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Man kann die Menschheit in zwei Gruppen teilen: in solche, die sich an fremden Orten verbal anschmiegen und die lokale Sprache in sich aufnehmen als wäre es schon immer die eigene gewesen und solche, die ihre Sprache an einem fremden Ort beibehalten und sich kaum merklich oder gar nicht von ihrer neuen Umgebung sprachlich beeinflussen lassen. Daher fällt einem meist auf, ob jemand beispielsweise in Solothurn seinen Berner, Basler oder Thurgauer Dialekt beibehalten hat, oder aber man beobachtet – vielleicht sodann mit einer gewissen Skepsis –, dass ein zugezogener Mensch das Solothurnische langsam annimmt und seinen eigenen Dialekt nach und nach zu verlernen scheint. ...
Während der Brief in Zeiten von persönlichen Krisen und Konflikten mancherlei Unannehmlichkeiten aus dem Kommunikationsweg räumt, stellt der Kontext Krieg für das Briefeschreiben in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar. Der Privatbrief (Epistula familiaris) ist in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Westeuropa – das heisst auch zur Zeit des 2. Weltkriegs – das wichtigste Medium informeller Distanzkommunikation, welche im Allgemeinen durch Inoffizialität und Spontaneität, durch Individualität und Vertraulichkeit gekennzeichnet ist. In der Regel ist der Privatbrief im juristischen Sinne nicht verfügbar. Ein Kennzeichen ist somit auch seine Nichtreproduzierbarkeit. Neben der thematischen Offenheit macht sich meist eine stärkere stilistische Freiheit bemerkbar. Zeichen von Flüchtigkeit oder Sorgfalt sind ausser den Formalia des Datums, der Anrede, des Textkörpers und der Unterschrift, über das geschriebene Wort hinaus nonverbale Informationen wie die Lesbarkeit der Schrift, die Wahl des Papiers, Schreibwerkzeug sowie die Länge eines Briefes (vgl. Ermert 1979, Nickisch 1991, Beyer/ Täubrich 1996, Zott 2003). Der Privatbrief wird zwar im graphischen Medium der Schrift realisiert, steht aber stilistisch der konzeptionellen "Mündlichkeit" näher. (Koch/ Oesterreicher 1994, 587) Der private Briefwechsel wird spontan aufgenommen und kann in der Regel ohne Zwang abgebrochen werden (vgl. Zott 2003). ...