Universitätspublikationen
Refine
Document Type
- Working Paper (3) (remove)
Language
- German (3) (remove)
Has Fulltext
- yes (3)
Is part of the Bibliography
- no (3)
Keywords
- Bankenaufsicht (3) (remove)
Institute
- Wirtschaftswissenschaften (3) (remove)
Von Februar bis Juni 2015 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Notfall-Liquiditätshilfen (emergency liquidity assistance, ELA) für griechische Banken von 50 auf etwa 90 Milliarden Euro ausgeweitet. Dies hat zu einer Diskussion unter Wissenschaftlern, Politikern und Praktikern geführt, ob diese Liquiditätshilfen rechtmäßig sind. Es wurde der Vorwurf erhoben, die EZB trage bewusst zu einer Konkursverschleppung der bereits insolventen griechischen Banken bei.
Wir nehmen diesen Vorwurf zum Anlass, die Grundsätze des ELA-Programms genauer zu betrachten und die Frage zu diskutieren, ob das Programm in der aktuellen Situation rechtmäßig war. Zunächst beschreiben wir hierfür aus finanzwirtschaftlicher Perspektive die komplexe Beziehung zwischen der Europäischen Union, der EZB und den griechischen Banken. Dabei gehen wir insbesondere auf die wirtschaftspolitischen Grundsätze einer Währungsunion mit einer unvollständigen Fiskalunion (oder Haushaltskonsolidierung) ein. Vor diesem Hintergrund analysieren wir dann die Entscheidung der EZB, weiterhin Liquiditätshilfen an griechische Banken bereitzustellen. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass das Vorgehen der EZB nicht als Konkursverschleppung zu bezeichnen ist.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) der Bundesregierung vom 22.09.2014
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (“BRRD-Umsetzungsgesetz“) berührt auch die Frage der institutionellen Struktur für die Zuständigkeit für Bankenaufsicht und Geldpolitik. Es gibt gewichtige Gründe dafür, auf lange Sicht die Geldpolitik von der Bankenaufsicht und möglichen Bankenabwicklungs- und -restrukturierungsfragen institutionell zu trennen. Bei einer Trennung ist zu beachten, dass alle Institutionen für ihre jeweiligen Mandate gleichberechtigt auf erstklassige Daten über die Kapitalmärkte und die Transaktionen und Bilanzen der Banken zugreifen müssen. Ein Y-Modell, in dem zwei voneinander unabhängige Institutionen auf eine gemeinsame Datenbasis aufsetzen, kann im deutschen Kontext erreicht werden, indem die Bundesbank und die Bafin in einer Institution zusammengeführt werden, wobei sowohl die Aufsicht wie auch die Geldpolitik als Anstalt in der Anstalt (AIDA) geführt werden. Im Rahmen dieser „doppelten AIDA“-Lösung können beide Anstalten gleichberechtigt auf eine Datenbasis zugreifen. Die Daten werden im Rahmen der Mandate von Geldpolitik und Aufsicht wie bisher bundesweit erhoben. Die Entwicklung und spätere Einführung des Y-Modells („doppelte AIDA“) würde auch einen Modellcharakter für die noch zu führende Debatte um eine sinnvolle Institutionenstruktur für Europa haben.
Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass die zunehmende Komplexität der Aufgaben von Zentralbanken zu einer strukturellen Überforderung führen kann. Aufgrund der funktionellen Komplexität einer makroprudenziellen Prozesspolitik auf der Ziel- und Instrumentenebene sollte eher nach einer Reduktion als nach einer Ausweitung des makroprudenziellen Werkzeugkastens Ausschau gehalten werden. Weiterhin steht die sich derzeit teilweise noch vergrößernde institutionelle Komplexität der makroprudenziellen Politik ihrer funktionellen Komplexität um nichts nach. Bei entsprechenden Vorkehrungen können die bereits eingetretenen und die potenziellen Überforderungen jedoch zumindest teilweise in verkraftbare Herausforderungen überführt werden. Der Aufsatz schließt mit Empfehlungen für entsprechende Maßnahmen.