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Aktuelle Berichte
(2013)
Künftige Standards wissenschaftlicher Lexikographie. Europäischer Workshop an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin, 25.–27. März 2012 (Marco Scheider, Christiane Unger)
"Bild ist Text ist Bild. Narration und Ästhetik in der Graphic Novel". Konferenz an der Universität Wien, 03.–04. Dezember 2012 (Susanne Hochreiter, Ursula Klingenböck)
Emotionalität im Text. Konferenz an der Universität Ostrava, 20.–23. Februar 2013 (Ágnes Veszelszki)
"Stiftungslehrstühle des BKM in Ost- und Mitteleuropa". Wissenschaftliche Tagung in Olomouc, 11. April 2013 (Veronika Opletalová)
21. Franz Werfel-Tagung "Reise und Raum. Ortsbestimmungen der österreichischen Literatur" in Wien, 26.–27. April 2013 (Zdeněk Pecka)
Tagungsbericht: Internationale und interdisziplinäre Fachtagung der Abteilung für Vergleichende Literaturwissenschaft an der Universität Wien und des Lehrstuhls für Komparatistik an der Ruhr-Universität Bochum, Universität Wien, 12. bis 14. Dezember 2012
Welches literaturgeschichtliche Wissen auf welche Weise in Visualisierungen hineinkodiert ist, war die zentrale Fragestellung der internationalen und interdisziplinären Fachtagung 'Literaturgeschichte und Bildmedien', die vom 12. bis zum 14. Dezember 2012 in der Alten Kapelle auf dem Universitätscampus in Wien stattfand.
Tagungsbericht: Interdisziplinäre Tagung an der Université Paris-Sorbonne unter der Schirmherrschaft I. E. der Deutschen Botschafterin in Frankreich, Frau Dr. Susanne Wasum-Rainer, 10. bis 14. Oktober 2012
Nach einer ersten grundlagenorientierten Konferenz (Faszinosum 'Klang'. Anthropologie - Medialität - kulturelle Praxis, Wien 2010; ein entsprechender Sammelband erscheint 2013 im de Gruyter Verlag) hat die AG Klang(welten) der "Jungen Akademie" das Phänomen 'Klang' nun auf einem zweiten Symposion stärker kulturtheoretisch und sozialhistorisch fokussiert. Die Tatsache, dass Klang, Ton, Musik nicht zuletzt seit Beginn der Moderne (national)kulturell identitätsstiftend gewirkt haben (und dies in verschiedenen Kontexten bis heute tun), ist aus geistes- wie gesellschaftswissenschaftlicher Perspektive wiederholt thematisiert worden. Dennoch fehlte bis dato ein systematisch orientierter Versuch interdisziplinärer Synopse, der die kritische Reflexion des in den Einzeldisziplinen Geleisteten bzw. noch zu Leistenden einschloss. Diesem Desiderat trug die Pariser Tagung durch ein fächerübergreifendes Vortragsspektrum Rechnung - mit dem Ziel, diskursive Anschlussstellen zu benennen sowohl zwischen den einzelnen Forschungsbereichen als auch zwischen Wissenschaft(stheorie) und Kunst(praxis).
Tagungsbericht: Unter dem Titel 'National - postnational - transnational? Neuere Perspektiven auf die deutschsprachige Gegenwartsliteratur aus Mittel- und Osteuropa' fand vom 10. bis 13. Mai 2012 in Ústí nad Labem eine internationale Tagung statt, die von Renata Cornejo vom Lehrstuhl für Germanistik an der dortigen Jan Evangelista Purkynĕ-Universität in Zusammenarbeit mit Sławomir Piontek von der Adam Mickiewicz-Universität in Poznań (Polen) und Sandra Vlasta von der Universität Wien (Österreich) veranstaltet wurde. In zahlreichen Vorträgen wurde das Werk von AutorInnen, die aus unterschiedlichen Gründen zu verschiedenen Zeitpunkten in ihrem Leben in den deutschsprachigen Raum eingewandert sind und die Deutsch, obwohl nicht ihre Erstsprache, als ihre Literatursprache gewählt haben, untersucht. Der Schwerpunkt lag dabei auf AutorInnen aus Mittel- und Osteuropa, die zur Entwicklung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur der letzten Jahrzehnte mit wichtigen Impulsen beigetragen haben.
Tagungsbericht: Internationale und interdisziplinäre Tagung an der Universität des Saarlandes vom 9. bis 11. Februar 2012
Wenn Komparatisten - aber auch Vertreter anderer Disziplinen - an konkreten Gegenständen arbeiten, rückt eine Diskussion über die Methoden des Vergleichs, also eine selbstkritische Reflexion des eigenen Vorgehens, allzu oft in den Hintergrund. Eine solche meta-theoretische Auseinandersetzung mit Theorien und Begriffen kultureller Beziehungen stand im Mittelpunkt einer dreitägigen Konferenz, die im Februar 2012 an der Universität des Saarlandes stattfand. Konzipiert und durchgeführt wurde das durch die VW-Stiftung finanzierte Projekt vom Frankreichzentrum der Universität unter der Federführung von Manfred Schmeling, Christiane Solte-Gresser (Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft) und Hans-Jürgen Lüsebrink (Interkulturelle Kommunikation).
Über Ägypten hört man dieser Tage viel. Aber selten scheint es mir derart zum Verständnis beizutragen, wie dann, wenn die Ägypten-Expertin Irene Weipert-Fenner spricht. Im Bretterblog-Interview erläutert sie vor allem ökonomische Hintergründe, die erst die ganze Dimension der Revolutionen von 2011 und 2013 erahnen lassen.
Dass in Ägypten und Tunesien der sogenannte Arabische Frühling weitgehend friedlich die jeweiligen Diktatoren zu Fall brachte, hängt unter anderem damit zusammen, dass in beiden Ländern die Armee gegen die Proteste nicht gewaltsam vorging. Doch während in Ägypten das Militär direkt nach der Revolution politische Ämter übernahm und im Juli 2013 erneut intervenierte, um Präsident Mursi abzusetzen, hält sich in Tunesien die Armee aus dem politischen Prozess heraus. Doch welche Rolle genau spielen die Generäle in den beiden Ländern und wie hängt diese mit den zum Teil turbulenten Demokratisierungsprozessen zusammen? Hier ein Vergleich der unterschiedlichen, historisch gewachsenen Positionen der Streitkräfte im Staat, der deren politisches Eingreifen beziehungsweise Zurückhaltung aus dem politischen Prozess verständlich macht. Dabei zeigt sich, dass sowohl die Rolle der Streitkräfte bei der Gründung der Republiken in den 1950er Jahren als auch Strukturreformen in den 1960er Jahren die Grundlagen dafür legten, dass die ägyptische Armee mit Politik und Wirtschaft heute aufs engste verbunden ist, das tunesische Militär dagegen eine Randfigur im politischen Machtgefüge darstellt...
Die Entscheidung scheint gefallen: die Bundesregierung wird bald bewaffnete Drohnen anschaffen. Dass die Politik sich den Wünschen des Militärs nach bewaffneten Systemen beugen würde, war letztlich nicht eine Frage des ob sondern nur noch des wann. Aber schon die Art und Weise, wie die Entscheidung an die Öffentlichkeit gelangt ist, zeigt, was die Bundesregierung offensichtlich vermeiden möchte. Anstelle eines „gesellschaftlichen Diskurses“ über Kampfdrohnen, den Verteidigungsminister de Maizière stets angekündigt hatte, war es eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei, die Klarheit über die deutschen Absichten brachte. Völlig überrumpelt musste das Verteidigungsministerium schnell klarstellen, bewaffnete Drohnen seien „unbedingt erforderlich“. Diese dienten dem Schutz der deutschen Soldatinnen und Soldaten, in internationalen Einsätzen und jeder, der die Anschaffung bewaffneter Drohnen in Frage stelle, unterwandere die Sicherheit unserer Streitkräfte, so die offizielle Argumentation. Man könne einfach nicht auf diese Fähigkeit verzichten – nicht gerade ein Diskussionsangebot aus dem Verteidigungsministerium...
Die in diesem Aufsatz entfaltete Analyse der kurzen Passage aus Vitruvs Traktat (VI, praef., 1), die eine erbauliche Anekdote über schiffbrüchigen Philosophen Aristippus darstellt und dabei eine sinngeladene plastisch-symbolische Bildlichkeit in sich verhüllt, erlaubt festzustellen, dass ein die klassisch-antiken ästhetischen Äußerungen bestimmendes Prinzip der Statuarität auch dort seine entscheidende Rolle spielt.
Die Frankfurter SozialwissenschaftlerInnen haben eine neue Bibliothek. Auch wenn man den alten Charme des „Turms“ mit all seiner kritischen Geschichte vermissen kann: die neue Bibliothek ist wirklich wunderbar geworden. Originell ist jedoch eine Posse um ein altes Gemäuer in der Mitte des Lesesaals…
Bereits heute werden bewaffnete Drohnen von vielen Armeen eingesetzt, um Gegner über tausende Kilometer hinweg per Joystick zu töten. Auch die Bundesregierung hat Anfang dieses Jahres vorgeschlagen, diese Systeme für die Bundeswehr anzuschaffen und ist sich offenbar auch schon mit den Amerikanern einig. Doch die Pläne stießen auf große öffentliche Kritik und offensichtlich sah man sich gezwungen, die Entscheidung über den Kauf bewaffneter unbemannter Kampfsysteme zumindest offiziell in die nächste Legislaturperiode zu verschieben...
So eindrucksvoll moderne Waffensysteme auch sein mögen, die größte Schwachstelle im Krieg waren, sind und bleiben die Soldaten selbst. Bewaffnete Konflikte werden schließlich immer noch von Menschen gekämpft. Es ist allerdings fraglich, wie lange das noch der Fall sein wird. Auf der einen Seite wird immer stärker auf Drohnen (bisherige Beiträge zum Thema “Drohnen”: hier und hier) und andere unbemannte Systeme gesetzt, auf der anderen Seite wird aber auch bei den physischen und psychischen Schwachstellen angesetzt und versucht, den menschlichen Körper durch den zielgerichteten Einsatz von Technik zu verbessern. Die Technik ist heute schon viel weiter als wir glauben möchten – wie sind auf dem Weg die Grenzen des Menschenmöglichen zu verschieben...
Am 23. Januar finden Parlamentswahlen in Jordanien statt. Erst im Juni letzten Jahres wurde im Rahmen des Reformprozesses ein neues Wahlgesetz verabschiedet; es folgten politische Machtkämpfe zur Ausgestaltung des Gesetzes, Boykottaufrufe, die Auflösung des Parlaments und die Ankündigung vorgezogener Parlamentswahlen sowie die mehrfache Verschiebung des Wahltermins. Im November erlebte das Land, nachdem die Preise für Öl und Gas erhöht wurden, landesweit die größten Demonstrationen seit Ausbruch des „Arabischen Frühlings”, die diesmal mitunter – und das war neu – gegen den König gerichtet waren. Ein Großteil der jordanischen Bevölkerung beklagt, das neue Wahlgesetz kaum zu verstehen. Unterdessen hat die Opposition, bestehend aus dem politischen Arm der Muslimbrüder sowie linken und unabhängigen Vereinigungen, ihren Boykott der Wahl bestätigt. Das politische Klima Jordaniens könnte dieser Tage kaum diffuser sein, doch gleichzeitig ist der Ausgang der gegenwärtigen Machtkämpfe im Kontext des breiteren Reformprozesses wegweisend für die Zukunft des Landes.
Der Opfer der NS-Gewaltherrschaft hat sich Deutschland in der zurückliegenden Zeit häufig erinnert. Die Einweihungen von nationalen Mahnmalen für den Holocaust an den Juden sowie den Sinti und Roma steht dafür stellvertretend. Völlig vergessen werden jedoch die Gräber der Opfer. Sie werden einfach entsorgt und die Bundesregierung weigert sich zu handeln.
Am vergangenen Freitag näherte sich eine Langstreckenrakete der Westküste der USA. Vom Luftwaffenstützpunkt im kalifornischen Vandenberg stieg sogleich eine Abwehrrakete auf. Ihre Mission: die sich nähernde Bedrohung noch vor Wiedereintritt in die Atmosphäre abzufangen und durch die kinetische Energie des Aufpralls zu zerstören. Doch der Abfangversuch – seit 2010 der erste Test des bodengestützten US-Raketenabwehrsystems – missglückte. Das Programm ist teuer, gefährdet die strategische Stabilität – und funktioniert nicht. Stephen Schwartz (@SchwartzCNS), Herausgeber der Nonproliferation Review und Mitarbeiter am James Martin Center for Nonproliferation Studies (Monterey), brachte es Freitag in einem Tweet auf den Punkt:...
Was beinhaltet die völkerrechtliche Umsetzung eines „Konzepts“ bzw. einer politischen Norm? Die Hintergründe dieser Frage diskutierten Anfang der Woche Sassan Gholiagha und Antje Wiener in einem lesenswerten Beitrag im Verfassungsblog. Ausgangspunkt waren dabei die Formulierungen zur Schutzverantwortung (Responsibility to Protect oder kurz R2P) im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Mit diesem Kommentar verfolge ich zwei Absichten: Ich möchte kurz auf Unklarheiten in Gholiaghas und Wieners Konzeption von Umstrittenheit eingehen. Zudem bleiben die beiden eine Antwort schuldig, welche Foren geeignet sind, um internationale Normen wie die R2P mittels „radikaldemokratischer“ Kontestation breitestmöglich zu legitimieren...
Aus dem Opfer-Ghetto will er raus, will keine Sonderrolle, sondern dass Sinti und Roma endlich als normaler Bestandteil unserer Gesellschaft angesehen werden. Der das im Bretterbloginterview sagt, ist Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, von dessen Familie 13 Personen während des Holocausts ermordet wurden. Für mich war es ein sehr bewegendes Gespräch über Geschichte und Gegenwart, Demokratie, Europa, NSU-Mordserie und vieles mehr…
Was wird aus dem Staat und der Souveränität? Dieser Frage geht eine viel versprechende Kasseler Tagung im Januar nach. Das Konferenzthema passt auch hervorragend zu einem der beliebtesten Bretterblog-Beiträge vom Oktober 2012 als ich fragte: Was bleibt von der Souveränität? Ein kurzer Aus- und Rückblick.
In der Debatte über die internationale Schutzverantwortung, die Libyen-Intervention der NATO und auch über Syrien spiegelt sich die theoretische Debatte über die Existenz einer universellen Moral und einer Verpflichtung zur „Rettung Fremder“ wieder. Um die gesamte Thematik in ihrer Komplexität zu erfassen, muss die moralische Argumentation von Befürwortern und Gegner betrachtet werden, und zwar auch anhand der praktischen politischen Diskurse und nicht nur in den abstrakten Sphären der politischen Theorie. Auch muss anerkannt werden, dass Menschenrechtsschutz immer Einmischung bedeutet, allerdings nicht zwingend militärischer Art.
Vielfach ist argumentiert worden, China sei einer der Hauptprofiteure von den Enthüllungen des ehemaligen amerikanischen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Amerikas früherer Vizepräsident Dick Cheney sieht in ihm gar einen Spion der Volksrepublik China. Peking wies das sofort zurück. Ein Blick auf die chinesische Diskussion um Edward Snowden zeigt: Nicht nur Cheneys Vermutung schießt deutlich über das Ziel hinaus. Denn die chinesische Führung beobachtet die Entwicklung gleichsam aufmerksam und nervös. Sie fürchtet um ihre eigene Legitimität...
Teil IX unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Am 21. August ereignete sich in der Nähe vonDamaskus der schwerste Angriff mit chemischenWaffen seit 25 Jahren – dies bestätigte eininternationales Expertenteam nun offiziell in einem Bericht an den UN-Generalsekretär. Kurz zuvor hatte Syrien seinen Beitritt zum Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) erklärt, das Herstellung, Besitz und Einsatzchemischer Kampfstoffe verbietet und ihre Abrüstung vorschreibt. DieVorhersage eines syrischen Beitritts hätte noch vor kurzem bei den meistenExperten ein müdes Abwinken oder Kopfschütteln hervorgerufen, galt Syriendoch als einer der hard cases für das Abkommen, dessen 190. Mitglied es am14. Oktober nun aber wird. Die internationale Gemeinschaft steht jetzt vorder Aufgabe, eines der weltweit größten Chemiewaffenarsenale abzurüstenund gleichzeitig den erfolgten Einsatz chemischer Waffen zu ahnden – unddas alles vor dem Hintergrund eines brutalen Bürgerkriegs, in dem keinEnde der Gewalt in Sicht ist.
Resolution ohne Schutzwirkung: Warum die Zerstörung der syrischen Chemiewaffen nicht ausreicht
(2013)
Als 190. Mitglied ist Syrien am 14. Oktober 2013 der Chemiewaffenkonvention beigetreten. Die Zerstörungder syrischen Chemiewaffen durch die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) wäre historisch. Von der UN-Resolution 2188 des 27.Septembers 2013 lässt sich das nicht behaupten. Die UN-Resolution und der Beitritt Syriens zur OPCW werden weder den Bürgerkrieg entscheidend beeinflussen, noch die Sterberate merkbar senken. Denn wie Kenneth Roth, Direktor der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, in seiner Reaktion aufdie Verleihung des Friedensnobelpreises treffenderweise bei Twitter deutlich machte, sterben 98% der Syrer nicht durch chemische, sondern durchkonventionelle Waffen.
Wissenschaftliches Bloggen ist, gerade in Deutschland, nicht immer einfach. Mal fehlt es an “Grundoffenheit” gegenüber offenen Formaten, dann wiederum ist “populärwissenschaftliches Bloggen” nicht gut angesehen. Maximilian Steinbeis hingegen hat als Rechtswissenschaftler und Journalist ein Blog auf die Beine gestellt, das die wissenschaftliche Bloglandschaft Deutschlands bereichert und andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf das Format Blog aufmerksam macht. Sein Verfassungsblog, den Steinbeis in Kooperation mit dem Forschungsverbund zur Rechtskultur “Recht im Kontext” betreibt, wird nun sogar zum kommunikativen Versuchslabor des Forschungsprojekts „Verfassungsblog:Perspektiven der Wissenschaftskommunikation in der Rechtswissenschaft“. Grund genug, uns mit ihm über all diese Fragen zu unterhalten.
Hilfreiche Drohung
(2013)
Teil VIII unserer aktuellen Artikelserie zum Syrienkonflikt.
Die Debatte über Militärschläge hat die furchtbareLage der Bevölkerung in Syrien in den Hintergrundgedrängt. Falsch ist die Analogie zum Irak-Krieg.Damals war Präsident Bush entschlossen, Saddam Hussein mit Gewalt zustürzen, die Weltöffentlichkeit wurde mit angeblichenMassenvernichtungswaffen irregeführt. Dieses Mal ist es genau umgekehrt.Präsident Obama ist damit beschäftigt, zwei Kriege zu beenden, seineAversionen gegen Militärinterventionen sind bekannt. DerChemiewaffeneinsatz setzte ihn unter Zugzwang.
Fragt die Menschen!
(2013)
Die IB hat in den letzten Jahren ein Legitimitätsdefizit internationalen Regierens festgestellt. Häufig gelinge es nicht, die Probleme nachhaltig zu lösen (fehlende Output-Legitimität) und die Beteiligungsmöglichkeiten der Betroffenen seien ebenfalls zu gering (mangelnde Input-Legitimität). Ich meine, wir brauchen vor allem eine Erweiterung der Input-Perspektive: fragt endlich die Menschen!
Teil IV unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Deutschland diskutiert über bewaffnete Drohnen. Endlich. Allerdings hat es den Anschein, als sei die Debatte nur noch ein Scheingefecht. Denn die Entscheidung, ob Deutschland auf den Drohnenzug aufspringen soll, ist im Wesentlichen gefallen, und die Beschaffung scheint nur noch eine Frage der Zeit. Vor allem ist es interessant zu sehen, welchen Einschlag die „Debatte“ inzwischen genommen hat. Mit seiner Aussage, Waffen seien „ethisch neutral“ (die er im Anschluss relativierte, aber bezüglich aktueller Drohnen aufrecht erhielt), hat Verteidigungsminister de Maizière die Debatte in eine Richtung gelenkt, bei der zentrale sicherheitspolitische Fragen, aber auch Fragen der ethischen Einordnung zukünftiger Drohnensysteme weitgehend unter den Tisch fallen. Verengt man die Debatte auf die Frage der ethischen Einordnung aktueller Kampfdrohnen, dann bietet sich als „objektiver“ Maßstab zunächst das Humanitäre Völkerrecht an. Waffen, wie z.B. Bio- oder Chemiewaffen oder Landminen, sind deshalb geächtet, weil sie gegen die fundamentalen völkerrechtlichen Normen der Diskriminierung (der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten) oder der Proportionalität verstoßen. Drohnen sind zwar nicht so „chirurgisch“ präzise, wie es die Befürworter gerne hätten (nach Schätzungen des Bureau of Investigative Journalism ist ca. jeder vierte von Drohnen in Pakistan getötete Mensch ein Zivilist), aber ungenauer als andere Waffensysteme sind Drohnen sicher nicht. Und setzt man Drohnen nur im Rahmen völkerrechtlich zulässiger internationaler oder nicht-internationaler bewaffneter Konflikte ein, dann ist ihr Einsatz zulässig und völkerrechtlich nicht zu beanstanden...
Teil VII unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Bis zur nächsten Bundestagswahl hat unsere Bundesregierung die Debatte zur Anschaffung bewaffneter Drohnen aus wahlstrategischen Gründen ad acta gelegt – nicht zuletzt weil sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen Kampfdrohnen formiert hat. Unbeantwortet ließ die Regierung die Fragen, wofür sie meint, bewaffnete Drohnen zu brauchen, welche strategisch langfristigen Ziele sie damit verfolgt, ob sie völkerrechtlich aber auch volkswirtschaftlich vertretbar sind und welches sicherheitstechnische Gefahrenpotential Drohnen bergen. Zu den völkerrechtlichen Problemen wurde an diesen und anderen Orten schon viel geschrieben, so dass ich im Folgenden primär auf einige sicherheitstechnische Probleme eingehen möchte sowie auf die Probleme des zivilen Einsatzes von un/bewaffneten Drohnen...
Das Syrien-Dilemma zeigt: die Suche nach der am wenigsten schlechten Lösung muss früh beginnen
(2013)
Srebrenica, Ruanda, Syrien – der Giftgaseinsatz vom 21. August 2013 wird in die Geschichtsbüchereingehen. Und, sollte es nicht doch noch zu einer überraschenden Einigung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationenkommen: Es wird ein Eintrag der Schande für die internationale Gemeinschaft sein – egal welche Entscheidungen in den nächsten Tagen fallen. Wird nicht reagiert, zeigt sich, dass allen Konventionen zum Trotz ein derart grausames Verbrechen ungestraft bleiben kann. Kommt es aber zu einem nicht-mandatierten begrenzten Militärschlag, ist die (nicht neue)Lehre, dass im UN-System Legitimität und Legalität oft auseinanderfallen. Dass in dieser Woche die Diskussion um die Notwendigkeit eines Angriffs aufkommt zeigt auch: Nicht der Schutz von Zivilisten steht im Zentrum der Überlegungen. Und: Es ist das kontinuierliche Töten, welches die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft vor die größten Herausforderungen stellt.
Flüchtlinge sind schutzbedürftige Personen, doch in Berlin-Hellersdorf wurden sie vergangene Woche mit Hitlergruß und Drohungen begrüßt. Es ist nicht nur die gelegentliche Folge rassistischer Hetze von NPD und „Pro Deutschland“, sondern die Konsequenz der Debatte um Flucht und Asyl, die den Nährboden für diese Ausbrüche sät: In Deutschland und Europa sind oft nicht die Flüchtlinge die zu schützenden Akteure, sondern das Asylsystem oder gleich Europa als Ganzes.
Teil II unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Die Vorstellung, dass Roboter in einem Krieg Menschen töten ist schon lange keine Science Fiction mehr. Die robotische Revolution ist in vollem Gange – vor allem in der Luft. Die aktuelle Generation von Drohnen ist dass bisher am weitesten entwickelte robotische Waffensystem. Sie kann bereits weitgehend selbständig starten und landen, sich in der Luft halten, Ziele erkennen und verfolgen, benötigt aber bislang noch menschlichen Input beim Waffeneinsatz. Allein dies birgt umfangreiche Gefahren. So wird oft kritisiert, dass das ferngesteuerte Töten per Drohne einem Computerspiel gleichkomme und von Regierungen und Militärs systematisch bagatellisiert werde. Aber auch die aktuelle Drohnengeneration stellt nur eine Momentaufnahme auf dem Weg zu autonomen Waffensystemen dar...
Teil I unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen: Drohnen sind unheimlich: Sie sind klein und kaum sichtbar, und im Vergleich mit dem sonstigen Fluggerät sind sie leise und kaum hörbar. Sie können darum, wenn sie bewaffnet sind und nicht bloß aufklären sollen, aus buchstäblich heiterem Himmel zuschlagen. Drohnenangriffe erfolgen überraschend und plötzlich; gegen sie sind effektive Abwehrmaßnahmen unmöglich. Zudem ist immer öfter unklar, wer eigentlich der Angreifer ist. Der gibt sich nicht zu erkennen; so unsichtbar und lautlos, wie die Drohne gekommen ist, verschwindet sie auch wieder. Darin ist sie eher eine Waffe des Geheimdienstes als des Militärs. Sie ist nicht nur zwischen Militär und Geheimdienst, sondern auch zwischen Krieg und Frieden angesiedelt. Sie ist politisch gefährlich, weil sie eine Grenzziehung auflöst, die bislang zum Grundgerüst der weltweiten Sicherheitsarchitektur gehört hat...
Teil III unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Unmanned Aerial Systems (UAS) sind auf dem Vormarsch. Ihre unbewaffneten Versionen bisher stärker, als die bewaffneten. Dabei ist die gegenwärtige Diskussion um bewaffnete UAS, sogenannte UCAVs (Unmanned Combat Aerial Vehicles) hauptsächlich geprägt von der Art und Weise, mit der die Vereinigten Staaten den Umgang mit diesen Systemen handhaben. Deren Einsätze dieser Systeme und deren weite (möglicherweise überdehnte) Auslegungen rechtlicher Handlungsspielräume bestimmen die Medien. Das ist Fakt. Ebenso wie die USA ist auch die Bundesrepublik zweifelsfrei ein demokratischer Staat. Das ist auch Fakt. Wenn also Menschen den Mechanismen eines demokratischen Staates im Umgang mit diesen neuen Systemen mit Skepsis begegnen, dann ist dies durchaus berechtigt...