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Der Deutsche Coprporate Governance Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Der Kodex stellt gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Stellungnahme befasst sich mit von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vorgebrachten Änderungsvorschlägen.
Dieser Text fasst eine Studie zusammen, die für das Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verfasst wurde und sich mit dem Kundennutzen von Anlageberatung auseinandersetzt. Das erhebliche Potenzial von interessenskongruenter Anlageberatung wird aufgezeigt und die aktuell geringe Leistungstransparenz im Markt kritisiert. Es wird empfohlen, ein standardisiertes Vokabular für Depotrisiken einzuführen und den Zugang aller Anleger zu leicht verständlichen und vergleichbaren Informationen zu historischem Depotrisiko und historischer Deporendite sicherzustellen. Die Studie fokussiert auf Wertpapierberatung und damit zuvorderst auf jene Teilmenge von Verbrauchern, die über Anlagevermögen verfügen. Die Grundideen zu Leistungstransparenz und standardisiertem Risikovokabular lassen sich jedoch auch z.B. auf den Alterssicherungsmarkt übertragen.
Großer Beifall
(2012)
Wie kann das Projekt gemeinsame Währung seine Glaubwürdigkeit wiederherstellen? Otmar Issing argumentiert, dass eine gemeinsame Währung ohne politische Union nur mit dem No-bail-out Prinzip funktionieren kann. Er warnt gleichzeitig davor, die politische Union nur als Mittel zur Krisenbewältigung voranzutreiben.
In dieser Notiz wird ein neues Konzept für eine europäische Einlagensicherung vorgeschlagen, welches den starken politischen Vorbehalten Rechnung trägt, die gegen eine Vergemeinschaftung der Haftung für Bankeinlagen bestehen. Das skizzierte drei-stufige Einlagensicherungsmodell führt existierende nationale Einlagensicherungseinrichtungen weiter, bietet einen europäischen Verlustausgleich und verhindert eine exzessive Risikoübernahme zu Lasten der internationalen Gemeinschaft.
Der Beitrag diskutiert den unlängst veröffentlichten Referentenentwurf eines Finanzstabilitätsgesetzes, der vorsieht, dass die Bundesbank ab 2013 ein Mandat zur makroprudenziellen Überwachung bekommt. Die Entscheidungen über die Vorschläge, die sich vor allem an die Bundesregierung oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) richten dürften, wird ein neuer Ausschuss für Finanzstabilität beim Bundesfinanzministerium treffen. Der Autor befasst sich mit der Zusammensetzung dieses Ausschusses und mit den Instrumenten, die für die Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses zur Verfügung stehen.
Schlechte Erfahrungen
(2012)
Eine Transaktionssteuer auf Finanzgeschäfte würde weniger Geld einbringen, als viele ihrer Anhänger hoffen - und sie birgt gravierende ökonomische und juristische Risiken. Die Bundesregierung sollte sich der Belastungen durch eine Finanztransaktionssteuer bewusst sein – und sie nicht ohne Beteiligung der weltweit führenden Finanzplätze einführen. Eine internationale Einigung auf strengere Eigenkapitalvorschriften für Banken muss Vorrang haben.
Notenbanken haben heute nicht die Aufgabe die Geldmenge zu kontrollieren. Ihr Job ist es, den Wert des Geldes – und damit den Preis der Wirtschaftsgüter in der jeweiligen Währung – zu stabilisieren. Doch wie ist diese Preisstabilität am besten herzustellen? Muß man dabei nicht doch die Geldmenge im Auge behalten? Unter monetären Ökonomen gibt es dazu eine wissenschaftliche Debatte.