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Ausgangspunkt der hier vorgenommenen Zusammenstellung einer ästhetischen Theorie, einer kunstgeschichtlichen Analyse und einer poetischen Darstellung des niederländischen Genres war eine Faszination. Annette von Droste-Hülshoff hatte in einem Prosafragment ein ästhetisches Experiment mit einer Gattung durchgeführt, deren ästhetische Besonderheiten theoretisch erst in jüngster Zeit und durch eine neuartige kulturgenetische Vorgehensweise von Hegel und Schnaase exponiert worden waren. Staunenswert dabei ist nicht nur, dass und wie Droste-Hülshoff die verschiedenen Bestimmungsstücke des Genres, die Ästhetik des Flüchtigen, die Ästhetik des Zweideutigen und die ästhetische Theorie des Interieurs, im sprachlichen Medium erprobt; verblüffend ist mehr noch, dass sie die implizit zwischen Hegel und Schnaase sich abzeichnende Differenz in der Einschätzung der ästhetisch lizenzierten Darstellung des Bösen narratologisch zu nutzen weiß und folgerichtig das niederländische Gesellschaftsbild in eine "Kriminalgeschichte" überführt.
Rezension zu Edgar Pankow: Brieflichkeit. Revolutionen eines Sprachbildes; Jacques-Louis David, Friedrich Hölderlin, Jean Paul, Edgar Allan Poe, München (Wilhelm Fink) 2002. 222 Seiten.
Pankows Untersuchungen gelten dem Brief als einem "Sprachbild" der Moderne, über welches sich - so die einleitenden Ausführungen - die sich wandelnde Artikulation "kultureller Selbstverhältnisse" vollzieht.
Die alltagsanthropologischen Deutungsmuster, die den Verbrecher in der spätaufklärerischen Kriminalgeschichte als "Menschen wie du und ich" erscheinen lassen, verdanken sich keineswegs der bloßen Hinwendung zur Erfahrungswirklichkeit, sondern sind primär literarisch vermittelt. Die Kriminalgeschichten knüpfen einerseits umdeutend an die sogenannte Schafottliteratur (Abschiedslieder, Moralreden, Bänkellieder etc.) an. Sie beziehen ihre Muster aber vor allem aus dem empfindsam-aufklärerischen Diskurs, insbesondere aus dem Bürgerlichen Trauerspiel. Sie plädieren durch die Paradoxierung der Trennung von Recht und Moral für eine psychologische Betrachtungsweise des Verbrechers, die mehr und mehr Eingang in den juristischen Diskurs selbst findet.