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Der Kongress der Hochstapelei und Des Hochstaplers Veredelung durch die Herren Wulffen und Mann
(2001)
Die Erstellung eines Großwörterbuchs ist ein umfagreiches Vorhaben – nicht nur in quantitativem Sinne. So ist es mir eine Ehre, dass ich – als Mitherausgeber der kürzlich erschienenen Großwörterbücher Deutsch-Ungarisch und Ungarisch-Deutsch – im Rahmen dieser Tagung die derzeit laufende lexikographische Arbeit an einem deutsch-finnischen Großwörterbuch unter der Leitung von Professor Jarmo Korhonen näher kennen lernen kann. Über dieses Projekt schreibt Lenk (1998: 87) in einem Tagungsbericht: „Das [...] geplante neue Großwörterbuch begnügt sich mit einer voraussichtlichen Stichwortzahl von 100.000.“ Nun erhebt sich die Frage, was hier wohl mit der Formulierung „begnügt sich“ gemeint war: Wie „groß“ muss eigentlich ein „Großwörterbuch“ sein, um diesen Namen führen zu dürfen? Unter diesem Aspekt möchte sich der vorliegende Beitrag mit der Problematik der Größenklassen bzw. -bezeichnungen von Wörterbüchern auseinander setzen, da diese Fragestellung in mehrfacher Hinsicht aktuell ist, sowohl für die metalexikographische Theorie als auch für die Praxis der Wörterbucharbeit. Zur Verdeutlichung sei zunächst exemplarisch auf die ungarische Wörterbuchwirklichkeit hingewiesen: Es sind vor kurzem fast zeitgleich – allerdings für unterschiedliche Sprachenpaare – so genannte „Großwörterbücher“ einerseits mit lediglich 30.000 (z.B. Radácsy 1997) und andererseits mit mehr als 200.000 Lemmata (z.B. Halász/Földes/Uzonyi 1998a) herausgegeben worden. Ebenfalls in Ungarn erscheinen jetzt – sogar für dieselbe Sprachrichtung – zwei Wörterbücher mit im Wesentlichen gleicher Lemmaanzahl, wobei sich das eine „Kleinwörterbuch“ (Halász/Földes/Uzonyi 2000a), das andere aber schon „Handwörterbuch“ (Hessky 2000) nennt. Mit anderen Worten: Sprachlexika mit etwas über 30.000 Lemmata nennt man mal Klein-, mal Hand-, mal Großwörterbuch. Von dieser empirischen Beobachtung ausgehend soll im Weiteren an einer größeren Zahl zweisprachiger Wörterbücher, in denen eine der beteiligten Sprachen das Deutsche ist, untersucht werden, ob die Bezeichnungen als einigermaßen verlässliche Indikatoren für die Größe des lexikographisch erfassten Sprachmaterials angesehen werden können. Ebenfalls soll der Frage nachgegangen werden, ob die immer zahlreicher werdenden Attribuierungen und Bestimmungswörter wie großes Wörterbuch oder Global-, Universal-, Kompaktwörterbücher etc. mit dem tatsächlichen Umfang der Wörterbücher korrelieren und ob bzw. inwieweit die diesbezüglich verwendeten Terminologien der einzelnen lexikographischen Werkstätten bzw. der Verlage miteinander kompatibel sind. Hier besteht erheblicher Klärungsbedarf. Vor diesem Hintergrund sollen generell die Probleme der Größenbezeichnungen bzw. -klassen – oder wie der Heidelberger Metalexikograph Wiegand (1990: 2127) besonders fachkundig formuliert: „die Zahlen zur Mächtigkeit der Trägermenge der Makrostruktur“ – angesprochen werden. Dabei muss man sich natürlich klar vor Augen halten, dass die Lemmaanzahl nur eines der Kriterien zur Bestimmung des Volumens, d.h. der Größenklasse ist (vgl. Wiegand 1990: 2129). Bei der Lemmaselektion ergeben sich daher für die Lexikographen gleich zwei grundsätzliche Dilemmas: (a) in quantitativer Hinsicht wie viel und (b) in qualitativer Hinsicht welche Lemmata Aufnahme finden sollen. Denn nur bei einem geschlossenen Korpus – wie etwa bei einem historischen Wörterbuch – liegt eine idealtypische Lemmaselektion vor, indem die Quellen vollständig ausgewertet werden können: Beispielsweise war es Hannig (1995: VII) möglich, in seinem „Handwörterbuch Ägyptisch- Deutsch. Die Sprache der Pharaonen (2800-950 v.Chr.)“ relativ ruhigen Gewissens zu äußern: „Das Handwörterbuch ist eine möglichst vollständige Sammlung aller bekannten Wörter der zweiten/dritten bis inklusive einundzwanzigsten Dynastie“. Die Probleme der Größenklassen scheinen in den einschlägigen Fachdiskursen kaum eine Rolle zu spielen. In einer Monographie erwähnt zwar Schaeder (1987: 84) im Zusammenhang mit einsprachigen Spezialwörterbüchern am Rande: „Geteilt dürften die Ansichten darüber sein, was ein großes und was ein kleines Wörterbuch ist“. Gleichwohl finden sich in den sonst erschöpfenden HSK-Bänden „Wörterbücher“ von Hausmann/Reichmann/Wiegand/Zgusta (1990/1991) recht sporadisch und zugleich ziemlich rudimentäre Hinweise auf eine Phänomenologie der Größenordnung von Wörterbüchern.
Mit dem vorliegenden Beitrag sollte gezeigt werden, dass Untersuchungen zur Sprache von Minderheitenblättern nicht nur die Forschungen zur Pressesprache bereichern können, sondern gleichermaßen den Erkenntnisstand über verschiedene andere Sondersprachen. Infolge des besonderen sprachlich-kommunikativen Kontextes der lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und des spezifischen soziokulturellen Umfelds der erlebten Interkulturalität vermögen solche Forschungen - die künftig in größerer Zahl und auf breiterer Basis wünschenswert wären - Blickwinkel, Instrumentarien und Ergebnisse der traditionellen Forschungsaktivitäten im binnendeutschen Sprachraum durch qualitativ neue Aspekte zu ergänzen und dadurch auch in vielerlei Hinsicht zu relativieren.
Die Untersuchung von Eigennamen (EN) im Kontext der Kontaktlinguistik stellt ein besonders aktuelles und informatives Forschungsfeld dar: Beispielsweise hat Eichler (1976: 128) bereits vor zweieinhalb Jahrzehnten erkannt, dass "gerade Sprachkontaktforschung heute ohne die onomastische Komponente nicht mehr gut denkbar ist". Beim gegenwärtigen Wissensstand kann auch von der anderen Seite her festgestellt werden, dass – insbesondere in Kulturräumen, in denen mehrere Sprachen miteinander in Berührung kommen – die Namenforschung eines kontaktlinguistischen Blickwinkels bedarf. Denn die EN verkörpern wohl den deutlichsten Nachweis für langfristige Vorgänge und Ergebnisse von Sprachenkontakten. So können diesbezüglich etwa hinsichtlich des "Namenstransfers" (Terminus nach Eichhoff 1991: 264) in mehr oder weniger multilinguale Regionen vor allem die Familien- und Ortsnamen lehrreiche linguistische wie auch interkulturelle Aufschlüsse liefern. Die onomastische Forschung verhält sich in diesem Problembereich unterschiedlich. Die kontaktlinguistischen Implikationen des direkten Transfers von Personennamen (mit phonematischer Anpassung) wurden in angelsächsischer Relation (norwegische, jiddische und ungarische Namen in den USA) bereits von einer Reihe bekannter Linguisten wie Kimmerle (1941: 1ff.; 1942: 158ff.), Haugen (1953: 201ff.), Mencken (1949: 474ff. sowie Supplement II, 1952: 396ff.), Weinreich (1968: 53), Bartha (1993: 41 ff.) und Kontra (1988: 58ff.) angesprochen. Hingegen würdigen nicht wenige Veröffentlichungen mit germanistischer Ausrichtung, auch wenn sie deutsche Nachnamen am Rande oder außerhalb des sog. "geschlossenen deutschen Sprachraums" ausführlich behandeln, diese Sprachenkontaktphänomene keines Hinweises (z. B. Breza 1986, Grünspanová 1975). Einige Arbeiten schneiden zwar die Einwirkung der Kontaktsprache(n) auf die deutschen Familiennamen (FaN) an, machen dies allerdings nicht zu ihrem primären Untersuchungsobjekt (z. B. Čučka/Melika 1979, Hellfritzsch 1990, Matejčík 1993[3] und Mori 1993). Lediglich in deutsch-tschechischer (Knappová 1990) und stärker in deutsch-angloamerikanischer sowie deutsch-costaricanischer Relation liegen einschlägig ertragreiche Beiträge vor, die verschiedene Integrationserscheinungen am Beispiel deutscher FaN in der englischsprachigen Umwelt der USA bzw. dem spanischsprachigen Milieu von Costa Rica thematisieren (Jones 1991 und besonders Eichhoff 1991 bzw. Boving 1986). Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Studie darauf ab, deutschsprachige FaN in Südungarn einer kontaktlinguistischen Analyse zu unterziehen. Dies verspricht insofern ein besonders reizvolles Untersuchungsfeld, als in den Anthroponymen – dank lang anhaltender intensiver und mannigfacher Sprachen- und Kulturenkontakte trotz ihrer amtlich festgelegten Schreibformen – deutsche und ungarische Sprachelemente miteinander verschmelzen und in enger Symbiose existieren. Die Wechselwirkungen der flektierenden, indogermanischen deutschen Sprache und der agglutinierenden, finnisch-ugrischen ungarischen Sprache sind auch im Hinblick auf die Sprachtypologie besonders interessant.
Kurz vor seinem Tod soll Max Weber einmal gesagt haben, daß er zu einer Generation gehöre, deren Denken maßgeblich durch das Werk von Karl Marx und Friedrich Nietzsche geprägt worden sei.[1] Das in der Sekundärliteratur immer wieder kontrovers diskutierte Problem, wie stark Weber selbst von Nietzsche beeinflußt war bzw. wie weit er sich sachlich von ihm abgegrenzt hat, läßt sich besonders gut anhand einer in seinen religionssoziologischen Schriften verwendeten Begrifflichkeit aufzeigen, die explizit auf das Werk von Nietzsche Bezug nimmt und deren Stellenwert innerhalb der von Max Weber entwickelten Religionssystematik im folgenden verdeutlicht werden soll. Weber gebraucht nämlich die bei ihm in einem engen Zusammenhang stehenden Begriffe "Ressentiment", "negative Privilegierung" und "Parias" sowie die aus ihnen zusammengesetzen Wortverbindungen "Ressentiment-Moralismus", "Paria-Volk" und "Paria-Ethik" im Rahmen seiner Auseinandersetzung mit der von Marx und Nietzsche gestellten Frage bezüglich einer möglichen klassen- und schichtspezifischen Bedingtheit von unterschiedlichen Erscheinungsformen der religiösen Ethik. Obgleich er auch die späten, zum Teil erst posthum erschienenen Schriften Nietzsches gekannt hatte, war Weber insbesondere an einer Klärung der soziologischen Relevanz von Nietzsches "Genealogie der Moral" aus dem Jahre 1887 interessiert. Dabei ist ihm offensichtlich entgangen, daß Nietzsche in seinen späten Schriften einen Vergleich zwischen der hinduistischen Kastenordnung und der jüdischen Priesterherrschaft durchgeführt hat, der Webers Beschreibung der kastenmäßigen Abschließung des Judentums von seiner Umwelt in eigenartiger Weise bereits vorweggenommen hat. Es kann in diesem Zusammenhang gezeigt werden, daß Nietzsche und Weber bei ihrer Analyse der religionsgeschichtlichen Sonderstellung des Judentums letztlich eine gemeinsame Problemstellung verfolgten, die sie in der Auseinandersetzung mit den biologischen und anthropologischen Rassentheorien des 19. Jahrhunderts entwickelt haben: nämlich die Frage, inwieweit eine ethnische Gemeinschaft durch rein kultischrituelle Vorschriften dergestalt von ihrer Umwelt abgegrenzt werden kann, daß diese ihre Identität auch ohne eigenen politischen Verband auf Dauer zu bewahren vermag. Um dies zu verdeutlichen, soll im folgenden Webers Gebrauch der Begriffe "Ressentiment", "negative Privilegierung" und "Parias" dargestellt und die dabei bestehenden Parallelen zu Nietzsches Werk verdeutlicht sowie die mit dieser Terminologie verbundene Problematik diskutiert werden.
Diese ursprünglich als Akademieabhandlung erschienene und in den späteren Auflagen um diverse Textfragmente ergänzte Studie stellt Diltheys definitiven, jedoch nicht mehr zu einem Abschluß gekommenen Versuch einer logischen Grundlegung der geisteswissenschaftlichen Erkenntnis dar, wie er ihn erstmals in seiner 1883 erschienenen Einleitung in die Geisteswissenschaften unternommen hatte, als deren Fortsetzung Der Aufbau der geschichtlichen Welt in den Geisteswissenschaften verstanden werden muß...
Kagbeni and its irrigated oasis are surrounded by subdesert dwarf scrubland. In the present study, a list of 78 species of vascular plants is presented for Kagbeni and its immediate surroundings, supplemented with data on the distribution of the species within the entire Mustan District. The data are arrived from own investigations and the geobotanical literature. A phytogeographical analysis shows the prevalence of western over eastern elements. Species with a wide distribution in Eurasia, which constitute one third of the total flora of Kagbeni, are of great importance as weeds on arable fields and in ruderal places within the irrigated oasis. Their occurrence is closely related to human activity. Presumably, most of these weeds have reached the area under study in connection with agriculture a long time ago. Weeds from the New World, although recorded in other villages of Mustan District, have not been found in Kagbeni. The weed vegetation of Kagbeni is documented by nine vegetation releves, and is compared to releves from Jomsom and Mzrpha. A floristic gradient from south to north that has been detected by earlier investigations throughout the whole district can be reproduced at the local scale. With regard to the weed flora, the effects of different crops are minimal, compared to effects of altitude and other factors related to altitude.
Das Endinger Judenspiel
(2001)
Englische Fassung: Legal Irritants: Good Faith in British Law Or How Unifying Law Ends Up in New Differences, Modern Law Review 61, 1998, 11-32 und in: Francis Snyder (Hg.) The Europeanisation of Law: The Legal Effects of European Integration. Hart, Oxford 2000, 243-267 und in Peter Hall und David Soskice (Hg.) Varieties of Capitalism: The Institutional Foundations of Comparative Advantage. Oxford, Oxford University Press 2001, 417- 441. Portugiesische Fassung: Irritacoes jurídicas: para a co-evolucao de normas jurídicas e regimes de producao. In: Gunther Teubner, Direito, Sistema, Policontexturalidade, Editora Unimep, Piracicaba Sao Paolo, Brasil 2005, 153-188.
Deutsche Fassung: Rechtsentfremdungen: Zum gesellschaftlichen Mehrwert des zwölften Kamels. Zeitschrift für Rechtssoziologie 21, 2000, 189-215 und in Gunther Teubner (Hg.) Die Rückgabe des zwölften Kamels: Niklas Luhmann in der Diskussion über Gerechtigkeit. Lucius & Lucius, Stuttgart 2000, 189-215. Französische Fassung: Les multiples aliénations du droit : Sur la plus-value sociale du douzième chameau. Droit et Société 47, 2001, 75-100. Polnische Fassung: Sprawiedliwosc alienujaca : O dodatkowej wartosci dwunastego wielblada. Ius et Lex 1, 2002, 109-132. Italienische Fassung: Le molteplici alienazioni del diritto : Sul plusvalore sociale del dodicesimo camello. In: Annamaria Rufino und Gunther Teubner, Il diritto possibile: Funzioni e prospettive del medium giuridico. Guerini, Milano, 2005, 93-130.
Seit der Entstehung des modernen Territorialstaats mit seinem Souveränitätsanspruch und dessen Zivilisierung durch die aufklärerische Theorie vom demokratischen Rechtsstaat sind wir es gewohnt, Recht und Staat als notwendige Einheit zu betrachten. Einerseits soll der Staat Rechtsstaat sein, d.h. politische Machtausübung ist nur in den Formen des Rechts und unter Beachtung von Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes zulässig. Ein eigenständiger Wirk- und Zuständigkeitsbereich der Politik in Form justizfreier Hoheitsakte oder besonderer Gewaltverhältnisse wird negiert. Andererseits ist Recht aber auch nur noch als "Staatsrecht", d.h. als staatlich gesetztes oder zumindest staatlich anerkanntes Recht denkbar. Autonomie im wörtlichen Sinne von Selbstgesetzgebung verblasst angesichts der Dominanz der in der Volkssouveränität verankerten Herrschaft des Gesetzes, so dass privatautonome Rechtsgestaltung durch Verträge von der Rechtsquellenlehre als irrelevant ausgeblendet und sozialautonome Normsetzung in Vereinen und Verbänden nurmehr als derivative, vom Staat abgeleitete Autonomie erklärbar wird. Im Außenverhältnis ist die Souveränität der Nationalstaaten durch das völkerrechtliche [S.62] Prinzip der gegenseitigen Nichteinmischung in innere Angelegenheiten gesichert und gleichzeitig durch das Territorialitätsprinzip begrenzt. Mit Ausnahme des politisch wenig brisanten Privatrechts, das – allerdings nur unter Vorbehalt des ordre public – im Rahmen des (nationalen) internationalen Privatrechts berücksichtigt wird, findet eine gegenseitige Anerkennung ausländischer Rechtsakte nicht statt. Internationales Recht ist nur als Völkervertragsrecht denkbar, welches im Innenverhältnis des Nationalstaates zu seinen Bürgern freilich nur als national umgesetztes Recht Wirkung entfaltet. Das so beschriebene Rechts-Staats-Konzept steht und fällt mit der Möglichkeit wirksamer Grenzziehung. Staatsgrenzen werden deshalb als quasi naturwüchsige (Berge, Flüsse, Küste) angelegt oder mit größter Sorgfalt künstlich materialisiert (Schlagbäume, Zollhäuser). Die symbolische Bedeutung der Visibilisierung von Grenzen kommt nicht zuletzt in der emotionalen Kraft zum Ausdruck, die durch deren Beseitigung – etwa durch Niederreißen von Schlagbäumen in der frühen Phase des europäischen Einigungsprozesses oder beim Fall der Berliner Mauer am Brandenburger Tor – entfesselt wird. Die Abschaffung von Grenzen bildet jedoch den Ausnahmefall und geht regelmäßig mit der Schaffung einer neuen, größeren (vereinigtes Deutschland) oder kleineren (Aufspaltung von Jugoslawien) Territorialgewalt mit Souveränitätsanspruch einher.
Die Zukunft der Privatautonomie : zur neueren Entwicklung eines gemeineuropäischen Rechtsprinzips
(2001)
"Eurocomprehension" is the term used to describe European intercomprehension in Europe’s three major language families, the Romance, the Slavic and the Germanic. The aim of eurocomprehension is to achieve multilingualism conforming to EU language policy goals through the entry-point of receptive competence in a modular structure. Linguistic intercomprehension research forms the transfer bases for the cognitive use of relations between the language groups which didactics of multilingualism implement. ...