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Die meisten Informationen, die uns über Frauen im Römischen Reich zur Verfügung stehen, wurden von Männern in literarischen Texten und Rechtsquellen aufgeschrieben. Ein Thema, mit dem das Leben von Frauen des Römischen Reichs näher beleuchtet werden kann, sind Rechtstexte, die sich mit Themen beschäftigen, in denen Frauen eine zentrale Rolle spielen.
Weite Teile der Bevölkerung des Römischen Reichs konnten im zweiten und dritten nach- christlichen Jahrhundert zwischen lokalen und römischen Rechtsangeboten wählen, um be- stimmte Probleme des Alltags zu lösen. Innerhalb des römischen Reichs entstanden zu dieser Zeit Rechtstexte unterschiedlicher Kulturen und verschiedene Rechtssysteme entwickelten unterschiedliche Lösungen für sich inhaltlich überschneidende Themenbereiche und Probleme.
In Rom verschriftlichten römische Juristen ihre Gedanken zu theoretischen Fallbeispielen und gewannen in großen Teilen des römischen Reichs Ansehen. Teile davon liegen uns heute als die im fünften und sechsten Jahrhundert zusammengetragenen Digesten vor. In der römischen Provinz Palaestina lebten jüdische Gelehrte, Rabbinen, die über Jahrhunderte mündlich weitergegebenes Wissen und entwickelte Rechtsbestimmungen aufschrieben, die als die Schriften der Mischna und Tosefta überliefert wurden.
In der Dissertation werden anhand der Lebensabschnitte einer Frau wie sie in der Mischna gezeichnet werden – die Kindheit und Jugend in der Familie des Vaters, das Leben als Ehefrau und das Leben als Witwe – untersucht, welche Handlungsspielräume sich für Frauen in den Texten ergeben und welche Erwartungen an Frauen gestellt werden. Die untersuchten Abschnitte der Mischna und Tosefta werden mit Texten aus den Digesten verglichen.
Obwohl die jüdischen und römischen Rechtstexte auf Traditionen beruhen, die unabhängig voneinander entstanden, beschäftigen sie sich mit den gleichen Themen, nämlich mit dem Erwachsenwerden von jungen Frauen, Fragen des Erbrechts, der Heirat und dem Ende von Ehen durch den Tod des Ehemannes oder eine Scheidung. Weiterhin wird deutlich, dass die Autoren der jüdischen Rechtstexte als Bewohner des Römischen Reichs sich mithilfe von Bestimmungen für das Verhalten verschiedener Mitglieder ihrer Gesellschaft zugleich als Teil der griechisch–römischen Welt sahen und sich von dieser durch eigene Traditionen abgrenzten. Aus der Sicht der Rabbinen konnte das Verhalten von Frauen ihre Gruppenzugehörigkeit nach außen sichtbar machen.
In der familienbiographischen Studie „Bürgerliche Lebenswelten im Spiegel eines familiären Briefwechsels“ wird eine bürgerliche, nicht-prominente Familie aus Hamburg über drei Generationen hinweg in der Zeit von 1840 bis 1930 untersucht. Als Quellen wurden knapp 3000 Privatbriefe sowie mehrere Familienchroniken ausgewertet.
Thematisch gehört die Arbeit zum Kontext der deutschsprachigen Bürgertumsforschung und hat eine Schnittmenge mit mehreren thematischen Unterbereichen: Sie legt einen starken Fokus auf geschlechtergeschichtliche Themen und Problemstellungen und weist interdisziplinär Schnittmengen mit der Soziologie auf. Gerade bei der Beschreibung von biographisch hochemotionalen Momenten nähert sie sich bewusst der bislang wenig beachteten ,Gefühlskultur’ bürgerlicher Menschen und ihrer je nach Persönlichkeit sehr individuellen Ausprägung an.
In diesem Jahr feiert die Bundesrepublik fünfundzwanzig Jahre Deutsche Einheit. Ein vereintes Deutschland ist für jüngere Generationen bereits selbstverständlich und selbst bei vielen Älteren sind die brisanten Entwicklungen und historischen wie geopolitischen Veränderungen dieser Zeit bereits in Vergessenheit geraten. Die meisten Deutschen nehmen ein Leben in einem geeinten Deutschland als selbstverständlich hin! Wenn man sich jedoch mit den Umbrüchen im Herbst 1989 beschäftigt und die damalige Situation analysiert, wird einem schnell bewusst, dass es sich bei dem friedlichen Mauerfall und der anschließenden Vereinigung der beiden deutschen Staaten um ein einschneidendes, ja epochales Ereignis handelt. Nichts von dem, was heute als selbstverständlich und gegeben angesehen wird, war damals absehbar noch zu erwarten. Erst ein politischer Dreiklang – bestehend aus den vier Siegermächten sowie der Bundesregierung und den Resten der politischen Klasse der DDR unter Einflussnahme der dortigen Friedensbewegung – ermöglichte die Umsetzung der damaligen „Road-Map“. Der von Helmut Kohl präsentierte Zehn-Punkte-Plan muss im Nachhinein als vorentscheidender Schritt hin zur Wiedervereinigung betrachtet werden. Das Programm symbolisierte in gewisser Weise auch das Ende der bisherigen Bonner Deutschlandpolitik. Zudem lieferte es, so scheint es zumindest im Nachhinein, die politische Blau-Pause für einen geordneten Zusammenschluss zwischen Ost und West und trug somit de facto zur friedlichen Abwicklung der implodierten DDR bei. Im Zentrum meiner Dissertation stehen nicht die einzelnen Schritte hin zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 oder der Weg dorthin – dies ist in vielen Darstellungen bereits erörtert worden. Mein Interesse gilt der Beurteilung der Deutschlandpolitik der Regierung Kohl in ausgewählten Printmedien, um so zu zeigen, wie die öffentliche Resonanz auf einzelne deutschlandpolitische Schritte des neuen Kanzlers war und wie sein Vorgehen in dieser Frage beurteilt wurde. Hiermit soll nicht nur das Meinungsspektrum zu diesem Thema abgesteckt, sondern auch danach gefragt werden, wieweit sich die Beurteilung Kohls im Untersuchungszeitraum verändert hat. Herangezogen wurden 5 Leitmedien im Printbereich: 1. Die Welt 2. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) 3. Süddeutsche Zeitung (SZ) 4. Die Zeit 5. Der Spiegel Wert gelegt wurde darauf, ein breites Meinungsspektrum zu repräsentieren. Bei allen Vorbehalten gegen derartige Etikettierungen können die herangezogenen Printmedien als national-konservativ (Die Welt), bürgerlich-konservativ (FAZ), sozial-liberal (SZ), bürgerlich-liberal (Die Zeit) bis links-alternativ (Der Spiegel) bezeichnet werden. Damals wie heute gelten sie als Leitmedien, was sich nicht nur in ihrer Auflage und Verbreitung, sondern auch in der Qualität und Differenziertheit ihrer Berichterstattung festmachen lässt. Als Untersuchungszeitraum habe ich die Zeit vom Amtsantritt des neuen Kanzlers am 1. Oktober 1982 bis zum Zehn-Punkte-Plan am 28. November 1989 definiert. Nach Kohls Auftritt im Deutschen Bundestag an diesem Tag traten die konkreten Schritte hin zur deutschen Einheit in den Vordergrund, was dann doch eine strategische und inhaltliche Veränderung bedeutete. Deshalb wird der weitere Weg hin zum 3. Oktober 1990 aus der Untersuchung ausgeklammert. Um das Thema wissenschaftlich handhabbar zu machen, habe ich fünf Ereignisse in den Fokus meiner Untersuchung gestellt: 1. Der Kanzlerwechsel von Helmut Schmidt zu Helmut Kohl am 1. Oktober 1982 durch ein konstruktives Misstrauensvotum. Wie beurteilten die fünf Printmedien diesen Schritt und wie schätzten sie Kohls deutschlandpolitische Agenda ein? 2. Der Milliardenkredit der BRD an die DDR, der der Stabilisierung der maroden DDR-Wirtschaft dienen sollte und von Franz-Josef Strauß eingefädelt wurde. Wie wurde diese spektakuläre Aktion in den untersuchten Zeitungen eingeschätzt, insbesondere die Rolle des bayerischen Ministerpräsidenten, der ein scharfer Kritiker der sozialliberalen Deutschlandpolitik gewesen war? 3. Helmut Kohls Besuch in Moskau vom 4. Juli bis zum 7. Juli 1983, also der offizielle Antrittsbesuch des neuen Kanzlers in der Sowjetunion. Wie sah man sein Auftreten dort? 4. Der Besuch von Erich Honecker in der BRD vom 7. September bis zum 11. September 1987, ein Höhepunkt der bisherigen Deutschlandpolitik – und zugleich ein Wendepunkt. Wie wurde die Tatsache dieses Staatsbesuchs beurteilt, aber auch das Agieren des Kanzlers bei dieser Visite? 5. Der Zehn-Punkte-Plan, der am 28. November 1989 im Deutschen Bundestag in Bonn von Helmut Kohl verkündigt wurde.
In der Dissertation mit dem Titel „Verrechtlichung von Geschichte. Parlamentarische Debatten um die gesetzlichen Bestimmungen gegen Holocaustleugnung in Österreich und Deutschland“ wurden die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Holocaust-Leugnung in Deutschland und Österreich untersucht. Im Vordergrund stand die Frage, wie ein historisches Ereignis mit Hilfe politischer und juristischer Terminologie so gefasst und normiert werden konnte, dass die Leugnung desselben seitdem mit Hilfe des Rechts bestraft werden kann. Dazu wurden vor allem jene parlamentarischen Vorgänge und Debatten untersucht, die der Verabschiedung der Gesetze vorausgegangen sind. Die Auswertung dieser Quellen hilft auch zu verstehen, weshalb und in welcher Form die Logik dieser Gesetze in den letzten zwanzig Jahren von anderen Staaten übernommen und auf andere historische Ereignisse ausgeweitet worden ist. Neben diesem umfangreichen empirischen Teil, der auf die jeweiligen historischen Spezifika eingeht, beinhaltet die Dissertation einen stärker analytisch ausgerichteten resümierenden Schlussteil, in dem versucht wurde, mit thesenhaften Beobachtungen das Phänomen und die ideengeschichtliche Genese der Holocaust-Leugnungsgesetze nachzuzeichnen. Diese Beobachtungen umfassen unter anderem die Bereiche Geschichtspolitik, Rechtspolitik, Sprachpolitik oder auch Wissenschaftspolitik und gehen aus unterschiedlichen Blickwinkeln der Frage nach, auf welche Weise die Gesetze begründet, legitimiert und kritisiert worden sind und immer noch werden.
Die Dissertation widmet sich der Religionspolitik des oströmischen Kaisers Marcianus, der während der Zeit des Konzils von Chalcedon regierte (450-457). In der Arbeit wird die These aufgestellt, dass der Kaiser einen geradlinigen und konsequenten Kurs in seiner Religionspolitik verfolgte.
Um die These zu untermauern, wurden als Quellen vorwiegend zeitgenössische Dokumente herangezogen: neben Gesetzen und Briefmaterial aus der Feder des Kaisers sowie des römischen Bischofs Leo bestehen diese aus den umfangreichen Konzilsakten.
Die Arbeit zeigt auf, dass sich Marcianus bereits bei seinem Herrschaftsantritt in den dogmatischen Streitigkeiten der Zeit positionierte, indem er sich eindeutig auf die Seite des Dogmas stellte, das der kurz zuvor verstorbene Bischof von Constantinopel Flavianus vertreten hatte, und gleichzeitig das radikal alexandrinische Glaubensbekenntnis ablehnte, das durch den Constantinopolitaner Mönch Eutyches verfochten wurde und dem die Mehrheit seines Reichs im Sommer 450 folgte. Damit setzte er sich von seinem Vorgänger Theodosius II. ab, unter dem es offensichtlich zu keiner Kursänderung in der Religionspolitik gekommen war. Weil das Wohl des Reichs und seine Herrschaft vom orthodoxen Glauben abhingen, war er während seiner gesamten Regierungszeit bemüht, alle für den ‚rechten Glauben‘ zu gewinnen und so die Glaubenseinheit zu wahren. Auch bei den in der Folgezeit des Konzils auftretenden Widerständen gegen die Beschlüsse der Synode setzte Marcianus nicht nur seinen religionspolitischen Kurs durch, sondern verteidigte ziemlich einsam die Glaubensformel des Konzils; selbst in den Widerstandszentren hielt er seinen religionspolitischen Kurs durch, indem er in Palaestina die Aufstände zum Erliegen brachte, in Aegypten mit Hilfe des Militärs den chalcedonischen Bischof zumindest bis zu seinem Tod stützen konnte. Somit kann sein religionspolitischer Kurs von Herrschaftsantritt an bis zu seinem Tod als konsequent und geradlinig bezeichnet werden.
Seit einigen Jahren werden Publikationen über die Finanzierung des Ersten Weltkriegs veröffentlicht. Die Banken in Deutschland waren für die Geldschöpfung des Staates unerlässlich, da diese den Vertrieb von Kriegsanleihen an deren Kunden sicherstellten. In dieser Arbeit wird anhand von ausgewählten Genossenschaftsbanken und Sparkassen veranschaulicht, wie sich die Unternehmen auf die kriegswirtschaftliche Situation einstellten. Hierbei gab es regionale Unterschiede, denn eine ansteigende Kriegskonjunktur machte sich vorzugsweise in Gebieten mit hoher Industriedichte bemerkbar. Viele Menschen investierten Geld in Kriegsanleihen, welches nach der Niederlage 1918 verloren war. Die Banken besaßen ebenfalls große Kontingente an Anleihen, die nach dem Krieg die Bilanzen belasten sollten. In dieser Arbeit wird dargestellt, welche Möglichkeiten Genossenschaftsbanken und Sparkassen nach dem Krieg besaßen, diese Anleihen aus den Bilanzen zu tilgen.
Die Familie von der Tann entstammt altem fuldischem Lehnsadel und war in den Prozess der Entstehung der fränkischen Reichsritterschaft von Beginn an eingebunden. Zur Reformationszeit taten sich vor allem die Brüder Eberhard und Alexander von der Tann hervor, die als fürstliche Ratgeber in Kursachsen bzw. Hessen tätig waren. Vor allem Eberhard von der Tann hat in vielfacher Weise an der Verwirklichung von Luthers Reformvorstellungen mitgewirkt. So war er 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg als protestantischer Verhandlungsführer entscheidend am Zustandekommen des Religionsfriedens beteiligt, eine Tatsache, die in der einschlägigen Forschung bis heute noch wenig beachtet wurde.