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Ein besonderes Kennzeichen des Frankfurter Arbeitsmarktes besteht in der hohen Teilhabe von Frauen an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Diese Teilhabe ist jedoch keine gleichwertige im Vergleich zu Männern, da Frauen deutlich öfter als Männer in Teilzeit 3 beschäftigt
sind und damit häufig geringere berufliche Entwicklungs‐ und Karriereoptionen haben. Dies zeigt sich auch daran, dass Frauen bei gleichem Arbeitszeitumfang im Schnitt deutlich niedrigere Bruttoarbeitsentgelte erhalten als Männer. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Mehrheit der Frauen in den klassischen „Frauenbranchen“ und „‐berufen“ mit sozialen, pädagogischen oder pflegerischen Tätigkeitsbereichen beschäftigt ist. Dort erreichen Frauen nur unterdurchschnittliche Entgelte. In technischen Branchen mit überdurchschnittlichen Einkommen stagnieren die Frauenanteile seit langer Zeit auf niedrigem Niveau oder es findet ein Beschäftigungsabbau statt, wie beispielsweise im Finanz‐ und Versicherungsgewerbe, das sich ebenfalls durch überdurchschnittliche Einkommen auszeichnet.
Ausländische Frauen sind zwar immer noch in geringeren Anteilen als deutsche Frauen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingebunden, jedoch wächst ihr Anteil stetig. Die Beschäftigungszunahme findet vor allem in den sogenannten Frauenberufen wie Pflegerin, Erzieherin und Lehrerin statt. Jedoch steigt der Anteil der ausländischen Frauen ebenfalls in Berufen wie Ärztin oder Apothekerin. Der Zuwachs ist bei ausländischen Frauen deutlich schneller als bei Frankfurterinnen mit deutschem Pass. Diese Dienstleistungsberufe im Gesundheits‐ und Sozialwesen sowie der Erziehung scheinen auch für ausländische Frauen die zentralen Zugänge zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Frankfurt am Main zu sein. Darüber hinaus befindet sich ein beträchtlicher Anteil ausländischer Frauen in geringfügig entlohnter Beschäftigung in den gleichen Branchen. Hauptgrund für diese Beschäftigungsverhältnisse sind fehlende formale
Berufsabschlüsse. Allerdings verfügen die Ausländerinnen oft über im Ausland erworbene Berufsabschlüsse, diese sind jedoch in Deutschland (noch) nicht anerkannt.
Der guten Beschäftigungslage vieler Frankfurter Einwohnerinnen steht ein großes Segment an Frauen gegenüber, die arbeitslos sind. Dabei ist anzumerken, dass das Arbeitslosigkeitsrisiko für Frauen in Frankfurt am Main geringer ist als das für Männer. Dies trifft insbesondere für Frauen mit deutschem
Pass zu. Ausländische Frauen sind im Vergleich zu deutschen Frauen jedoch überdurchschnittlich oft arbeitslos und viel häufiger als deutsche Frauen auch im Rechtskreis SGB II 13 verortet. Sie gelten damit als eher arbeitsmarktfern und sind mit einem hohen Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit
konfrontiert. Gründe für diefehlenden Zugänge zum Arbeitsmarkt sind bei Frauen keine oder unzureichende (in Deutschland nicht anerkannte) formale berufliche Qualifikationen sowie Probleme bei der Vereinbarkeit von Beschäftigungszeiten und Kinderbetreuung.
Zur Verbesserung der Teilhabe insbesondere von Frauen am Frankfurter Arbeitsmarkt sind Aktivitäten in drei Handlungsbereichen notwendig.
(1) Inner‐ und außerbetriebliche Karriereentwicklung über passfähige eratung, flexible Arbeitszeitmodelle und –bedingungen, einfache Anerkennung von im Ausland erworbenen
Abschlüssen sowie passfähige Betreuungsarrangements für Kinder und zu pflegende Angehörige.
(2) Anerkennung und Erwerb formaler Berufsabschlüsse über passfähige Informationen, ausreichende Qualifizierungsangebote und flexible Kinderbetreuung.
(3) Orientierung in Berufen und Arbeitsmarkt für Mädchen und junge Frauen in Schulen, Hochschulen und über Praktika sowie für ausländische Frauen über Schulen, Kindergärten, Meldebehörden und Arbeitsvermittlung.
Die Handlungsbereiche und Aktivitäten verweisen auf viele Strukturen, Projekte und Ansätze, die es bereits in Frankfurt am Main gibt. Die Ergebnisse der Studie können nun genutzt werden, um zu sondieren, ob diese Strukturen zur Verbesserung der Teilhabe bereits gut ausgerichtet sind, ob noch Nachjustierung notwendig ist oder ob gar Lücken bestehen, die es noch zu füllen gilt.
Die optimale Nutzung vorhandener Potentiale von Beschäftigten sowie die bestmögliche Unterstützung von Unternehmen bei der Entwicklung ihrer Beschäftigten sind wichtige Stellschrauben
für eine gezielte und innovative Fachkräftesicherung. Allerdings bedarf solch eine Strategie zunächst einer Transparenz, die Orientierung darüber schafft, in welchem Maße sogenannte unter- und überwertige Beschäftigung stattfindet und in welchen Branchen und Berufsgruppen dies der Fall ist.
Unterwertige Beschäftigung liegt vor, wenn der formale Berufsabschluss höher als die tatsächlich ausgeführte Tätigkeit ist. In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass sich noch weitere Potentiale der Beschäftigten erschließen lassen. Die Umkehrung findet sich bei der überwertigen Beschäftigung. Hier liegen die formalen Qualifikationsabschlüsse deutlich unter den Anforderungen der aktuellen Beschäftigung. Entsprechend sind Qualifizierungsprozesse notwendig, um den höheren Anforderungen gerecht werden zu können. Dabei sind innerbetriebliche, auch informelle Lernprozesse von großer Bedeutung. Neben diesen beiden Formen des vertikalen (formalen) Qualifikationsmismatches können zudem horizontale Mismatches vorliegen. Dies trifft zu, wenn Kompetenzen, häufig Softskills, nicht im Arbeitsvollzug eingesetzt werden können. Auch hier kann von noch zu erschließenden Potentialen ausgegangen werden. Auf Basis von Daten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist ein Abgleich zwischen dem formalen Berufsabschluss sowie dem formalen beruflichen Anforderungsniveau möglich. Anhand des Abgleichs lässt sich formale unter- und überwertige Beschäftigung ermitteln. Einschätzungen zur Art und zum Umfang horizontaler Mismatches können derzeit auf der Basis von Primärdaten stattfinden.