Refine
Year of publication
- 2007 (1959) (remove)
Document Type
- Article (785)
- Doctoral Thesis (313)
- Part of Periodical (245)
- Part of a Book (119)
- Book (111)
- Review (102)
- Working Paper (99)
- Conference Proceeding (58)
- Report (43)
- Diploma Thesis (16)
Language
- German (1230)
- English (587)
- Croatian (42)
- Portuguese (38)
- French (18)
- mis (9)
- Italian (7)
- Multiple languages (5)
- Yiddish (5)
- dut (3)
Keywords
- Deutsch (38)
- Kroatisch (37)
- Film (21)
- Literatur (19)
- Brasilien (18)
- Rezensionen (17)
- Deutschland (15)
- Bibliographie (14)
- Johann Wolfgang von Goethe (14)
- Literaturwissenschaft (11)
Institute
- Medizin (195)
- Extern (120)
- Biowissenschaften (78)
- Biochemie und Chemie (76)
- Physik (62)
- Rechtswissenschaft (45)
- Gesellschaftswissenschaften (41)
- Präsidium (41)
- Wirtschaftswissenschaften (40)
- Geschichtswissenschaften (35)
Grundlage der hier vorliegenden retrospektiven Studie stellen alle in der Zeit von März bis Oktober 2004 an den Städtischen Kliniken Frankfurt-Höchst zur Geburt aufgenommenen 102 Patientinnen mit der Diagnose Gestationsdiabetes (GDM) und ihrer gleichstarken Kontrollgruppe dar. In beiden Gruppen kamen jeweils 102 Kinder auf die Welt. Die Untersuchung erstreckte sich darauf, innerhalb der beiden Gruppen fetales Outcome, Unterschiede und Risikofaktoren, die für einen GDM prädisponieren, herauszuarbeiten. Keine Auffälligkeiten ergaben sich bei mütterlichem Alter und Herkunft der Patientinnen. Die Gestationsdiabetikerinnen hatten im Mittel ein höheres Körpergewicht sowie einen höheren BMI vor und nach der Schwangerschaft. Die Gewichtszunahme während der Schwangerschaft war dagegen in der Kontrollgruppe mit 20,3 % höher als in der GDM-Gruppe (16,3 %). Hinsichtlich der Fehlgeburtenrate, der Anzahl an vorherigen Geburten, der Schwangerschaftsdauer und der Frühgeburtlichkeit konnten wir keine Unterschiede zwischen den beiden Gruppen feststellen. Bestätigen konnten wir jedoch den Risikofaktor „familiärer Diabetes“. In der GDM-Gruppe gaben 30,6 % der Patientinnen eine positive familiäre Diabetesanamnese an gegenüber 6,9 % in der Kontrolle. Beim Entbindungsmodus fiel in der GDM-Gruppe eine erhöhte Anzahl an sekundären Sectiones mit 20,6 % gegenüber 6,9 % in der Kontrollgruppe auf. Betrachtet man die Gruppe der adipösen Gestationsdiabetikerinnen separat, so fiel ebenfalls eine erhöhte Anzahl an Schnittentbindungen auf. Den in der Literatur beschriebenen Trend zur Schnittentbindung bei GDM bzw. Adipositas können wir somit in unserer Studie bestätigen. Die primäre Sectiorate bei makrosomen Kindern der GDM-Gruppe war mit 52,9 % ebenfalls erhöht. Geburtstraumata wie Schulterdystokien und Plexusschäden fielen bei keinem der untersuchten Kinder auf. Erhöhte Verlegungsraten in die Kinderklinik und somit ein schlechteres fetales Outcome ergaben sich bei Gestationsdiabetikerinnen mit erhöhtem Alter (> 34 Jahren), osteuropäischer und asiatischer Herkunft, erhöhtem BMI (> 30 kg/m²) vor und nach Schwangerschaft sowie starker Gewichtszunahme (> 30 %) während der Schwangerschaft. Tendenziell erhöhte Verlegungsraten in der GDM-Gruppe fanden sich bei Mehrgravida und bei Frauen mit mehr als einer Fehlgeburt in der geburtshilflichen Anamnese. Die Neugeborenen der beiden Gruppen unterschieden sich nicht hinsichtlich Geschlecht, Körperlänge, Körpergewicht, Kopfumfang, pH-Wert, Base Excess und Fehlbildungsrate. Auffälligkeiten ergaben sich dagegen bei der Makrosomierate. 16,7 % der GDM-Kinder lagen über der 90. Perzentile, gegenüber 5,9 % der Kinder der Kontrollgruppe. Das Outcome unmittelbar nach Geburt war bei Neugeborenen gestationsdiabetischer Mütter öfter schlechter als bei Neugeborenen der Kontrolle. Dies wurde beim APGAR-Score deutlich. In den ersten 5 Minuten hatten 8 GDMKinder jeweils einen APGAR-Wert < 7 gegenüber nur einem Kind aus der Kontrolle. Bei 35,3 % der Neugeborenen diabetischer Mütter wurde eine Hypoglykämie ≤ 45 mg/dl innerhalb der ersten 3 Stunden nach Geburt gemessen. Hiervon stammen 41,7 % der Kinder von insulinär eingestellten Frauen. Als mütterliche Risikofaktoren, die eine Verlegung des Neugeborenen in die Kinderklinik wahrscheinlich machen, sind eine kurze Schwangerschaftsdauer, Adipositas und eine Insulintherapie bei Gestationsdiabetes aufzuführen. Insgesamt ist festzustellen, dass es Unterschiede zwischen gestationsdiabetischen und normoglykämischen Schwangeren gibt. Bestimmte Risikofaktoren stellen weiterhin eine Gefahr für das Neugeborene dar. Es gilt diese Unterschiede und Prädiktoren rechtzeitig zu erkennen und zu therapieren. Nur durch Aufklärung der Bevölkerung über den Gestationsdiabetes und Verschärfung der metabolischen Kontrolle in der Schwangerschaft, sowie frühzeitiges Erkennen prädisponierender Risikofaktoren für einen Gestationsdiabetes lässt sich für die Zukunft eine Angleichung der kindlichen Morbidität bei GDM an das Schwangerschaftsprodukt normoglykämisch Schwangerer erreichen.
Grundlage der hier vorliegenden retrospektiven Studie stellen alle in der Zeit von März bis Oktober 2004 an den Städtischen Kliniken Frankfurt-Höchst zur Geburt aufgenommenen 102 Patientinnen mit der Diagnose Gestationsdiabetes (GDM) und ihrer gleichstarken Kontrollgruppe dar. In beiden Gruppen kamen jeweils 102 Kinder auf die Welt. Die Untersuchung erstreckte sich darauf, innerhalb der beiden Gruppen fetales Outcome, Unterschiede und Risikofaktoren, die für einen GDM prädisponieren, herauszuarbeiten. Keine Auffälligkeiten ergaben sich bei mütterlichem Alter und Herkunft der Patientinnen. Die Gestationsdiabetikerinnen hatten im Mittel ein höheres Körpergewicht sowie einen höheren BMI vor und nach der Schwangerschaft. Die Gewichtszunahme während der Schwangerschaft war dagegen in der Kontrollgruppe mit 20,3 % höher als in der GDM-Gruppe (16,3 %). Hinsichtlich der Fehlgeburtenrate, der Anzahl an vorherigen Geburten, der Schwangerschaftsdauer und der Frühgeburtlichkeit konnten wir keine Unterschiede zwischen den beiden Gruppen feststellen. Bestätigen konnten wir jedoch den Risikofaktor „familiärer Diabetes“. In der GDM-Gruppe gaben 30,6 % der Patientinnen eine positive familiäre Diabetesanamnese an gegenüber 6,9 % in der Kontrolle. Beim Entbindungsmodus fiel in der GDM-Gruppe eine erhöhte Anzahl an sekundären Sectiones mit 20,6 % gegenüber 6,9 % in der Kontrollgruppe auf. Betrachtet man die Gruppe der adipösen Gestationsdiabetikerinnen separat, so fiel ebenfalls eine erhöhte Anzahl an Schnittentbindungen auf. Den in der Literatur beschriebenen Trend zur Schnittentbindung bei GDM bzw. Adipositas können wir somit in unserer Studie bestätigen. Die primäre Sectiorate bei makrosomen Kindern der GDM-Gruppe war mit 52,9 % ebenfalls erhöht. Geburtstraumata wie Schulterdystokien und Plexusschäden fielen bei keinem der untersuchten Kinder auf. Erhöhte Verlegungsraten in die Kinderklinik und somit ein schlechteres fetales Outcome ergaben sich bei Gestationsdiabetikerinnen mit erhöhtem Alter (> 34 Jahren), osteuropäischer und asiatischer Herkunft, erhöhtem BMI (> 30 kg/m²) vor und nach Schwangerschaft sowie starker Gewichtszunahme (> 30 %) während der Schwangerschaft. Tendenziell erhöhte Verlegungsraten in der GDM-Gruppe fanden sich bei Mehrgravida und bei Frauen mit mehr als einer Fehlgeburt in der geburtshilflichen Anamnese. Die Neugeborenen der beiden Gruppen unterschieden sich nicht hinsichtlich Geschlecht, Körperlänge, Körpergewicht, Kopfumfang, pH-Wert, Base Excess und Fehlbildungsrate. Auffälligkeiten ergaben sich dagegen bei der Makrosomierate. 16,7 % der GDM-Kinder lagen über der 90. Perzentile, gegenüber 5,9 % der Kinder der Kontrollgruppe. Das Outcome unmittelbar nach Geburt war bei Neugeborenen gestationsdiabetischer Mütter öfter schlechter als bei Neugeborenen der Kontrolle. Dies wurde beim APGAR-Score deutlich. In den ersten 5 Minuten hatten 8 GDMKinder jeweils einen APGAR-Wert < 7 gegenüber nur einem Kind aus der Kontrolle. Bei 35,3 % der Neugeborenen diabetischer Mütter wurde eine Hypoglykämie ≤ 45 mg/dl innerhalb der ersten 3 Stunden nach Geburt gemessen. Hiervon stammen 41,7 % der Kinder von insulinär eingestellten Frauen. Als mütterliche Risikofaktoren, die eine Verlegung des Neugeborenen in die Kinderklinik wahrscheinlich machen, sind eine kurze Schwangerschaftsdauer, Adipositas und eine Insulintherapie bei Gestationsdiabetes aufzuführen. Insgesamt ist festzustellen, dass es Unterschiede zwischen gestationsdiabetischen und normoglykämischen Schwangeren gibt. Bestimmte Risikofaktoren stellen weiterhin eine Gefahr für das Neugeborene dar. Es gilt diese Unterschiede und Prädiktoren rechtzeitig zu erkennen und zu therapieren. Nur durch Aufklärung der Bevölkerung über den Gestationsdiabetes und Verschärfung der metabolischen Kontrolle in der Schwangerschaft, sowie frühzeitiges Erkennen prädisponierender Risikofaktoren für einen Gestationsdiabetes lässt sich für die Zukunft eine Angleichung der kindlichen Morbidität bei GDM an das Schwangerschaftsprodukt normoglykämisch Schwangerer erreichen.
Das Thema 'Unternehmensgründung/ berufliche Selbstständigkeit an deutschen Hochschulen' hat seit Mitte der 1990er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen, denn es wird beabsichtigt, eine Kultur der Unternehmensgründung an den Hochschulen zu etablieren und die Studierenden auf eine berufliche Selbstständigkeit als potenzielle Zukunftsperspektive vorzubereiten. Auch der Gesetzgeber integrierte in den letzten Jahren die Gründungsfrage in den Handlungsauftrag der Universitäten, z.B. im neuen hessischen Hochschulgesetz. Der vorliegende Aufsatz berichtet über eine Untersuchung am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der Universität Frankfurt am Main mit dem Titel 'Gründung als Option für Sozialwissenschaften: Zur Integration des Gründungsthemas in der Lehre der Sozialwissenschaften'. Es wurde danach gefragt, in welcher Weise Studierende und Promovierende der Gesellschaftswissenschaften (Soziologie und Politikwissenschaft) im Rahmen ihres Studiums auf mögliche Tätigkeitsfelder einer selbstständigen Beschäftigung hingewiesen werden können und wie sie selbst solche Angebote beurteilen. Es werden einige Sichtweisen zur Gründung als persönliches Motiv und zur Berufsorientierung in den Sozialwissenschaften vorgestellt, die spezifischen Qualifikationsmerkmale des sozialwissenschaftlichen Studiums umrissen und einige Empfehlungen zur Beschäftigungsoption 'Selbständigkeit' gegeben. (ICI2)
Wir untersuchen Zusammenhänge zwischen der Artenzusammensetzung, dem Artenreichtum und den Umweltbedingungen der Schwermetallrasen und Trockenrasen der Bottendorfer Hügel in Nord-Thüringen. In diesem Gebiet wachsen primäre und sekundäre Schwermetallrasen und verschiedene Trockenrasengesellschaften auf nicht-schwermetallhaltigen Böden mit einer artenreichen Xerothermrasen-Flora. Anhand von 206 Aufnahmen unterscheiden wir neun Pflanzengesellschaften aus sechs Verbänden der Klassen Koelerio-Corynephoretea (Sedo-Veronicion, Alysso-Sedion) und Festuco-Brometea (Festucion pallentis, Koelerio-Phleion, Festucion valesiacae, Cirsio-Brachypodion). Vier Trockenrasengesellschaften, in denen die Metallophyten Armeria maritima subsp. halleri und Minuartia verna subsp. hercynica häufig Vorkommen, werden als spezielle Subassoziationen (armerietosum halleri) von vier Assoziationen (Teucrio-Festucetum, Thymo-Festucetum, Filipendulo-Helictotrichetum, Adonido-Brachypodietum) neu beschrieben. In einer DCA mit angezeigten Umweltvektoren bilden die Gesellschaften klare Gruppen. Das Teucrio-Festucetum armerietosum und Thymo-Festucetum armerietosum sind in der DCA mit den Gehalten des Bodens an Kupfer und Blei sowie dem C/N-Verhältnis des Bodens eng korreliert, das Adonido-Brachypodietum teucrietosum und Festuco-Stipetum teucrietosum mit dem pH und Karbonatgehalt des Bodens. Der Artenreichtum an Gefäßpflanzen, Moosen und Flechten nimmt bis pH 7,5 zu und dann ab. Der Artenreichtum steigt mit dem Karbonatgehalt und der Leitfähigkeit des Bodens und nimmt mit dem C/N-Verhältnis des Bodens ab. Der Artenreichtum der Gefäßpflanzen nimmt mit dem Kupfergehalt des Bodens ab, während die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens der Metallophyten mit dem Kupfer- und Zinkgehalt steigt. - Unsere Studie zeigt, dass Bodenfaktoren wie der pH und der Karbonatgehalt für die Zusammensetzung und den Artenreichtum der Vegetation auf kontaminierten Böden ebenso wichtig sind wie der Gehalt an Schwermetallen. Schwermetallrasen können daher Trockenrasen auf nicht-schwermetallhaltigen Böden floristisch sehr ähnlich sein.
Grundproblematik und Zielstellung: Masern- und Mumpsinfektionen sind als typische Kinderkrankheiten bekannt, die in der Regel komplikationslos verlaufen und eine lebenslange Immunität hinterlassen. Es gibt jedoch, vor allem bei der Erkrankung im Erwachsenenalter oder von kleinen Kindern und immungeschwächten Personen, auch schwerwiegendere Verläufe. Diese bringen häufiger Komplikationen (Masernpneumonie mit einer Häufigkeit von 1:1000, sowie das Enzephalitisrisiko) mit sich, können bleibende Schäden verursachen oder führen selten sogar zum Tod. Aus diesem Grund ist seit 1973 eine Impfung gegen Masern sowie seit 1976 eine Impfung gegen Mumps (in Kombination mit Röteln als MMR seit 1980) öffentlich empfohlen. Diese Ausarbeitung soll nun den Verlauf der Immunitätslage der Bevölkerung in den Jahren 2001 bis 2005 darlegen und das Vorhandensein von etwaigen Immunitätslücken bezüglich dieser Krankheiten untersuchen. Methodik: Zur Bestimmung der Immunität wurden Serumproben ausgewertet, die am Institut für Medizinische Virologie des Universitätsklinikum Frankfurt am Main vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2005 auf Antikörper gegen Masern (n = 3.405) und Mumps (n = 2.875) untersucht wurden. Bei der Bestimmung der Seroprävalenzen wurde nach Altersgruppe und Geschlecht differenziert. Ergebnisse: Sowohl bei Masern als auch bei Mumps sind bei tendenziell abnehmender Immunität zum Teil erhebliche Immunitätslücken zu finden. Die masernspezifischen Antikörper stiegen zunächst bis zum Jahr 2003 auf 95,7 % Seropositive an, fielen jedoch bis 2005 stetig wieder auf 75,2 % ab. Die immunitätanzeigenden Antikörper gegen Mumps erreichten in keinem der Jahre Werte über 60 %. Im Bezug auf das Geschlecht wiesen in der Regel die Frauen höhere Immunitätsraten auf als die Männer. Im Vergleich der Altersgruppen zeichneten sich bei beiden Krankheiten deutliche Immunitätslücken im Kindesalter sowie bei den Jugendlichen und im jungen Erwachsenenalter ab. Bei den Masern waren nahezu kontinuierlich über den gesamten Untersuchungszeitraum Immunitätslücken bei den Altersgruppen der 1 bis 4 Jährigen und der 15 bis 19 Jährigen erkennbar, die zwischen 20 und 50 % lagen und von 2001 bis 2005 zunahmen. Die Immunität im Erwachsenenalter war grundsätzlich höher als im Kindesalter, zeigte jedoch ebenfalls über die Jahre fallende Tendenzen und nahm 2005 durchschnittliche Werte von knapp 90 % an. Ab dem 60. Lebensjahr sank der Anteil der Seropositiven jedoch wieder auf im Mittel 75 % ab. Bei Mumps lagen die Immunitätsraten im gesamten Kindesalter kaum höher als 70 %, 2005 sogar unter 50 %. Im jungen Erwachsenenalter stieg die Anzahl der Seropositiven dann zögerlich von Werten um die 60 % bei den 20 bis 29 Jährigen auf 80 bis 90 % bei den 40 bis 59 Jährigen an. Ab dem 60. Lebensjahr nahm der Anteil der Seronegativen ähnlich wie bei den Masern zu. Folgerungen: Die vorliegende Arbeit zeigt, dass weiterhin Immunitäts- und Impflücken bei Masern und Mumps bestehen und sich diese sogar bis zum Jahr 2005 in ihrer Größe ausgedehnt haben. Vielmehr als zuvor weisen nun auch höhere Altersgruppen größere Immunitätsdefizite auf. Folge hiervon sind die steigenden Erkrankungszahlen im Erwachsenenalter und die dadurch bedingte Erhöhung der Komplikationsraten im Krankheitsfall. Es gilt also, auch in Anbetracht des von der WHO gesetzten Ziels der Maserneradikation, verstärktes Augenmerk auf den Erhalt und den Ausbau der Populationsimmunität bei Masern und Mumps zu legen. Um weitere Ausbrüche dieser Krankheiten zu verhindern, muss das Impfverhalten in der Bevölkerung dringend verbessert werden. Ziel ist es hierbei, Impfraten von mindestens 95 % für die erste Applikation zu erreichen.
Im Rahmen eines Planberingungsprogramms wurden im Zeitraum 1990-2005 die Häufigkeit und Zusammensetzung von Mischbruten und Rückkreuzungen zwischen Nachtigallen (Luscinia megarhynchos) und Sprossern (Luscinia luscinia) im Gebiet ihres gemeinsamen Vorkommens, im Raum Frankfurt (Oder), untersucht. Dazu wurden 2389 Nachtigallen, 482 Sprosser und 207 Hybriden (je ca. 50 % davon Nestlinge) markiert. Eine hohe Brutorttreue war zu verzeichnen. Es wurden Vögel bis zu 10 Jahre lang am selben Platz kontrolliert. Generationsfolgen bei einigen davon sind dargestellt und es werden 4 Nachkommen ringbekannter Mischeltern beschrieben. 40 Mischbruten, 31 Rückkreuzungen sowie Polygynie bei der Nachtigall, beim Sprosser und bei einem Hybriden werden dokumentiert. Das Verhältnis artreine Bruten (83,7 %), Mischbruten (9,2 %) und Rückkreuzungen (7,1 %) blieb im Untersuchungszeitraum relativ konstant. Ein Verdrängen der einen durch die andere Art oder ein zunehmendes Vermischen beider Arten war nicht festzustellen. Alle Hybriden waren Männchen, die sich z. T. fortpflanzten. Es konnte hier kein F1-Hybrid-Weibchen beobachtet werden. Fast alle Nachtigallen brachten Artgesang. Über 50 % der Sprosser imitierten mehr oder weniger gut die Nachtigall. Die Lautäußerungen beider Arten scheinen bei der Partnerwahl eine untergeordnete Rolle zu spielen; sie sind kein Hemmnis bei der Vermischung. Der Artstatus von Nachtigall und Sprosser ist trotz ihrer engen Verwandtschaft dennoch gerechtfertigt.
Das deutsche Rentensystem und der Generationenvertrag sind unter Druck geraten. Demografische Verschiebungen, anhaltende Massenarbeitslosigkeit sowie die Übertragung des westdeutschen Systems der Altersvorsorge auf die neuen Bundesländer führten zu einem Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik. Durch die mit der Riester-Förderung eingeführte private Altersvorsorge, das Alterseinkünftegesetz und die 2006 beschlossene sukzessive Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im Jahre 2029 sind die rentenpolitischen Konsolidierungsmaßnahmen vorerst zu einem Abschluss gekommen. Der Generationenvertrag, nach dem »der Anspruch der Rentner auf Sicherung ihres Lebensstandards und der Anspruch der Beitragszahler auf Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit gleichermaßen beachtet werden müssen«/1/, wurde somit durch die Stärkung der privaten und betrieblichen Vorsorge und eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit ergänzt. ...
Vom Kinderzuschlag zum Kindergeldzuschlag : ein Reformvorschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut
(2007)
Ausgehend von einer kritischen Analyse des im Zuge der Hartz IV-Reform 2005 eingeführten Kinderzuschlags wird in der vorliegenden Studie ein Reformkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut entwickelt und eine quantitative Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen vorgenommen. Bei der Gestaltung des Reformvorschlags wurde an Grundprinzipien des allgemeinen Familienleistungsausgleichs angeknüpft. Dieser sollte unabhängig von der jeweiligen Armutsursache das Existenzminimum des Kindes nicht nur von der Steuer freistellen, sondern im Bedarfsfall durch positive Transfers – mit einem Kindergeldzuschlag – gewährleisten. Dies erfordert a) die Aufstockung des Kindergeldes durch einen Zuschlag auf die Höhe des sächlichen Existenzminimums, also um maximal 150 Euro auf 304 Euro – bei Alleinerziehenden wegen besonderer Mehrbedarfe für das erste Kind um maximal 250 Euro auf 404 Euro; b) den Verzicht auf eine zeitliche Befristung des Kindergeldzuschlags; c) die Berücksichtigung des Familieneinkommen nach Abzug eines Freibetrages in Höhe des pauschalisierten Existenzminimums der Eltern bzw. des Elternteils (1.238 Euro bzw. 860 Euro); d) eine mäßige (mit Besteuerungsgrundsätzen vereinbare) Anrechnung des zu berücksichtigenden Einkommens – wir schlagen eine Transferentzugsrate von 50% vor; e) den Verzicht auf eine Berücksichtigung des Vermögens. Wesentliche Unterschiede des Reformkonzepts gegenüber dem derzeitigen Kinderzuschlag liegen in der Ersetzung der „spitzen“ Berechnung des elterlichen Existenzminimums durch eine Pauschale und in dem Verzicht zum Einen auf eine explizite Höchsteinkommensgrenze – aus der Transferentzugsrate ergibt sich freilich eine implizite Höchsteinkommensgrenze – und zum Anderen auf eine Mindesteinkommensgrenze. Es bleibt den Eltern also unbenommen, den Kindergeldzuschlag in Anspruch zu nehmen, selbst wenn ihre Einkommensverhältnisse und individuellen Wohnkosten auf einen höheren ALG II-Anspruch schließen lassen, den sie aber nicht wahrnehmen – sei es aus Stigmatisierungsangst, aus Unwissenheit, weil sie den Verweis auf kleine Ersparnisse befürchten oder sich von dem bürokratischen Aufwand abschrecken lassen. Aus vorliegenden Schätzungen geht hervor, dass aus den genannten Grün den das Ausmaß verdeckter Armut groß ist. Dem könnte durch einen vergleichsweise unbürokratischen Kindergeldzuschlag entgegengewirkt werden, insbesondere wenn der Leistungsträger, also die Familienkasse, verpflichtet wird, bei sehr geringem Einkommen des Antragstellers diesen auf möglicherweise bestehende höhere ALG II-Ansprüche hinzuweisen. Zur Abschätzung der unmittelbaren Reformwirkungen wurde ein Mikrosimulationsmodell entwickelt und mit den Daten des Sozio-ökonomischen Panels 2006 in mehreren Varianten gerechnet. Auf der Basis einer bereinigten Stichprobe ergeben sich – je nach Reformvariante – 3 Mio. bis 3,6 Mio. potenziell begünstigte Kinder, was etwa einem Sechstel bzw. einem Fünftel aller Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, entspricht. Unter den Kindern von Alleinerziehenden würde die Empfängerquote mit gut einem Drittel weit überdurchschnittlich ausfallen. Die fiskalischen Bruttokosten des Reformmodells würden sich auf 3,7 Mrd. bzw. 4,5 Mrd. Euro jährlich (11% bzw. 13% der derzeitigen Kindergeldausgaben) belaufen; sie würden durch einige Einsparungen beim nachrangigen Wohngeld, bei ausbildungsbedingten Transfers sowie beim ALG II – sofern einige Anspruchsberechtigte den Bezug des Kindergeldzuschlags vorziehen – etwas vermindert werden. Der durchschnittliche Zahlbetrag pro Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Kindergeldzuschlag liegt bei 190 Euro p. M., der Median bei 150 Euro. Mit dem insgesamt begrenzten Mittelaufwand kann eine erhebliche Verminderung relativer Einkommensarmut von Familien erreicht werden. Die derzeit bei etwa 18% liegende Armutsquote von Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, würde nach Einführung des Kindergeldzuschlags um etwa vier Prozentpunkte zurückgehen, die aller Mitglieder in den Familien von 16% um drei Prozentpunkte. Mit etwa zwei Dritteln lebt der größte Teil der potenziellen Anspruchsberechtigten in erwerbstätigen Familien, und die relative stärkste Verminderung der Armutsquote ergibt sich bei Familien mit Vollzeiterwerbstätigkeit. Die mit dem Kindergeldzuschlag zu bewirkende Verminderung von Kinderarmut würde wegen der hohen Erwerbsquote von Familien also mit einem Abbau von Armut trotz Arbeit einhergehen. Besonders große Reformwirkungen zeigen sich bei den Alleinerziehenden, für welche die Simulation eine Reduzierung der derzeit bei 40% liegenden Armutsquote um etwa acht Prozentpunkte ergibt. Dennoch verbliebe die Armutsquote auch nach Einführung des Kindergeldzuschlags auf einem bedrückend hohen Niveau. Dies ist ganz überwiegend auf die große Zahl der Alleinerziehenden mit Bezug von ALG II und Sozialgeld bzw. Sozialhilfe zurückzuführen, die annahmegemäß nach der Reform im Grundsicherungsbezug verbleiben, den vorrangigen Kindergeldzuschlag also nicht in Anspruch nehmen. Bei den Paarfamilien zeigt sich – relativ gesehen – ein ähnlicher Effekt des Kindergeldzuschlags wie bei den Alleinerziehenden; die Armutsquote von derzeit 12,5% würde um ein Fünftel auf 10% zurückgehen. Dabei fällt die Reformwirkung umso größer aus, je mehr Kinder in der Familie leben. Bei den trotz Einführung des Kindergeldzuschlags unter der relativen Armutsgrenze verbleibenden Paarfamilien handelt es sich zu einem geringeren Teil als bei den Alleinerziehenden um Empfänger von nachrangigen allgemeinen Grundsicherungsleistungen und zu einem größeren Teil um Fälle, bei denen auch das um den Kindergeldzuschlag erhöhte Einkommen die Armutsgrenze nicht erreicht. Ihre Situation würde sich dennoch durch die Reform erheblich verbessern, da die relative Armutslücke im Durchschnitt von 21% auf 14% zurückgehen würde; dies entspricht einer Einkommenserhöhung von durchschnittlich 267 Euro. Abschließend bleibt darauf hinzuweisen, dass der hier vorgestellte Reformvorschlag lediglich als erster Schritt zu einer allgemeinen Grundsicherung für Kinder zu verstehen ist. Er wurde unter dem Aspekt einer schnellen Umsetzbarkeit entwickelt, sollte aber weiter reichende Überlegungen nicht verdrängen. Diese haben nicht nur das sächliche Existenzminimum des Kindes, sondern darüber hinaus den verfassungsgerichtlich festgestellten Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) in den Blick zu nehmen. Er wird im Rahmen der Einkommensbesteuerung durch einen Freibetrag berücksichtigt (§ 32 Abs. 6 EStG), ist in die Bemessung des hier vorgestellten Kindergeldzuschlags aber nicht eingegangen. Eine systematische Weiterentwicklung des Familienleistungsausgleichs im Steuerrecht würde die Einführung eines einheitlichen (Brutto-) Kindergeldes zur Abdeckung von sächlichem Existenzminimum und BEA erfordern, das entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern, also nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif, zu versteuern wäre (Lenze 2007).
Es gehört zu den Mindestansprüchen des Sozialstaats, bedürftigen Personen ein soziokulturelles Existenzminimum zu sichern. In Deutschland sollen gegenwärtig insbesondere die Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende dafür sorgen, dass dieses Minimalziel erreicht wird. Ob dies gelingt, ist jedoch fraglich, da erhebliche Teile der Bedürftigen ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Die Statistiken über Leistungsempfänger/innen geben also nur "die halbe Wahrheit" über Bedürftigkeit in Deutschland wieder. Vor der Hartz-IV-Reform kamen auf drei Grundsicherungsempfänger/innen mindestens zwei, eher drei weitere Berechtigte, die von ihrem Anspruch keinen Gebrauch machten. Dabei waren einige gesellschaftliche Gruppen von verdeckter Armut besonders stark betroffen: alleinstehende Frauen, Paarhaushalte mit erwerbstätigem Haushaltsvorstand und Altenhaushalte. Die Einführung des Arbeitslosengeldes (Alg) II im Zuge der Hartz-IV-Reform konnte zwar die verdeckte Armut von früheren Arbeitslosenhilfebeziehenden vermindern. Doch andere Bedürftige, insbesondere Erwerbstätigenhaushalte mit geringem Einkommen, nehmen offensichtlich ihnen zustehende Leistungen nach wie vor häufig nicht in Anspruch. Die Gründe für das Phänomen der verdeckten Armut sind vielfältig. Wesentliche Ursachen sind offenbar, dass viele Bedürftige die relevanten gesetzlichen Regelungen nicht kennen oder mit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfeleistungen Stigmatisierungsängste verbinden. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem offensiv über bestehende Ansprüche informiert und ein vorurteils- und diskriminierungsfreies Klima im Umgang mit Hilfebedürftigen gefördert wird.
Die Auswertungen der EVS 2003 zur Höhe und Struktur der Konsumausgaben der Paarhaushalte mit einem Kind im unteren Einkommensbereich erfolgten vorrangig mit dem Ziel, Anhaltspunkte zur Beurteilung des gegenwärtigen Niveaus der mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gegebenen Grundsicherung von Familien zu erarbeiten. Die Ergebnisse vermitteln einen ersten Eindruck über die insgesamt stark eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten von Familien mit Bezug von Grundsicherungsleistungen. ...