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Hintergrund: Viele Patienten mit Bagatellverletzungen gehen heutzutage häufig vorschnell in die Notaufnahmen und binden dort Ressourcen und Personal.
Ziel der Arbeit: Das Erstellen des Kosten-Erlös-Verhältnis der ambulanten Versorgung von Bagatellverletzungen in der unfallchirurgischen Notaufnahme.
Material und Methoden: Die Kalkulation erfolgte anhand der einheitlich abgerechneten Notfallpauschalen des Einheitlichen Bemessungsmaßstabes (EBM). Mittels der gängigen Tarifverträge für Ärzte und Pflegepersonal wurden Minutenkosten berechnet. Der zeitliche Behandlungsaufwand wurde anhand von 100 Referenzpatienten mit einer Bagatellverletzung ermittelt. Die Fallkostenkalkulation mit den jeweilig anfallenden Ressourcen erfolgte mit dem operativen Controlling des Universitätsklinikums Frankfurt.
Ergebnisse: Eingeschlossen wurden 4088 Patienten mit Bagatellverletzungen, welche sich 2019 eigenständig fußläufig vorstellten. Die häufigsten Gründe für die Vorstellung waren Prellungen der unteren (31,9 %; n = 1303) und oberen Extremität (16,6 %; n = 677). Kalkuliert wurden Zeitaufwände von 166,7 min/Tag für das ärztliche und 213,8 min/Tag für das Pflegepersonal. Es wurde ein Gesamterlös von 29.384,31 € und Gesamtlosten von 69.591,22 € berechnet. Somit lässt sich ein Erlösdefizit von 40.206,91 € für das Jahr 2019 berechnen. Das entspricht einem monetären Defizit von 9,84 €/Patienten.
Diskussion: Es herrscht Knappheit an der medizinischen Ressource „Personal“, um das heutzutage hohe Aufkommen an sich selbst vorstellenden fußläufigen Patienten mit Bagatellverletzungen zufriedenstellend und ökonomisch zu bewältigen. Die bisherige Vergütung der Behandlung von Bagatellverletzungen durch den EBM ist für den Krankenhaussektor unzureichend.
Hintergrund: Die Analyse krankheitsspezifischer Kosten gewinnt in einem zunehmend ökonomisch ausgerichteten Gesundheitssystem an Relevanz, wobei vor allem chronische Erkrankungen aufgrund der langen Krankheitsdauer sowie häufiger Hospitalisierung und Arztbesuche von besonderem Interesse sind. Epilepsien stellen eine häufige neurologische Erkrankung dar, welche mit paroxysmal auftretenden epileptischen Anfällen und häufig hiermit assoziierten Verletzungen einhergeht und alle Altersgruppen betrifft.
Ziel: Ziel der Arbeit ist die Aufarbeitung der stationären Behandlungskosten anfallsbedingter Verletzungen sowie die Analyse hinsichtlich relevanter kostenverursachender Faktoren. Mittels alternativer Kalkulation der Versorgungskosten soll zusätzlich der Frage nach potenziellen Vergütungsproblemen im aktuellen DRG-System („diagnosis related groups“) nachgegangen werden.
Methoden: Grundlage dieser monozentrischen, retrospektiven Analyse ist der tatsächliche Erlös der stationären Behandlung von 62 Patienten, die zwischen 01/2010 und 01/2018 im Universitätsklinikum Frankfurt aufgrund von Verletzungen im Rahmen epileptischer Anfälle erfolgte. Die Analyse potenzieller kostenverursachender Faktoren bezog sich auf relevante soziodemographische und klinische Aspekte, die alternative Kalkulation der Versorgungskosten wurde mit gängigen gesundheitsökonomischen Methoden durchgeführt.
Ergebnisse: Der mittlere DRG-Erlös betrug 7408 € (±8993 €, Median 5086 €, Spanne 563–44.519 €), die mittleren kalkulierten Kosten 9423 € (±11.113 €, 5626 €, Spanne 587–49.830 €). Als signifikant kostenverursachender Faktor konnte eine Liegedauer ≥7 Tage (p = 0,014) identifiziert werden. Aufgrund des signifikanten Unterschieds (p < 0,001) zwischen Erlös und kalkulierten Kosten erfolgte eine Analyse nach Faktoren für potenzielle Vergütungsprobleme, welche für eine Aufenthaltsdauer von ≥7 Tagen (p = 0,014) sowie für eine Behandlung auf Intensivstation (p = 0,019) signifikant verblieb.
Schlussfolgerung: Die stationären Versorgungskosten von Patienten mit Frakturen aufgrund epileptischer Anfälle sind hoch und daher gesundheitsökonomisch relevant. Generell scheint die auf Fallpauschalen basierende Vergütung nach G‑DRG die tatsächlichen Kosten zu decken, bei Patienten mit einer langen Liegedauer oder einen Aufenthalt auf Intensivstation können jedoch Vergütungsprobleme bestehen.