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n der Literatur wird oftmals angeführt, dass die Grunderwerbsteuer weder aus Sicht des Äquivalenzprinzips noch aus Sicht des Leistungsfähigkeitsprinzips zu rechtfertigen ist und daher in einem modernen Steuersystem nichts verloren hätte. Das vorliegende Papier weist darauf hin, dass die Grunderwerbsteuer Parallelen zur Grundsteuer aufweist und sich, zumindest aus ökonomischer Sicht, in eine Grundsteuer umbauen ließe. Dies könnte insbesondere dann interessant sein, wenn die derzeitige deutsche Grundsteuer in eine reine Flächensteuer umgebaut wird, die den Wert der Bebauung unbesteuert lässt. Ein Umbau der Grunderwerbsteuer, bei der der Kaufpreis dynamisiert wird und dann einer jährlichen Steuer unterworfen wird, hat einige Vorteile. Diese resultieren daraus, dass der negative Effekt auf die Zahl der Immobilientransaktionen (Lock-in-Effekt) abgemildert würde. Könnte die Dynamisierung treffsicher an die regionale Immobilienpreisentwicklung angepasst werden, entfällt der Lock-in-Effekt für Immobilien, die bereits einmal der dynamisierten Grunderwerbsteuer unterworfen waren, sogar komplett. Dies hat nicht nur positive Effekte auf das Funktionieren des Wohnungs- und Arbeitsmarktes, sondern kann auch dem Problem der Share Deals entgegen wirken.
Zinsänderungsrisiken und langfristige Zinsbindung vor dem Hintergrund der hessischen Zinsswaps
(2019)
Johannes Kasinger, Lukas Nöh und Alfons Weichenrieder nehmen die derzeitige Niedrigzinsphase und die Debatte um den Einsatz von Zinsswaps in Hessen zum Anlass, um die Fristigkeitsstruktur der Staatsschulden sowie den Einsatz von langfristigen Zinsswaps zu erörtern. Die Autoren betonen, dass im Gegensatz zu einem privaten Bauherrn der Staat nicht für sich wirtschaftet, sondern als Sachwalter der Steuerzahler agieren sollte. Den Zinserhöhungsrisiken des Staates stehen Zinserhöhungschancen der Steuerzahler in deren Funktion als Kreditgeber gegenüber. Letzteres schwächt das Argument für langfristige Verschuldung, sei es durch die Emission langfristiger Anleihen oder durch den Einsatz von Finanzderivaten. Grundsätzlich kann eine Glättung der Zinslast allerdings dabei helfen, die für den Schuldendienst notwendigen Steuern zu glätten und die Zusatzlast der Besteuerung zu mindern.