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Ziele: Das Ziel dieser offiziellen Leitlinie, die von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) publiziert und koordiniert wurde, ist es, die Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms zu optimieren.
Methoden: Der Aktualisierungsprozess der S3-Leitlinie aus 2012 basierte zum einen auf der Adaptation identifizierter Quellleitlinien und zum anderen auf Evidenzübersichten, die nach Entwicklung von PICO-(Patients/Interventions/Control/Outcome-)Fragen, systematischer Recherche in Literaturdatenbanken sowie Selektion und Bewertung der gefundenen Literatur angefertigt wurden. In den interdisziplinären Arbeitsgruppen wurden auf dieser Grundlage Vorschläge für Empfehlungen und Statements erarbeitet, die im Rahmen von strukturierten Konsensusverfahren modifiziert und graduiert wurden.
Empfehlungen: Der Teil 1 dieser Kurzversion der Leitlinie zeigt Empfehlungen zur Früherkennung, Diagnostik und Nachsorge des Mammakarzinoms: Der Stellenwert des Mammografie-Screenings wird in der aktualisierten Leitlinienversion bestätigt und bildet damit die Grundlage der Früherkennung. Neben den konventionellen Methoden der Karzinomdiagnostik wird die Computertomografie (CT) zum Staging bei höherem Rückfallrisiko empfohlen. Die Nachsorgekonzepte beinhalten Untersuchungsintervalle für die körperliche Untersuchung, Ultraschall und Mammografie, während weiterführende Gerätediagnostik und Tumormarkerbestimmungen bei der metastasierten Erkrankung Anwendung finden.
Im Rahmen des von der KfW Stiftung geförderten Artenschutzprojektes „Erhaltungskulturen von bedrohten Pflanzen in Hessen“ wurden in den Jahren 2014–2018 von 15 gefährdeten Pflanzenarten in verschiedenen Regionen Hessens Samen gesammelt und im Botanischen Garten der Stadt Frankfurt am Main vermehrt. In Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden, Forstämtern und Naturschutzverbänden wurden dokumentierte Wiederansiedlungsmaßnahmen oder Populationsstärkungen durchgeführt. Überzähliges Saatgut wurde im Botanischen Garten eingefroren und kann für zukünftige Artenschutzprojekte verwendet werden. Bei den 15 gefährdeten Arten handelt es sich um Allium strictum, Festuca albensis, Fumana procumbens, Iris spuria, Jurinea cyanoides, Mibora minima, Moenchia erecta, Nigella arvensis, Poa badensis, Scleranthus verticillatus, Sedum villosum, Spergula pentandra, Ventenata dubia, Veronica acinifolia und Vicia orobus. Alle diese Arten sind als Verantwortungsarten Bestandteil der hessischen Biodiversitätsstrategie. Im Jahr 2021, also drei Jahre nach dem Ende des Projektes, ergab eine Erfolgskontrolle folgendes Ergebnis: Von insgesamt 50 Wiederansiedlungsversuchen an 34 Orten sind immerhin 25 (50 %) erfolgreich. Weitere 5 (10 %) sind möglicherweise ebenfalls gelungen, jedoch sind die neu begründeten Populationen sehr klein. Eindeutig misslungen sind 20 (40 %). Die Gründe für das Misslingen sind meist klar erkennbar und werden thematisiert: Manchmal war der Zielort ungünstig gewählt, oder die verwendete Ansiedlungsmethode erwies sich als ungeeignet. Das Projekt konnte dazu beitragen, unser Wissen über Ökologie und Verbreitung sowie Gefährdung und Schutzbedarf dieser Verantwortungsarten teils erheblich zu vermehren. Damit leistet es auch einen Beitrag zum Schutz der bereits bestehenden Altpopulationen.
In diesem Artikel und weiteren geplanten Folgen werden Ergänzungen, Nachträge, Erläuterungen und Korrekturen sowohl zum von der Taunusflora (Wittig & al. 2022) erfassten Gebiet (Vortaunus, Hoher Taunus, kammnaher Hintertaunus) als auch zum bisher nicht bearbeiteten kammfernen Bereich des Hintertaunus publiziert. Bei den bisherigen Ergänzungen und Nachträgen handelt es sich um die Ergebnisse der Nachbestimmung eines Belegs (Allium christophii), den Fund einer für das Gebiet bisher nicht genannten Art (Hylotelephium vulgare) sowie um Hinweise auf ältere Funde (Bolboschoenus maritimus, Polystichum lonchitis) und einen neueren Fund (Luronium natans). Weiterhin werden die wichtigsten Ergebnisse der Begehungen sechs kammferner Rasterfelder präsentiert (Rote-Liste- und sonstige seltene Arten). Als selten werden diejenigen Arten angesehen, die im bisherigen Kartierungsgebiet in maximal 5 % (= 26) der insgesamt 523 Rasterfelder gefunden wurden. Außerdem werden in der Taunusflora enthaltene Fehler korrigiert.
Buchbesprechungen
(2023)
Folgende Publikationen werden rezensiert: Garve & al.: Verbreitungsatlas Niedersachsen, Hölzel & al.: Stromtalwiesen, Lübcke & Frede: Naturschutzgebiete in Hessen Band 4, Notizbuch 68 der Kasseler Schule, Riecken & al.: Rote Liste Biotoptypen, Schulz & Dengler: Verbreitungsatlas Moose Schleswig-Holstein, Szabo: Wandern – Erkennen – Heilen
Buchbesprechungen
(2016)
Es werden folgende Publikation rezensiert: Ackermann & Sachteleben: Identifizierung der Hotspots der Biologischen Vielfalt in Deutschland; Bellin-Harder: In der Schwebe. Vegetationsdynamik und Pflegeprognostik. Ein vegetationskundlicher Beitrag zur Gartendenkmalpflege am Beispiel der Löwenburg im Bergpark Wilhelmshöhe, Kassel; Düll & Kutzelnigg: Taschenlexikon der Pflanzen Deutschlands und angrenzender Länder. Die wichtigsten mitteleuropäischen Arten im Porträt; Nassauischer Verein für Naturkunde: Zwischen Mittelrhein und Taunus. Naturschätze in Lorch am Rhein; Parolly & Rohwer: Schmeil-Fitschen. Die Flora Deutschlands und der angrenzenden Länder; Pusch et al: Die Botaniker Thüringens.
Es wird über die Verbreitung von Elymus elongatus (Host) Runemark subsp. ponticus (Podpera) Melderis in Hessen und benachbarten Bundesländern berichtet. Die Art wird seit 1982 beobachtet. Herkunft und Einbürgerungstendenz sowie mögliche Verwechslungen mit Elymus hispidus (Opiz) Melderis werden diskutiert. Zu den 45 Fundorten werden detaillierte Angaben gemacht, um Einbürgerung und mögliche Ausbreitung rekonstruieren zu können. Eine Punktrasterkarte ist als Verbreitungsübersicht beigefügt.