Refine
Year of publication
- 1971 (43) (remove)
Document Type
- Part of Periodical (20)
- Article (16)
- Working Paper (3)
- Book (2)
- Part of a Book (1)
- Doctoral Thesis (1)
Language
- German (43) (remove)
Has Fulltext
- yes (43)
Is part of the Bibliography
- no (43)
Keywords
- Frankfurt <Main> / Universität (3)
- Hochschullehrer (3)
- Verzeichnis (3)
- Vorlesungsverzeichnis (3)
- Cahuilla-Sprache (1)
- Geschichte 980-1235 (1)
- Indogermanisch (1)
- Ionisch-Attisch (1)
- Konjugation (1)
- Lautverschiebung (1)
Institute
- Präsidium (15)
- Biochemie und Chemie (8)
- Universitätsbibliothek (3)
- Geowissenschaften (1)
- Geschichtswissenschaften (1)
- MPI für Biophysik (1)
- Medizin (1)
The coenzyme analogue nicotinamide 5-iodouracil-dinucleotide was synthesized by condensation of the two mononucleotides with dicyclohexylcarbodiimide in aqueous pyridine. The enzymatic properties of this compound were compared with those of the nicotinamide-uracil-dinucleotide. Both coenzyme analogues reacted slowly when functioning as a hydrogen carrier in enzymatic tests. The properties were similar to those of nicotinamide-benzimidazole-dinucleotide. The difference spectrum between the intact coenzyme analogue and its mononucleotides showed that the intramolecular interaction between the functional and non-functional moiety was smaller than that in NAD. The interaction corresponded to that of nicotinamide-benzimidazole-dinucleotide. The fluorescence excitation spectrum did not show any energy transfer from the non-functional iodouracil to the dihydronicotinamide part of the analogue. Difference spectra between the coenzyme - enzymecomplex and the two isolated components indicated that the unfolded dihydrocoenzyme was bound to the active site of lactate- and alcohol-dehydrogenase, respectively. Furthermore, they showed aromatic interaction of the non-functional part with parts of the protein. Introduction of iodine into the nicotinamide-uracil-dinucleotide did not remarkably alter the behavior of the analogues. As the iodine is bound very strongly to the coenzyme analogue, it may be useful for X-Ray-investigations of the dehydrogenases.
Einkaufsreise nach Afrika
(1971)
Die Beschaffung von Literatur aus Afrika stellt die mit dieser Aufgabe betrauten Bibliotheken immer wieder vor große Schwierigkeiten. Die Deutsche Forsdiungsgemeinschaft unterstützt die Sondersammelgebiets-Bibliotheken durch ihr umfangreiches Tauschprogramm. Sie mußte aber feststellen, daß auch dadurch nur ein Teilbereich der afrikanischen Buchproduktion abgedeckt werden konnte. Daraufhin versuchte die Deutsche Fonchungsgemeinschaft, einen neuen Weg zu beschreiten und schickte die zuständigen Fachreferenten der betroffenen Bibliotheken auf Informations- und Einkaufsreisen, um sich an On und Stelle über eine Verbesserung der Buchversorgung zu unterrichten. Die Verwaltung des Sondersammeigebietes 6,31 (Afrika südlich der Sahara) ist der StuUB Ffm übertragen worden. Als Fachrefereat konnte ich vom 5. Februar bis 28. März 1970 die Hauptstädte von 7 Staaten besuchen: Nairobi (Kenia), Dar es Salaam (Tanzania), Bujumbura (Burundi), Kampala (Uganda), Accra (Ghana), Freetown (Sierra Leone) und Dakar (Senegal). Für jede Stadt stand etwa eine Woche Zeit zur Verfügung....
Aus Franken wird die Entwicklung quartärer Hohlformen beschrieben, deren Rekonstruktion mit Hilfe lößstratigraphischer Methoden (fossile Böden, Tuffbänder, Umlagerungszonen etc.) möglich ist. Bei vielen Formen zeigt sich, daß sie bereits größere Vorläuferformen präwürmzeitlichen Alters hatten. Die Entwicklung während des Würms läßt sich an manchen Beispielen in besonders instruktiver Weise verfolgen. Zu Beginn des Würms, im unteren Mittelwürm und im unteren Jungwürm dominierte zeitweise die Abtragung und Verlagerung. Im oberen Mittelwürm sowie im oberen Jungwürm herrschte äolische Lößsedimentation vor. Diese Ergebnisse stimmen gut mit den bereits aus anderen mitteleuropäischen Lößgebieten bekannten Befunden überein. Mit dem Trockental-System von Helmstadt wird die Entwicklung von Hohlformen beschrieben, deren Anlage bis in das ältere Pleistozän zurückreicht.
I. Zum Problem der Possessivität im Cahuilla (Uto-Aztekisch, Süd-Kalifornien) -
Von "possessiv", ''Possessivität'' wird in den Grammatiken verschiedener Sprachen in mindestens zwei verschiedenen Zusammenhängen gesprochen: 1.) Im Zusammenhang mit den "Possessivpronomina" und mit "Genitiv", z. B. dt. 'Karls Vater', 'sein Tod', 'seine Verurteilung', 2.) Im Zusammenhang mit 'haben', 'gehören', 'besitzen'. Daß die beiden Zusammenhänge nicht koextensiv sind, zeigt sich etwa bei 'sein Tod', wo neben es kein *'er hat einen Tod' gibt. Ebenso ist neben 'Karls Vater' ein Satz wie *'Karl gehört der (oder: ein) Vater' abweichend, zumindest wenn es sich um den leiblichen Vater Karls handeln soll. Das zeigt sich auch, daß die von der TG lange geübte Praxis, die Genitiv-Syntagmen auf 'haben'-Syntagmen zurückzuführen, nicht den Tatsachen entspricht. In anderen indogermanischen Sprachen finden wir ähnliches wie im Deutschen. Wir wissen zwar, was "Possessivpronomina" qua morphologische Klasse sind; aber syntaktisch und erst recht semantisch ist das Phänomen ''Possessiv'' weitgehend ungeklärt.
[...]
Ich glaube nun in einer Sprache den Bereich der Probleme einigermaßen zu überschauen, die man traditionellerweise und ohne recht zu wissen wie, mit dem Terminus "possessiv" in Verbindung bringt. Die Sprache heißt CAHUILLA, wird im südlichen Kalifornien von wenigen Sprechern noch gesprochen und gehört zur Uto-Aztekischen Sprachfamilie.
II. Possessivität und Universalien -
In meinem ersten Vortrag bin ich davon ausgegangen, daß für eine gegebene Sprache bei guter Kenntnis derselben eine zunächst intuitive Erfassung eines Bereichs der Grammatik möglich ist, den man sodann durch eine Theorie und nachprüfbare Methoden schrittweise auf die Ebene des wissenschaftlichen Bewusstseins zu heben versucht. Es handelt sich um jenen Bereich, dessen Grundprinzipien semantischer Natur sind, an dem aber auch die Syntax einen wesentlichen Anteil hat. Wie man den Bereich nachher nennt, ist weniger wichtig; ich sehe kein Hindernis, den traditionellen Terminus "possessiv", "Possessivität" dafür zu verwenden. Auch heute, in dem zweiten Vortrag, in dem es zunächst vor allem ums Deutsche, dann aber um die Frage nach den sogenannten Universalien geht, will ich wieder davon ausgehen, daß es möglich ist, einen semanto-syntaktischen Bereich "Possessivität" intuitiv abzustecken. Ich will dafür zunächst einen prominenten Zeugen aufrufen, der das fürs Griechische getan hat: Aristoteles.
Das vorliegende Dissertationsthema ist aus einem ehemaligen Hauptreferat über das deutsche Städtewesen im Investiturstreit hervorgegangen, das ich 1961/62 bei Prof. W. Lammers in Hamburg anfertigte und das ich bei ihm in Frankfurt a. M. ab 1965 als Dissertationsthema für Worms bearbeitete, nun mit Berücksichtigung des Münz-, Handels- und Verkehrswesens sowie des Judentums, dann 1971 fertigstellte und abgab, sowie 1972 die zugehörige Prüfung bestand.
Die vorgeschriebene Drucklegung verzögerte sich allerdings erheblich, da mir seit 1974 die dienstlichen Forschungsarbeiten an der Universität Kiel (SFB 17 A 7 und A 3) keine Zeit ließen für die nötige Umarbeitung meines Themas, die ich erst nach dem Ende des SFB (1983/85) erhielt. Demgemäß arbeitete ich seitdem auf Gutachterwunsch an einer stark gekürzten Neufassung meines Wormser Themas und an einer erweiterten Neufassung für die Städte Worms, Mainz, Speyer und Köln unter Einbeziehung der Siegel- und Münzkunde sowie der Archäologie. Dadurch wurde aber der Arbeits- und Zeitaufwand ganz beträchtlich vergrößert und die Fertigstellung verzögert, zumal archäologisch-historische Auftragsarbeiten (zuletzt für das Archäologische Landesamt Schleswig 1997–2002) sie mehrfach länger unterbrachen, so daß ich beide erst nach dem Eintritt in den Ruhestand (Frühjahr 2003) vollenden konnte. Beide Textfassungen sind also vom Sommer 2003 bis zum Sommer 2005 aufgrund der genannten Vorarbeiten hergestellt worden. ...
Problemstellung: Die Junggrammatiker rekonstruierten die Paradigmen der idg. Verbalflexion nach dem Muster des formenreichen Altindischen und Altgriechischen; ihr Verfahren wird von weiten Kreisen noch heute befolgt. Seit dem Bekanntwerden des Hethitischen haben einzelne Forscher den umgekehrten Weg eingeschlagen und ein formenarmes System als Ausgangspunkt der Entwicklung erklärt.
Pyrosulfonyldifluoride reacts with waterfree hydrazine in a molar ratio of 2 : 3 to give hydrazine -1,2-bis(sulfonylfluoride) in a low yield.. The reaction of N-fluorosulfonylamide and SOCl2 yields NH4⊕⊖ N(SO2F)2. This salt is converted to (C6H5)4P⊕⊖N(SO2F)2 in water by (C6H5)4PCl. (CH3)2NNH2 reacts with PSF3, PSF2Br, PSF2CH3 or PSF2C2H5 to yield the following compounds: (CH3)2NNHPSF2, (CH3)2NN (PSF2)2, (CH3)2NNHPSFCH3 and (CH3)2NNHPSFC2H5. The properties and the chemical behaviour of these substances are described. Results of ir-spectra, as well as 31P-, 19F- and 1H-nmr- and mass-spectra and elemental analysis characterize the compounds.
S4N3Cl reacts with sulfonic acids and imido- bissulfonyl derivatives under HCl-evolution to the following compounds: S4N3SO3CF3, S4N3N (SO2F)2, S4NSO3CH3HSO3CH3, S4N3N (SO2CF3) SO2Cl and S4N3N (SO2CF3) SO2F, They are yellow solids which decompose when heated below the melting point. The compounds are formed in nearly quantitative yield and have been characterized by elemental analysis, nmr and electronic spectra.
It is shown that in the case of metals connected by a first order conductor the decomposition of formic acid is less at the element of lower work function while it is more at the element of higher work function. The metals used were Ni, Cd, Zn. The results correspond to the investigations of other authors 1 who showed that the activation energy on alloys depends on how far the concentration of electrons is from full saturation of the lattice type. This effect is explicable in terms of the development of a contact potential, the conditions in the case of metals being similar to those in the case of alloys
Zensur in der UdSSR, Teil 1
(1971)
Gel chromatography with 6% agarose gel (Sepharose 6B) can be used for measuring the Stokes’ radius of biological particles within the range of 1,5 nm and 35 nm. The molecular weight determination of proteins is not very reliable with this method. Hepatitis sera have been chromatographied to measure the size of hepatitis associated antigen (Australia-antigen).
The radius of this antigen was determined to be 10,3 nm, which agrees with the results of electron microscopy and ultracentrifugation. The Stokes’ radius of human serum IgM was found to be 10,6 nm.
Hemoproteinoids related to contemporary porphyrin-dependent peroxidases were synthesized under simple conditions. The peroxidative activity of hematin increased by a factor of 50 if the hematin was bound to proteinoids whereas the catalatic activity of hematin decreased rather under the same conditions. The peroxidative activity of hemoproteinoids particularly increased with their lysine content whereas the catalatic activity especially decreased in proteinoids with high phenylalanine content. The isoelectric points of the lysine-rich peroxidic hemoproteinoids were about 8. Their relatively broad pH-activity optimum was about pH 7.0. The molecular weights were a little below 20 000. Hematin content and amino acid composition of the synthetic materials were varied greatly. The substrate specificity appeared as broad as that of biogenous peroxidases, e. g., horseradish peroxidase. Among the many substrates was NADH. The possible importance of the peroxidative oxidation of NADH-type coenzymes by primitive heterotrophic organisms or prebiological systems in an anaerobic environment is discussed.
The reversible one-electron insertion into mono- and 1,4-di-substituted benzene derivatives is favored by dialkoxyboron and especially by dialkylboron groups. The assumption that it should be the symmetric e2u benzene molecular orbital which is occupied in the resulting radical anions can be supported by comparison of ESR coupling constants.
Die vorstehenden Darlegungen haben gezeigt, daß jede Form der Erweiterung der Mitbestimmung in kommunalen Versorgungsunternehmen über das vom Gesetz vorgesehene Maß hinaus de lege lata aus Rechtsgründen scheitern muß. Diese Rechtsgründe wurzeln allein im öffentlichen Recht. Die Sicherung der parlamentarischen Verantwortlichkeit der öffentlichen Verwaltung in allen ihren modernen Erscheinungsformen, also nicht nur im Bereich der Eingriffsverwaltung, sondern auch im Bereich der Leistungsverwaltung, führt dazu, alle Versuche, den Bediensteten des öffentlichen Dienstes direktiven Einfluß auf die Entscheidungen zu verschaffen, unzulässig sind. Das wurde im einzelnen für den Bereich der kommunalen Verkehrsund Energieversorgungsunternehmen nachgewiesen. Jedes direktive Mitbestimmungsrecht der Bediensteten oder sonstiger nicht parlamentarisch legitimierter dritter Personen an den Inhalten und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung würde zu einem Umbau des bestehenden demokratischen Repräsentativsystems führen. Wer dennoch eine direktive Mitbestimmung in öffentlichen Unternehmungen will, steht vor folgender Entscheidung: Er hat die Möglichkeit, den Mitbestimmungsträger selbst in den verfassungsrechtlichen Legitimationsprozeß einzubeziehen, wenn er das demokratische System bewahren will. D. h. er müßte die bestehenden freien Gewerkschaften in öffentlichrechtliche, der Staatsaufsicht unterliegende Verbände umstrukturieren. Wirkt die Gewerkschaft durch ihre Vertreter an der Ausübung öffentlicher Entscheidungskompetenzen mit, so nimmt sie durch ihre Repräsentanten öffentliche Kompetenzen wahr. Eine solche Einbeziehung in den öffentlichrechtlichen Entscheidungsprozeß ist jedoch, wenn der Grundsatz der demokratischen Legitimation öffentlicher Entscheidungskompetenzen im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG nicht verletzt werden soll, verfassungsrechtlich nur dann möglich, wenn auch die von den Arbeitnehmern beziehungsweise Gewerkschaften entsandten Repräsentanten im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG vom Volke und nicht bloß von einzelnen Gruppen des Volkes legitimiert sindo. Das ist nur möglich, wenn die betroffenen Gewerkschaften in öffentlichrechtliche Organisationen mit politischen Funktionen umgewandelt und an den Status politischer Parteien angenähert werden, die ihre Legitimation aus Wahlen herleiten. Welche Konsequenzen dies für den Koalitionsstatus der Gewerkschaften im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG hätte, soll an dieser Stelle nicht näher erörtert werden. Eine Alternative zu dieser Einbeziehung der Gewerkschaften in den öffentlichrechtlichen Legitimationsprozeß bestünde darin, diejenigen Bereiche, für die die Forderung nach paritätischer Mitbestimmung erhoben wird, aus den öffentlichen Bindungen radikal auszugliedern und sie zu kommerzialisieren, d. h. zu reprivatisieren. D. h. die öffentlichen Versorgungs- und Verkehrsbetriebe müßten strikt den Grundsätzen einer normalen Wettbewerbswirtschaft unterworfen und aus den Bedingungen einer rechtlichen oder faktischen Monopolsituation herausgenommen werden. Das sei abschließend am Schulsystem als konkretem Beispiel demonstriert. Wird das Schulsystem paritätisch mitbestimmt, so unterliegen der paritätischen Mitbestimmung auch Entscheidungen, die die Zusammenlegung von Dienststellen zum Gegenstand haben, jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Reformvorstellungen der ÖTV verwirklicht werden. Mit der Mitbestimmung bei der Veränderung der Organisation von Dienststellen kann auf die gesamte Organisation der Behörde und damit im Schulsektor auf alle praktisch wichtigen Reformprozesse Einfluß genommen werden, da sich alle diese Prozesse als politische Entscheidungen auch in Organisationsveränderungen niederschlagen. Wird das Schulsystem einer solchen Mitbestimmung unterworfen, so kann man daraus nur die Konsequenz ziehen, das gesamte Schulsystem aus der unmittelbaren Einbeziehung in die öffentliche Verwaltung auszugliedern und es als selbständiges Dienstleistungsunternehmen neu zu organisieren, welches den Biirgern gegen Deckung seiner Kosten durch den Staat Ausbildungsleistungen zur Verfiigung stellt. Konsequenz einer solchen Ausgliederung müßte dann sein, daß der staatliche Haushalt dem System die Mittel in Form eines Globalhaushaltes zur Verfügung stellt und ihm damit den unmittelbaren Zugang zum öffentlichen Haushalt abschneidet. Weitere Konsequenz müßte sein, daß eine in diesem Sinne verselbständigte Biirokratie einer unmittelbaren externen Kontrolle durch Wahlen unterworfen wird, etwa in dem Sinne, daß der Behördenleiter sich der unmittelbaren Wahl durch die betroffene Bevölkerung stellt. Nur unter dieser Bedingung einer organisatorischen Verselbständigung bei gleichzeitiger Herstellung einer verfassungsrechtlich legitimierten Entscheidungskompetenz ist es möglich, den Kultusminister von der Verantwortung für die Leistungen freizuzeichnen, die von diesem Schulsystem erbracht werden. Mit anderen Worten: Die Einführung paritätischer Mitbestimmungsrechte beziiglich der Inhalte von Verwaltungsentscheidungen und Verwaltungskompetenzen müßte zu einer drastischen Reorganisation im öffentlichen Bereich führen. Die Darlegungen haben gezeigt, welche Grenzen bei der übertragung mitbestimmungsrechtlicher und mitbestimmungspolitischer Vorstellungen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft in den Bereich des öffentlichen Dienstes bestehen. Als entscheidender Unterschied hat sich herausgestellt, daß es bei der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in privaten Unternehmen im Rahmen einer marktwirtschaftlichen, durch den Wettbewerb gesteuerten Ordnung um die Teilhabe der Arbeitnehmer an einer privatrechtlich begriindeten autonomen Entscheidungskompetenz geht und daß diese privatrechtliche Entscheidungskompetenz mit den Vertretern privatrechtlicher Arbeitnehmerorganisationen geteilt werden kann, solange die externen Voraussetzungen aufrechterhalten werden, unter denen die autonome Entscheidungskompetenz rechtlich gesichert ist. Die politischen und rechtlichen Bedingungen einer Mitbestimmung im öffentlichen Bereich sind dagegen von denen der gewerblichen Wirtschaft grundverschieden. Hier wird eine Mitwirkung an der Ausübung politisch begriindeter Entscheidungskompetenzen gefordert. Eine solche Mitwirkung ist unter Aufrechterhaltung der bestehenden verfassungsrechtlichen Grundsätze aber nur möglich, wenn entweder die demokratische Legitimation der Entscheidungskompetenz (notfalls durch Einbeziehung des Mitbestimmungsträgers in den öffentlichrechtlichen demokratischen Legitimationsprozeß) erhalten bleibt oder wenn der Prozeß, fiir den eine paritätische Mitbestimmung gefordert wird, aus dem Bereich der öffentlichen Bindung entlassen wird. Ohne eine solche überführung öffentlicher Verwaltung in das Privatrecht mit allen seinen daraus folgenden Konsequenzen, nämlich Einordnung in eine durch Wettbewerb gesteuerte Marktwirtschaft, wäre die Einfiihrung paritätischer Mitbestimmung auch über Stimmbindungsverträge rechtswidrig.
The enthalpies of mixing at 25° of diethyl ether, di-n-propyl ether, di-n-butyl ether, di-isopropyl ether, propylene oxide, tetrahydrofuran, and tetrahydropyran with chloroform are determined by an isothermal titration method. As a result, the functions HM-f(N CHCl3) are obtained with a step width of 0.025 of the mole fraction and a relative accuracy of 1 per cent or better. Evaluation of the heat of mixing data by means of equilibrium models ("ideal associated mixture") shows that the systems of aliphatic ethers with chloroform behave rather precisely as one-step equilibria of the type A + B = AB (A = ether; B = chloroform). In the systems of cyclic ethers with chloroform, a second equilibrium step, AB + B = AB2 , must be considered, the importance of which decreases with increasing ring size of the ether. The equilibrium data calculated for the seven ether-diloroform systems are discussed.
Eines der Hauptmerkmale, welches das Ionisch-Attische von den übrigen altgriechischen Dialekten unterscheidet, ist die Vertretung des idg. * ā durch ē. Idg. *ā kommt in den übrigen Dialekten als ā vor. So entspricht zum Beispiel dem idg. *māter (lat. māter, ai. mātā) äol.-dor. mā́tēr, aber mḗtēr im ion.-att. […] Selbstverständlich ist die Zurückführung auf idg. Formen mit ā ein Ergebnis, zu dem man erst durch die Rekonstruktionsmethoden der Vergleichenden Sprachwissenschaft kommt. In dem Bereich des ion.-att. Dialekts wird jedoch weiter unterschieden, da bei bestimmten lautlichen Umgebungen (nach den Lauten i, e und r) im Att. – wie auch im Äol., Dor. – ā und kein ē vorkommt, wie man erwarten würde und wie es wirklich der Fall im Ion. ist. […]
1.2. Wegen dieser unterschiedlichen phonologischen Situation, die man im Att. […] findet, stellen sich in Bezug auf das phonologische System des Altgriechischen (des ion.-att. Dialekts) die folgenden wesentlichen Fragen: (A) Wie soll man im Att. die Anwesenheit von ā statt des erwarteten ē erklären? (B) (I) Wurde das urgr. ā direkt zu ē (ē̡) im Ion.-att. oder hat es eine Zwischenstufe gegeben in dem Sinne, daß es zunächst zu ǟ (vorderer, palataler Laut) wurde und später zu ē̡, obwohl es in der Schrift immer durch H (MHTEP) im Att. repräsentiert wurde?
(II) Wenn es wirklich eine Zwischenstufe mit ǟ gegeben hat, hat sie so lange gedauert, daß ǟ als ein selbständiges Phonem des phonologischen Systems der langen Vokale des Ion.-att. und besonders des Att. betrachtet werden kann?
Der zweite Teil der Frage (B) wird direkt mit dem Problem der Chronologie der Verschmelzung ("merger") von ǟ und ā̡ verknüpft. (Da die Gründe, die für den phonematischen Wert des ǟ sprechen, stark genug sind, wie durch die folgende Analyse gezeigt werden wird, wird ǟ hier im voraus als Phonem betrachtet, und das soll hier auch als Arbeitshypothese dienen.)