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Der Aufsatz weist zunächst die bipolare Dependenz von Moral und Recht in Kants praktischer Philosophie nach. Durch eine Analyse von Kants Neuinterpretation der ulpianischen Rechtsregeln ist es möglich aufzuzeigen, dass Kant eine moralphilosophische Argumentation entwickelt, die mittels der intersubjektiven Anwendung des kategorischen Imperativs in der Selbstzweckvariante auf die Notwendigkeit von Rechtsverhältnissen rekurriert, die angeborene Freiheit aller Menschen sichert. Gleichwohl ist die normative Differenz von moralischer und rechtlicher Freiheit zu beachten.
Zudem zeichnet sich Kants spezifische Eigentumstheorie durch eine dynamische Entwicklung vom 'ursprünglichen' Gesamteigentum über den 'provisorischen' Ersterwerb hin zum 'ursprünglichen' Vertrag, der die Freiheit der Staatbürger sichert sowie den Staat als 'Obereigentümer' institutionalisiert.
Das Spannungsverhältnis von individuellen Staatbürgerrechten und staatlichen Handlungsbefugnissen verliert seine scheinbare Widersprüchlichkeit, sofern Freiheit sowohl als negatives wie als positives Recht verstanden wird. Ausschließlich in dem Kontext positiver Freiheitsrechte dürfte es möglich sein, die von Kant aufgeführten staatlichen Pflichten, wie beispielsweise die Pflicht des Staates, das Dasein aller Staatsbürger zu sichern, in Kants allgemeines Rechtsprinzip zu integrieren.
Die zentrale These des vorliegenden Aufsatzes ist es, dass es ein Adam Smith-Problem im traditionellen Sinne nicht gibt, aber sehr wohl einen Selbstwiderspruch in Adam Smith ökonomischer Theorie.
Der Aufsatz behandelt zunächst die enge systematische Verbindung von Smith ökonomischer und ethischer Theorie. Die Verbindung beruht auf der Annahme eines höchsten Wesens und einer daraus gefolgerten prästabilisierenden Harmonie Dem religiösen Vertrauen auf eine natürliche Ordnung korresponiert der Glaube an die Gerechtigkeit des Marktes. Smith weitere politische Analyse produziert allerdings einen Selbstwiderspruch. Smith zeigt auf, dass die unternehmerischen Eigeninteressen dem Allgemeininteresse der Gesellschaft widersprechen und die Unternehmer zudem virtuoser und erfolgreicher beim Durchsetzen ihrer eigenen Interessen agieren als andere Marktakteure. Dennoch hält Smith an der Annahme fest, der Markt entfalte eine harmonisierende und den allseitigen Wohlstand fördernde Wirkung. Diese Annahme mutiert bei seinen Epigonen zu einer ontologischen Gewissheit.