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Gerade bei Rechten auf Freiheit stellt sich die Frage, ob und wie sie sich begründen lassen. Ein naheliegender Zugang sind liberale Theorien der Gerechtigkeit. Sie rechtfertigen individuelle Anrechte auf ein Maß an Freiheit. Begründungsbedürftig ist die Annahme subjektiver Rechte auf Freiheit schon deshalb, da sie eine fundamentale Weichenstellung für jede politische Theorie darstellt, die sie beinhaltet. Für diesen Bereich der Freiheit ist die Begründungslast umgekehrt; eine Einschränkung der Freiheit muß begründet werden, nicht das Verlangen danach, frei zu sein. Der "Zweck" einer liberalen Theorie der Gerechtigkeit ist die wertneutrale Entscheidung auch antagonistischer Konflikte. Es sind Situationen, in denen zwei Parteien handeln wollen, die Handlungen sich aber gegenseitig ausschließen und die Parteien sich über die Bewertung der Handlungsziele uneinig sind. In der hier erörterten Theorie Hillel Steiners werden die fraglichen Entscheidungen aufgrund subjektiver Rechte gefällt. Gerechtigkeit begründet subjektive Rechte auf ein Maß an Freiheit, durch die selbst antagonistische Konflikte neutral entschieden werden können. Im folgenden wird im Kontext dieser Art liberaler Gerechtigkeitstheorie argumentiert. ...
Situierte Kritik: Modelle kritischer Praxis in Hermeneutik, Poststrukturalismus und Neopragmatismus
(2008)
Wie ist Kritik an sozialen Verhältnissen möglich? Welches sind ihre Bedingungen, ihre Verfahren und ihre Grenzen? Diese Studie konturiert den Spielraum kritischer Praxis, indem sie die Aspekte der Analyse, Evaluation und Transformation gesellschaftlicher Wirklichkeit mit Blick auf Ansätze hermeneutischer, poststrukturalistischer und neopragmatistischer Philosophie (insbesondere von Gadamer, Butler und Rorty) expliziert. Aufgrund der sozialen Konstitution von Subjektivität, Rationalität und Normativität kann Kritik dabei nicht mit Bezug auf universelle überzeitliche Maßstäbe erläutert werden, sondern als ‚situierte Kritik‘, die ihre Ausgangs- und Orientierungspunkte in den herrschenden Verhältnissen selbst findet.
La Critique de la vision phénoménologique est une tentative de critique de la phénoménologie, à travers la Théorie Critique et la philosophie d’Emmanuel Lévinas, qui caractérise la phénoménologie comme une science eidétique. Nous proposons donc une bref histoire du concept de l’eidos, qui est compris comme un archétype idéal depuis le Platonisme. On aborde l’opposition du matérialisme et de l’idéalisme ancrée dans la Théorie des formes de Platon, l’hylémorphisme d’Aristote, et la Théorie matérialiste des simulacres de Lucrèce. La question substantielle : «matérialisme et/ou idéalisme »nous conduit aux principes de l’individuation, au formalisme et aux concepts de la réification. La phénoménologie de Husserl est née dans le Kulturkampf qui se caractérise par le déferlement du positivisme dans l’idéalisme. Sous cet angle, la phénoménologie est un certain tour de force idéaliste contre le positivisme. La phénoménologie essaie d’intégrer les courants contemporains de la philosophie allemande, et c’est ici et non en biologie que se situe la lutte pour la vie, selon Husserl. Le problème de la vision phénoménologique, en regard de la «race» comportant des significations qui ne sont pas particulièrement biologiques, est un problème qui remonte à Aristote. Selon lui, l’usage de l’eidos est aussi synonyme des catégories de genre et d’espèce. L’eidos d’Husserl inclut la conception d’Aristote, et se présente comme un moyen possible de construire un concept métaphysique de la race en dehors de la biologie. L’eidos en tant que type, tel qu’il est constitué dans la Lebenswelt , se caractérise finalement par la transformation de l’Umwelt en Heimwelt, dans lequel l’individu est passivement formé par la tradition, l’habitus, par terre et sang–un monde de la moyenne, de la « normalité ». Nous essayons de montrer, dans le processus de ce bouleversement irrationnel de la philosophie en Allemagne, le cas particulier et tragique du devenir de la phénoménologie de Husserl entre les mains de Heidegger, qui suggère une auto-limitation de la phénoménologie à la recherche d’un sens qui vise à l’unité du Dasein . Notre but ici est simple et radical : de même que Marx a montré que la philosophie de Hegel n’est rien d’autre que la collection des catégories de la philosophie bourg eoise en déclin, Lévinas et l’École de Francfort ont montré que la philosophie de Heidegger n’est rien d’autre qu’une poursuite de la philosophie hégélienne, mais à un niveau plus abstrait et aussi plus global.
Die standardisierte Kopplung des sozialen Sicherungssystems an eine ‚Normalarbeitsbiographie‘ geriet in den letzten Jahren immer stärker in die Kritik. Einerseits, weil die darauf aufbauenden Leistungen auf Dauer nicht mehr aufrechterhaltbar scheinen, da die Finanzierung durch immer weniger Erwerbsarbeit und immer mehr Leistungsbezug, v.a. durch die steigende Zahl der RentnerInnen, zunehmend erschwert wird. Andererseits wurde bereits in den 80er Jahren verstärkt Kritik an der mangelnden Leistungsfähigkeit des Sicherungssystems bezüglich der Vermeidung von Armut geäußert. Das deutsche Sozialstaatsmodell gerät in die Gefahr, nicht ähnliche Wohlfahrtsniveaus zu sichern, sondern neue Konflikte zu schüren, und die Gesellschaft in Profiteure und Nonprofiteure der Marktwirtschaft zu spalten. Die Zeiten, in denen man die Möglichkeit einer Vollbeschäftigung in den westlichen Industrieländern für realistisch hielt, scheinen zu Ende zu sein. Es gelingt VertreterInnen einer Politik der Vollbeschäftigung offenbar nicht, erfolgversprechende Konzepte zu entwickeln, die die zunehmende ‚Rationalisierung‘ der Produktionsprozesse mit einer Politik der ‚Arbeit für Alle‘ in Einklang bringen könnten. So sieht es danach aus, als könnte das ‚Normalarbeitsverhältnis‘, das jahrzehntelang Ziel einer sozialstaatlichen Aufwertung der Lohnarbeit war und als Versöhnung der Klassen unter dem Kapital angesehen wurde, nicht mehr mehrheitsfähig sein. Die Risikovielfalt unterschiedlicher Lebenswege kann nicht mehr mit standardisierten Sicherungsmaßnahmen aufgefangen werden. Seit den siebziger Jahren (und verstärkt seit Mitte der 80er Jahre) gibt es breite Bevölkerungsschichten, die nicht über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen und somit als „arm“ bezeichnet werden können. Etwa 10% der Bevölkerung in den meisten westlichen Industriestaaten verfügen nur über ein Einkommen, das unter 50% des Durchschnittsnettoeinkommens der Gesamtbevölkerung des jeweiligen Landes liegt. Bis zu 20% der Bevölkerung verfügen über ein Einkommen, das unter 60% des Durchschnittsnettoeinkommens liegt. 25 – 30% der Gesamtbevölkerung sind nach Schätzungen in der BRD zumindest kurzzeitig von Armut betroffen. Die neue Armut ist nicht nur etwa bei der steigenden Zahl von SozialhilfebezieherInnen beobachtbar, sondern auch bei der in einem festen Arbeitsverhältnis stehenden Bevölkerung. „Armut trotz Arbeit“ nennt man diesen verbreiteten Zustand der sogenannten „working poor“. Zur Zeit stehen in der Bundesrepublik ca. 40% der Armen in einem festen Arbeitsverhältnis. 4 Eine Reform des sozialen Sicherungssystems besonders hinsichtlich einer Minimalsicherung in allen Lebensbereichen wird unausweichlich werden. Hierzu gibt es verschiedene Grundsicherungsmodelle, die in der Arbeit vorgestellt werden sollen. Der belgische Wissenschaftler Philippe van Parijs beschäftigt sich seit Ende der 70er Jahre mit einem besonderen Grundeinkommensmodell, nämlich dem „unbedingten Grundeinkommen“ (unconditional basic income). Im Mittelpunkt dieses Modells steht die Rechtfertigung der Einführung eines Rechts auf ein Mindesteinkommen für alle, welches dadurch erreicht werden soll, daß alle BürgerInnen ein Einkommen vom Staat zu Verfügung gestellt bekommen, das ihnen unabhängig von Arbeitsfähigkeit, Bedürftigkeit oder Arbeitswilligkeit ausgezahlt wird. Van Parijs‘ Modell ist deshalb von besonderem Interesse, weil es eine reichhaltige Schnittstelle von Grundsicherungssystemen einerseits und Gerechtigkeitstheorien andererseits darstellt. Es eignet sich besonders als Ausgangspunkt für eine dauerhafte interdisziplinäre Arbeit zwischen Soziologie, Ökonomie und Philosophie. Ist dieses Modell eine praktikable Lösung, d.h. ist dieses Modell finanzierbar und auch gegenüber anderen Modellen attraktiv? Ist es auch unter anspruchsvollen Gerechtigkeitsaspekten normativ rechtfertigbar? Ist es also gerecht, effektiv in bezug auf das Armutsproblem und wirtschaftlich effizient? Mit diesen Fragen will sich diese Arbeit auseinandersetzen. Die Arbeit gliedert sich in vier Hauptteile. Im ersten Hauptteil (A) wird eingehend die Geschichte der Armutsentwicklung behandelt. Es wird untersucht, welche Rolle die Armut in unterschiedlichen Gesellschaftsformen und insbesondere im Rahmen der Entwicklung bis hin zur modernen Industriegesellschaft gespielt hat. Es soll geklärt werden, inwieweit verschiedene Erklärungsmodelle entwickelt wurden, und welche Modelle für welche Armutstypen aussagekräftig sind. Außerdem wird genauer auf die Verfeinerung der Ansätze innerhalb der Soziologie der Armut eingegangen, die nötig waren, um das unklare Bild einer amorphen, neuen Armut aufzuhellen. Gewonnen werden soll aus diesen Kapiteln eine möglichst umfangreiche und genaue Gegenstandsbestimmung sowie die Beantwortung der Frage, ob die neue Armut mit der Entwicklung moderner Industriestaaten systematisch verknüpft ist, oder ob unterschiedliche Armutstypen unvermittelt nebeneinanderstehende Randerscheinungen verschiedener sozialer Organisationsformen sind. Weiterhin könnten Argumente für konstruktive legitimierbare Ansätze der Armutsvermeidung im Gegensatz zu destruktiven oder schlecht legitimierbaren Ansätzen gefunden werden. 5 Im zweiten Teil (B) werden verschiedene Grundsicherungsmodelle vorgestellt. Sie werden auf ihre Finanzierbarkeit, ihre Zielgenauigkeit, und auf ihre Fähigkeiten, mit den in den vorigen Kapiteln aufgeworfenen Problemen umzugehen, geprüft. Der dritte Teil (C) behandelt die normative Rechtfertigung von Umverteilungsmaßnahmen und Grundsicherung. Es werden verschiedene Gerechtigkeitstheorien unter besonderer Berücksichtigung der gerechten Güterverteilung vorgestellt. Anhand verschiedener Autoren aus dem libertären, liberalen und analytisch-marxistischen Spektrum werden Ansprüche und Probleme der Gerechtigkeitsfragen verdeutlicht. Im weiteren Verlauf wird die Theorie von van Parijs genauer vorgestellt. Es wird versucht, anhand des vorliegenden Textmaterials alle populären normativen Einwände gegen van Parijs auszuräumen. Als Ergebnis soll ein eigenes gerechtes Grundsicherungsmodell vorgestellt werden, das sich an van Parijs‘ Theorie orientiert, aber auch Anforderungen anderer Gerechtigkeitskonzeptionen berücksichtigt. Dieses Modell wird Income-Outcome Gerechtigkeit genannt. Zum Schluß (Teil D) wird der Versuch unternommen, das Income-Outcome Modell mit den Grundsicherungsmodellen aus (B) zu verknüpfen und mit den gewonnenen Anforderungen aus (A) zu vergleichen. So sollte es gelingen, ein gerechtes und sozialpolitisch diskutierbares Grundsicherungsmodell für die Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln. A Armut und Armutsforschung Dieser Teil beschäftigt sich mit der Entstehung und Wandlung des Armutsbegriffs, mit der modernen Definition und Messung von Armut und mit der Rolle der Armut in unterschiedlichen Gesellschaftsformen. Außerdem werden aktuelle Ansätze der und Debatten innerhalb der Armutsforschung vorgestellt. Zunächst soll die Entstehung und Verwendung des Armutsbegriffs im wissenschaftlichen Kontext grob umrissen werden. Danach folgt eine eingehende Beschäftigung mit der historischen Entwicklung des Armutsbegriffs und mit seiner Verwendung in verschiedenen Epochen von Urgesellschaften über das Mittelalter bis hin zur modernen Industriegesellschaft.
Die Behauptung von Jürgen Habermas, man könne ohne „metaphysische Rückendeckung“ philosophieren, wird nicht nur von Manfred Kühn bezweifelt. So ist auch Richard Rorty der Ansicht, ein Begründungsanspruch, wie ihn Habermas trotz aller Distanznahme zum apelschen „Restfundamentalismus“ noch immer vertritt, könne nur metaphysisch genannt werden. In dem Text untersucht der Autor zunächst, welchen Begriff von "Metaphysik" Jürgen Habermas selbst verwendet, um dann aufzuzeigen, dass dieser sich durch spezielle Argumentationsstrategien von metaphysischen Annahmenfreizumachen versucht. Besonders folgenreich ist dabei die Strategie, auf naturalistische Argumentationsmuster Bezug zu nehmen. In seinen neueren Schriften spricht Habermas nun auch selbst von einem „schwachen Naturalismus“. Ein wichtiges Ergebnis der Arbeit ist, dass diese Strategie letztendlich mit bestimmten Aussagen der Diskursethik nicht in Einklang zu bringen ist, und in Folge dessen Widersprüche zwischen dem Versuch, keine metaphysische Rückendeckung zu verwenden und bestimmten ethischen Aussagen auftreten. Nachgewiesen wird dies anhand einer Analyse des Selbstbewusstseins- und des Begründungsbegriffs bei Habermas, wobei im Zusammenhang des Selbstbewusstseinsbegriffs vor allem die Bezugnahme auf Mead, im Zusammenhang des Begründungsbegriffs hauptsächlich die Detranszendentalisierung der Kantischen Ethik und die Auseinandersetzung mit Apel im Mittelpunkt stehen. Da eine Beschäftigung mit dem Naturalismus in den meisten philosophischen Diskursen im Rahmen epistemologischer Überlegungen stattfindet, versteht sich die Arbeit darüber hinaus implizit auch als eine Analyse der Auswirkungen naturalistischer Argumentationsstrategien auf ethische Fragestellungen. Sie verbindet die Analyse der metaphysischen Implikationen im Werk von Jürgen Habermas mit einer Untersuchung der Konsequenzen des habermasschen Naturalismus auf die Diskursethik.
Dass Menschen für das, was sie tun, verantwortlich sind, ist eine Annahme, die im Alltag ohne weitere Begründung gemacht wird. Dies schließt natürlich nicht aus, dass es bezüglich der Verantwortlichkeit bestimmter Personen für bestimmte Handlungen unterschiedliche Ansichten geben kann, aber die allgemeine Unterstellung, dass man für seine Handlungen Verantwortung trägt, ist so tief in der alltäglichen Praxis verwurzelt, dass sie in der Regel unhinterfragt vorausgesetzt wird. Von philosophischer Seite gibt es seit jeher Versuche, diese Alltagsgewissheit durch verschiedene Einwände zu erschüttern. Zu nennen sind hierbei zum einen die Einwände der Verantwortungsskeptiker, denen zu Folge Verantwortung Bedingungen erfordert, die von Menschen prinzipiell nicht erfüllt werden können und die daher die These vertreten, dass niemand für das, was er tut verantwortlich sein kann. Zum anderen gibt es Einwände von Seiten der sogenannten ’Harten Deterministen’. Diese sind der Meinung, dass die Bedingungen für Verantwortung unvereinbar sind mit der These des Determinismus und da einige Ergebnisse der modernen Neurowissenschaft für eine Determiniertheit des menschlichen Gehirns sprechen könnten, wäre daher niemand verantwortlich für seine Handlungen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, im Ausgang von der bestehenden Praxis der Verantwortungszuschreibung zu zeigen, dass sowohl der skeptische als auch der deterministische Einwand unberechtigt sind und es keinen Anlass gibt, auf Grund philosophischer Argumente oder neurowissenschaftlicher Erkenntnisse an der Berechtigung und Sinnhaftigkeit dieser Praxis zu zweifeln. Um dies zu leisten, muss untersucht werden, was es genau heisst, eine Person für ihre Handlung verantwortlich zu machen; auf der Basis dieser Analyse kann dann gezeigt werden, dass beide Einwände gegenüber dieser Praxis ins Leere laufen.
Qualitatives Denken : John Deweys Erfahrungsbegriff zwischen Erkenntnislehre und Kunsttheorie
(2005)
Inhalt: Vorwort S. 4 Einleitung: John Deweys Radikalität. Eine Erinnerung S. 10 Erstes Kapitel: Implosionen des Empirismus 1.1 Rorty als Apologet und Kritiker Deweys S. 42 1.2 Darwin als Anstoß der Philosophie S. 58 1.3 Die Naturalisierung der menschlichen Intelligenz S. 64 1.4 Brandoms Pragmatismus: Phänomenalismus in Bezug auf Wahrheit S. 75 1.5 Peirce und Dewey als Antipoden? S. 85 Zweites Kapitel: Der Mythos des Gegebenen 2.1 Sellars’ Attacke gegen den Empirismus S. 93 2.2 Inferentialismus und Handlungstheorie S. 101 2.3 Common Sense als Kritik S. 105 Drittes Kapitel: Nach dem Ende der Gewißheit 3.1 Der Dualismus von Theorie und Praxis S. 112 3.2 Raum der Gründe und Raum der Handlungen S. 116 3.3 Qualitatives Denken S. 127 Viertes Kapitel: McDowell und Dewey über Erfahrung und Natur Zur Rehabilitierung des Erfahrungsbegriffs S. 145 4.1 Kohärenz und Kausalität in Davidsons Kritik des Empirismus S. 151 4.2 Die Konstruktion der zweiten Natur S. 160 4.3 Physiologie des Verstehens: Deweys Kritik am Behaviorismus S. 168 Fünftes Kapitel: Erfahrung als Kunst 5.1 Erfahrungen und eine Erfahrung S. 185 5.2 Die kommunikative Dimension expressiven S. 198 Verhaltens 5.3 Hermeneutische Aspekte einer expressiven Theorie der Erfahrung S. 212 Literaturnachweis S. 233 Lebenslauf S. 240 Erklärung S. 242
Auch wenn die Anzahl theoretischer Arbeiten über die Anerkennungstheorie enorm gewachsen ist, scheint es immer noch relativ unklar zu sein, welche Rolle genau der Begriff der Anerkennung in den verschiedenen Disziplinen übernehmen sollte. Die Internationalisierung der Debatte über die Theorie der Anerkennung hat die ganze Komplexität und Vielfältigkeit des Anerkennungsbegriffs zum Vorschein gebracht. Dieser Vielfältigkeit von Analyseperspektiven gilt es heute Rechnung zu tragen. Mit der Darstellung der in dieser Dissertation skizzierten Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie (der subjektive, der objektive Geist der Anerkennung und die Sittlichkeit der Anerkennung) wurde allerdings nicht nur versucht, den Stand der Forschung einfach wiederzugeben, sondern auch immanent die Notwendigkeit einer verfassungstheoretischen Erweiterung der Anerkennungstheorie nachzuweisen. Ob das mir gelungen ist oder nicht, kann nur der Leser beurteilen.
Dieses Verfahren bedient sich der logischen Methode Hegels. Sowohl Hegel als Adorno haben immer erneut versucht, "aufs Ganze" zu gehen. Eine stillschweigende These dieser Dissertation war daher, dass die Darstellung des Ganzen, der Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie nicht nur möglich ist, sondern notwendig, damit der Anerkennungsbegriff, seine sittliche Verwirklichung und seine Normativität angemessen begriffen werden konnte. Die Darstellung dieser drei großen Paradigmen diente daher dem nicht bescheidenen Versuch, die drei notwendigen Reflexionsstufen der Anerkennungstheorie darzustellen.
Diese in dieser Dissertation vertretene These steckte freilich erst nur ein Arbeitsfeld ab. Von ihr ausgehend eröffnen sich vielfältige Perspektiven. Mit dem in dieser Dissertation entwickelten Gedankengang ist jedoch in indirekter Form die systematische Idee schon angesprochen, von der ich mich in meiner Auseinandersetzung mit dem Werk von Honneth habe leiten lassen. Einerseits hatte ich mir in dieser Dissertation das Ziel gesetzt, die Herausbildung auf die Weise nachzuvollziehen, dass dabei die logischen Prämissen meiner eigenen Argumentation schrittweise ihren bloß arbiträren Charakter verlieren und somit gerechtfertigt werden; andererseits wollte ich auf demselben Weg zumindest in ersten Umrissen auch zeigen, dass nur eine verfassungstheoretische Erweiterung der Sphäre der Anerkennung um jenes institutionelle Moment Hegels Theorie der Sittlichkeit erklärbar macht, deren Rechtfertigung sich eigentlich der transzendentalen Argumentation von Hegels Logik verdankt.
Trotz der vielen Mängel, die die Dissertation zweifellos aufweist, bin ich fest davon überzeugt, dass sie auf eine vielleicht geradezu naiv anmutende Weise viele der Gründe enthält, die zeigen, dass die Anerkennungstheorie ihre Ziele nur angemessen verwirklichen kann, indem sie die intersubjektive Dimension mit einer verfassungstheoretischen verbindet. Aus diesen Resultaten ergibt sich die Richtung einer plausiblen Erweiterung der Anerkennungstheorie: wer die intersubjektive Dimension der Anerkennung in einem verfassungstheoretischen Rahmen zu integrieren versucht, ist auf Hegels transzendentale Phänomenologie angewiesen, für die Hegels Logik mit ihrer Idee einer Kommunikativen Freiheit und einer Einheit von Darstellung und Kritik noch immer das große Anregungspotential bietet.