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Review of: Vinzenz Brinkmann, Oliver Primavesi, Max Hollein (eds.), Circumlitio. The Polychromy of Antique and Medieval Sculpture. Proceedings of the Johann David Passavant Colloquium, 10-12 December 2008. Liebighaus Skulpturensammlung, Frankfurt am Main, 2010, 423 pp., 334 colour ill.,ISBN 978-3-7774-2871-0
New scientific methods now being applied to the analysis of traces of pigments and gilding on ancient Greek and Roman marble statuary, and other marble artefacts, have the potential to revolutionise our understanding of the relationship between form and colour in antiquity. At present the enquiry is still in its infancy, but the papers delivered at a conference held in Frankfurt in 2008, reviewed here, provide a general introduction to the subject and to a wide range of work in progress.
Im zu besprechenden Buch stellt P. Kögler (im Folgenden K.) unterschiedliche Gattungen der Feinkeramik von Knidos vor, die den Zeitraum vom mittleren Hellenismus bis in die mittlere Kaiserzeit abdecken. Die Keramik wurde sowohl in lokalen Töpfereien in Knidos gefertigt als auch importiert, wobei der Importanteil etwa 5% des bearbeiteten Materials ausmacht. Das von K. behandelte Fundmaterial stammt aus den amerikanischen Altgrabungen von 1967 bis 1977 in Knidos und wurde an verschiedenen Stellen aufbewahrt; ein Teil lagert im Grabungsdepot in Knidos, ein anderer Teil im Museumsdepot in Bodrum, allerdings ist das Material nicht mehr vollständig vorhanden. Die Grabungsdokumentation war dementsprechend nicht mit jener einer sorgfältig durchgeführten Grabung zu vergleichen: Weder die bedeutenden Funde aus dem Ofenschutt einer Töpferwerkstatt in der südlichen Nekropole in Knidos noch andere geschlossene Fundkomplexe, die für die Keramikforschung von Bedeutung gewesen wären, wurden damals zufriedenstellend dokumentiert.
Trotz dieser ungünstigen Umstände widmete das archäologische Institut der Universität zu Frankfurt auf Einladung des damaligen Grabungsleiters in den Jahren 1992-1996 der Bearbeitung der Keramikfunde aus den Altgrabungen ein Forschungsprojekt, in dem das Fundmaterial geordnet, dokumentiert und in sinnvollen Teilbereichen zur Publikation vorbereitet wurde. ...
Welche Formen der menschlichen Interaktion können für das demokratische Athen des 5. und 4. Jhs. v. Chr. rekonstruiert werden und in welche normativen Konzepte und sozialen Regelwerke waren sie eingebettet? Der von Christian Mann, Matthias Haake und Ralf von den Hoff herausgegebene Sammelband behandelt diese Fragestellungen auf einer interdisziplinären Ebene und beinhaltet die Beiträge zu einer altertumswissenschaftlichen Tagung, die im November 2006 an der Universität Freiburg im Breisgau veranstaltet wurde. Wie bei Tagungsbänden üblich stellt sich auch hier für den Rezensenten bereits beim Blick auf das Frontispiz die zentrale Frage: Fügen sich die einzelnen Beiträge sinnvoll in das übergeordnete Konzept und in den bereits im Titel angekündigten methodischen Rahmen? Inwiefern wurde also im vorliegenden Fall den Fragen nach "Rollenbildern" nachgegangen, und welche konzeptuellen Entwürfe werden von den jeweiligen Autoren angeboten, um die programmatischen Begriffe "Medien", "Gruppen" und "Räume" jeweils einzeln, aber auch in ihren Beziehungen zueinander zu fassen? ...
Seit den 1990er Jahren erlebt das brasilianische Zivilrecht eine Erneuerung, deren entscheidende Impulse auf Auseinandersetzungen über Prinzipien, Struktur und rechtspolitische Bedeutung einer neuen Zivilrechtskodifikation zurückgehen. Die Diskrepanz zwischen der demokratischen Verfassung von 1988 und einem aus der Zeit der Militärdiktatur stammenden Kodifikationsentwurf löste bei seiner Inkraftsetzung 2003 eine Reihe von historischen und methodischen Fragen aus, die die Diskussion in Brasilien noch heute beherrschen. Nicht zufällig bilden Fragen zum Verhältnis von Privatrecht und Verfassung, zu Zielen und Grenzen privatrechtlicher Systembildung durch Kodifikation sowie zum funktionalistischen Zugriff auf Eigentum und Vertrag Schwerpunkte der brasilianischen Literatur. ...
"A landmark series" – ein Meilenstein also, nicht weniger, soll die neue dreizehnbändige Oxford History of the Laws of England sein, will man den Worten der Oxford University Press Glauben schenken. Was wie vollmundige Verlagswerbung klingt, mag indes mehr Wahrheit in sich bergen als erwartet. Schon der erste erschienene, von Sir John Baker verfasste Band zur frühen Tudorzeit war eine meisterhafte Synthese der rechtshistorischen Forschung der letzten vierzig Jahre, die umfassende Darstellung, die man sich von dem Doyen der englischen Rechtsgeschichte seit langem erhofft hatte. Angesichts dessen schien es allerdings eher unwahrscheinlich, dass die nachfolgenden Bände diesen hohen Standard würden halten können, vor allem diejenigen, die das 19. Jahrhundert zum Gegenstand hatten: Während sich die Anstrengungen der Disziplin in den letzten Jahrzehnten darauf konzentriert hatten, nach der traditionell gut erforschten mittelalterlichen Rechtsgeschichte auch die frühe Neuzeit in den Blick zu nehmen, stellte die Geschichte des englischen Rechts in der Moderne im Großen und Ganzen eine terra incognita dar. Nicht nur, dass die Lehrbücher die Entwicklungen nach der Glorious Revolution weitgehend aussparten, auch waren sie weitgehend auf eine Dogmen- und Institutionengeschichte des englischen Rechts fixiert und blendeten soziale und ökonomische Aspekte gänzlich aus. ...
Die Kommunikation der Verwaltung mit dem Bürger ist nach heutigem Verständnis der Verwaltungsrechtswissenschaft eines ihrer zentralen Themen. Aus verschiedenen Gründen – u. a. der Entwicklung der Grundrechtsauslegung in Schrifttum und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Zunahme komplexer Verwaltungsentscheidungen, der Entdeckung bzw. Förderung von Kommunikation als Steuerungsfaktor, wachsender gesellschaftlicher, aber auch staatlicher Sensibilität für die Bedeutung von Informationen – haben die deutschen Gesetzgeber ein Verwaltungskommunikationsrecht herausgebildet. Die Entwicklung eines eigenen Fachrechts im Fächer des Besonderen Verwaltungsrechts ist bemerkenswert, da die Kommunikationsformen (Anhörung, Akteneinsicht, Auskunft, Begründung, Kontakte aufgrund Amtsermittlung) zum Verwaltungsverfahren ressortieren und dem Verfahren im deutschen Recht traditionell ein nur geringer Eigenwert zugeschrieben wird. Man denke nur an die §§ 45, 46 VwVfG. ...
Aus der Sicht der deutschen Innenpolitik ist heute kaum eine andere inter-nationale Relation so brisant wie das Verhältnis zwischen Türken und Deutschen. Nicht erst seit Sarrazins Buch wird die Herausbildung und strukturelle Verfestigung einer neuen Kategorie des "Inländers", der Kategorie des "Deutschtürken", mit großem Argwohn betrachtet. Aber Sarrazin hat diesen Argwohn angeheizt, indem er das Thema in einer Weise angesprochen hat, die den Maximen der obwaltenden Medien- und Jetzt-rede-ich-Gesellschaft entspricht. Seither wird so laut auf "Klärung" gedrungen, dass selbst auf Verdrängung programmierte Ohren den Ruf nicht überhören können. Die Politik reagiert, will Gutes bewirken oder wenigstens die Scherben zusammenkehren und ruft sich selbst zur "integrationspolitischen" Ordnung. Man kündigt eine neue Offensive an, die sich reibungslos in das Netz der zahllosen Offensiven einfügt, die auf allen möglichen Feldern in unserer Offensivenzeit unternommen wurden und noch kommen werden. Dass die integrationspolitischen Blaupausen, die da entstehen sollen, eigentlich gar nicht von Integration im strikten Sinne, sondern von Assimilation handeln, spielt keine Rolle. Falsa demonstratio non nocet. Unterscheidungen stören nur, und "Multi-Kulti" ist tot, wie jeder weiß oder wissen müsste. ...
Regulierte Selbstregulierung ist ein Modus der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Sie findet statt, wenn gesellschaftliche Selbstorganisation einen Verbund mit staatlicher Steuerung eingeht. Nichtstaatliche Formen der Normsetzung, der Normdurchsetzung, der Kontrolle und der Konfliktentscheidung treten in mannigfachen Kombinationen mit staatlicher Rahmen- und Detailgesetzgebung, staatlicher Aufsicht, staatlicher Finanzierung und administrativer Mitbestimmung auf. Gesellschaftliche Partikularinteressen und staatliche Steuerungsambitionen amalgieren in Kooperation und Konflikt zu vielfältigen Ausdrucksformen von »Gemeinwohl«. Der Staat instrumentalisiert gesellschaftliche Expertise, gesellschaftliche Initiative und gesellschaftliche Mobilisierungsfähigkeit für seine Zwecke, nichtstaatliche Akteure wiederum nutzen das staatliche Handlungspotential und staatliche Finanzmittel, um eigene Koordinationsprobleme oder Ressourcenengpässe zu bewältigen. – Dieser bunte Karneval der Regelungskulturen ist Teil unserer Rechtsordnung. Seine Geschichte kann aber weder von den historischen Erzählplots der sich über das Privatecht selbst regulierenden bürgerlichen Gesellschaft angemessen erfasst wird noch von jenen, die die Herausbildung eines alle Machtmittel monopolisierenden Staatswesens in den Mittelpunkt stellen. Dieser Komplex bedarf vielmehr einer historischen Bearbeitung, die die Verflechtungen, Übergänge, Hybridisierungen und Ambivalenzen in den Mittelpunkt rückt. ...