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Der hier zu besprechende Sammelband ist das Begleitbuch zu einer Ausstellung der Abguss-Sammlung des Instituts für Klassische Archäologie der Freien Universität Berlin zum Thema "Realismen in der griechischen Plastik", die von Februar bis Juli 2018 dort zu sehen war. Die Ausstellung war aus Lehrveranstaltungen der beiden Herausgeber hervorgegangen und folgte damit bekannten Vorgängern vergangener Jahrzehnte, deren begleitende Kataloge geradezu Handbuchstatus erlangt haben. ...
Römische Grabbauten sind im Grunde kein Thema, dem es an wissenschaftlicher Aufmerksamkeit mangelt. Allerdings lag der Fokus in den vergangenen Jahrzehnten beinahe durchweg auf den Denkmälern in Rom und Italien, die sowohl aus bautypologischer als auch aus sozial- und kulturhistorischer Perspektive intensiv erforscht wurden und werden. Für die Grabbauten in den Provinzen, insbesondere den Nordwestprovinzen fehlte es dagegen lange an übergreifenden Studien. Diese Lücke wird nun durch die in Teilen auf den Ergebnissen eines EUProjektes zum Thema "Transformation" aufbauende Studie von Markus Scholz (S.) geschlossen, der sich den erhaltenen Denkmälern in detaillierter Weise anhand einer typologischen Methodik annimmt. Der Größe des Untersuchungsgebiets, das von Britannien über die Rhein- und Donauprovinzen bis ans Schwarze Meer reicht, und der damit einhergehend immensen Zahl einbezogener Objekte (ca. 3500 Grabbauten) entspricht auch der Umfang des Werkes, das mit zwei Bänden mit jeweils rund 570 Seiten bereits auf den ersten Blick gewichtig anmutet. ...
Das vorliegende Buch ist als Begleitband zur gleichnamigen Sonderausstellung erschienen, die vom 04.04.-14.09.2008 in der Archäologischen Staatssammlung München gezeigt wurde. Sein Titel weckt hohe Erwartungen, verspricht er doch die Betrachtung einer kurzen, in der oberflächlichen Gesamtwahrnehmung der römischen Militärgrenzen an Rhein und Donau kaum auffälligen Teilstrecke des obergermanischen Limes als Beispiel eines kulturellen Welterbes. Es handelt sich um die rund 50 km lange Strecke der militärisch gesicherten Außengrenze der römischen Provinz Germania Superior, die zwischen dem bei Hanau gelegenen Großkrotzenburg und Miltenberg entlang des westlichen Ufers des Mains verlief. Dieser Limesabschnitt unterscheidet sich einzig dadurch von allen anderen Strecken des obergermanischen Limes, dass die durchgehenden Grenzsperren nicht aus Palisaden bzw. (später) Wall und Graben bestanden, sondern der Fluss selbst die natürliche Grenzsperre zwischen dem römischen Provinzterritorium und den germanischen Stammesgebieten bildete. ...
Der vorliegende Band umfasst vier Themenkomplexe, die in insgesamt elf Aufsätzen behandelt werden. Während sich das erste Kapitel ausschließlich auf eine in der Vulkaneifel (in Duppach-Weiermühle) gelegene Nekropole mit ihren Grabmäler beschränkt, die wie aus dem Vorwort ersichtlich den eigentlichen Anlass und Schwerpunkt des Kolloquiums darstellt, wird der Fokus im zweiten Kapitel auf diverse Grabbauten im Saarland und in Rheinland-Pfalz erweitert. Im dritten Abschnitt werden exemplarisch einige ausgewählte Grabbezirke und Grabbauten aus dem Rheinland, Kärnten und dem Schweizer Jura vorgestellt, bevor im letzten Kapitel unter dem Gesichtspunkt "Struktur und Nutzung" sowohl Grabbauten in Villenkontexten auf der Iberischen Halbinsel gezeigt werden als auch in einem kurzen Aufsatz der Umgang mit römischen Grabbauten in Spätantike und Mittelalter angesprochen wird. ...
Während sich Peter Henrich im ersten Artikel (S. 13-37) auf die Topographie und den Grabungsbefund konzentriert, um gegen Ende noch einen kurzen Ausblick auf die chronologische Entwicklung, die Umnutzung sowie die darauffolgende Zerstörung zu bieten, unternimmt Marianne Tabaczek daraufhin (S. 39-65) den Versuch, die beiden stark zerstörten Grabmäler A und B zu rekonstruieren. ...
So berichten im zweiten Kapitel, welches die Überschrift "Grabbauten der Treverer und Mediomatriker" trägt, Klaus-Peter Henz und Anja Klöckner über Grabmäler bei Tholey im Saarland (S. 69-88), stellt Steven Ditsch Grabbauten des 2. und 3. Jh. n. Chr. aus der Pfalz vor (S. 89-107) und beschäftigt sich Gabrielle Kremer mit kaiserzeitlichen Grabmälern des Mosel- und Rheingebietes, wobei sie ihr Hauptaugenmerk auf den Grabbau von Mersch richtet (S. 109-135). Das Kapitel beschließt Markus Siedow, der mit Kammern versehene Grabbauten aus dem Trierer Raum behandelt (S. 137-164). Die verschiedenen Artikel setzen inhaltlich voneinander abweichende Schwerpunkte. ...
Etwas mehr als zwanzig Jahre nach seiner Entdeckung liegt nun endlich die vollständige Publikation des spätantiken Münzschatzes von Simitthus (das moderne Chimtou in Tunesien) vor. Dies ist sehr erfreulich, stellt er doch einen der umfangreichsten und am vollständigsten dokumentierten Goldschätze der Spätantike da. Umso trauriger ist es, dass der Bearbeiter dieses bedeutenden Fundes die Publikation seines Manuskriptes nicht mehr erleben konnte, starb Dr. Hans Roland Baldus doch in 2011. ...
Es war eine heißer, schwüler Sommerabend, als John Rawls im Hörsaal H der Frankfurter Universität einen Vortrag hielt. Er sprach leise, fast schleppend, und er hatte sich vorgenommen, den Text in einer deutschen Übersetzung vorzulesen, was für einen amerikanischen Professor ungewöhnlich war und deshalb Bewunderung verdiente. Doch war die angespannte Konzentration spürbar, die Rawls aufbringen musste, um deutscheWorte mit so wenig amerikanischer Phonetik wiemöglich zu sprechen, und der Vortrag wurde dadurch noch langsamer, die Stimme noch leiser. Außerdem funktionierte das Mikrofon nicht richtig. Deshalb wurde es ihm von seinem Übersetzer, Wilfried Hinsch, mit ausgestrecktem Arm so nahe an denMund gehalten, dass wenigstens ein paar Worte zu verstehen waren. Nach kurzer Zeit verließen die ersten Zuhörer den Hörsaal. Der ausgestreckte Arm des Helfers wurde sichtbar schwerer; Anstrengung und Hitze ließen Schweißbäche rinnen und das Oberhemd nass werden.Der Vortragwar nicht einfach. Rawls machte, wie gewohnt, keinerlei Konzessionen, sondern diktierte einen komplexen Satz nach dem anderen. Wer etwas verstehen wollte, musste von der komischen Situation absehen, alle Kräfte gegen die von der schwülen Hitze geführten Ermüdungsattacken aufbieten und sich irgendwie konzentrieren. Der einzige, der sich davon nicht beirren ließ, sondern hartnäckig Satz für Satz in den schwülen Sommerabend hämmerte, war der kleine, schmächtige, blasse, sein Gesicht hinter einer riesigen Brille verbergende, aber Respekt heischende Professor Rawls. Wenn Geist so unmittelbar präsent ist, wird eben alles andere banal. ...
Zeichen der Herrschaftsausübung, der Gerichtsbarkeit und der Marktfreiheit, öffentlich angebrachte Maße und Gewichte zur Kontrolle des Wirtschaftslebens, mittelalterliche und frühneuzeitliche Gerichtsstätten, Orte und Gegenstände des Strafvollzugs, die der Rechtshistoriker Karl Frölich in den dreißiger bis fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts auf große Glasplatten gebannt hat, berichten anschaulich von der Rechtsausübung vergangener Epochen, indem sie "Sachzeugen des Rechtslebens" abbilden. Die Platten dieser umfangreichen Fotosammlung werden derzeit durch die Bibliothek des Max- Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte eingescannt, um die Bilder der Forschung zu erhalten und zur Verfügung zu stellen. Ein Teil der "Sammlung Frölich" befindet sich heute in der Obhut von Prof. Dr. Gerhard Dilcher, Frankfurt am Main. Ein weiterer, größerer Teil, ist nach München ins Leopold-Wenger-Institut gelangt (Prof. Dr. Hermann Nehlsen); auch diese Bilder werden nun durch Scannen mit der "Frankfurter Partie" virtuell zusammengeführt. ...
Akte der Realisierung von Recht etwa in Form der "Rechtsprechung" sowie Orte der Rechtsausübung als "Räume des Rechts" sind oft in Bildmedien dargestellt worden, wie zahlreiche Beispiele aus unterschiedlichen Epochen zeigen. Auch in der rechtsikonographischen Forschung haben sie breite Aufmerksamkeit gefunden. Dies gilt hingegen weniger für die bildliche Darstellung der "Gesetzgebung" bzw. des "Gesetzgebers". Im frühneuzeitlichen Staat wurde die Richterfunktion des Herrschers in ihrer Wertigkeit von seiner Rolle als Gesetzgeber abgelöst. ...
Für die Erforschung der spätantiken Herrscherideologie hat Andreas Alföldi (1895-1981) Grundlegendes geleistet. Ihm gelang es, bildliche Darstellungen zum Sprechen zu bringen und ihre Bedeutung für die Repräsentation der Kaiser zu verdeutlichen. In dieser Tradition bewegt sich der Tübinger Althistoriker (und zeitweilige Assistent Alföldis) Frank Kolb mit seinem hier anzuzeigenden Buch. Darin führt er die verstreuten, von verschiedenen altertumswissenschaftlichen Disziplinen vorangetriebenen Forschungen zur spätantiken Herrscherideologie zusammen, die er durch eigene Beiträge wesentlich beeinflußt hat. ...
Heute weiß fast jeder, dass ein hoher Blutcholesterinspiegel ein Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist. Inzwischen gibt es wirksame Therapien, die den Cholesterinstoffwechsel wieder in Gang setzen. Doch die Herzgesundheit hängt von so viel mehr ab als von Cholesterin. Zu den bekannten Mediatoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind neue hinzugekommen. Alle können durch Ernährung beeinflusst werden.
Im Gefolge der spanischen Kolonisation bildete sich ein für Hispanoamerika geltendes Normengefüge heraus, das später so genannte Derecho Indiano. Aus Europa stammende Institutionen und Normen wurden in der "Neuen Welt" (re-)produziert, doch gingen in seine Entstehung auch gewohnheitsrechtliche lokale Praktiken ein: spanische ebenso wie indigene aus vorkolonialer Zeit. Um die komplexe Genese dieses multinormativen Rechts verstehen zu können, sind neben den klassischen Quellen auch die jeweilige lokale Rechtsproduktion und der juristische Diskurs zu berücksichtigen. Wichtige diesbezügliche Zeugnisse hinterließen im 16. Jahrhundert zahlreiche in Hispanoamerika wirkende Juristen. Im zentralandinen Raum, dem heutigen Peru und Bolivien, war Polo Ondegardo einer der herausragenden juristischen Autoren und Akteure, dessen Schriften in zwei neuen Auswahlbänden vorliegen. ...
Während des atlantischen Zeitalters der Revolutionen fanden in weiten Teilen des spanischen Amerika antikoloniale Rebellionen statt, die gemeinhin weniger bekannt sind als die Amerikanische oder die Französische Revolution. In der andinen Geschichte gilt das 18. Jahrhundert als "Zeitalter der Aufstände". Mehr als hundert Revolten seit den 1730er Jahren kulminierten in den Rebellionen von 1780–1783. Auf dem Gebiet der heutigen Staaten Peru und Bolivien (Hochperu) bedrohten diese die spanische Kolonialherrschaft massiv und sollten in vier Jahren etwa 100.000 Todesopfer fordern. Tupac Amaru führte 1780–1781 die größte und berühmteste Rebellion im kolonialen Hispanoamerika an. Ihr widmet Charles Walker, Historiker an der University of California, Davis, seine jüngste Monographie. Nach einem Werk zum Erdbeben von Lima 1746 knüpft das hier besprochene Buch an Gedanken an, die er 1999 im zweiten Kapitel von Smoldering Ashes formuliert hatte. Dort bildete die Rebellion Tupac Amarus den Beginn der Untersuchung, nun steht sie im Mittelpunkt. ...
Debatten über den relativen Beitrag von Konfessionalisierung und Säkularisierung zum Werden der modernen Welt bleiben von der Frage bestimmt, in welchem Verhältnis die theologischen Debatten der Reformation und die Gestalt der entstehenden Konfessionskirchen zu unseren Vorstellungen der Moderne stehen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Reformation und Konfessionalisierung den Glaubensgegnern, und dann auch protestantischen Juristen in Konflikten mit ihren eigenen Konfessionskirchen, Argumente zur Verteidigung ihrer Positionen aufzwangen, die sich nach wie vor auf Grundpositionen und zentrale Autoritäten der eigenen Glaubensüberzeugung beriefen, aber der Sache nach tiefgreifende Transformationen im Verhältnis von Glauben, Gesellschaft und Bürger begründeten. Solche Argumente wurzelten in Reformation und Konfessionalisierung nicht allein deswegen, weil sie ohne diese nie entwickelt worden wären, sondern legten durch ihre Berufung beispielsweise auf Luther auch die Entwicklungspotentiale der Reformation frei, so wenig Ziele und Wünsche der Reformatoren umstandslos mit denen der sich auf sie berufenden Späteren gleichgesetzt werden können. Die frühe Neuzeit darf denn auch nicht in eine mehr dem Mittelalter angehörende frühere Epoche – etwa bis zum Westfälischen Frieden – und eine schließlich in die Aufklärung und den modernen Staat mündende Epoche des späteren 17. und des 18. Jahrhunderts zweigeteilt werden. ...
In den großen Linien ist die Geschichte, die Christopher Brooks erzählt, bekannt. Es sind die Details, das Hinabtauchen in unzählige bislang unberücksichtigte Manuskripte und damit vor allem die Berücksichtigung zahlreicher Akteure in den Grafschaften, Städten und selbst Dörfern, die Reiz, Wert und besonderes Schwergewicht seiner Darstellung ausmachen – und ihm eine erstaunliche Pointe der Argumentation ermöglichen. ...
Martin Heckels monumentale Kompilation kennt – soweit ich sehe – kein vergleichbares Werk, weder zum Thema noch dem Genre nach. Auf nicht ganz tausend Seiten – rund 170 davon eine inhaltlich strukturierte Literaturübersicht – verhandelt der Autor in großer Quellennähe, beeindruckender analytischer Durchdringung und präziser Diktion die drei großen Sachbereiche, welche der Untertitel nennt: die "Entwicklung der Theologie Luthers", die "Auswirkung auf das Recht", die Rahmenbedingungen Reichsreform und Territorialstaatsbildung, und die Auseinandersetzung mit "Rom und den Schwärmern". ...
Für die Rechtsgeschichte in Lateinamerika scheint heutzutage eine neue Phase anzubrechen; jüngere Forscher erweitern ihr Betätigungsfeld hinsichtlich der Themen, Chronologie und Methodologie, und ihre Forschungsarbeiten führen zu einer neuen Auseinandersetzung mit der aktuellen Aufgabe des Rechtshistorikers. Es handelt sich um sehr unterschiedliche Arbeiten, was Charakteristika, Ansätze, Ausrichtung, Voraussetzungen und Kontext anbelangt; sie illustrieren Rechtserfahrungen, die – obwohl relativ homogen – nur zum Teil auf ein kontinentales unicum zurückgeführt werden können. ...
Das griechische Recht ist, so stellt der Verfasser dieser Passauer juristischen Dissertation zu Recht fest, nicht hinreichend erforscht worden. Althistoriker behandeln es nebenher mit, typischerweise ohne juristische Expertise; Spezialisten für antike Rechtsgeschichte wenden sich zumeist anderen Rechtskulturen zu. Zeitler will in diese Lücke vorstoßen, mit einem Schwerpunkt auf dem Prozess des Sokrates – nun gerade einer der meistdiskutierten Fälle griechischen Rechts. Doch sind diesem gerade knapp 30 Seiten von etwas mehr als 200 gewidmet. ...
Nicht nur in den bronzezeitlichen Staaten Ägyptens und Anatoliens gab es blutige Kriege – etwa die berühmte Schlacht von Kadesh 1259 v.Chr. Auch die bronzezeitlichen Gesellschaften Mitteleuropas mobilisierten erhebliche Ressourcen für militärische Auseinandersetzungen. Davon zeugen archäologische Funde von Waffen und aufwendig befestigte Burganlagen, die noch heute als beeindruckende Denkmäler in der Landschaft von ursprünglicher Größe und einem Machtanspruch zeugen.
Das vierte Jahrhundert war ein Jahrhundert der Bürgerkriege. Diese forderten einen überaus hohen Blutzoll und lähmten teils auch die Verteidigung an den Grenzen. Ein Bürgerkrieg aber war die weitestgehende Form der Desintegration des Reiches, da die Armee auseinanderbrach, in der sich doch das Kaisertum und — wenn man auf Kaisererhebungen blickt — das römische Volk verkörperte. Zudem bedeutete Auseinanderbrechen einen gewaltigen Ressourcenverlust, da einem Kaiser nur ein Teil der ohnehin schwer zu erneuernden römischen Armee zu Gebote stand. ...
Ob nun jeweils sicherheits-, innen- oder finanzpolitische Motive zu Grunde liegen, stets stehen Straffreiheit und Straferlass im Spannungsfeld von zwingender Verantwortung des Einzelnen als Grundlage unseres Rechtssystems und der Forderung nach ausgleichender Gerechtigkeit und sozialem Frieden. Das Rechtsinstitut der Amnestie steht nicht nur begrifflich, sondern auch sachlich in antiker Tradition, vergleichbare Maßnahmen sind aus allen Epochen des Altertums nachzuweisen. Fünfzehn renommierte AutorInnen aus Deutschland, Großbritannien und Österreich, alle ExpertInnen in verschiedenen Fachgebieten und Epochen des Altertums, nämlich der Altorientalistik, des pharaonischen Ägypten, der Griechischen und Römischen Rechtsgeschichte, des archaischen und klassischen Griechenland, des Hellenismus, der altitalischen Geschichte, der Römischen Republik, der frühen und hohen römischen Kaiserzeit und der Spätantike, präsentieren ihre Beiträge in diesem Band. Sie behandeln das Thema jeweils aus der eigenen Perspektive — entweder in Form von Spezialuntersuchungen zu exemplarischen Fällen oder aber in breit angelegten Übersichtsreferaten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass alle Kategorien von Schriftquellen, also die literarische Überlieferung, juristisches Schrifttum, Inschriften und Papyri, in die Analyse eingeflossen sind. Hierdurch wurden erstmals in der Forschungsgeschichte die Voraussetzungen geschaffen, eine Gesamtschau über Fragen der Amnestie und des Straferlasses vom Alten Orient bis in die Spätantike zu bieten und rote Fäden durch die Jahrhunderte zu ziehen. Auf diese Weise wurde auch eine neue Grundlage für eine Typologisierung von Amnestien gelegt.