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In seinem Buch Moderne Horrorfilme widmet sich Frank Hofmann dem, wie er sich ausdrückt, „leidigen Thema der thematischen Definition“ des Horrorfilms. Bei eingehender Betrachtung fällt auf, daß es sich bei seinem Vorschlag nurmehr um eine Paraphrase derjenigen vier Punkte umfassenden Definition handelt, die Liz-Anne Bawden bereits 1976 in dem von ihr herausgegebenen Oxford Companion to Film vorgelegt hat. Hier tritt ein Mißverhältnis zutage; Einerseits scheint immer noch ein Bedarf an einer Definition zu bestehen, die das vielseitige und fortwährend Variationen hervorbringende Genre Horrorfilm hinreichend beschreiben kann, andererseits aber zeichnet sich dann der neuere Definitionsversuch einzig durch Wiederholung des bereits Dargelegten aus. ...
Das Monster ist die der Ordnung immanente Beliebigkeit oder Unordnung, das heißt aber auch: die Verantwortung, deren Aufscheinen am Nicht-nur-Objekt im Blick des Nicht-nur-Subjekts. Das rührt an jenes Wissen, das allein verboten sein kann, das verordnete Metaphysiken […] und ihre "totalitäre[n] Metaphysiker" vergessen machen wollen […]. Mit der beliebigen Verschiebung jenes Limes, der die Allgemeinheit von den Monstern scheidet, zeigt sich, wie viel die Monster vom Menschsein offenbaren, noch ehe man das Monster verklärt […]. Monster sind die Differenz zwischen Demo- und Ochlokratie, sind die Differenz von Rationalität und Rationalismus.