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In den Jahren von 2004 bis 2006 erfolgten Kartierungen von FFH-Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete) des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz. Kartiert wurden 13 Offenland- und sieben Wald-LRT (Tab. 1). Drei der Offenland-LRT sind entsprechend der FFH-Richtlinie als prioritär eingestuft (LRT 3180*, 6110* und 6230*) sowie der LRT 6210, wenn spezielle Orchideenarten nachgewiesen werden (LRT 6210*). Darüber hinaus gibt es zwei prioritäre Wald-LRT (LRT 9180* und 91E0*).
In der Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt (Landesregierung Sachsen-Anhalt 2010) wird die Südharzer Gipskarstlandschaft aufgrund ihrer geologischen Vielfalt, ihrer heterogenen Morphologie, ihrer Höhendifferenzierung, des vorhandenen Klimagradienten von subatlantisch bis subkontinental und der Jahrhunderte währenden Landnutzung als ein für Mitteleuropa einmaliges Gebiet beschrieben, das eine Vielzahl wertvoller Lebensräume mit einem reichen Arteninventar beherbergt. Zielsetzung ist, die im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz siedelnden Arten zu schützen, ihre Bestände und Lebensräume zu sichern und zu entwickeln.
In Roßla, einem Ortsteil der Gemeinde Südharz, hat die Verwaltung des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) den ersten Phänologischen Garten in Sachsen-Anhalt eingerichtet. Die Phänologie – die Lehre von den Erscheinungen – befasst sich mit den im Jahresablauf periodisch wiederkehrenden Entwicklungsvorgängen und Wachstumsphasen der Pflanzen und Tiere. Bei den Pflanzen werden die Eintrittszeiten charakteristischer Vegetationsstadien, wie z.B. Blattentfaltung, Blühbeginn oder Fruchtreife beobachtet und aufgezeichnet.