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Die Diskussion um die Richtungsentscheidung in der Islampolitik findet im Parlament in einem stark strukturierten Umfeld statt. Die Diskutanten gehen von einem höchst voraussetzungsvollen Staatskirchenrecht aus, das möglichen Anwärtern auf rechtliche Gleichstellung mit den christlichen Kirchen hohe formale Hürden stellt. Die rechtliche Struktur kann den korporierten Religionsgemeinschaften umfassende Privilegien und Autonomie unter der Ägide des Staates bieten. Die machtvolle Positionierung der Kirchen beschert ihnen gute Einflussmöglichkeiten in den parlamentarischen Diskurs und macht sie zu wichtigen außerparlamentarischen Diskursteilnehmern im Feld der Islampolitik. Weiterhin nehmen die Massenmedien eine zentrale Rolle ein, da sie es sind, die Persönlichkeiten in der öffentlichen Debatte positionieren. Politiker beziehen sich in der Islampolitik immer wieder auf Interviews und Stellungnahmen öffentlich bekannter Persönlichkeiten in der Presse, um politische Positionen argumentativ zu untermauern. Das Diskursfeld ist darüber hinaus durch die Absenz religiöser Muslime und Islamverbände als Sprecher charakterisiert. Durch institutionelle Ausschließung aus dem Parlament und fehlende symbolische und organisatorische Ressourcen auf der Seite der Minderheit können religiöse Muslime ihre Positionen nicht direkt in den Diskurs einbringen. Diese Ausgangssituation, die sich in der staatlichen Verwaltung fortsetzt, verursacht gleichzeitig ein großes Wissensdefizit im Parlament über Denkrichtungen, Bedürfnisse, politische Ziele und Organisationsstrukturen religiöser Muslime. Dadurch müssen sich Politiker auf Aussagen von, durch Medien geschaffene, Persönlichkeiten aus dem muslimischen Kulturkreis oder auf meinungsbildende Institutionen berufen, um ihre Aussagen zu plausibilisieren. Während Bleses und Rose feststellen, dass im Falle der von ihnen untersuchten sozialpolitischen Diskurse „nur äußerst selten fremde Meinungen explizit aufgegriffen werden“ (1998: 280), scheint ein charakteristisches Merkmal der islampolitischen Debatte gerade die Bedeutung von außerparlamentarischen Meinungen für den politischen Diskurs zu sein. Ein wichtiger Grund hierfür ist der Mangel an gesichertem Wissen. Politiker sind dadurch genötigt, sich auf fremde Quellen zu stützen, um ihren Aussagen Authentizität zu verleihen. Dieses Defizit wird erst durch die Einrichtung der Islamkonferenz (2006) etwas aufgewogen. ...
Global betrachtet, bestehen große Unterschiede in der menschlichen Entwicklungsfähigkeit sowohl zwischen verschiedenen Gruppierungen innerhalb einer Gesellschaft als auch zwischen unterschiedlichen Gesellschaften. Diese Differenzen bedürfen einer Begründung. Armut mit ihren Begleiterscheinungen Hunger, Unter- und Mangelernährung (Ernährungsunsicherheit) ist ein menschlich und individuell nicht wünschenswerter Zustand. Angemessene Ernährung ist der Grundstein für jegliche Form von Entwicklung. Armut ist ein absoluter Zustand, der die Betroffenen der Erfüllung grundlegender menschlicher Bedürfnisse und der vollwertigen Teilhabe an der Menschengemeinschaft beraubt. Um Armut als ungerecht verstehen zu können, muss sie von einer bestimmten Art (z.B. strukurell) oder Gründen sein. Biodiversität ist ein grundlegender Baustein, um den Fortbestand der Erde und der Menschheit zu sichern. Ohne biologische Vielfalt ist kurzfristig kein qualitativ hochwertiges und langfristig überhaupt kein Leben möglich. Diverse Regionen und gesellschaftliche Gruppierungen sind unterschiedlich stark von ihrer Nutzung für das alltägliche Überleben abhängig und von einem Verlust der (Agro-)Biodiversität betroffen. Biodiverse Ernährungsstrategien werden selten zur Verringerung der Unterernährung eingesetzt. Die Themen Recht auf Nahrung und landwirtschaftliche Vielfalt sind in dieser Form noch nirgends behandelt worden. Es gibt bislang keine normative Debatte bzw. Literatur, die eine moralphilosophische Begründung des Rechts auf Nahrung versucht und sie in Bezug zu relevanten Abkommen und Rechtskommentaren daraufhin untersucht, welche Gerechtigkeits-konzeptionen implizit und explizit vorhanden sind und inwiefern sie die strukturelle Dimension von Armut und Unterernährung thematisieren. Dies ist ein Versuch der partiellen Aufarbeitung, der sowohl normative als auch empirische Elemente enthält. Nach der umfassenden Analyse landwirtschaftlicher Strukturen sowie der strukturellen Bedingtheiten von Armut untersuche ich die Plausibilität der Begründungsoptionen eines sozialen Menschenrechts und prüfe im Anschluss ob sich Elemente einer moralischen Argumentation innerhalb des UN Sozialpakts, der Allgemeinen Anmerkung 12 des UN Wirtschafts- und Sozialrats sowie der Freiwilligen Leitlinien der FAO rechtfertigen lassen. Abschließend plädiere ich für eine vielfältige Landwirtschaft und die Hinwendung von Ernährungssicherungs-strategien zu biodiverser Ernährung.