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Diversität: Bemerkungen zur Begriffsgeschichte der Diversität ausgehend von drei Sammelbänden
(2019)
Auffallend an der Geschichte des Begriffs der Diversität ist die Spannung zwischen der sehr langen Geschichte seines Gebrauchs und seinem dementsprechend sehr weiten Anwendungsbereich einerseits und der spezifischen Signalwirkung in der politisch-sozialen Sprache seit den 1980er Jahren andererseits. Bis zu dieser Zeit erscheint der Ausdruck in den großen deutschsprachigen Enzyklopädien meist nur mit einer kurzen Erläuterung seiner Bedeutung als "Verschiedenheit". Bereits in der Antike fungiert dieses Wort allerdings - ebenso wie die in seinem semantischen Umfeld stehenden Ausdrücke 'ποικiλία' und 'varietas' - als ein Wertbegriff, und zwar vor allem im Kontext der Ästhetik. Das Bunt-Schillernde, das die primäre Bedeutung von 'poikilia' im Griechischen ist, wird von Platon zwar noch abgelehnt, weil es etwas Oberflächliches sei, das nur für Kinder und Frauen Unterhaltung biete und von dem Eigentlichen, das in die Tiefe geht, ablenke. Später, besonders in der römischen Antike, avanciert die Darstellung von Vielfalt aber zu einem zentralen Prinzip der Ästhetik (so dass die Vielfalt ein "römisches Prinzip" genannt wurde). Erklärt wird dies mit politischen und kulturellen Entwicklungen wie der Verfasstheit des römischen Reiches als ein Vielvölkerstaat, der den vielfältigen Sinnenfreuden nicht abgeneigten römischen Alltagskultur (der Oberschicht) und nicht zuletzt dem Polytheismus. Auch in den christlichen Kontext wird die Vorliebe für Vielfalt übernommen und der eine Gott über die Vielfalt der Erscheinungen seiner Welt gepriesen. Dieser Hintergrund des Begriffsfeldes bildete eine Bedingung für die Konjunktur des Ausdrucks Diversität am Ende des 20. Jahrhunderts. Falko Schmieder beleuchtet anhand von drei in den letzten Jahren erschienenen Sammelbänden, wie diese Konjunktur sich entfaltete.
Der Anarchismus stellt eine Form des Gefühls der Grenzenlosigkeit dar. Ob der politische Anarchismus auf dieser affektiven Basis entsteht oder einen anderen Ursprung hat, sei zunächst dahingestellt. Wie ist es aber möglich, dass sich dieses Gefühl immer wieder entwickelt, ohne sein Ziel - die Grenzenlosigkeit - je erreichen zu können? Um diese Frage zu beantworten, möchte ich an der Wurzel dieses Gefühls ansetzen. Oft gründet das Gefühl überbordender Freiheit im Gefühl des Behütetseins bzw. des Schutzes, in dem man nur allmählich zum Wunsch der Überschreitung kommt, weil die Grenzen nicht fühlbar waren, innerhalb derer sich das Kind in seiner familiären Tätigkeitssphäre noch unbewusst bewegte. Gerade die Abwesenheit eines Kanons von Verhaltensregeln ermöglichte es dem Kind, den Fallen und Inklinationen transgenerationaler Verhaltensanweisungen gegenüber noch frei zu bleiben. In dieser Grenzferne des Kindes - sowie auch im Zustand der Resignation mancher Erwachsenen, die ihr Ziel nicht erreichen konnten und aufgeben mussten - kann das gedeihen, was jene "Lehre von der Freiheit als Grundlage der menschlichen Gesellschaft" erahnen lässt, die Erich Mühsams sozialistischer Prägung als sittlicher Zustand und geistige Welt gegolten hatte. Gesetzesferne bedeutet aber noch keine intendierte Gesetzlosigkeit.
Aus der Gesetzesferne trifft das Kind vielmehr allmählich auf die Regularien, die diese Gesetzesferne durch soziale Entitäten ablösen wollen. Die Grenzferne des Kindes hatte aber bereits tiefergreifend seine Handlungsauffassung geprägt. Im Folgenden möchte ich die These entwickeln, nach der ein Element des Anarchismus eine schon früh ansetzende Gefühlsform ist.
Es sind literarische Texte, die das Corpus des folgenden Beitrages ausmachen. Die Fragen, die an diese Texte gestellt werden, sind indes sozialgeschichtlicher Natur: Über welche sozialen Gruppen wird gelacht? Welche Haltung wird durch die Komik zum Ausdruck gebracht? Wird durch das Lachen die bestehende soziale Ordnung bestätigt oder in Frage gestellt? Diese drei Fragen sollen für den Bereich der französischen Literatur in drei Schritten untersucht werden: zunächst soll nach der Funktion der Komik im Ancien Régime im Zusammenhang mit dem hierarchischen Gattungssystem, das mit der sozialen Hierarchie in Verbindung steht, gefragt werden; danach gilt es, die Funktion der Komik nach der Französischen Revolution mit dem Einbruch des Gattungs- und Sozialsystems zu untersuchen; ein letzter Abschnitt gilt der Wiederentdeckung Rabelais’ durch die romantische Generation mit ihrer Neueinschätzung des Komischen.
Völlig zu Recht ist diese bei Jean-Bernard Marquette an der Universität Bordeaux 3 gearbeitete Dissertation mit dem "Prix de la fondation Charles-Higounet" der Académie nationale des sciences, belles-lettres et arts de Bordeaux ausgezeichnet worden, steht sie doch würdig in der guten regionalgeschichtlichen Tradition dieses großen Gelehrten, dessen Arbeiten und Methoden sich immer wieder mit der deutschen landesgeschichtlichen Forschung auseinandergesetzt haben. ...
Alle Zukunft ist ungewiss, und trotzdem lässt sich etwas über sie wissen. Allerdings führt die Beschäftigung mit der Zukunft immer in Bereiche des Unsicheren, Unfesten und Unbekannten, in denen das Wissen-Können als solches zur Debatte steht. Diese erkenntnistheoretisch grundlegende Unsicherheit erscheint in der Doppeldeutigkeit des Wortes 'Zukunftswissen'. Sie lässt sich verdeutlichen, indem man das Kompositum in eine Genitivformel umwandelt: 'Wissen der Zukunft'. Als subjektiver Genitiv gelesen, verweist die Formel auf Wissen, das der Zukunft angehört, zukünftiges Wissen, also auf zu erwartende oder zu erhoffende Wissensfortschritte ebenso wie auf zu befürchtende Hindernisse oder bestehen bleibende Grenzen des Wissens. Zukunft ist hier epistemische Zeitlichkeit. Demgegenüber richtet sich die Lesart des objektiven Genitivs auf Wissen über Zukunft: auf begründete Vermutungen, gewagte Thesen oder haltlose Spekulationen über Zustände, die (noch) nicht da sind, aber kommen werden, sollten oder könnten, also auf Zukunft als epistemischen Gegenstand. In beiden Versionen, ob als Subjekt oder Objekt des Wissens, ist Zukunft nicht nur schwer bestimmbar, sondern a priori abwesend. Sie kann daher nur medial erzeugt werden: in Modellen und Simulationen, in Bildern und Visionen, und nicht zuletzt mit den Mitteln der Sprache. Zukunft kann überhaupt nur als imaginierte, gemachte, fiktive Zukunft gedacht werden. Dennoch kommt keine Gesellschaft, keine soziale Institution, kommen weder Religionen noch Naturwissenschaften, weder politische Kollektive noch individuelle Personen ohne Bezug auf die Zukunft aus. Sie verleiht Handlungen einen Horizont, der wie im mittelalterlichen Christentum eher geschlossen oder wie seit der Aufklärung emphatisch offen sein kann; sie verleiht Orientierung, ermöglicht Planung, organisiert Erwartungen, spendet Hoffnung oder erzeugt Ängste, Depression und Resignation; sie wirkt als regulative Fiktion auf die Gegenwart und erlaubt den Rückblick auf eine zukünftige Handlung im Tempus des Futur II. Obgleich also Zukunft nur unter dem Vorbehalt des Imaginären erscheinen kann, ist sie dennoch eine Bedingung der Formung sozialer Wirklichkeiten.
Die Rede vom Parasiten mit vorrangig pejorativer Bedeutung ist semantisch relativ stabil und kann auf den botanischen Fachterminus 'Parasit' bis ins 16. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Allerdings muss eine vollständige Geschichte des Parasiten, die allerdings hier nicht geleistet werden kann, sondern sich auf kursorische Hinweise beschränken muss, bis in die Antike zurückgehen und ist dabei deutlich ambivalenter, als es zunächst scheint. Vor allem bleibt eine Begriffsgeschichte des 'Parasiten' unvollständig, wenn sie neben dem biologischen Konzept nicht auch die mit ihm verknüpften Diskurse reflektiert, die die Figur in andere Zusammenhänge und Bewertungskontexte stellen - vor allem die der menschlichen Gesellschaft. Der Parasit als Begriff besitzt prinzipiell unscharfe Grenzen, da der Parasit immer schon ein Agent der Zwischenräume gewesen ist.
Dies ist der 21. Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“. Im vergangenen Jahr verloren in den westlichen Ländern so viele Menschen durch Terroranschläge islamistischer Extremisten ihr Leben wie seit dem Jahr 2001 mit dem schicksalsschweren 11. September nicht mehr. Und die Anschläge sind erneut nah an Deutschland herangerückt: Gleich zweimal wurden tödliche Anschläge in Paris verübt, Brüssel ist zu einem Hotspot des islamistischen Extremismus geworden und der vereitelte mutmaßliche Anschlag auf ein Radrennen im Raum Frankfurt hat einmal mehr die Terrorgefahr auch hierzulande verdeutlicht. Nach dieser Lesart ist der islamistische Extremismus also eine reale Bedrohung und stellt das friedliche Zusammenleben in einer offenen Gesellschaft in Frage – aber nicht nur aufgrund von Anschlagsgefahren, sondern vor allem weil sich islamistischer Extremismus und Islamfeindlichkeit gegenseitig zu gefährlichen, illiberalen Dynamiken hochschaukeln. Dieser Beitrag führt kurz in dieses Wechselspiel ein, das die offene Gesellschaft in die Zange nimmt und benennt Handlungsempfehlungen für verschiedene Akteursgruppen in Deutschland mit dem Ziel, das Fundament unserer offenen, pluralen Gesellschaftsordnung zu bewahren und zu stärken...
Strenger als im 19. Jahrhundert hat die Kleidung die Geschlechter nie geteilt. Nicht nur zogen sich Männer und Frauen extrem verschieden an; verschieden war vor allem auch das Verhältnis der Kleidung zum Geschlecht. Männlich heißt das unmarkierte Geschlecht, weiblich dagegen heißt die markierte Geschlechtlichkeit. ,Sein' ewig unauffällig dunkler Anzug gibt den idealen matten Grund, auf dem ,sie' durch das Leuchten der Seiden, den Glanz der Juwelen, den Schimmer der nackten Haut und das Elfenbein des Dekolletes erst richtig zur Wirkung kommt. [...] Im bürgerlichen Zeitalter finden wir uns, was das Verhältnis der Geschlechter zueinander angeht, wenn nicht in einem neuen, so doch radikalisierten Zustand. Die gesellschaftskonstituierende Grenze verläuft nicht mehr zwischen adelig und nicht-adelig, sondern zwischen weiblich und männlich. Die Opposition weiblich/männlich wird aber von einer zweiten Opposition gedoppelt, der von adelig und bürgerlich, wobei adelig zu einer Metapher für scheinhafte Macht geworden ist. Die für uns wichtigste, dritte Opposition ist die von eigentlich/männlich/bürgerlich versus uneigentlich/weiblich/rhetorisch.
In diesem paper sollen einige Überlegungen skizziert werden, die der Konzeption der LOEWE-Ringvorlesung „Die Justiz vor den Herausforderungen der kulturellen Diversität – rechtshistorische Annäherungen „zu Grunde liegen. Der Text kann nicht mehr als eine Diskussionsgrundlage sein und den Ort der Beiträge im Gesamtvorhaben aufzeigen – ohne die Referentinnen und Referenten damit festlegen zu wollen. Die angesprochenen Fragen sind sehr umfangreich und können sehr unterschiedlich verstanden werden – so gibt es eben z.B. keine Definition von ‚Diversität’ und keinen festen Kanon von mit diesem Terminus umschriebenen Realitäten. Für viele Aspekte bedürfte es eingehender rechtssoziologischer, -theoretischer, -anthropologischer Reflexion. Umso wichtiger schien es, einen Diskussionsvorschlag zu Perspektiven und Termini für das gemeinsame Gespräch im Semester und im LOEWE-Schwerpunkt „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“ zu machen. Auch die hier zitierte Literatur kann nur Schlaglichter auf ein sehr dynamisch anwachsendes Schrifttum werfen. Im Sinne einer ‚forschungsnahen Lehre‘ wird dabei bewusst auf aktuelle Forschungsvorhaben hingewiesen.
Internationalisierung und Transnationalisierung der Rechtswissenschaft – aus deutscher Perspektive
(2013)
"In diesem working paper fasse ich einige Überlegungen zur Internationalisierung und Transnationalisierung der deutschen Rechtswissenschaft zusammen. Dabei skizziere ich die Bedeutung der nationalstaatlichen Tradition und Funktion der Rechtswissenschaft (1., 2.), konzentriere mich anschließend auf die Herausbildung Transnationalen Rechts und die damit verbundene Frage nach einer Transnationalen Rechtswissenschaft (3.). Ich versuche anzudeuten, weswegen eine solche Transnationale Rechtswissenschaft in besonderer Weise auf Transdisziplinarität angewiesen ist (4.) und schließe einige Bemerkungen zu der Frage an, wie die deutsche Rechtswissenschaft sich in einer solchen Transnationalen Rechtswissenschaft verorten könnte (5.).
Die Folgerungen, die sich für das Wissenschaftssystem, also für Forschung und Lehre, aus den mit einer Transnationalen Rechtswissenschaft verbundenen Anforderungen ergeben, sind vielfältig. Es gibt aktuellen Anlass und gute Gründe, über diese intensiver nachzudenken (6.). Am Schluss dieses einführenden, viele wichtige Fragen nur streifenden und kaum mit Nachweisen versehenen Beitrags, der gerade für das Gespräch mit anderen Disziplinen formuliert ist, steht eine knappe, thesenartig formulierte Zusammenfassung (7.)." Thomas Duve