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Der Beitrag konzentriert sich auf eine kleine, wenig beachtete Schrift von Gottfried Arnold, die aus Anlass seiner Demission von der Universität Gießen verfasst wurde. In ihr greift der Pietist die Universität entschieden an, ja er verketzert sie regelrecht. Das führt zu einem Bruch mit der (gerade von Pietisten gepflegten) Stilforderung nach Sanftmütigkeit. Gleichzeitig lässt dieses Vorgehen Rückschlüsse auf die Adressaten zu, was die bestehende Forschungsmeinung, Arnolds Schrift sei von den Zeitgenossen breit rezipiert worden, in Frage stellt.
“Et cur, ô mea mater Germania, hunc Genium tuae Musae non etiam porrò continuâsti?“ Diese Klage über die fehlende Kontinuität hochrangiger deutscher Dichtung des Mittelalters stammt aus der Feder des Altphilologen Friedrich Taubmann, und sie steht im Kommentar seiner Ausgabe von Vergils ›Culex‹ aus dem Jahre 1618. Es waren nicht Hartmann, Wolfram oder Gottfried, die dem Wittenberger Professor für Poesie und Altphilologie die Möglichkeiten deutscher Sprache und Dichtung so schmerzlich bewusst werden ließen, nein, es waren die ›Winsbeckischen Gedichte‹, die der befreundete Rechtshistoriker und Diplomat Melchior Goldast 1604 in seine Ausgabe paränetischer Texte des deutschen Mittelalters aufgenommen hatte, strophische Lehrgespräche zwischen Vater und Sohn resp. Mutter und Tochter. Goldasts Vorliebe für die Paraeneses ad Filios und Taubmanns „superlativisches Lob auf den Rang der Winsbeckischen Gedichte“ leiteten eine Hochschätzung dieser Texte ein, die bis ins spätere 18. Jahrhundert ungebrochen blieb und selbst bei Anhängern unterschiedlicher, sich ansonsten befehdender ‘Schulen’ zu finden war. Für Johann Jakob Bodmer etwa repräsentierten die ›Winsbeckischen Gedichte‹ „das ächteste, das wir aus dem Schwäbischen Weltalter haben“. Er begeisterte sich insbesondere für „Weinsbecks Frau“ – sie avancierte in seiner Literaturgeschichte von 1743 zur zentralen Lichtgestalt staufischer Literatur. Seine Bewunderung galt der Minneethik des Gedichts und auch der Darbietungsweise, „[m]it zärtlichem Affect, worinn der Geist noch glimmet“. Bis um 1800 hielt die Hochschätzung der ›Winsbeckischen Gedichte‹ an, von da an ist eine nachlassende Begeisterung und endlich auch ein nachlassendes Interesse für diese Texte zu verzeichnen, das schließlich in Verständnislosigkeit und Geringschätzung mündete.
Waldlaubsänger
(2009)
Durch die Ästhetisierung und Regulierung der Gewalt im ritterlichen Kampf und insbesondere in seiner literarischen Darstellung spaltet sich der mehrdeutige deutsche Begriff ‘Gewalt’ in zwei seiner lateinischen Entsprechungen: Wofern die Regeln eingehalten werden, ist sie ‘vis’, wofern aber gegen die Regulierung verstoßen wird, ist sie ‘violentia’; Johannes Rothe nennt sie dann im ›Ritterspiegel‹ ‘bose gewalt’ (V. 2677). Nicht vergessen werden darf aber die dritte Komponente der Gewalt, die ebenfalls in diesem schillernden deutschen Wort enthalten ist: ‘potestas’, die auf ‘vis’ aufbaut. Die ‘êre’, die ein Ritter im Kampf erringt, ist mehr als nur ein guter Ruf, sie ist eine gesellschaftliche Anerkennung, die auch Elemente der Macht in sich trägt. Die ‘potestas’ aber des Herrschers stärkt sich, indem sie einige Formen der ‘vis’ anderer zur ‘violentia’ erklärt. Ein herausragendes Beispiel hierfür sind die Landfriedengebote, die insbesondere unter dem Stauferkaiser Friedrich I. häufig ausgesprochen und als Herrschaftsinstrument verwendet wurden. Durch sie sollte die Möglichkeit eines individuellen gewaltsamen Konfliktaustrags in der Fehde unterbunden werden, indem sich beide Parteien der richterlichen Gewalt, der ‘potestas’ des Herrschers, unterwerfen und es dem Richter überlassen wird, mit Gewalt denjenigen, der gegen Regeln des Zusammenlebens verstoßen hat, zu bestrafen. Die ‘peinlichen’, also ernsten körperlichen Strafen, die die hoheitliche Gerichtsbarkeit verhängen kann, sind Ausdruck dieser rechtlich kanalisierten, aber keineswegs abgeschafften Gewalt, auf der die Ordnung beruht.
Vom 07.06. bis zum 28.08.1997 wurden in der Malkachan-Bucht (Region Magadan, Ochotskisches Meer, Russischer Ferner Osten) bei Pentadenzählungen die rastenden Limikolenarten erfasst. Die Erfassungen erfolgten im Rahmen einer Expedition der Universitäten Osnabrück und Jena in Kooperation mit dem Institute for Biological Problems of the North (Magadan). Insgesamt wurde mit 33 Limikolenarten, darunter 14-16 lokalen Brutvogelarten, eine sehr hohe Biodiversität festgestellt. Die höchsten Rastmaxima wurden beim Regenbrachvogel (Numenius phaeopus variegatus) (>2.000 Ind.) und beim Odinshühnchen (Phalaropus lobatus) (1.000 Ind.) erfasst. Für beide Arten hat die Malkachan-Bucht damit internationale Bedeutung als Rastgebiet, da mehr als 1 % der Flyway-Population rasten. Besonders bemerkenswert ist die Revierfeststellung und die Beobachtung eines gewissen Jungvogel-Durchzugs des weltweit gefährdeten Tüpfelgrünschenkels (Tringa gutiffer) in etwa 800 km Entfernung vom bisher bekannten Brutgebiet. Neben dem Regenbrachvogel weist das Gebiet auch höhere Rastzahlen anderer (mittel)großer Limikolenarten wie Uferschnepfe (Limosa limosa melanuroides) (383 Ind., auch Brutvogel), Pfuhlschnepfe (Limosa lapponica baueri) (262 Ind.) und Isabellbrachvogel (Numenius madagascariensis) (250 Ind., auch Brutvogel) auf. Demgegenüber hat die Malkachan-Bucht – zumindest im Jahr 1997 – keine so hohe Bedeutung für rastende Strandläuferarten aufgewiesen. Die Schutzwürdigkeit des Gebiets und seine internationale Bedeutung konnte auch mit Hilfe der Limikolen-Pentadenzählungen im Rahmen der Expedition unter Beweis gestellt werden.
Der Umgang mit der Natur ist dreißig Jahre nach Hans Jonas‘ „Prinzip Verantwortung“ weiterhin Anlass ethischer Reflexion. Das gesellschaftlich dominante Nutzendenken bringt den Naturschutz trotz der ökologischen Krise in Bedrängnis. Anthropozentrisches Nutzendenken hat den Naturschutz und seine Begründung längst selbst erreicht. Der Mensch kann jedoch weiterhin als Teil der Natur begriffen werden. Dies führt zur ethisch relevanten Frage nach Eigenwerten der Natur, die der Anthropozentrismus negiert. Die einseitige Betonung von Daten und Fakten vernachlässigt die durch eine Primärintuition gestützte, wesentliche Innenseite der Naturschutzargumentation. Diese Gefühlsseite verlangt ethische Rechtfertigung. Am Beispiel des Nutzenansatzes im Naturschutz und dessen Widersprüchlichkeiten wird die Notwendigkeit einer moralischen Grundentscheidung zwischen Nutzenorientierung und Uneigennützigkeit gezeigt. Dabei wird die Plausibilität der anthropozentrisch verengten Sicht einer „Natur ohne eigenen Wert“ in Frage gestellt. Menschliche Freiheit führt zur Verantwortung. Verantwortungsargumente sprechen für eine Ethik, die Eigenwerte nicht nur für den Menschen, sondern für die Natur annimmt und berücksichtigt. Unter Bezug auf die vor dreißig Jahren formulierte Verantwortungsethik wird die Ausdehnung der Moralgemeinschaft in aktuellen nicht-anthropozentrischen Ethikkonzepten beleuchtet. Die Entwicklung der Moralfähigkeit des Menschen, seine einzigartige Fähigkeit zum Abbau von Egozentrik bis hin zur barmherzigen Weltsicht, zum Altruismus über die Artgrenze hinweg, speist die Hoffnung auf einen umfassenden Kulturwandel zur Beendigung des Raubbaus an der Natur. Dieser Kulturwandel könnte durch Überwindung des Anthropozentrismus ethisch angemessen begleitet werden. Die Sonderstellung des Menschen ermöglicht diese Sprengung des anthropozentrischen Denkrahmens. Konkrete Folgen des ganzheitlich ethischen Arguments für Eigenwerte der Natur, besonders die Beweislastumkehr für den Naturschutz werden beleuchtet.
In einem der wenigen Interviews, welche die kürzlich verstorbene Pina Bausch vor vielen Jahren gegeben hatte, wurde sie gefragt, warum in ihrem Tanztheater so wenig getanzt werde. Wie man sich bewege, so war die Antwort, interessiere sie weniger, als vielmehr, was bewege. Eine ähnliche Frage scheint in den letzten zwei Jahrzehnten auch der Ausgangspunkt vieler Recherchen im Bereich des neuen Musik- bzw. Sprechtheaters zu sein, betrachtet man beispielsweise die Inszenierungen bzw. szenischen Projekte von Komponisten und Regisseuren wie Christoph Marthaler und Heiner Goebbels oder von bildenden Künstlern wie Robert Wilson und Romeo Castellucci. Keiner Sparte im engeren Sinne zuzuordnen, erproben sie eine Aufhebung der Spartengrenzen und streben die Geburt eines anderen Theaters an, aus dem Geist der Musik. Ihre Frage könnte heißen: Was singt in der Sprache, in der Stimme?
Im Zentrum des folgenden Artikels stehen der Themenkomplex der Kindfrau sowie der damit verbundene Mythos. Zu Beginn erfolgt eine historisch-systematische Untersuchung des Phänomens, daran anschließend wird der Roman Lolita (1955) von Vladimir Nabokov mit seinem Entwurf der Kindfrau in Bezug auf die Verfilmung des Werkes durch Stanley Kubrick (Lolita 1962) und Adrian Lyne (Lolita 1997) analysiert. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf der Konstruktion Lolitas durch den Erzähler und Protagonisten Humbert Humbert. Hierbei werden über die Rekonstruktion von Nobokovs Erzählstrategien hinaus auch die veränderten Zensurbedingungen der jeweiligen Zeit und die daraus resultierende veränderte Darstellung der Kindfrau Lolita in den Filmen berücksichtigt. Das Spannungsverhältnis Humberts zu Lolita soll anhand der exemplarischen Szenenanalyen des ersten Anblicks sowie des ersten Geschlechtsakts beleuchtet werden. Abschließend erfolgt ein kurzer Exkurs auf die weibliche Sicht der Kindfrau in 36 Fillette von Catherine Breillat.