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Aus der Vielzahl der damit verbundenen Probleme sollen im Folgenden einige Aspekte etwas näher betrachtet werden. Dabei sollen die Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbewältigung ausgeklammert werden. Auch können die drängenden Fragen nach der Rolle der Geldpolitik sowie der globalen außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte, die beide einen erheblichen, wenn nicht gar entscheidenden Beitrag zur Entstehung der Instabilitäten geleistet haben,19 hier nicht näher behandelt werden. Das Hauptaugenmerk soll stattdessen auf folgende Fragenkreise gelegt werden: I. Der Beitrag der Rechtsordnung zu Entstehung und Verlauf der Krise II. Verbesserung von Aufsicht und Kontrolle als Kern einer Neugestaltung III. Die Rolle der Ratingagenturen IV. Die reale Bedeutung von Finanzmärkten und Finanzinstitutionen V. Überlegungen zur Prävention Dabei sollen nicht Detailregelungen im Vordergrund der Betrachtung stehen, sondern die grundsätzliche Rolle der Rechtsordnung für die Stabilisierung der Finanzmärkte.
Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, hat im Oktober 2008 eine Gruppe von Sachverständigen unter Vorsitz des früheren Präsidenten des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Banque de France, Jacques de Larosière, mit der Ausarbeitung von Ratschlägen zur Zukunft der europäischen Finanzregulierung („financial regulation“) und Aufsicht („supervision“) beauftragt. Die Gruppe hat ihren Bericht am 25. Februar 2009 vorgelegt. Kapitel III des Berichts behandelt das Aufsichtssystem auf EU-Ebene und gelangt im Wesentlichen zu zwei Empfehlungen: - Errichtung einer präventiv tätigen, institutsübergreifenden („macroprudential“) Aufsichtseinrichtung mit dem Namen „European Systemic Risk Council“ [ESRC] - Umwandlung der bestehenden Ebene-3 Ausschüsse („3L3 committees“) in ein neues europäisches System von Finanzaufsicht [ESFS] mit hoheitlichen Funktionen Vor allem die geforderte Neustrukturierung der Aufsicht ist unter verschiedenen Gesichtspunkten kritisch zu würdigen. Die Erwägungen konzentrieren sich dabei auf die Frage, ob die Umsetzung der Vorschläge ohne Änderung des primären Gemeinschaftsrechts möglich erscheint. Der Abschluss von separaten Verwaltungsabkommen oder von Staatsverträgen, mit denen ad hoc neue Einrichtungen geschaffen werden könnten, soll im Folgenden nicht weiter untersucht werden. Zwar könnte auf diese Weise ein vollständiger Rechtsrahmen für Aufsichtseinrichtungen auf EU-Ebene geschaffen werden. Er könnte auch die Grundlage für die Übertragung von Hoheitsbefugnissen bilden, doch wäre dies mit gravierenden Nachteilen verbunden. Es ist keineswegs sicher, dass alle Mitglieder der EU eine solche Vereinbarung unterzeichnen würden, so dass unterschiedliche Aufsichtssysteme entstehen würden. Einer der Hauptgründe für eine Aufsicht auf europäischer Ebene würde verfehlt. Zum anderen würde eine institutionelle Parallelstruktur im Kernbereich der EU, dem gemeinsamen Binnenmarkt mit den Grundfreiheiten, geschaffen, die zahlreiche gravierende Probleme der Koordination und Abstimmung zwischen diesen, voneinander unabhängigen Systemen hervorrufen würde.
Inhalt: Prof. Dr. Helmut Siekmann : Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie und des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Keine Hilfe für Banken ohne einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte Stellungnahme 14/2328 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen : Keine Hilfe für Banken ohne einen neuen Ordnungsrahmen für Finanzmärkte Drucksache 14/7680 Fragenkatalog zur Anhörung von Sachverständigen am 04. Februar 2009 zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Tableau Anhörung von Sachverständigen 57. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 85. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am Mittwoch, dem 4. Februar 2009
Inhalt: Prof. Dr. Helmut Siekmann : Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 29. Oktober 2009 Gesetzentwurf der Landesregierung NRW : LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode - Drucksache 14/9380 - 10.06.2009 Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds für eine Inanspruchnahme des Landes Nordrhein-Westfalen aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der WestLB AG erklärten Garantie (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009) - Auszug Ergänzung der Landesregierung NRW zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 14/9380 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009) - Drucksache 14/9510 – 01.07.2009 - Auszug Zweite Ergänzung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksachen 14/9380 und 14/9510 (1. Ergänzung) - Drucksache 14/9910 – 02.10.2009 - Auszug