticular nucleus), olfactory bulb, olfactory tract, and/or anterior olfactory nucleus in the absence of nigral involvement. The topographical parcellation of the nuclear grays described here is based upon known architectonic analyses of the human brain stem and takes into consideration the pigmentation properties of a few highly susceptible nerve cell types involved in Parkinson’s disease. In this sample and in all 58 ageand gendermatched controls, Lewy bodies and Lewy neurites do not occur in any of the known telencephalic Parkinson’s disease predilection sites (hippocampal formation, temporal mesocortex, proneocortical cingulate areas, amygdala, basal nucleus of Meynert, interstitial nucleus of the diagonal band of Broca, hypothalamic tuberomamillary nucleus).
The yeast F1F0-ATP synthase forms dimeric complexes in the mitochondrial inner membrane and in a manner that is supported by the F0-sector subunits, Su e and Su g. Furthermore, it has recently been demonstrated that the binding of the F1F0-ATPase natural inhibitor protein to purified bovine F1-sectors can promote their dimerization in solution (Çabezon, E., Arechaga, I., Jonathan P., Butler, G., and Walker J. E. (2000) J. Biol. Chem. 275, 28353–28355). It was unclear until now whether the binding of the inhibitor protein to the F1 domains contributes to the process of F1F0-ATP synthase dimerization in intact mitochondria. Here we have directly addressed the involvement of the yeast inhibitor protein, Inh1, and its known accessory proteins, Stf1 and Stf2, in the formation of the yeast F1F0-ATP synthase dimer. Using mitochondria isolated from null mutants deficient in Inh1, Stf1, and Stf2, we demonstrate that formation of the F1F0-ATP synthase dimers is not adversely affected by the absence of these proteins. Furthermore, we demonstrate that the F1F0-ATPase monomers present in su e null mutant mitochondria can be as effectively inhibited by Inh1, as its dimeric counterpart in wild-type mitochondria. We conclude that dimerization of the F1F0-ATP synthase complexes involves a physical interaction of the membrane-embedded F0 sectors from two monomeric complexes and in a manner that is independent of inhibitory activity of the Inh1 and accessory proteins.
Es wurden 1000 von der Polizei in und um Frankfurt am Main in der Praxis ermittelte AAK-Messwerte und die entsprechenden BAK, die im Zentrum der Rechtsmedizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main bestimmt wurden, einer statistischen Auswertung unterzogen. In die Auswertung sind alle aus den Untersuchungsunterlagen entnehmbaren Parameter, wie Geburtsdatum der Probanden, Geschlecht, Datum und Uhrzeit der AA-Entnahme, AAK, Datum und Uhrzeit der Tat, zuständiges Polizeirevier, AAK-Messgerät, BAK, Datum und Uhrzeit der Blutentnahme, eingeflossen. Die statistische Auswertung hat ergeben, dass die durchschnittliche Differenz aller AAK- und BAK-Werte bei -0,02 Promille liegt, mit einer Standardabweichung von ±0,35 Promille bei einer maximalen Differenz von -1,13 Promille nach unten und +2,81 Promille nach oben. Die Standardabweichung von ±0,35 Promille wurde als Grenzwert zur Überprüfung der Korrelation der wahrscheinlichen BAK zum Zeitpunkt der AAK-Bestimmung gewählt. Trotz der großen Spanne des Grenzbereichs von 0,7 Promille wurden nur 77,9% der AAK-BAK-Paare als korrelierend ermittelt. Bei Festlegen individueller Grenzwerte, gebildet aus der minimalen bzw. der maximalen BAK zum Zeitpunkt der AAK-Bestimmung, erwiesen sich nur noch 34,7% der Wertepaare als korrelierend. Der durchschnittliche BAK-AAK-Quotient betrug 1:2181, mit einer Standardabweichung von ±1:473. Die Quotientenspanne lag zwischen 1:0 und 1:4480. Als einziger, eindeutig nachzuweisender Faktor für die Beeinflussung der AAK-Messwerte galt die tatsächliche Höhe der BAK. Je höher die Probanden-BAK war, umso größer waren die AAK-Abweichungen von der BAK. Erwähnenswert ist, dass die AAK-Messgeräte der Firma Dräger (Alcotest® 7310 und 7410), auf Redox-Halbleiter-Gassensoren aufbauend, die indirekte BAK im Durchschnitt zu hoch, während die Brennstoffzellen-Geräte LMB S-D3 der Firma LMB Laborservice GmbH die indirekte BAK im Durchschnitt zu niedrig angaben. Die Untersuchung der Wertepaare aus AAK und minimaler BAK zum Zeitpunkt der AAKBestimmung im Vergleich zu den vom Gesetzgeber vorgegebenen Promille-Stufen für ein bestimmtes Strafmaß (0,3 Promille, 0,5 Promille, 0,8 Promille, 1,1 Promille, 1,6 Promille, 2,0 Promille, 3,0 Promille) hat ergeben, dass bei dem vorliegenden Datenmaterial 203 Probanden eine zu niedrige und 239 Probanden eine zu hohe Strafe erhalten hätten, wenn die AAK als alleiniges Maß verwendet worden wäre. Diese Fehleinschätzung wäre eingetreten, weil die AAK der Probanden über bzw. unter den oben genannten Grenzwerten lag und sich ihre BAK umgekehrt unter bzw. über denselben Werten befand. Es lässt sich feststellen, dass eine Berechnung der BAK aus dem Ethanolgehalt der Atemluft nicht möglich ist, weil viele Faktoren die AAK-Messung beeinflussen, die bisher unberücksichtigt blieben und auch von modernen, hochpräzisen AAK-Messgeräten schwerlich erfasst werden können. Daher gilt die Empfehlung, die AAK-Messung nur als Vorprobe und zum Screening zu verwenden. Bei juristischen Begutachtungen sollte nur die BAK verwendet werden, weil diese als einziger Wert präzise und beweissicher ist und außerdem über den Trunkenheitszustand eindeutig informiert. Betroffene sollten auf jeden Fall auf einer BAK-Untersuchung bestehen und die AAK als Messwert in Frage stellen.
Simultaneingriffe in der Gefäßchirurgie : eine therapeutische Alternative zum zweizeitigen Eingriff?
(2002)
Immer wieder werden dem Chirurgen Patienten mit operationswürdigen Mehrfacherkrankungen begegnen. Die Operationsreihenfolge richtet sich zumeist nach dem Schweregrad der Erkrankungen. Zeitversetzte Einzeleingriffe werden präferiert. Das simultanoperative Vorgehen stellt insbesondere in der Gefäßchirurgie seltenst eine therapeutische Option dar. Aus Angst vor einem erhöhten Risiko für eine Wundheilungsstörung oder eine Protheseninfektion wird die Kombination einer gefäßchirurgischen Rekonstruktion und eines nicht gefäßchirurgischen Eingriffes vehement abgelehnt. Bereits 1987 haben Carstensen und Schreiber aufgefordert „in wissenschaftlichen Erhebungen und Untersuchungen den Risikoumfang zu erfassen, der bei simultan oder präventiv ausgeführten Operationen entsteht“ [37]. Diese Aufforderung erweist sich komplexer als sie auf den ersten Blick erscheint: der Entscheidungsprozeß für oder gegen eine simultane Operation lässt sich in Anbetracht der vielfältigen Komplikationen nicht auf den Vergleich der Komplikationshäufigkeit für eine Wundheilungsstörung und eine Protheseninfektion reduzieren, vielförmige Kombinationsvarianten gefäßchirurgischer Simultaneineingriffe verursachen ein inhomogenes Patientenkollektiv und die Vergleichbarkeit von Komplikationshäufigkeiten bei Simultaneingriffen zu zeitversetzten Einzeleingriffen ist nicht geklärt Für die vorliegende Untersuchung wurde jeder gefäßchirurgische Simultaneingriff retrospektiv erfasst, der zwischen dem 01. Januar 1992 und 31. Oktober 1997 erfolgte. Eine umfangreiche Dokumentation jeglicher Komplikation im postoperativen Verlauf ermöglichte eine umfassende Risikobeurteilung. Aortenchirurgische Simultaneingriffe kombiniert mit einem intraabdominellen Zweitbefund stellten das größte Teilkollektiv auch in dieser Untersuchung dar, so dass der postoperative Verlauf der aortenchirurgischen Simultaneingriffe zusätzlich an dem postoperativen Verlauf einer Kontrollgruppe aortenchirurgischer Einzeleingriffe gemessen wurde. Die Kontrollgruppe unterschied sich in ihrer Zusammensetzung nicht von den aortenchirurgischen Simultaneingriffen. Die Häufigkeit eines komplikationsbehafteten Verlaufes war in der Gruppe der gefäßchirurgischen Simultaneingriffe im Vergleich zu den publizierten Ergebnissen über gefäßchirurgische Einzeleingriffe nicht erhöht. Es bestand kein signifikanter Unterschied zwischen den aortenchirurgischen Simultaneingriffen und den aortenchirurgischen Einzeleingriffen im postoperativen Verlauf. Von allen Komplikationen, die dokumentiert wurden, bestand für die Nachblutung im Operationsgebiet des nicht gefäßchirurgischen Eingriffes, für die inguinale Fistel und für das Abdomen apertum im gesamten Kollektiv der gefäßchirurgischen Simultaneingriffe ein erhöhtes Risiko, ohne dass sich ein signifikanter Zusammenhang im Teilkollektiv der aortenchirurgischen Simultaneingriffe und der Kontrollgruppe nachweisen ließ. Hieraus wurde die Empfehlung abgeleitet, dass der Chirurg über das sonstige Maß hinaus intraoperativ auf ein sorgfältiges Vorgehen achten sollte. Das Auftreten von Wundheilungsstörungen und Protheseninfektion wurde durch ein simultanoperatives Vorgehen nicht gefördert. Für einige Komplikationen, wie zum Beispiel der peripheren Nervenschädigungen, war eine Aussage zum Risikopotential nicht vertretbar, weil Richtlinien zur Berechnung von Komplikationsraten bei Simultaneingriffen fehlen. Konträr zu anderen Publikationen war in der eigenen Untersuchung die Mortalität beim gefäßchirurgischen Simultaneingriff gegenüber der Mortalität des gefäßchirurgischen Einzeleingriffes erhöht, ohne dass ein Zusammenhang zum simultanoperativen Vorgehen nachweisbar war. Der perioperative Verlauf von gefäßchirurgischen Simultaneingriffen wurde häufiger durch Komplikationen erschwert, wenn der Patient älter als 70 Jahre war oder eine ASA-Klassifikation von Stufe IV oder höher vorlag. Ab dem 70. Lebensjahr wurden signifikant mehr letale Verläufe beobachtet. Für die ASA-Stufe IV und V bestand eine auffällige Abweichung der standardisierten Residuen, so dass ein Zusammenhang für den letalen Verlauf anzunehmen war. Aortenchirurgische Simultaneingriffe dauerten signifikant länger als aortenchirurgische Einzeleingriffe, ohne dass ein Zusammenhang zwischen dem postoperativen Verlauf und der Operationsdauer aufgezeigt wurde. Das Risiko für eine Komplikation war bei den nicht geplanten Simultaneingriffen höher als bei den geplanten Simultaneingriffen. Die Entscheidung für oder gegen einen Simultaneingriff ist ein multifaktorieller Prozess. Gefäßchirurgische Simultaneingriffe sollten primär bei Patienten indiziert werden, die jünger als 70 Jahre und in eine ASA-Stufe bis höchstens Klasse III eingestuft sind. Der Simultaneingriff soll geplant erfolgen und lediglich, wenn bei einem intraoperativ entdeckten Zweitbefund eine absolute Indikation vorliegt, ist der gefäßchirurgische Simultaneingriff vertretbar. Die retrospektive Untersuchung der eigenen Simultaneingriffe und die Literaturanalyse zeigte auf, dass das simultane Vorgehen eine therapeutische Alternative für Patienten mit einem Aortenaneurysma und einem intraabdominellen Zweitbefund, mit einer Stenose der A. carotis interna und der A. subclavia, mit einer Erweiterung der Aorta abdominalis und Stenose der A. renalis sowie mit arteriosklerotischen Veränderungen an unterschiedlichen Extremitätenarterien darstellt. Beim zeitgleichen Vorliegen eines abdominellen Aortenaneurysmas und einer Stenose der A. carotis interna soll zuerst die Desobliteration der A. carotis interna und im zeitlichen Intervall der aortenchirurgische Eingriff erfolgen. Der Kombinationseingriff an der A. carotis interna und einem Zweitorgan, speziell an der Schilddrüse, soll restriktiv wegen der Gefahr einer Nachblutung im Operationsgebiet des nicht gefäßchirurgischen Zweiteingriffes indiziert werden. Das simultane Vorgehen beim Vorliegen einer peripheren Arteriosklerose ist, bis auf die kombinierte Rekonstruktion zweier Extremitätenarterien, zu vermeiden. Der Simultaneingriff in der Gefäßchirurgie stellt für ein selektiertes Patientengut eine therapeutische Alternative dar. Abschließend wird betont, dass sich das Risiko, mit der ein unerwünschtes Ereignis in einer Gesamtmenge auftreten kann, durch eine Wahrscheinlichkeit quantifizieren lässt. Die Risikoeinschätzung ist jedoch nur eine Entscheidungshilfe. Die Entscheidung selbst muss individuell am Patienten getroffen werden.
Weltweit stellen primäre und sekundäre metastatische Leberneoplasien die häufigste Todesursache onkologischer Patienten dar. Die Kontrolle eines Leberbefalls ist ein für das Überleben und die Lebensqualität dieser Patienten wichtiger Aspekt. Die chirurgische Leberresektion stellt z.Z. die einzige potentiell kurative Behandlung dar. In vielen Fällen jedoch ist eine Resektion nicht möglich. Bei diesen Patienten mit nicht resektablen Lebertumoren muß das Ziel eine maximal mögliche Kontrolle dieser Läsionen bei guter Lebensqualität sein. Hier kommen dann hauptsächlich chemotherapeutische sowie verschiedene lokoregionäre Therapiestrategien zur Anwendung. Diese Arbeit widmet sich der Untersuchung eines neu entwickelten Verfahrens im Rahmen einer prospektiven, offenen, multizentrischen Phase-II-Studie. Die hier zu untersuchende direkte selektive intratumorale Chemotherapie bietet die Möglichkeit höhere lokale Chemotherapeutikakonzentrationen bei geringerer systemischer Toxizität zu erreichen. Hierbei wird ein Cisplatin-haltiges lokal applizierbares Gel (Matrix Parmaceutical Inc., Fremont, CA) unter CT-Steuerung direkt in die Lebertumore injiziert. Adrenalin als vasokonstriktorisches Adjuvans erhöht desweiteren die langanhaltende Konzentrationssteigerung vor Ort gegenüber der systemischen Applikation. Im Rahmen dieser Studie wurden 17 Patienten mit nicht resektablen Lebermalignomen behandelt, hiervon 9 Patienten mit primärem HCC und 8 mit kolorektalen Lebermetastasen. Es handelte sich, besonders bei den Patienten mit kolorektalen Lebermetastasen, um unter Therapie progredientes oder rezidivierendes Tumorleiden. Die Behandlung bestand aus mehrfachen Gelapplikationen in etwa wöchentlichem Abstand. Zur Therapiekontrolle wurden vor und zu bestimmten Zeitpunkten nach den Behandlungen kontrastverstärkte Spiral-CT-Untersuchungen zur volumetrischen Messung von Tumor und Nekrose durchgeführt. Die Behandlung mit dem injizierbaren IntraDose® Gel wurde von den Patienten insgesamt gut toleriert und ist auch ambulant möglich. Zeichen einer Cisplatin-induzierten Toxizität traten nicht auf. In zwei Fällen zeigte sich jedoch eine weitere Verschlechterung der Leberfunktion, wenn diese initial bereits eingeschränkt war. Die Ergebnisse unserer Untersuchung unterschieden sich für die beiden Patientengruppen. Die Entwicklungen von Tumor- und Nekrosevolumen und die sich hieraus ergebenden Ansprechraten für die Patienten mit HCC deutlich vielversprechender. 75% der Patienten mit HCC zeigten ein Ansprechen auf die Therapie, hiervon wiesen 25% eine komplette, 50% eine partielle Remission auf; jeweils 12,5% zeigten einen Status idem bzw. eine Progression der behandelten Tumoren. Bei den Patienten mit kolorektalen Lebermetastasen ließ sich eine Ansprechrate von 28,6% (partielle Remission) erzielen, 71,4% der Patienten jedoch zeigten einen Tumorprogreß. Die ermittelten Überlebensdaten weisen auf einen möglichen Vorteil gegenüber nicht oder nur symptomatisch behandelten Patienten hin. Dieser Vorteil ist bei den Patienten mit den kolorektalen Metastasen stärker ausgeprägt als bei den Patienten mit HCC. Mit dem direkt intratumoral zu applizierenden IntraDose® Gel bietet sich eine minimal invasive, ambulant durchführbare Behandlungsoption für maligne nicht resektable Lebertumoren. Eine Wirksamkeit zur Behandlung maligner Lebertumoren bei guter Verträglichkeit konnte durch die vorgestellte Studie nachgewiesen werden. Hierbei waren die Ergebnisse bei den behandelten hepatozellulären Karzinomen besser als bei den kolorektalen Lebermetastasen. Die Ergebnisse, sollten in weiteren Studien mit größeren Patientenkollektiven überprüft werden, erst dann können mögliche Indikationen für die vorgestellte Therapie gefunden werden. Entsprechende Studien sind in Planung.