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Überprüfung der psychometrischen Parameter von CBCL 1 1/2-5 und C-TRF an einer deutschen Stichprobe
(2003)
Der Elternfragebogen (CBCL 11/2-5) und der Erzieherfragebogen (C-TRF) über das Verhalten von Klein- und Vorschulkindern sind die ersten deutschen Fassungen der von Achenbach 1997 modifizierten CBCL/2-3 (Achenbach, 1992), die von der Arbeitsgruppe Deutsche Child Behavior Checklist 1993 bereits übersetzt wurde. Beide Verfahren dienen der Erfassung von psychischen und emotionalen Auffälligkeiten von Klein- und Vorschulkindern im Alter von 11/ 2 bis 5 Jahren. Das Anliegen der vorliegenden Arbeit besteht zum einen in der Überprüfung der psychometrischen Güte der deutschen Version, zum anderen der Anwendbarkeit der Instrumente im deutschen Sprachraum. Zur Überprüfung der CBCL 1 1/2-5 diente eine gemischte Stichprobe von insgesamt 246 Kindern. 175 Bögen der Feldstichprobe wurden von Eltern in einer Kinderarztpraxis und verschiedenen Kindergärten ausgefüllt, 71 Beurteilungen in verschiedenen klinischen Einrichtungen, in denen Eltern ihre Kinder wegen Verhaltensauffälligkeiten vorgestellt haben. Die Stichprobe zur Überprüfung der C-TRF umfasst 176 Erzieherbeurteilungen aus verschiedenen Kindergärten und -krippen in und um Frankfurt/Main. 62 Kinder wurden gleichzeitig von Eltern und Erzieherin beurteilt. Bis auf wenige Ausnahmen zeigen die Reliabilitätsanalysen von CBCL 1 1/2-5, sowie C-TRF der hier vorliegenden deutschen Version gute interne Konsistenzen, die vergleichbare Werte mit der amerikanischen Originalstichprobe aufweisen. Lediglich die Skalen "Emotional Reaktiv" und "Körperliche Beschwerden" sind eher niedrig und sollten deshalb mit Vorsicht in die Einzelbewertung einfließen. Die gute Validität der CBCL 1 1/2-5 bestätigt sich durch die hochsignifikante Diskriminination der einzelnen Skalenrohwerte zwischen Feld- und Klinikstichprobe. Auch die Aufteilung der Klinikstichprobe in verschiedene Diagnosegruppen zeigte signifikante Unterschiede. Die Korrelation zwischen CBCL 1 1/2-5 und C-TRF, in denen von Eltern und Erzieherin das gleiche Kind beurteilt wurde, liegen im üblichen Bereich und stimmen weitgehend mit der amerikanischen Stichprobe überein. Insgesamt sind die aus den verschiedenen Stichproben ermittelten Mittelwerte und Standardabweichungen der CBCL 1 1/2-5 und der C-TRF vergleichbar mit der amerikanischen Originalstichprobe. Diese Ergebnisse sprechen dafür, dass die amerikanische Normierung ohne die Gefahr größerer Verfälschungen auch im deutschen Sprachraum angewandt werden kann, bis Normwerte an einer entsprechend repräsentativen Stichrobe vorliegen.
Im Rahmen eines Schutzwürdigkeitsgutachtens für den zum Landkreis Köthen gehörenden Teil der Mosigkauer Heide erfolgten zwischen August 2002 und Juli 2003 u.a. floristische Bestandserfassungen (RANA 2003). Die Untersuchungen stehen im Zusammenhang mit Planungen zur Ausweisung dieses Teils der Mosigkauer Heide als LSG, wie es bereits für den zur Stadt Dessau gehörenden Teil der Fall ist. Die Grenze des Untersuchungsgebietes (UG) entspricht der administrativen Grenze zwischen dem Landkreis Köthen und dem Stadtkreis Dessau (NW-SO-Linie) sowie dem Landkreis Bitterfeld (N-S-Linie). Im Westen und Süden begrenzt die Wald-Offenland-Grenze das Gebiet. Die Gesamtfläche beträgt ca. 700 ha. Das UG gehört zu den Meßtischblättern Quellendorf 4238/2 und Raguhn 4239/1, 3. Da über die Mosigkauer Heide relativ zahlreiche floristische Veröffentlichungen vorliegen, bot es sich an, gezielt nach dort genannten wertgebenden Arten zu suchen, sofern genügend konkrete Fundortangaben vorlagen bzw. entsprechende heute noch existierende Standorte auf aktuelle Vorkommen schließen lassen. Berücksichtigt wurden aus Platzgründen nur geschützte, gefährdete und nach FRANK & NEUMANN (1999) in Sachsen-Anhalt im Rückgang befindliche sowie einige weitere bemerkenswerte Arten. Aktuell konnten im UG insgesamt ca. 240 Gefäßpflanzensippen nachgewiesen werden.
Der globale Klimawandel ist eine Bedrohung, deren erste negative Auswirkungen auf Mensch und Natur bereits heute zu spüren sind. Aufgrund der Trägheit des Klimasystems wird sich diese Entwicklung nicht mehr gänzlich verhindern lassen. Noch können allerdings durch Zusammenarbeit der Staatengemeinschaft und durch nationale Anstrengungen die CO2-Konzentration stabilisiert und so die schwer wiegendsten Klimawirkungen verhindert werden. Daher wird die Ausgestaltung des internationalen Klimaregimes eine drängende Aufgabe für die Politik der nächsten Jahrzehnte bleiben. Der WBGU gibt mit diesem Sondergutachten Empfehlungen für künftige Verhandlungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), insbesondere des Kioto-Protokolls. Drei Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: • Was ist eine „gefährliche Klimaänderung“ im Sinne des Artikels 2 UNFCCC? • Welche sozioökonomisch und technologisch möglichen Pfade zur Vermeidung einer solchen gefährlichen Klimaänderung stehen zur Verfügung? • Wie können dabei alle Länder auf gerechte Weise in die Reduktionspflichten eingebunden werden?
Die thermische Zersetzung von Vitriolen MIISO4 H2O (M = Fe, Mn, Co, Ni, Zn und Mg) und von anderen Sulfathydraten wurde untersucht, um zu klären, ob sie für die Entdeckung der Schwefelsäure und deren Gewinnung nach dem früher üblichen Verfahren der Vitriolbrennerei in Betracht kommen. Eisenvitriol wird beim Erhitzen entwässert, durch Luft oxidiert und zerfällt bei etwa 550°C in ein Eisen(III)-oxidsulfat der wahrscheinlichen Zusammensetzung Fe16O9(SO4)15, aus dem bis 650°C alles Schwefeltrioxid abgespalten wird. Bei diesen Temperaturen zerfällt nur ein kleiner Teil des Schwefeltrioxids in Schwefeldioxid und Sauerstoff. Alle anderen Vitriole zersetzen sich erst bei 800-850°C vollständig, d.h. unter Bedingungen, unter denen überwiegend Schwefeldioxid gebildet wird. Die partielle Oxidation von Mangan und Cobalt, durch die Mn3O4 bzw.Co3O4 entstehen, findet ebenfalls bei 600-700°C statt. Die Zersetzung von Aluminium- und Eisen(III)-sulfat beginnt bei niedrigen Temperaturen und ist beim Eisen(III)-sulfat bei 600-700°C abgeschlossen. Aluminiumsulfat wird aber erst bei über 800°C vollständig zersetzt. Die Untersuchung der Zersetzungsreaktionen ließ verschiedene Zwischenprodukte erkennen, insbesondere Oxidsulfate, von denen einige – wie Fe16O9(SO4)15 – näher charakterisiert wurden. Die Schwefelsäure ist wahrscheinlich beim Erhitzen von Eisenvitriol entdeckt worden, der schon seit der Antike bekannt war. Mehrere Vorschriften zum Erhitzen von Eisenvitriol allein oder im Gemisch mit anderen Sulfaten sind aus der arabischen Alchemie des frühen Mittelalters bekannt. In Europa erscheinen solche Vorschriften im 13. Jahrhundert. Auch dem frühen technischen Verfahren seit dem 17. Jahrhundert lag die Zersetzung von Eisenvitriol unter Luftzutritt zu Grunde. Verunreinigungen durch andere Vitriole, insbesondere des Zinks und Mangans, haben vermutlich die Ausbeute verringert. Das neuere technische Verfahren, das bis 1900 betrieben wurde, ging von „Vitriolstein“ aus. Dieses Gemisch von Eisen(III)- und Eisen(II)-sulfat mit wenig Aluminiumsulfat und sehr geringen Mengen anderer Sulfate wurde durch Auslaugen von Vitriol- bzw. Alaunschiefer gewonnen. Welche Eisenverbindungen es enthielt, ist nicht sicher. Ihre Zersetzung lief aber wahrscheinlich ähnlich ab wie die von Eisen(III)-sulfat. Auch bei diesem Verfahren war der Eisensulfatgehalt des Rohstoffes entscheidend für den Erfolg.
In dem Entwurf einer European Strategy on Invasive Alien Species T-PVS (2002) 8 werden verstärkte Forschungsaktivitäten der Mitgliedstaaten angeregt, die nicht nur auf den biologischen Bereich oder Bekämpfung invasiver Arten beschränkt bleiben, sondern auch die Bewertung der Auswirkungen auf Gesundheitswesen und Volkswirtschaft untersuchen sollen. Derartige Studien wurden bisher nur für die Vereinigten Staaten von Amerika oder mit eher regionalen Charakter durchgeführt. Aus diesem Grunde wurden 20 Tiere und Pflanzen aus verschiedenen Problemgebieten (Gesundheitsgefährdende Arten, Schäden in Forst-, Land-, und Fischereiwirtschaft, im kommunalen Bereich, an aquatischen und terrestrischen Verkehrswegen sowie Kosten von Arten, die einheimische Spezies gefährden oder in der Empfehlung 77 der Berner Konvention aufgeführt sind) ausgewählt und beispielhaft für das Gebiet Deutschlands bearbeitet. Die entstehenden Kosten wurden in drei Kategorien aufgeschlüsselt: a) direkte ökonomische Schäden, beispielsweise durch Vorratsschädlinge, b) ökologische Schäden, verursacht durch Pflege und Schutz gefährdeter heimischer Arten, Biozönosen oder Ökosysteme und c) Kosten für Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver Arten. Es zeigte sich, dass auf Grund der Datenlage sowie der unterschiedlichen Biologie und Ökologie der invasiven Arten jeweils individuelle Ansätze notwendig waren. Die hier ermittelten Kosten unterscheiden sich stark von Art zu Art. Nicht alle untersuchten Arten verursachen ökonomische Schäden. Eine differenzierte Betrachtung von Neobiota ist nach dem Prinzip der Einzelfallbewertung erforderlich. Die Monetisierung von ökologischen Schäden gelang hierbei nur in wenigen Fällen. Weitergehende, mehrjährige Studien sollten willingness to pay-Analysen einbeziehen, um offen gebliebene Fragen zu beantworten.