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Agelidis (A.) legt mit dem zu besprechenden Buch die überarbeitete Fassung ihrer Bonner Dissertation von 2004 vor. Berücksichtigt werden Denkmäler aus Athen, Attika, Oropos, dem böotischen Orchomenos, Delos und Thasos. Von anderen Orten bzw. aus anderen Landschaften seien keine von Choregen und Agonotheten errichteten Denkmäler bekannt. Wie A. betont, gab es seit dem Werk von Emil Reisch (Griechische Weihgeschenke, Leipzig 1890) keine zusammenfassende Untersuchung mehr zum Thema. ...
Die Publikation erschien anlässlich der gleichnamigen Gemeinschaftsausstellung der Antikensammlung der Staatlichen Museen zu Berlin und des Deutschen Archäologischen Instituts (DAI), die von Mai 2009 bis Januar 2010 im Pergamonmuseum präsentiert wurde. Diese interinstitutionelle Zusammensetzung vertreten paritätisch die Herausgeber, von denen zwei im Museumsbetrieb und zwei im Forschungsinstitut beheimatet sind. Programmatisch wird im Vorwort die schon über hundertjährige Zusammenarbeit hervorgehoben, die durch die neue Kooperation nicht nur wieder aktiviert, sondern sogar "auf ein neues Niveau" (7) gehoben werden sollte. ...
Das vorliegende Buch ist als Begleitband zur gleichnamigen Sonderausstellung erschienen, die vom 04.04.-14.09.2008 in der Archäologischen Staatssammlung München gezeigt wurde. Sein Titel weckt hohe Erwartungen, verspricht er doch die Betrachtung einer kurzen, in der oberflächlichen Gesamtwahrnehmung der römischen Militärgrenzen an Rhein und Donau kaum auffälligen Teilstrecke des obergermanischen Limes als Beispiel eines kulturellen Welterbes. Es handelt sich um die rund 50 km lange Strecke der militärisch gesicherten Außengrenze der römischen Provinz Germania Superior, die zwischen dem bei Hanau gelegenen Großkrotzenburg und Miltenberg entlang des westlichen Ufers des Mains verlief. Dieser Limesabschnitt unterscheidet sich einzig dadurch von allen anderen Strecken des obergermanischen Limes, dass die durchgehenden Grenzsperren nicht aus Palisaden bzw. (später) Wall und Graben bestanden, sondern der Fluss selbst die natürliche Grenzsperre zwischen dem römischen Provinzterritorium und den germanischen Stammesgebieten bildete. ...
Der vorliegende Band umfasst vier Themenkomplexe, die in insgesamt elf Aufsätzen behandelt werden. Während sich das erste Kapitel ausschließlich auf eine in der Vulkaneifel (in Duppach-Weiermühle) gelegene Nekropole mit ihren Grabmäler beschränkt, die wie aus dem Vorwort ersichtlich den eigentlichen Anlass und Schwerpunkt des Kolloquiums darstellt, wird der Fokus im zweiten Kapitel auf diverse Grabbauten im Saarland und in Rheinland-Pfalz erweitert. Im dritten Abschnitt werden exemplarisch einige ausgewählte Grabbezirke und Grabbauten aus dem Rheinland, Kärnten und dem Schweizer Jura vorgestellt, bevor im letzten Kapitel unter dem Gesichtspunkt "Struktur und Nutzung" sowohl Grabbauten in Villenkontexten auf der Iberischen Halbinsel gezeigt werden als auch in einem kurzen Aufsatz der Umgang mit römischen Grabbauten in Spätantike und Mittelalter angesprochen wird. ...
Während sich Peter Henrich im ersten Artikel (S. 13-37) auf die Topographie und den Grabungsbefund konzentriert, um gegen Ende noch einen kurzen Ausblick auf die chronologische Entwicklung, die Umnutzung sowie die darauffolgende Zerstörung zu bieten, unternimmt Marianne Tabaczek daraufhin (S. 39-65) den Versuch, die beiden stark zerstörten Grabmäler A und B zu rekonstruieren. ...
So berichten im zweiten Kapitel, welches die Überschrift "Grabbauten der Treverer und Mediomatriker" trägt, Klaus-Peter Henz und Anja Klöckner über Grabmäler bei Tholey im Saarland (S. 69-88), stellt Steven Ditsch Grabbauten des 2. und 3. Jh. n. Chr. aus der Pfalz vor (S. 89-107) und beschäftigt sich Gabrielle Kremer mit kaiserzeitlichen Grabmälern des Mosel- und Rheingebietes, wobei sie ihr Hauptaugenmerk auf den Grabbau von Mersch richtet (S. 109-135). Das Kapitel beschließt Markus Siedow, der mit Kammern versehene Grabbauten aus dem Trierer Raum behandelt (S. 137-164). Die verschiedenen Artikel setzen inhaltlich voneinander abweichende Schwerpunkte. ...
Von 9.–13. November 2009 kamen die 141 Vertragsstaaten der Anti-Korruptionskonvention der Vereinten Nationen in Doha (Katar) zusammen und nahmen die wichtigste Resolution seit Inkrafttreten der Konvention an. In Zukunft wird die Umsetzung der Konvention in jedem Vertragsstaat von jeweils zwei anderen Vertragsstaaten überprüft, die einen Bericht mit Empfehlungen abgeben. Dies soll nicht nur die Umsetzung des ersten globalen Abkommens gegen Korruption garantieren, sondern auch den internationalen Dialog und die Leistung technischer Hilfe fördern. Viele Delegierte wiesen darauf hin, dass Bestechung nur im Zusammenwirken von aktivem und passivem Part möglich sei und dass Korruption in ihren vielfältigen Formen nur in der geteilten Verantwortung von Industrie- und Entwicklungsländern effektiv bekämpft werden könne. Dies entspricht dem Geist der Konvention, die die internationale Zusammenarbeit erleichtert und durch umfassende Bestimmungen über die Strafbarkeit unter anderem von Bestechung gleiche Bedingungen unter den Staaten schafft. ...
The focus of this work, the debate about a body of law dealing with aristocratic issues, is not easy to summarize. This problem stems in part from a topic that historians who do not work on law might be forgiven for considering nonexistent; in part, it has to do with the indirect way in which Dorothee Gottwald engages with current trends in the historiography of nineteenth-century Germany. ...
Thomas Ott beschäftigt sich in seiner 2006 abgeschlossenen Dissertation mit dem albertinischen Sachsen und seinen politischen Wirkungskreisen im 16. Jahrhundert. Im Zentrum des Interesses steht die Frage, "was das albertinische Sachsen im Reich 'ausmachte', was es 'galt', wodurch seine Beziehungen zu anderen Ständen und zum Kaiser definiert waren" (6). Als zentrale Maßstäbe für die Einordnung Sachsens in das durch Kaiser und Reichsverband markierte Bezugsfeld werden in der Einleitung unter den Schlagworten "Präzedenz" und "Nachbarschaft" einerseits die Teilnahme an Reichsversammlungen und damit die Bedeutung von Session und Zeremoniell und andererseits das Erbeinungswesen herausgestellt. Bei Letzterem liegt der Fokus auf Erbeinungen zwischen Sachsen und Böhmen und der Frage, ob diese "langfristig für Einfluß bei Kaiser und Ständen sorgen konnten und wie sich dieser Einfluß bemaß" (27). ...
Wer sich mit dem Common Law beschäftigt, kommt nicht um William Blackstones Werk herum: Schon bei ihrem Erscheinen galten seine vierbändigen Commentaries on the Laws of England als Meilenstein der juristischen Literatur. Dank der systematischen und logischen Struktur des Werkes, der umfassenden und gründlichen Behandlung des englischen Rechts und nicht zuletzt auch des flüssigen Stils wegen fanden die Commentaries schnell allgemeine Anerkennung. ...