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Die Suche nach der Frau, ihrem Ort, ihrer Rolle sowie ihren Handlungsbereichen und Tätigkeitsfeldern im Dritten Reich markieren verschiedene Stationen der historischen Frauenforschung zum Nationalsozialismus der letzten dreißig Jahre. Während sie in den 1970er-Jahren Frauen im privaten Bereich des NS-Systems verortete, betonten Untersuchungen der 1990er-Jahre die ambivalente Stellung der Frau im nationalsozialistischen Staat. Wenngleich die NS-Rhetorik sowie die sozialpolitischen Maßnahmen des Regimes auf eine Stärkung patriarchaler Strukturen zielten, erweiterten sich dennoch im Dritten Reich die Tätigkeitsfelder und Handlungsmöglichkeiten von Frauen. Trotzdem gilt der nationalsozialistische Staat nach wie vor in der historischen Forschung als eine "Männergesellschaft". ...
Die Allgegenwärtigkeit des Begriffs der Menschenrechte in politischen Kontexten kann leicht übersehen lassen, dass der rechtsphilosophische, rechtstheoretische und praktische Streit um die genaue Bestimmung, Begründung und Kodifizierung dieser »Rechte« alles andere als beigelegt ist. Der notorische Dissens zwischen Philosophen und Juristinnen und sogar Theologen steht in einem seltsamen Missverhältnis zur Selbstverständlichkeit, mit der politische Akteure die Notwendigkeit dieser oder jener außenpolitischen Handlung durch Bezug auf die Menschenrechte rechtfertigen. ...
Der Wandel von Perspektiven, Deutungen, Methoden und Themen bestimmt den wissenschaftlichen Fortschritt. Deshalb zerbricht die Vorstellung sicheren Wissens über die Generationen hinweg, so dass sich die Vergangenheit in den historisch arbeitenden Kulturwissenschaften in immer neuen Methodenwenden verändert. Der moderne Mut, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv in die Subjektivität ihrer Perspektivierungen einzubauen, bringt die steuernde Macht des Erkenntnisinteresses und seiner Veränderungen vermehrt zur Geltung. Dabei geraten selbst traditionelle Kontrollinstanzen der historisch-kritischen Hermeneutik in die Debatte. Während heute die einen das Vetorecht der Quellen beschwören, stellen andere die beständig verformende Kraft des Gedächtnisses und damit die Relativität punktueller schriftlicher Fixierungen heraus. ...
Zwei glücklich zusammenwirkende Merkmale verleihen dem Buch Jan Rolins ein klares Profil. Einerseits beruht seine Rekonstruktion auf einer breiten Basis von Quellen und bietet eine Fülle von Einzelheiten; andererseits werden die Materien, die fast alle Hauptströmungen und Vertreter der deutschen gelehrten Diskussion im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert umfassen, immer durch klare und distinktive Thesen geordnet, so dass das Buch eine deutliche und erkennbare Kontur erhält. Die Absicht des Autors ist nämlich, die politischen Theorien des 18. und 19. Jahrhunderts auf wenige und klar umrissene Argumentationsmuster zurückzuführen, die dann an zwei Maßstäben gemessen und beurteilt werden: einerseits nach ihrer Leistung für die Legitimation der politischen Gewalt, andererseits, und im entgegengesetzten Sinn, nach ihrem Beitrag zur Gestaltung des modernen Rechtsstaats, denn die politischen Lehren haben die moderne Staatlichkeit zugleich theoretisch begründet und praktisch beschränkt. Aus dem Zusammenwirken von Stabilisierung der politischen Herrschaft und deren Begrenzung (auch) durch die gelehrte Diskussion ist der moderne Rechtsstaat entstanden. ...
Exzellent
(2008)
Am 19. Oktober 2007 haben BMBF, DFG und Wissenschaftsrat in einer gemeinsamen Erklärung zur so genannten Exzellenzinitiative die Resultate der zweiten Entscheidungsrunde bekannt gegeben. Diese Initiative war noch von der Schröder-Regierung und der zuständigen Ministerin Edelgard Bulmahn ins Leben gerufen worden. Sie hat sich in den umfassenderen Kontext der diversen "Modernisierungsprojekte" ("Agenda 2010") eingefügt, der die späte Phase der rot-grünen Regierungszeit geprägt hat. ...
Im Jahr 1921 kam ein 16-jähriger, ursprünglich aus der Ölstadt Baku stammender jüdischer Reisender namens Lev Nussimbaum in Konstantinopel an. Lev wurde 1905 als Sohn eines Ölunternehmers und einer Mutter mit bolschewistischen Neigungen geboren. 1917 ergriffen Lev und sein Vater – die Mutter war um 1911 gestorben, möglicherweise durch Selbstmord – die Flucht. Ihre Reise führte über Turkmenistan und Persien zunächst in die Türkei, dann nach Frankreich, schließlich in das Deutschland der Weimarer Republik. Dort entdeckte der fast mittellose Student einen Markt für Artikel und (ab 1929) Bücher über den Orient, den er als ›echter‹ Araber bediente. »Essad Bey«, wie er sich seit etwa 1924 nannte, erlangte mit einer Fülle von Publikationen, darunter Biographien Mohammeds und Stalins, internationale Bekanntheit, bis die Machtergreifung der Nationalsozialisten seine Lage prekär machte. Denn die falsche Familiengeschichte des Konstrukts Essad Bey, dessen Vater angeblich Mohammedaner und dessen Mutter angeblich eine christliche Adelige waren, wurde nun durch missgünstige Konkurrenten genau untersucht und drohte als Fälschung entlarvt zu werden. Während Nussimbaums jüdische Ehefrau nach Amerika auswanderte und sich dort scheiden ließ, ging er selbst zunächst nach Wien, wo er 1937 als »Kurban Said« das später in Aserbeidschan als Nationaldichtung betrachtete Buch »Ali und Nino« verfasste, dann nach Italien, wo er 1941 an einer Wundinfektion starb. ...
One of the current trends in international law scholarship is the question of which influences specific legal cultures have on the understanding of international law. This contribution will trace the conditions of a German perspective and analyse the debate against the background of positive law. We will try to assess what the debate adds to the general theory of international law, how it fits into demands of legitimacy of international governance, and whether it contributes to a sensible reconstruction of current law. Furthermore, we try to develop our own perspective that matches the system of international law and is plausible in terms of international legal theory. For that purpose, we will first take It is probably in this context that the contention has to be understood that the ongoing debate on the constitutionalisation of public international law is particularly European, if not German. Whether or not this is the case is difficult to investigate with a lawyer’s tools. However, the idea that international law is the constitution of mankind has found many adherents in German legal writings. This contribution will trace the conditions of a German perspective and analyse the debate against the background of positive law. We will try to assess what the debate adds to the general theory of international law, how it fits into demands of legitimacy of international governance, and whether it contributes to a sensible reconstruction of current law. Furthermore, we try to develop our own perspective that matches the system of international law and is plausible in terms of international legal theory. For that purpose, we will first take up the debate and find its place in the landscape of international legal theory. In this context, we try to shed light on the central concepts used or presupposed when constitutionalisation is discussed by German-speaking scholars (see below, section B). Furthermore, we will discuss structures in positive law which are used as arguments in the debate (section C). Finally, we will try to give an account of constitutionalisation in terms of both sources doctrine and legal theory (section D), before drawing conclusions from the discussion (section E).
In diesem Beitrag gehe ich dem wechselseitigen Zusammenhang zwischen Vernunft und Freiheit nach, indem ich zu zeigen versuche, dass unterschiedliche Konzeptionen von Vernunft auch unterschiedliche Konzeptionen von Freiheit nach sich ziehen. Ich diskutiere zwei Argumente für den Inkompatibilismus (Strawsons Basic Argument und van Inwagens Konsequenzargument), von denen sich herausstellt, dass sie auf strukturgleichen Hintergrundannahmen beruhen, die ihrerseits Spezialfälle jenes Grundsatzes vernünftigen Denkens sind, den Kant als das "oberste Prinzip der reinen Vernunft" bezeichnet. Diese ("absolutistische") Konzeption von Vernunft ist keineswegs alternativlos. Die "intuitive" Plausibilität des Inkompatibilismus wird folglich in Frage gestellt.
Stéphane Dufoix schreibt im Vorwort, das vorliegende Buch (das in etwas kürzerer Fassung 2003 auf französisch in der Reihe "Que sais je" erschien) habe "a somewhat schizophrenic character". Es handele von "Diaspora", sei aber von einem Autor verfasst, der an die Nützlichkeit von Diaspora als Forschungsbegriff nicht glaube. Nach der Lektüre von rund 100 Seiten luzidem und konzisem Text weiß man garantiert etwas über Diaspora, was man vorher nicht gewusst hat, und man wird vermutlich die Skepsis des Autors im doppelten Sinne teilen: gegenüber der Nützlichkeit des Begriffs als analytischem Instrument, und gegenüber der Annahme, dass der Begriff bald durch andere ersetzt werden wird. ...