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Alle 18 Beiträge des Sammelbandes entstammen einem internationalen Kolloquium am Deutschen Historischen Institut in London aus dem Jahr 2014, das Aspekten der Rechtsgeschichte allein des Dominikanerordens gewidmet war. So reiht es sich in eine Tradition der Ordensforschung ein, hebt sich aber durch die thematische Konzentration mit diachronem wie raumübergreifendem Zugriff deutlich hervor. Die titelgebende Dichotomie durchzieht die Gesamtanlage des inspirierenden Bandes, umkreist sie doch ein Spannungsfeld selbst gesetzter normativer Ansprüche vor der sprichwörtlichen Wirklichkeit. Und auch dies stellt das Buch in einen traditionellen Zusammenhang. ...
Die Frage nach Entstehung und Quellen des Schwabenspiegels ist ein gewissermaßen traditionelles Thema der germanistischen Rechtsgeschichte, es betrifft "das große Unbekannte" und sein Verhältnis zum Augsburger Stadtrecht von 1276, ein "klassisches Forschungsfeld", auf dem sich nun die zu besprechende Bayreuther Dissertation von Lucas Wüsthof bewegt. Wüsthof verweist auf Karl August Eckhardt, der 1927 als letzter Forscher die Abhängigkeit beider Rechtsquellen untersucht und festgestellt habe, dass die Verfasser des Augsburger Stadtrechts "eine Art Urtext" des Deutschen- und des Schwabenspiegels gekannt haben müssten (1–5). ...
Das hochwertig ausgestattete Buch vereint elf der im Jahre 2017 in Goslar gehaltenen Vorträge zum Jubiläum der tausendsten Wiederkehr des Geburtstages Heinrichs III. Der Rezensent beteiligte sich in dieser Reihe mit einem Beitrag, der wegen seiner umfangreichen Thematik ("Das salische Reich und Europa zur Zeit Kaiser Heinrichs III.") nicht in eine Kurzfassung gegossen werden konnte, was hier der Fairness halber bemerkt werden muss. ...
Die Frankfurter Dissertation von Alexander Krey ist für den Themenkomplex "Rechtsräume" von besonderer Bedeutung. Unter den Leitbegriffen "Gerichtslandschaften" und "Rechtslandschaften" wird anhand der Oberhöfe im Rhein-Main-Gebiet des Spätmittelalters eine vergleichende Untersuchung vorgelegt, die zeigen soll, dass diese juristisch-geographischen Raumbildungen zu einer "Umwälzung in den vielschichtigen Gerichtslandschaften führte, in welche die jeweiligen Oberhöfe eingebettet waren", auch wenn der Terminus "Oberhof" selbst aus der Frühneuzeit stammt. Die bestimmende Frage ist, ob eine "Pluralität lokaler Rechtsordnungen anstelle des einen gemeinen deutschen Rechts" angenommen werden kann. Welchen Stellenwert nehmen Wechselwirkungen zwischen den regional beschränkt wirkenden Oberhöfen ein? Als Untersuchungsgegenstand wählt Krey, wie gesagt, das Rhein-Main-Gebiet, im Einzelnen Frankfurt, Gelnhausen und Ingelheim. ...
Der soziale Status der frühen Christen ist nach wie vor umstritten; die Antwort hängt immer auch davon ab, wie man das Christentum in der Gesellschaft des römischen Reiches verortet. Die ältere Idee, es habe sich um eine reine Unterschichtenreligion gehandelt, wird heute kaum noch vertreten; aus den paulinischen Briefen wird jedoch mit Recht auf eine prekäre ökonomische Situation jedenfalls einiger frühchristlicher Gemeinden geschlossen. Unbestreitbar ist die Zugehörigkeit einiger Mitglieder aus den höchsten gesellschaftlichen Schichten zum Christentum ab dem späteren 2. Jh. n. Chr., während sie für das 1. Jh. n. Chr. in der Regel als unwahrscheinlich oder gar unmöglich gilt. Es ist diese letztere Annahme, die Alexander Weiß in seiner Habilitationsschrift auf den Prüfstand stellt und – dies sei vorweg genommen – überzeugend widerlegt. ...
Malgré des dimensions réduites, l’ouvrage brosse un ample panorama des crises économiques, de l’époque moderne à nos jours. Il s’ouvre par quelques informations sur la connaissance du phénomène, soulignant le rôle pionnier des instituts de conjoncture fondés aux États-Unis et en Allemagne au début du XXe siècle (National Bureau of Economic Research en 1912, Institut für Konjunkturforschung en 1925). Puis il expose les théories interprétatives, de Jean-Baptiste Say à Paul Davidson et Hyman Minsky, insistant sur l’opposition entre celles qui, comme Schumpeter, les jugent inséparables d’une régénération incessante du capitalisme dont elles forment des étapes douloureuses, mais non nécessairement négatives, et celles qui estiment qu’elles ruinent un équilibre qui doit être ensuite rétabli pour des raisons sociales, politiques et économiques. Occupant les chapitres suivants, l’histoire des crises forme le cœur de l’ouvrage. ...
Professeur émérite d’histoire médiévale à l’Université libre de Berlin, spécialiste d’Hugues de Saint-Victor et d’Henri le Lion, mais aussi de la société et de la culture médiévales, de l’Europe du haut Moyen Âge et de la France des Capétiens, l’auteur propose ici un petit livre qui fournit un excellent aperçu du devenir de la chevalerie entre les XI e et XV e siècles: origine, évolution et finalement déclin de l’ordo militaris dans l’espace européen. Il s’agit d’une belle approche d’une réalité et de ses représentations rituelles et symboliques, à travers notamment Hastings, les croisades, les joutes et les tournois. ...
Wie kaum ein Medium war (und ist) die Oper geeignet, Rezeptions- und Transformationsprozesse antiker Stoffe zu untersuchen. Jan Assmann gebührt das Verdienst, mit seiner Analyse von Mozarts Zauberflöte als einer der Vorreiter auf diesem Gebiet gelten zu dürfen. Mit ihrer Monographie „Nero in opera. Librettos as Transformations of Ancient Sources“ hat Gesine Manuwald einen weiteren Grundstein für eine Beschäftigung der Oper als Rezeptionsmedium historischer Persönlichkeiten der Vormoderne gelegt. Sie bietet eine Analyse des Nero-Stoffes primär aus philologischer Perspektive und versammelt in chronologischer Reihung alle Libretti, die sich vom 17. bis zum 20 Jh. mit diesem römischen Imperator auseinandersetzten, wobei das Pseudo-Seneca Drama „Octavia“ den Ausgangpunkt bildet...
Das von Gerd Althoff 1993 geprägte Konzept der "Spielregeln der Politik" erlebt seit über zwei Jahrzehnten Konjunktur. Mit dessen Hilfe war es der jüngeren Mediävistik möglich, herrscherliche und fürstliche Entscheidungen, welche die ältere Forschung allein im Lichte von Rechtsnormen und ökonomischen Interessen interpretiert hatte, auch als Produkte von Erwägungen kulturpolitischer Natur einzustufen. Mit der Ausnahme eines Beitrags von Franz Felten zu kurialen Verhandlungen im 14. Jahrhundert ist jedoch diese Kategorie bisher nur auf kaiserliche, königliche und fürstliche Höfe angewandt worden, während die päpstliche Kurie weitgehend unberücksichtigt geblieben ist. ...