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Bei der islamisch-mystischen Koranexegese (at-tafsir al-isari) handelt es sich um eine Schule der Koranauslegung. Die Koranexegeten, die dieser Schule angehören, interpretieren einzelne Verse des Korans durch kasf1 (wörtl. Enthüllung, Entdeckung) und ilham (Inspiration). Die Bedeutung dieser Verse wurde, nach ihrer Überzeugung, von Gott in ihre Herzen gelegt.
Wie aus den Ausführungen über die Reise Moses mit ¾i±r im Koran hervorgeht, wird ¾i±r als ein hoch verehrter Wissender betrachtet, der von Gott belehrt worden ist. Dank dieser umfangreichen Lehre ist er zu den verborgenen inneren Wahrheiten der Erscheinungen vorgedrungen, während Moses keine Kenntnis davon hatte, obwohl er Prophet war. Es ist interessant zu bemerken, dass Moses trotz seiner hohen Stellung als Prophet, dem die Tora gegeben wurde, und trotz seiner Beschreibung als „kalÍm AllÁh“ dem Wissenden folgen und von ihm einen Teil seines Wissens lernen will. Diese Gefolgschaft Moses kann nicht allein durch seine große Bescheidenheit erklärt werden. Die Geschichte von ¾i±r zeigt, dass dessen Wissen höher eingestuft wird als das Wissen von Moses, da diesem ansonsten nicht gesagt worden wäre, dass der Wissende über einen höheren Grad des Wissens verfügt und er sich mit seinem Jünger auf die Suche nach ihm Wissenden machen solle. In den darauf bezogenen Versen gibt es keine näheren Angaben über die Beschaffenheit dieses Wissen, außer dass es von Gott stammt. Auch lassen die Bedingungen, welche ¾i±r Moses am Beginn der Reise stellt, auf den Charakter dieses Wissens schließen. Es ist bekannt, dass dieses Wissen nicht dem Wissen ähnlich sieht, welches durch Bücher erlernt werden kann. Das Wissen (Geheimlehre, versteckte Lehre) ist in den hier zur Diskussion stehenden Versen als eine Art Hingabe an Gott dargestellt. Es hat den Anschein, dass es der Mystik nahe steht und die Mystiker es durch ihnen eigene Methoden und innere Disziplinen zu erreichen suchen. ¾i±r ist auch aus diesem Grund eine unentbehrliche Figur für die islamischen Mystik und nimmt zurecht bei den Mystikern eine zentrale Stellung ein.
Wie aus den angeführten Informationen hervorgeht, hatten die vorislamischen Araber, obwohl allgemein Rechtsunsicherheit bei ihnen herrschte und es keine von allen Parteien anerkannten gerichtlichen und administrativen Instanzen gab, einige strafrechtliche Institutionen. Sie suchten Lösungen für ihre Streitigkeiten bei bestimmten Personen, die Êai¿, sayyid und kÁhin genannt wurden. Man weiß auch, dass einige Stammesoberhäupter richterliche Funktionen in ihrem Stamm ausübten. Außer ihrer persönlichen Macht besaßen diese Personen aber keine Sanktionskraft. Wenn eine der Konfliktparteien den Beschluß des Richters nicht akzeptierte, konnte man ihr gegenüber Vorwürfe erheben – ansonsten aber nichts ausrichten. Trotzdem wissen wir aus den Quellen, dass es unter den vorislamischen Arabern Persönlichkeiten gab, die für ihre richterlichen Kompetenzen bekannt waren und die schwierige Probleme sowohl zwischen den Konfliktparteien als auch zwischen den Stämmen gelöst haben. Wir wissen auch, dass die vorislamischen Araber die Hand des Diebes oder der Diebe abhackten. Man sagt, dass al-WalÍd b. Mu™Íra (st. 622 n. Chr.) derjenige gewesen sei, der zum ersten Mal diese Strafe vollzogen habe. Es werden in den Quellen auch etliche arabische Personen aus vorislamischer Zeit angeführt, die aufgrund von Diebstahl mit diese Strafe bedacht wurden. Darüber hinaus wurden Banditen und Räuber sehr hart bestraft. Der Islam hat alle diese Strafen vor dem Hintergrund seiner Lehre bewertet und in erneuerter oder modifizierter Form übernommen. Es zeichnen sich bei den vorislamischen Arabern zwei wichtige strafrechtliche Hauptinstitutionen ab: die Wiedervergeltung (qiÈÁÈ) und das Blutgeld (diya). Neben diesen beiden Einrichtungen gab es bei ihnen auch eine Schwur-(qasam)Institution, die vorsah, dass im Fall eines Mords verdächtige Personen, die sich in der Nähe der Leiche befanden, einen Schwur darauf zu leisten hatten, dass sie an dem Tod des Betroffenen keine Schuld trugen. Der Islam hat diese Form der Schwur-Institution vollständig adoptiert und die beiden strafrechtlichen Hauptinstitutionen mit einigen Modifizierungen übernommen. Es wird angenommen, dass die Aufnahme der Wiedervergeltung durch den Islam dazu dienen sollte, das Individuum zu stärken und die starken Stammesbindungen der Personen zu lockern. Denn es war nicht möglich, einen Staat aufzubauen, ohne die mächtigen Stammesbindungen zu schwächen resp. aufzulösen. Während dies offenbar durch das Prinzip der Wiedervergeltung bezweckt wurde, scheint die Ausweitung der Zahlung von Sühnegeld darauf gezielt zu haben, die Blutrache zu beschränken und ihre in der Gesellschaft Unruhe und Unsicherheit stiftende Wirkung einzudämmen.
Wie aus den angeführten Berichten hervorgeht, war die Eheschließung auch bei den vorislamischen Arabern ein wichtiger Schritt zur Institutionalisierung einer Familie. Wenn wir die unterschiedlichen Formen der Eheschließung bei den vorislamischen Arabern vergegenwärtigen: Nikah as–Sigar: Tauschehe, Nikah al-Maqt: Leviratehe, Nikah al-Istibda: Gehorsamsehe, Nikah al-Muta: Zeitehe, Nikah al-Hadn: Mätressenehe, Nikah as-Sabi: Raubehe und Nikah Taaddud al-Azwag: Polygamie –, stellen wir fest, dass alle diese Eheformen der vorislamischen Arabern lokal- und kulturspezifische Charakteristika aufweisen. Diese ausgeprägte kulturelle und örtliche Gebundenheit macht sich nicht nur bei den Eheschließungen, sondern auch bei den Ehescheidungen (Hula-Scheidung, Ila-Scheidung, Zihar-Scheidung) und anderen Einrichtungen bemerkbar. Zum großen Teil wurden diese Institutionen mit dem Islam fortgesetzt. Der Islam bewertete sie jedoch seiner Lehre entsprechend neu, übernahm einige der Einrichtungen, lehnte andere teilweise ab und verwarf manche gänzlich.
Aus den hier angeführten Berichten geht hervor, dass die Genese des islamischen Rechts mit der Offenbarung des Korans begonnen hat. Der Prophet bildete als Verkünder und Ausleger der himmlischen Botschaft und als Gesandter Gottes den Nukleus dieses Entstehungsprozesses. Er war der erste und oberste Richter im Islam. Aus allen Bereichen des Lebens wurden ihm von seinen Freunden Fragen und Probleme angetragen, und er hat unter Berufung auf die neue Lehre des Islamss rechtliche Entscheidungen dazu getroffen. Es wurden ihm jedoch nicht nur offene Probleme und rechtliche Fragen zur Lösung vorgetragen, sondern es kam ihm manchmal auch zu, rechtliche Bestimmungen zu bestätigen, welche die in der Rechtslehre bewanderten Prophetengefährten getroffen hatten. An dieser Stelle erfüllte der Prophet die Funktion einer Art Kassationsgerichts. Während die von dem Propheten bestätigten Bestimmungen als gültig anerkannt wurden, verloren die von ihm nicht bestätigten Regelungen ihre Gültigkeit. Neben diesen Bestimmungen äußerte sich der Prophet auch zu Gerichtsverfahren und Methode des islamischen Rechts. Während er in einigen Überlieferungen die Richter vor fehlerhaften Verhaltensweisen warnt, betont er in anderen die Bedeutung und Schwierigkeit dieses Amtes. Über die Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten gibt es unterschiedliche Angaben. Den islamischen Quellen zufolge wurden bereits von dem Propheten Richter ernannt, in den westlichen Quellen ist von der Ernennung von Richtern zur Zeit des Propheten keine Rede. Wenngleich die Person des Propheten für den Islam und seine Disziplinen unerläßlich ist und er als Gesandter Gottes als bester Exeget des Korans zu gelten hat, ist von Beginn seiner Prophetie an deutlich, dass die Offenbarungen, also die Verse des Korans, selbst noch unerläßlicher sind. Der Prophet ist mit diesen Versen verbunden und kann sich nicht unabhängig von ihnen verhalten. Daher sind die himmlischen Offenbarungen in diesem System als mächtigste Quelle und bedeutendster Referenzpunkt für jede rechtliche Entscheidung anzusehen.
Wie aus den bisherigen Ausführungen hervorgeht, bezieht sich das Islamische Recht auf Quellen, die in ihrer Rangordnung unterschiedlich eingestuft werden. Der Koran nimmt im Vergleich zu den anderen Quellen zweifelsohne die höchste Stellung ein. Seine rechtsrelevanten Verse sind bei allen rechtlichen Entscheidungen für die Rechtswissenschaftler unumstrit-ten der wichtigste Referenzpunkt. Die sunna ist nach dem Koran die zweitwichtigste Quelle des Islamischen Recht. Sie spielt bei der Auslegung des Koran sowie für Themen, die im Koran nicht behandelt werden, eine herausragende Rolle sowohl für das Islamische Recht als auch für die anderen Disziplinen des Islam. Auch die Bedeutung von igma (Konsens) und qiyas (Analogieschluss) als zwei weitere Hauptquellen des Islamischen Rechts sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Neben diesen primären verleihen die sekundären, also abgeleiteten, Quellen istihsan, istishab, istislah (al-masalih al-mursala), saru man qablana, urf und ada dem Islamischen Recht eine große Vielfalt und Flexibilität. Der mit einer Rechtsfrage betraute Islamrechtswissenschaftler wird stets versuchen, die geeignete Entscheidung ausgehend von diesen Quellen und unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Stellenwerts zu finden.
Es besteht kein Zweifel daran, dass die einflussreichsten Persönlichkeiten der islamischen Gesellschaft die Gelehrten des Islam waren. Die Verhaltensweise dieser Persönlichkeiten war für die Individuen der Gesellschaft wegweisend. Die Gesellschaft strukturierte ihre Verhaltensnormen entsprechend der Haltung dieser Personen, und entsprechend der von ihnen gegebenen Fatwas (Rechtsentscheidungen). Dieser Umstand nahm seinen Platz proportional zur Steigerung oder Minderung der gesellschaftlichen Stellung und des Wertes der Gelehrten des Islam auf der Bühne der Geschichte ein. Imam Malik war einer der herausragenden Personen, die zu ihren Lebzeiten wichtige Einflüsse auf die Gesellschaft ausgeübt haben. Dieser Artikel versucht die Beziehung des Imam Malik zu den politischen Autoritäten, sowie die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Beziehungsform zu behandeln. Da Imam Malik in der Zeit der Umayyaden zu den politischen Autoritäten kaum Kontakt hatte, wird der Artikel nach einem kurzen Ausblick in diesen Zeitabschnitt sich auf die Zeit der Abbasiden konzentrieren.
Die Jungfrau Maria und ihr Haus bei Ephesus : eine religionsvergleichende mariologische Untersuchung
(2002)
Die Abhandlung untersucht das christliche und muslimische Verständnis der Jungfrau Maria im allgemeinen und deren Haus in der Nähe von Ephesus im besonderen. Die Untersuchung besteht aus zwei Teilen. Zunächst wird im ersten Teil die Stellung des Islams zur Jungfrau Maria im allgemeinen behandelt und danach das Verständnis Mariens bei den türkischen Muslimen und deren Einstellung zu ihrem Haus bei Ephesus. Im Vergleich dazu werden dann im zweiten Teil die mariologischen Anschauungen der Katholiken, Protestanten und Orthodoxen zu diesem Thema dargestellt.
Gläubigkeit und Todesfurcht : mystische Traditionen und die Anschauungen von Studierenden heute
(2001)
Der Tod ist ein Ereignis, das uns nicht fremd ist. Es ist eine unvermeidliche und universelle Tatsache, der wir aus irgendwelchen Gründen immer wieder gegenüberstehen und die in uns gemischte Gefühle erweckt. Um die negativen Wirkungen von Gefühlen wie Furcht und Angst einer solchen Realität gegenüber zu vermindern und nach Möglichkeit zu beseitigen, bedient sich der Mensch kultureller, philosophischer bzw. geistlicher Mittel. Im Gegensatz dazu wird behauptet, dass philosophische und geistliche Systeme als Mýttel dienen, mit deren Hilfe der Mensch mit der Furcht vor dem Tod umgehen kann. Aufgrund von Forschungen auf den Gebieten der Anthropologie und Ethnologie wurde festgestellt, dass die Begriffe Tod und Glauben miteinander zusammenhängen und dieser Zusammenhang genauso alt ist wie die Geschichte der Menschheit. Tod und Glaube sind zwei Begriffe, auf die sich das Interesse der Menschen, an erster Stelle das der Philosophen, Wissenschaftler, Dichter, Schriftsteller und Geistlicher, in jeder Epoche konzentriert hat. (Yildiz, 1999) ... Diesem Artikel liegt die Dissertation des Verf. “Studie über den Zusammenhang zwischen dem religiösen Leben und der Furcht vor dem Tod” (Izmir Dokuz Eylül Universität, sozialwissenschaftliches Institut, 1998) zu Grunde. Die Interpretationen stützen sich auf die Daten der Gruppen von Probanden, die in der Dissertation verwendet worden sind. Es handelt sich um 555 studentische Probanden (Frauen = 195, Männer = 360) aus sieben verschiedenen Fakultäten der Dokuz Eylül Universität (Bildung, ÝÝBF, Medizin, Jura, Ingenieurswesen, Theologie und Kunst), die nach dem Zufallsverfahren ausgewählt wurden. Das Durchschnittsalter der Studenten, die zwischen 16 und 42 Jahre alt waren, betrug 21,02 (ss 3.01). Zur Auswertung der Daten wurden die Fragebögen “Religiöses Leben” und “Die Furcht vor dem Tod” verwendet. Die erfaßten Daten wurden entsprechend der Hypothesen nach statistischen Berechnungen analysiert und bewertet.
In den grundlegenden Quellen des Islam, d.h. in Koran und Hadith, gibt es keine klar formulierten Verbote, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen. Die Gründe für viele Interpretationen, die gegen das Engagement der Frauen in der Gesellschaft sprechen, müssen in den geschichtlichen und sozialen Gegebenheiten der betreffenden Region gesucht werden. Viele Verbote sind traditionell und nicht theologisch bedingt. Wenn diese Verbote auch heute ihre Gültigkeit behalten sollen, so verstossen wir damit gegen das Menschenverständnis des Korans. Wir müssen aber akzeptieren, dass die Probleme der Frauen in der islamischen Welt noch nicht ausreichend gelöst sind. In den frühesten Koranversen wird das Lesen und Lernen für alle Menschen befohlen, damit sich Kultur und Wissen in der Gesellschaft verbreiten können. Wenn diese Vorschrift auch unter den Frauen ausreichend beachtet wird, dann werden sie ihre soziale Identität wiederfinden und ihre Rechte noch stärker verteidigen. Viele Aufgaben und Funktionen, die in unserer Gesellschaft von Männern ausgefüllt werden, werden zunehmend auch von Frauen übernommen. Heute sehen wir, dass Frauen mit einer soliden Ausbildung ihre Rechte besser verteidigen können und mit den Männern weniger Probleme haben. Als Ergebnis können wir festhalten, dass die Probleme der Frauen nicht von den Vorschriften der Religion, hier dem Islam, hervorgerufen werden, sondern aus kulturellen und traditionellen Gegebenheiten heraus entstehen. Für die Lösung dieser Probleme müssen der Koran und andere wichtige Quellen der Religion den Bedürfnissen der heutigen modernen Gesellschaft entsprechend neu interpretiert werden.
Jesus und Maria sind das Fundament des Christentums, und darüber hinaus haben sie im Koran sowohl als auch in der islamischen Kultur einen sehr hohen und wichtigen Stellenwert. Dies wird ohne Wiederspruch anerkannt. Von den Anfängen bis heute wird Mariens Empfängnis Jesu in der christlichen und in der islamischen Welt diskutiert, da sie und die darauf folgende Schwangerschaft kein natürliches, sondern ein einmaliges und beispielloses Ereignis gewesen ist. Wir sind nicht befugt dieses Thema zu beenden, aber wir können die Sicht des Heiligen Buches, des Korans, und die Veröffentlichungen der Koran-Kommentatoren analysieren. Die Geburt Jesus geschah, laut Koran, auf Befehl Gottes Kun-Sei. Wir sollten diesen Befehl und wie er Wirklichkeit wird, auch wenn nur kurz , doch einmal näher betrachten. Laut Koran ist Gott der Schöpfer, der unendliche Kraft, Wissen und Weisheit besitzt. Er ist der einzige Schöpfer. Die Schöpfereigenschaft wird im Koran sehr oft erwähnt. Daraus ist zu folgern, wenn Gott irgend etwas schaffen will, dann reicht der Befehl Kun-Sei. Es gibt sehr viele Beispiele, die mit diesem Befehl in Verbindung stehen, einige von ihnen sind folgende: “Allah ist der Schöpfer aller Dinge“. Ein anderer Vers über die Schöpfung von Erde und Himmel lautet: “Er hat Himmel und die Erde in Wahrheit erschaffen”. Für die Dauer der Schöpfung reicht ein Augenblick, der Befehl Kun-Sei. Mit dem Ausrufen dieses Befehles geschieht unmittelbar Gottes Wille. Hieraus folgern wir, dass Gott als der einzige Eigentümer des Universums auch der einzige Machthaber ist, der imstande ist, zu befehligen und zu lenken. Er sagte ohne jede Einschränkung: “Dann wandte er sich zum Himmel zu, welcher noch Rauch (gasförmig) war, und sprach zu ihm und zur Erde: Kommt willig oder wiederwillig. Sie antworteten. Wir kommen willig“. Sie gehorchten dem Befehl Gottes, denn sie erkannten, dass sie keine Freiheit zwischen Gehorsam und Ungehorsam gegenüber Gottes Be-fehlen haben. Nur dem Menschen ist freigestellt, Gottes Befehle zu befolgen oder nicht. Der Koran erklärt die Schöpfung der Landschaften, des Pflanzen- und Tierreiches ausführlich. Die Absicht dieser Erläuterungen ist nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch die Existenz Gottes und seine Macht darzustellen. ...
Nach den Aussagen des Korans wurde der Mensch im biologischen Sinne als das vollkommenste Wesen geschaffen. Er ist ein soziales Wesen, das mit technischen und kulturellen Fähigkeiten begabt ist. Der Schöpfer hat den Menschen mit geistigen und moralischen Werten ausgestattet und zum 'Khalifa', Stellvertreter Gottes auf Erden, berufen. Der Mensch steht damit über den anderen Geschöpfen so wie Gott absolut über den Menschen steht. Der Mensch ist ein auf Gott bezogenes Wesen. Auch wenn die Menschen sich sozial und religiös unterscheiden, haben sie doch Gott gegenüber die gleichen Pflichten und sind somit einander gleichgestellt. Die Menschen mögen sich verschiedenen Stämmen und Völkern zugehörig fühlen und unterschiedlicher Hautfarbe sein, sie sind dennoch allesamt Nachkommen von Adam und Eva, sind sie alle Kinder Adams. Der beste unter ihnen ist daher auch nur derjenige, der die Weisungen Gottes am besten einhält.
In den mystischen Kommentarschulen, die einen wichtigen Teil der Korankommentarliteratur hervorgebracht haben, stützt man sich bei der Erstellung von Kommentaren außer auf bestimmte exegetische Regeln und Methoden auch auf die Intuition. Neben dem Wissen, das man durch die normale intellektuelle Arbeit erwirbt, gibt es nach dem Islam ein Wissen, das von Gott unmittelbar vermittelt wird und das man Ledünni Bilgi, d.h. unmittelbares intuitives Wissen nennt. Diese Art von Wissen, das man in allen Religionen der Welt findet, erwirbt man durch strenge Askese und intensive Gottesverehrung: Dies ist das mystische Wissen. Jede Religion und Philosophie hat ihre eigenen Auffassungs-, Interpretations- und Ausdrucksweisen. Das gilt auch für die Religion des Islam. Jedoch ist islamische Mystik nicht nur Wissen in Gedanke und Wort, sondern zugleich auch ein Wissen vom Handeln. [Die mystischen Korankommentare müssen, da sie das Ergebnis eines ekstatischen Zustandes sind, unabhängig von der empfangenden Person, nicht unbedingt akzeptiert werden, besonders dann nicht, wenn sie nicht mit dem Koran, der islamischen Tradition, Verstand und Logik übereinstimmen.] ...
1. Vorstellung von Sakyadhita International Sakyadhita International, das internationale Netzwerk buddhistischer Frauen, wurde auf Initiative von Ayya Khema, von Bhiksuni Karma Lekshe Tsomo, Dr. Chatsumarn Kabilsingh, und Carola Roloff bzw. Bhiksuni Jampa Tsedroen, auf der ersten Konferenz buddhistischer Nonnen 1987 in Bodhgaya, Indien, gegründet. Ayya Khema ist Nonne in der Theravada - Tradition und Leiterin des Buddha - Hauses im Allgäu. Die Amerikanerin Bhiksuni Karma Lekshe Tsomo ist Nonne in der tibetischen Tradition. Dr. Chatsumarn Kabilsingh ist Professorin an der Thammasat University in Bangkok, beteiligt am Netzwerk Engagierter Buddhisten und Repräsentantin von Sakyadhita Thailand. Carola Roloff ist Nonne in der tibetischen Gelugpa - Tradition und war bis 1995 Repräsentantin für Sakyadhita Deutschland. Unter Schirmherrschaft S. H. des Dalai Lama organisierten sie die erste "Conference on Buddhist Nuns". ...
Das Thema "Frauen und Islam" löst bei vielen Menschen in westlichen Gesellschaften eine Assoziationskette aus, in der unweigerlich Stichworte wie "Harem", "Patriarchat", "Verschleierung" und "Unterdrückung" vorkommen. Titelseiten von Romanen, reißerischen Berichten oder wissenschaftlichen Veröffentlichungen über muslimische Frauen werden stets mit denselben stereotypen Wort- und Bildkombinationen versehen, die Verschleierung und Abschließung als vorherrschende Merkmale weiblichen Lebens in islamischen Gesellschaften darstellen. Der Islam erscheint als eine ausgeprägt patriarchale Religion, die von Frauen nur erduldet und nicht gestaltet wird. Frauen werden als passive Objekte islamisch geprägter religiöser und gesellschaftlicher Normen, nicht als handelnde Subjekte aufgefaßt. Die Position von Frauen in islamischen Gesellschaften wird entweder an westlichen Gesellschaften oder an normativen Aussagen religiöser Schriften gemessen, was in beiden Fällen wenig Raum für die Ansichten der muslimischen Frauen selbst läßt.
Auf was ich in diesem Vortrag vor allem aufmerksam machen möchte, ist die Laienpraxis, deswegen auch im Titel "Lieschen". Unter Lieschen verstehe ich einfach eine ganz normale deutsche Frau, die ganz normal lebt, sei es, daß sie berufstätig ist, sei es, daß sie Kinder hat, wie auch immer, die jetzt Buddhismus praktizieren will und dabei damit rechnen muß, eine ganz unbeachtete Erscheinung zu sein und männliche Lehrer zu haben, denn in der tibetischen Tradition sind weibliche Lehrerinnen bisher eine sehr große Seltenheit. Sie werden es wohl auch für längere Zeit bleiben, weil wir an unsere Lehrer so hohe Anforderungen haben, daß man wohl damit rechnen muß, daß es Generationen dauern wird, bis wir wirklich so weit sind, daß wir Lehrerinnen produzieren können. ...