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Im Naturschutz hat es in Sachsen-Anhalt nach 1989 neue Impulse gegeben, was sich beispielsweise in der Ausweisung bzw. einstweiligen Sichersteilung zahlreicher Schutzgebiete ausdrückt (Buschner 1992). So wurde auch das Selketal zunächst auf einer Fläche von 3200 ha einstweilig sichergestellt. Der rechtliche Rahmen (Bundes- und Landesnaturschutzgesetze) dieser im Sinne des Naturschutzes positiven Aktivitäten sieht aber bisher die Ausweisung von Schutzgebieten nur fakultativ vor.
In der ausgeräumten Agrarlandschaft, in der die meisten Restflächen völlig eutrophiert sind, Fließgewässer begradigt und teilweise eingedeicht zu Vorflutern degradiert wurden, kommt vorhandenen Sand-, Kies- oder Tongruben oft eine besondere Bedeutung für den Naturschutz zu. Wertbildende Parameter dieser Tagebaue sind nach Flade (1994) unter anderem vegetationslose Flächen mit Wasserlachen, hohe Steilwände und Ruderalvegetation. Oft entstehen besonders geschützte Biotope wie Röhrichte, naturnahe Kleingewässer, Halbtrockenrasen und Gebüsche trockenwarmer Standorte. Solche Abbauflächen sind Ersatzhabitate für viele seltene und geschützte Arten. Damit schafft der Bergbau die Grundlagen für ihr Vorkommen und gefährdet aber zugleich durch fortschreitenden Abbau Wohn-, Brut- und Zufluchtsstätten besonders geschützter Arten. Das so entstehende Konfliktpotential wird nachfolgend am Beispiel der Uferschwalbe erläutert. Es wird aber auch eine Lösungsvariante vorgestellt, die den Interessenausgleich zwischen Bergbau und Artenschutz ermöglichen soll.
Streuobstwiesen
(1998)
Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) ermächtigt durch § 20c Abs, 3 die Bundesländer, weitere Biotoptypen neben den in § 20c Abs, 1 genannten unter besonderen Schutz zu stellen, Diese Möglichkeit griff der Landtag von Sachsen-Anhalt bei der Verabschiedung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) im § 30 auf. Seit dessen Inkrafttreten im Februar 1992 zählen auch extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen zu den besonders geschützten Biotopen, Dieser Schutzstatus wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.1.1998 noch erweitert, wonach nunmehr alle Streuobstwiesen diesen Schutzstatus genießen (§ 30 Abs, 1 Nr, 4), Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt mit § 24 Abs, 1 Satz 1 vor, dass jede Naturschutzbehörde ein Verzeichnis aller von ihr unter Schutz gestellten Gebiete und Objekte, ein schließlich besonders geschützter Biotope (§ 30) führt. Da letztere von keiner Naturschutzbehörde unter Schutz gestellt werden, sondern der Schutz gesetzlich besteht, sind gemäß § 45 Abs, 5 die unteren Naturschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) für dieses Verzeichnis zuständig, Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, erfolgt eine Kartierung der Streuobstwiesen, die flurstückgenau sein muss, da § 30 Abs, 3 NatSchG LSA außerdem regelt, dass die Eintragung in das Verzeichnis den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke bekanntzugeben ist.
Über die täglichen Arbeiten, die in einer unteren Naturschutzbehörde (UNB) erledigt werden müssen, sind weithin recht abenteuerliche Vorstellungen verbreitet. Eine romantisch verklärte Sicht beschreibt die Mitarbeiter der Naturschutzbehörde als Menschen, die mit dem Geländewagen oder dem Fahrrad unterwegs sind, um Blumen zu bewachen, Vögel zu zählen oder liebevoll Amphibien über die Straße zu tragen. Auch wohl eher aus Unkenntnis als aus Böswilligkeit wird andererseits gelegentlich das Bild des bösen Verhinderers gezeichnet, der seine Tage damit ausfüllt, ständig neue Gebiete unter Naturschutz zu stellen, um den Fortschritt aufzuhalten und die Landschaft zu einem Museum umzufunktionieren.
Vögel und Freileitungen
(1998)
In Deutschland mit einer kaum mehr überschaubaren Vielfalt an ornithologischen Fachzeitschriften erobern sich themenbezogene Sonderhefte zunehmend erfolgreich eine Nische. Menschen, die in Behörden, Verbänden und anderswo praktischen Naturschutz betreiben, erhalten dadurch erst wieder eine reale Chance, neueste Forschungsergebnisse der wissenschaftlichen Vogelkunde mit Praxisbezug kennenzulernen und umzusetzen. Den Herausgebern dieses Sonderheftes ist das bereits seit längerem bewusst.
Durch eine beantragte Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt sollte der Weg für die Jagd auf Elstern (Pico pico) und Aaskrähen (Corvus corone) wieder freigemacht werden (GEORGE 2000). Entsprechende Bestrebungen sind sicherlich nicht endgültig außerhalb jeglicher politischer Diskussionen. Jedoch hat sich die Landesregierung dazu bekannt, die Problematik im Rahmen des geltenden Rechtes zu lösen. Der Erlass zum Abschuss von Aaskrähen und Elstern (RdErl. des MRLU vom 8.12.2000 - 44-22802) enthält hierzu entsprechende Regelungen.
Die Naturschutzgesetze selbst und eine Vielzahl der auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen bestimmen Tatbestände ordnungswidrigen Handelns, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Leider ist es auch immer wieder erforderlich, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden, da bekanntermaßen nicht allen Menschen die Ziele des Naturschutzes und das Wohl der Allgemeinheit am Herzen liegen, vielmehr Gedankenlosigkeit, Unkenntnis usw. ihr Handeln prägen (GEORGE 1998). Bei der Anwendung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) tun sich jedoch eine Reihe von Schwierigkeiten und Fehlerquellen auf. Sie können hier unmöglich alle behandelt werden. Vorliegender Beitrag beschäftigt sich nur mit dem leider nicht seltenen Fall der Aufsichtspflichtverletzung. Die Frage, wer sich eigentlich darum kümmert, wenn wieder einmal die Wildpflanzen auf einem Feldrain totgespritzt oder die Wurzeln eines Baumes durch Schachtarbeiten beschädigt wurden und wer gegebenenfalls dafür zur Verantwortung zu ziehen wäre, hat sich sicher schon mancher gestellt. Und wer kennt nicht diese oder ähnliche Antworten eines Baggerfahrers oder eines anderen Arbeiters: "Wenn ich nicht tue was mein Chef sagt, gibt's die Papiere!"
Das Landesamt unterstützte das 150 jährige Jubiläum der Unterschutzstellung der „Teufelsmauer“ in Form einer Festschrift. Als geeignete Publikationsmöglichkeit wurde ein Sonderheft der Reihe „Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt“ gewählt. Das Sonderheft lag pünktlich zur Festveranstaltung am 08. Juni 2002 vor und enthält Beiträge über die Geologie, die ur- und frühgeschichtlichen Funde sowie die jüngere Geschichte der Teufelsmauer. Weiterhin wurden die Historie der Unterschutzstellung sowie die Entwicklung bis zur Gegenwart beleuchtet. Einige dieser Themen wurden durch die Autoren der Beiträge des Sonderheftes in Vorträgen auf der anlässlich der Festveranstaltung einberufenen Kreisnaturschutzkonferenz vertieft, wobei die über 100 Teilnehmer mit einer bedeutsamen Neuigkeit überrascht wurden: Die Teufelsmauer wurde nicht, wie bisher angenommen, 1852 erstmals unter Schutz gestellt, sondern bereits im Juni 1833!
Zur Geschichte des Naturschutzes in Deutschland gibt es viele Fragen: Welches ist das älteste Naturschutzgebiet in Deutschland? Wie organisierten sich die Natur- und Heimatschützer? Wer hat eigentlich den Begriff „Naturschutz“ geprägt? Der Naturschutz entwickelt sich aber auch ständig weiter. Das wirft die Fragen auf: Wer trägt das Material zusammen, bewahrt und bereitet zentral auf, was vielleicht nachfolgende Generationen über die Geschichte des Naturschutzes interessiert? Antworten auf diese Fragen findet man im Museum für Naturschutzgeschichte im Schloss Drachenburg in Königswinter bei Bonn.
Earlier studies of the seigniorage inflation model have found that the high-inflation steady state is not stable under adaptive learning. We reconsider this issue and analyze the full set of solutions for the linearized model. Our main focus is on stationary hyperinflationary paths near the high-inflation steady state. The hyperinflationary paths are stable under learning if agents can utilize contemporaneous data. However, in an economy populated by a mixture of agents, some of whom only have access to lagged data, stable inflationary paths emerge only if the proportion of agents with access to contemporaneous data is sufficiently high. JEL Klassifikation: C62, D83, D84, E31