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„Eine neue Woche bringt eine neue Netzschau”. So oder so ähnlich besang es schon Jürgen Marcus, so oder so ähnlich habe ich es auch gehalten. Diese Woche nur „so ähnlich“, da es wenig Blogposts (zu Dschihadismus und dem Wissenschaftsbetrieb), aber dafür viele Artikel (zu Boko Haram, Putins „Kriegspolitik“) und Videos („Art War“, „Die Arier“ etc.) geworden sind. Viel Spaß!
Eine dramatische Woche liegt hinter uns: die Verleihung des Friedensnobelpreises und die Proteste in Hong Kong waren dabei beispielsweise wichtige Themen. Da wir über beides schon (hier und hier) gebloggt haben, fokussiert die Netzschau auf drei (tragische) Klassiker der letzten Monate: Irak und Syrien bzw. YPG gegen IS(IS), die Ukraine und Vladimir Putin, Edward Snowden und der Kampf für Privatsphäre – ergänzt durch einen Blick auf den Zusammenhang von Sport und Emanzipation von Frauen im Mittleren Osten.
Nach dem umstrittenen Referendum in derOstukraine wird wieder über schärfereWirtschaftssanktionen gegen Russland gestritten. ImZentrum der Auseinandersetzung zwischenBefürwortern und Kritikern von Wirtschaftssanktionen steht die Frage: Wieerfolgversprechend sind Sanktionen, das Verhalten Russlands zu ändern?Aber das ist die falsche Frage! Ihr liegt das Missverständnis zugrunde, dassSanktionen in erster Linie den Zweck haben, einen Übeltäter zu bestrafenund ihn dazu zu zwingen, von seinem Tun abzulassen. Zwei Dinge werdenhier verwechselt: Sanktionen und Zwangsdiplomatie...
Dass die russische Führung auf der Suche nach Verbündeten in Europa auch auf die extreme Rechte zurückgreift, wurde bereits mehrfach diskutiert und analysiert. Ebenso wurde deutlich, dass ganz verschiedene Akteure jenes heterogenen Zielpublikums in Russland wiederum den Hegemon sehen, an dessen Seite sie gegen die ‚neue Weltordnung‘ oder ‚westliche Werte‘ aufbegehren möchten. Die autoritäre Durchsetzung des nationalen / völkischen Interesses im Blick, verweist jenes Spektrum auf die Ideologie des Neo-Eurasismus als Anknüpfungspunkt für außen- und sicherheitspolitische Überlegungen. Die griechische Golden Dawn als stärkste Vertreterin des militanten Flügels der extremen Rechten Europas fügt jener strategischen Russophilie eine historisch-kulturelle Komponente hinzu und unterstreicht damit ihre revisionistischen Ansprüche...
Das Zittern in der Ukraine geht weiter. Während Moskau heute die Krim-Annexion verkündet hat, wachsen in Kiew die Befürchtungen, bald weitere Territorialverluste hinnehmen zu müssen. Denn Russland hat kaum verhohlen auch schon Ansprüche an die Ost- und Südukraine angedeutet. Einer eventuellen militärischen Konfrontation um diese Regionen könnte die Ukraine aber heute nicht lange standhalten, zu drückend ist die russische Überlegenheit.
Rückkehr zu G7?
(2014)
Die Krimkrise verlangt allen Beteiligten das höchste diplomatische Geschick ab, es gilt eine militärische Auseinandersetzung zu vermeiden, denn die kann niemand wollen. Ein Versuch „des Westens“ gegenüber Russland als eine geschlossene und starke Partei aufzutreten, ist die gemeinsame Erklärung der G7, die am Montag letzter Woche (02. März) zunächst vom Weißen Haus und am Folgetag auch durch die anderen Mitglieder bekannt gegeben wurde. Darin verurteilen die G7 die „Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine“ und fordern Russland auf, die Probleme auf der Krim durch friedliche Mittel zu lösen.
„Wir sind im Krieg mit Russland.“ Diese gleichermaßen lakonische wie wuchtige Bewertung des Journalisten Jan-Philipp Hein lässt den Leser unwillkürlich zusammenzucken, klingt sie doch wie ein aus der Zeit gefallenes Zitat einer längst überwundenen Ost-West-Konfrontation. Zudem erscheint sie verstörend irreal, da die sich in den Vordergrund drängenden aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen wie islamistischer Terrorismus, anhaltend große (und vielfach unkontrollierte) Flüchtlingsströme und eng damit verknüpft ein Erstarken rechtsextremistischer Kräfte in den vergangenen Monaten die gesamte Aufmerksamkeit zu absorbieren schienen...
Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann.